§ 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Paragraph 2 StVO enthält Regeln zu Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Vorschriften zur Straßenbenutzung in Deutschland

Egal ob bei Glatteis, Regen oder gutem Wetter: es gibt einige Vorschriften an die sich Autofahrer immer halten müssen, wenn sie auf deutschen Straßen unterwegs sind. Doch zu Verstößen kommt es immer wieder. Die folgende Tabelle zeigt die nach Paragraph 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegten Ordnungswidrigkeiten, die bei der Straßenbenutzung durch Fahrzeuge entstehen können:

Bußgelder, Punkte und Fahrverbote gemäß § 2 StVO

Mit Inkrafttreten der StVO-Novelle am 28. April 2020 änderten sich mehrere Bußgelder, u. a. auch in Bezug auf Verstöße gegen § 2. Welche Bußgelder seit Inkrafttreten der Reform gelten, zeigt die folgende Tabelle:

Tatbestand
Strafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e) Lohnt ein Einspruch?
Sie benutzten vorschrifts­widrig nicht die Fahrbahn.10eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig nicht die Fahr­bahn und behin­derten dadurch Andere.
15eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig nicht die Fahr­bahn und gefähr­deten dadurch Andere.20eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Geh­weg.55
eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Geh­weg und behin­derten dadurch Andere.70eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Geh­weg und gefähr­deten dadurch Andere.
80eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Geh­weg und es kam zum Unfall.
100eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Seiten­streifen.10eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Seiten­streifen und behin­derten dadurch Andere.
15eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Seiten­streifen und gefähr­deten dadurch Andere.20eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Seiten­streifen und es kam zum Unfall.
25eher nicht
Sie benutzten verbotener­weise die Verkehrs­insel.10eher nicht
Sie benutzten verbotener­weise die Verkehrs­insel und behin­derten dadurch Andere.15eher nicht
Sie benutzten verbotener­weise die Verkehrs­insel und gefähr­deten dadurch Andere.20eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig die Verkehrs­insel und es kam zum Unfall.
25eher nicht
Sie benutzten verbotener­weise den Grün­streifen.10eher nicht
Sie benutzten verbotener­weise den Grün­streifen und behin­derten dadurch Andere.15eher nicht
Sie benutzten verbotener­weise den Grün­streifen und gefähr­deten dadurch Andere.20eher nicht
Sie benutzten vorschrifts­widrig den Grün­streifen und es kam zum Unfall.
25eher nicht
Sie benutzten den Seiten­streifen zum Zweck des schnel­leren Vorwärts­kommens.
751Hier prüfen **
Sie benutzten den Seiten­streifen zum Zweck des schnel­leren Vorwärts­kommens. Beim Wechsel auf den Fahrs­treifen gefähr­deten Sie Andere.
901Hier prüfen **
Sie benutzten den Seiten­streifen zum Zweck des schnelleren Vorwärts­kommens. Beim Wechsel auf den Fahr­streifen kam es zum Un­fall.
1101Hier prüfen **
Sie benutzten bei zwei getrenn­ten Fahr­bahnen nicht die rechte Fahr­bahn.
25eher nicht
Sie benutzten bei zwei getrenn­ten Fahr­bahnen nicht die rechte Fahr­bahn und gefähr­deten dadurch Andere.
35eher nicht
Sie benutzten bei zwei getrenn­ten Fahr­bahnen nicht die rechte Fahr­bahn. Es kam zum Unfall40eher nicht
Sie fuhren in der Ein-/Aus­fahrt der Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße ent­gegen der Fahrt­richtung.751Hier prüfen **
Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt der Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße entgegen der Fahrt­richtung und gefähr­deten dadurch Andere.901Hier prüfen **
Sie fuhren in der Ein-/Ausfahrt der Autobahn oder Kraftfahr­straße entgegen der Fahrt­richtung. Es kam zum Unfall.1101Hier prüfen **
Sie fuhren auf der Neben­fahrbahn/ dem Seitenstreifen der Auto­bahn oder Kraftfahr­straße entgegen der Fahrt­richtung.
1301Hier prüfen **
Sie fuhren auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße entgegen der Fahrt­richtung und gefähr­deten dadurch Andere.
1601Hier prüfen **
Sie fuhren auf der Neben­fahrbahn/dem Seiten­streifen der Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße entgegen der Fahrt­richtung. Es kam zum Unfall.
1951Hier prüfen **
Sie fuhren auf der durch­gehenden Fahrbahn der Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße entgegen der Fahrt­richtung.
20021 Hier prüfen **
Sie fuhren auf der durch­gehenden Fahrbahn der Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße entgegen der Fahrt­richtung und gefähr­deten dadurch Andere.
24021 Hier prüfen **
Sie fuhren auf der durch­gehenden Fahrbahn der Auto­bahn oder Kraftfahr­straße ent­gegen der Fahrt­richtung. Es kam zum Unfall.
29021 Hier prüfen **
Sie fuhren nicht möglichst weit rechts.5eher nicht
