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Vorschriften zur Straßenbenutzung in Deutschland
Egal ob bei Glatteis, Regen oder gutem Wetter: es gibt einige Vorschriften an die sich Autofahrer immer halten müssen, wenn sie auf deutschen Straßen unterwegs sind. Doch zu Verstößen kommt es immer wieder. Die folgende Tabelle zeigt die nach Paragraph 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegten Ordnungswidrigkeiten, die bei der Straßenbenutzung durch Fahrzeuge entstehen können:
Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gemäß § 2 StVO
Mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 änderten sich mehrere Bußgelder, u. a. auch in Bezug auf Verstöße gegen § 2. Welche Bußgelder seit Inkrafttreten der Reform gelten, zeigt die folgende Tabelle:
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot (Monate) |
---|---|---|---|---|
102000 | Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn. | 10 | ||
102001 | Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und behinderten dadurch Andere. | 15 | ||
102002 | Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere. | 20 | ||
102100 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg. | 55 | ||
102101 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und behinderten dadurch Andere. | 70 | ||
102102 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | ||
102103 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg und es kam zum Unfall. | 100 | ||
102106 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen. | 10 | ||
102107 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und behinderten dadurch Andere. | 15 | ||
102108 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und gefährdeten dadurch Andere. | 20 | ||
102109 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Seitenstreifen und es kam zum Unfall. | 25 | ||
102112 | Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel. | 10 | ||
102113 | Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel und behinderten dadurch Andere. | 15 | ||
102114 | Sie benutzten verbotenerweise die Verkehrsinsel und gefährdeten dadurch Andere. | 20 | ||
102115 | Sie benutzten vorschriftswidrig die Verkehrsinsel und es kam zum Unfall. | 25 | ||
102118 | Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen. | 10 | ||
102119 | Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und behinderten dadurch Andere. | 15 | ||
102120 | Sie benutzten verbotenerweise den Grünstreifen und gefährdeten dadurch Andere. | 20 | ||
102121 | Sie benutzten vorschriftswidrig den Grünstreifen und es kam zum Unfall. | 25 | ||
102600 | Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. | 75 | 1 | |
102601 | Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Beim Wechsel auf den Fahrstreifen gefährdeten Sie Andere. | 90 | 1 | |
102602 | Sie benutzten den Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens. Beim Wechsel auf den Fahrstreifen kam es zum Unfall. | 110 | 1 | |
102124 | Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn. | 25 | ||
102125 | Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | ||
102603 | Sie benutzten bei zwei getrennten Fahrbahnen nicht die rechte Fahrbahn. Es kam zum Unfall | 40 | ||
102606 | Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung. | 75 | 1 | |
102607 | Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere. | 90 | 1 | |
102608 | Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 110 | 1 | |
102612 | Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/ dem Seitenstreifen der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung. | 130 | 1 | |
102613 | Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere. | 160 | 1 | |
102614 | Sie fuhren auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 195 | 1 | |
102618 | Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung. | 200 | 2 | 1 |
102619 | Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere. | 240 | 2 | 1 |
102620 | Sie fuhren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße entgegen der Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 290 | 2 | 1 |
102006 | Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. | 5 | ||
102130 | Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite. | 15 | ||
102131 | Sie benutzten nicht die rechte Fahrbahnseite und behinderten dadurch andere. | 25 | ||
102136 | Sie benutzten nicht den rechten Fahrstreifen und behinderten dadurch andere. | 20 | ||
102142 | Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. | 15 | ||
102143 | Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten und behinderten dadurch Andere. | 20 | ||
102144 | Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | ||
102145 | Sie missachteten als Radfahrer das Rechtsfahrgebot, indem Sie den markierten Schutzstreifen nicht benutzten. Es kam zum Unfall. | 30 | ||
102624 | Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102625 | Sie verstießen bei Gegenverkehr gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102630 | Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102631 | Sie verstießen beim Überholtwerden gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102636 | Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102637 | Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102642 | Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102643 | Sie verstießen bei Unübersichtlichkeit gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102648 | Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102649 | Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102654 | Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102655 | Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102660 | Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102661 | Sie verstießen durch Rechtsabbiegen in weitem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102666 | Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und gefährdeten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102667 | Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102668 | Sie gerieten auf die linke Fahrbahnseite und stießen mit einem stehen den Fahrzeug zusammen. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102672 | Sie verstießen auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gegen das Rechtsfahrgebot und behinderten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102673 | Sie verstießen auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
102167 | Sie fuhren als Rad-/Mofafahrer nebeneinander und behinderten dadurch Andere. | 20 | ||
102148 | Sie ließen die in Längsrichtung fahrende Schienenbahn nicht durchfahren. | 5 | ||
102168 | Sie fuhren als Rad-/Mofafahrer nebeneinander und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | ||
102169 | Sie fuhren als Rad-/Mofafahrer nebeneinander. Es kam zum Unfall. | 30 | ||
102706 | Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Winter- bzw. Ganzjahresreifen. | 60 | 1 | |
102707 | Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Winter- bzw. Ganzjahresreifen und behinderten dadurch Andere. | 80 | 1 | |
102708 | Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Winter- bzw. Ganzjahresreifen und gefährdeten dadurch Andere. | 100 | 1 | |
102709 | Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Winter- bzw. Ganzjahresreifen. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 | |
102690 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. | 140 | 1 | |
102691 | Sie verhielten sich als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Schneeglätte oder Glatteis nicht so, dass eine Gefährdung Anderer ausgeschlossen war. Es kam zum Unfall. | 205 | 1 | |
102696 | Sie suchten als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei einer Sichtweite unter 50 m/Schneeglätte oder Glatteis, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken auf. | 140 | 1 |
FAQ: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Dieser Paragraph beschäftigt sich mit den Grundlagen für die Straßenbenutzung. Dazu gehört unter anderem die Winterreifenpflicht, die Nutzung der rechten Fahrbahn sowie das Verbot fürs Gehwegfahren. Darüber hinaus ist auch definiert, wann Farradfahrer nebeneinander fahren dürfen.