Sie benutzten nicht die rechte Fahr­bahnseite.15eher nicht
Sie benutzten nicht die rechte Fahr­bahnseite und behin­derten dadurch andere.
25eher nicht
Sie benutzten nicht den rechten Fahr­streifen und behin­derten dadurch andere.
20eher nicht
Sie missachteten als Rad­fahrer das Rechtsfah­rgebot, indem Sie den markierten Schutz­streifen nicht benutzten.
15eher nicht
Sie missachteten als Rad­fahrer das Rechtsfahr­gebot, indem Sie den markierten Schutz­streifen nicht benutzten und behin­derten dadurch Andere.
20eher nicht
Sie missachteten als Rad­fahrer das Rechtsfahr­gebot, indem Sie den markierten Schutz­streifen nicht benutzten und gefähr­deten dadurch Andere.
25eher nicht
Sie missachteten als Rad­fahrer das Rechtsfahr­gebot, indem Sie den markierten Schutz­streifen nicht benutz­ten. Es kam zum Unfall.
30eher nicht
Sie verstießen bei Gegen­verkehr gegen das Rechts­fahr­gebot und gefähr­deten dadurch Andere.
801Hier prüfen **
Sie verstießen bei Gegen­verkehr gegen das Rechtsfahr­gebot. Es kam zum Unfall.
1001Hier prüfen **
Sie verstießen beim Überholt­werden gegen das Rechts­fahr­gebot und gefährdeten dadurch Andere.801Hier prüfen **
Sie verstießen beim Über­holt­werden gegen das Rechts­fahr­gebot. Es kam zum Unfall.1001Hier prüfen **
Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechts­fahr­gebot und gefähr­deten dadurch Andere.
801Hier prüfen **
Sie verstießen an einer Kuppe gegen das Rechts­fahr­gebot. Es kam zum Unfall.
1001Hier prüfen **
Sie verstießen bei Unüber­sichtlichkeit gegen das Rechts­fahr­gebot und gefähr­deten dadurch Andere.801Hier prüfen **
Sie verstießen bei Unüber­sichtlichkeit gegen das Rechts­fahr­gebot. Es kam zum Unfall.
1001Hier prüfen **
Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechts­fahr­gebot und gefähr­deten dadurch Andere.801Hier prüfen **
Sie verstießen in einer Kurve gegen das Rechts­fahr­gebot. Es kam zum Unfall.1001Hier prüfen **
Sie verstießen durch Links­abbiegen in engem Bogen gegen das Rechts­fahrgebot und gefähr­deten dadurch Andere.
801Hier prüfen **
Sie verstießen durch Links­abbiegen in engem Bogen gegen das Rechts­fahrgebot. Es kam zum Unfall.1001Hier prüfen **
Sie verstießen durch Rechts­abbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts­fahrgebot und gefähr­deten dadurch Andere.
801Hier prüfen **
Sie verstießen durch Rechts­abbiegen in weitem Bogen gegen das Rechts­fahrgebot. Es kam zum Unfall.1001Hier prüfen **
Sie gerieten auf die linke Fahr­bahn­seite und gefähr­deten dadurch Andere.
801Hier prüfen **
Sie gerieten auf die linke Fahr­bahn­seite und stießen mit dem ent­gegen­kommenden Fahr­zeug zusammen. Es kam zum Unfall.1001Hier prüfen **
Sie gerieten auf die linke Fahr­bahn­seite und stießen mit einem stehen den Fahr­zeug zusammen. Es kam zum Unfall.
1001Hier prüfen **
Sie verstießen auf der Auto­bahn oder Kraft­fahr­straße gegen das Rechts­fahr­gebot und behin­derten dadurch Andere.
801Hier prüfen **
Sie verstießen auf der Auto­bahn oder Kraftfahr­straße gegen das Rechts­fahr­gebot. Es kam zum Unfall.
1001Hier prüfen **
Sie fuhren als Rad-/Mofa­fahrer neben­einander und behinderten dadurch Andere.20eher nicht
Sie ließen die in Längs­richtung fahrende Schienen­bahn nicht durchfahren.5eher nicht
Sie fuhren als Rad-/Mofa­fahrer neben­einander und gefährdeten dadurch Andere.25eher nicht
Sie fuhren als Rad-/Mofa­fahrer neben­einander. Es kam zum Unfall.30eher nicht
Sie fuhren bei Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eis- oder Reif­glätte ohne die vorge­schriebenen Winter- bzw. Ganz­jahres­reifen.
601Hier prüfen **
Sie fuhren bei Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eis- oder Reif­glätte ohne die vorge­schriebenen Winter- bzw. Ganz­jahres­reifen und behin­derten dadurch Andere.
801Hier prüfen **
Sie fuhren bei Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eis- oder Reif­glätte ohne die vorge­schriebenen Winter- bzw. Ganz­jahres­reifen und gefähr­deten dadurch Andere.
1001Hier prüfen **
Sie fuhren bei Glatteis, Schnee­glätte, Schnee­matsch, Eis- oder Reif­glätte ohne die vorge­schriebenen Winter- bzw. Ganz­jahre­sreifen. Es kam zum Unfall.
1201Hier prüfen **
Sie verhielten sich als Führer eines kenn­zeichnungs­pflichtigen Kraft­fahr­zeugs mit gefähr­lichen Gütern bei Schnee­glätte oder Glatt­eis nicht so, dass eine Gefähr­dung Anderer aus­geschlos­sen war.1401Hier prüfen **
Sie verhielten sich als Führer eines kenn­zeichnungs­pflichtigen Kraft­fahr­zeugs mit gefähr­lichen Gütern bei Schnee­glätte oder Glatt­eis nicht so, dass eine Gefähr­dung Anderer aus­geschlos­sen war. Es kam zum Unfall.2051Hier prüfen **
Sie suchten als Führer eines kenn­zeichnungs­pflichtigen Kraft­fahr­zeugs mit gefähr­lichen Gütern bei einer Sicht­weite unter 50 m/Schnee­glätte oder Glatt­eis, obwohl nötig, nicht den nächsten geeig­neten Platz zum Parken auf.
1401Hier prüfen **