Die Verwendung von Winterreifen ist laut StVO in Deutschland immer dann Pflicht, wenn die Witterungsbedingung dies erfordern. Einen genauen Termin zum Reifenwechsel gibt es daher nicht. Eine Orientierung kann allerdings die Faustregel „Von O(ktober) bis O(stern)“ bieten.
Anhand von § 2 StVO werden unter anderem das unerlaubte Befahren des Gehwegs mit Kfz und Verstöße gegen die Winterreifenpflicht geahndet. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände liefert diese Tabelle.
Falsche Straßenbenutzung
Die falsche Benutzung der Straße, etwa das Fahren auf dem falschen Fahrstreifen oder gar der falschen Straßenseite, kann je nach Situation verheerende Folgen haben. Deshalb ist es immens wichtig, mit den richtigen Verhaltensweisen vertraut zu sein.
Die meisten dieser sind offensichtlich und jedem Verkehrsteilnehmer bekannt. Dennoch finden sich viele Autofahrer oft in Situationen wieder, in denen sie es für gerechtfertigt halten, gegen eben jene Verhaltensweisen zu verstoßen.
Winterreifen
Doch die richtigen Straßenbenutzung nach StVO Paragraph 2 bedeutet nicht nur, auf der richtigen Fahrbahn zu fahren, sondern schließt auch die Anpassung an das Wetter mit ein.
Obwohl jeder weiß, wie gefährlich Glatteis, Schnee oder Eisregen werden kann, fahren Autofahrer unter diesen Umständen manchmal trotzdem noch mit Sommerreifen.
Dies liegt wahrscheinlich hauptsächlich daran, dass es keinen klaren Zeitraum laut StVO gibt, in dem Winter- bzw. Ganzjahresreifen vorgeschrieben sind.
Stattdessen gilt, dass das Fahrzeug bei den entsprechenden Wetterlagen über die richtige Bereifung verfügen muss. Deshalb sollte der Reifenwechsel im Oktober vorgenommen werden, und nicht erst beim ersten Schneefall oder Glatteis.
Ich habe meinen Pkw am rechen Straßenrand geparkt und bin dabei mit den beiden rechten Reifen etwas 10 cm in der angrenzenden Grünfläche zum Stehen gekommen. Es handelt sich hier um eine 3 m breite Fläche die zwischen Bäumen begrünt ist. Es schließt sich eine Schallschutzmauer an die Grünfläche an.
Nun habe ich von der Parkraumüberwachung der Stadt ein Verwarnung über 10,- € erhalten. De Tatvorwurf lautete:
Sie benutzten verbotener weise den Grünstreifen, § 2/1, 49 StVO, 24 StVG, 2 BKat.
Nun meine Frage: In § 2 de STVO finde ich keine entsprechende Definition für diesen Grünstreifen. Verbotswidriges Parken auf Grünstreifen ist in § 12 StVO beschreiben.
Bedeutet dies, dass ich auf allen Flächen die irgendwie mit Gras bedeckt sind nicht nicht Drauffahren darf? Wo gibt es da eine gesetzliche Definition?
Hallo Helmut,
wenn auf dem Seitenstreifen das Parken verboten ist, gilt das in der Regel auch für den Grünstreifen. Wenn der Grünstreifen befahrbar ist, kann dieser unter Umständen auch als Seitenstreifen gelten. Hier kommt es auf den Einzelfall an. Sie können sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.
– Die Redaktion
Ich bin mit meinem Auto auf einem privatem Parkplatz ,bei freier Sicht rückwärts aus dem Standplatz gefahren,währen von der angrenzenden Straße ein Pkw auf den überfüllten Parkplatz sich plötzlich hinter meinem Fahrzeug stellte,während ich noch rückwärts fuhr. Da ich beim rückwärts fahren den Parkplatz verlassen habe und ich annahm es sei nichts passiert wurde mir aus diesem Fall eine Fahrerflucht nachgewiesen. Ich wurde bestraf t bei meiner monatlich. Rente von 430,00 € soll ich 1000.oo€. Strafe bezahlen .Mein Führerschein wurde zum13.06.2016 eingezogen.lt.Urteil für 5 Monate, zum 31.01.2017.. Frage! Ist das alles gerecht.?..? Euro und Zeit??
Hallo Wibo,
eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.
– Die Redaktion
Ich hätte eine Frage wie viel Prozent eines Fahrzeugs dürfen Neonfarben lackiert sein
Hallo Sven,
laut § 49a StVZO sind nur die zugelassenen und vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen erlaubt. Tagesleuchtfarben bzw. Signalfarben sind den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr u.a. vorbehalten. Bei normalen Pkw sind sie genehmigungspflichtig, in der Regel jedoch nicht zulässig.
– Die Redaktion