FAQ: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge

Womit befasst sich § 2 StVO?

Dieser Paragraph beschäftigt sich mit den Grundlagen für die Straßenbenutzung. Dazu gehört unter anderem die Winterreifenpflicht, die Nutzung der rechten Fahrbahn sowie das Verbot fürs Gehwegfahren. Darüber hinaus ist auch definiert, wann Farradfahrer nebeneinander fahren dürfen.

Wann sind Winterreifen in Deutschland vorgeschrieben?

Die Verwendung von Winterreifen ist laut StVO in Deutschland immer dann Pflicht, wenn die Witterungsbedingung dies erfordern. Einen genauen Termin zum Reifenwechsel gibt es daher nicht. Eine Orientierung kann allerdings die Faustregel „Von O(ktober) bis O(stern)“ bieten.

Welche Tatbestände ergehen sich aus § 2 StVO?

Anhand von § 2 StVO werden unter anderem das unerlaubte Befahren des Gehwegs mit Kfz und Verstöße gegen die Winterreifenpflicht geahndet. Eine Übersicht der einzelnen Tatbestände liefert diese Tabelle.

Falsche Straßenbenutzung

Paragraph 2 StVO enthält Regeln zu Straßenbnutzung durch Fahrzeuge

Die falsche Benutzung der Straße, etwa das Fahren auf dem falschen Fahrstreifen oder gar der falschen Straßenseite, kann je nach Situation verheerende Folgen haben. Deshalb ist es immens wichtig, mit den richtigen Verhaltensweisen vertraut zu sein.

Die meisten dieser sind offensichtlich und jedem Verkehrsteilnehmer bekannt. Dennoch finden sich viele Autofahrer oft in Situationen wieder, in denen sie es für gerechtfertigt halten, gegen eben jene Verhaltensweisen zu verstoßen.

Der Hauptgrund hierfür ist vermutlich, dass Verkehrsteilnehmer in der Regel ihr Ziel möglichst schnell erreichen wollen. Das führt dann dazu, dass bei stockendem Verkehr kurz auf dem Seiten- oder Grünstreifen oder gar in der Rettungsgasse gefahren wird. Während letzteres offensichtlich höchst gefährlich ist, sind sich Verkehrssünder bei anderen Verstößen oftmals nicht der Auswirkungen bewusst, die ein solches Verhalten zur Folge haben kann.

Winterreifen

Doch die richtigen Straßenbenutzung nach StVO Paragraph 2 bedeutet nicht nur, auf der richtigen Fahrbahn zu fahren, sondern schließt auch die Anpassung an das Wetter mit ein.

Neben der korrekten Straßenbenutzung ist auch die richtige Bereifung sehr wichtig.
Neben der korrekten Straßenbenutzung ist auch die richtige Bereifung sehr wichtig.

Obwohl jeder weiß, wie gefährlich Glatteis, Schnee oder Eisregen werden kann, fahren Autofahrer unter diesen Umständen manchmal trotzdem noch mit Sommerreifen.

Dies liegt wahrscheinlich hauptsächlich daran, dass es keinen klaren Zeitraum laut StVO gibt, in dem Winter- bzw. Ganzjahresreifen vorgeschrieben sind.

Stattdessen gilt, dass das Fahrzeug bei den entsprechenden Wetterlagen über die richtige Bereifung verfügen muss. Deshalb sollte der Reifenwechsel im Oktober vorgenommen werden, und nicht erst beim ersten Schneefall oder Glatteis.

Die Winterreifen sind nicht nur eine Hilfe wenn die Straße durch Schnee glatt geworden ist, sondern auch bei Nässe durch Regen. Bei einem Verstoß droht in Deutschland außer einem Bußgeld auch der Verlust des Versicherungsschutzes – sollte die falsche Bereifung der Grund für einen Unfall sein. Darüber hinaus stellt ein Verkehrsteilnehmer selbstverständlich ein erhebliches Risiko für sich selbst und Andere dar.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

Bildnachweise

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