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Sicherheitsgurt und Motorradhelm: Schutzvorkehrungen mit einer langen Geschichte
Die Einstellung zur Sicherheit im Straßenverkehr hat sich in den letzten 50 Jahren drastisch verändert. Dies ist vor allem an dem Wandel der Bestimmungen bezüglich Sicherheitsgurt und Motorradhelm erkennbar. Welche Vorschriften hier besonders zu beachten sind und mit welchen Sanktionen bei Verstößen zu rechnen ist, finden Sie in folgendem Artikel.
§ 21a StVO: Bußgelder und Punkte
Bußgeldrechner: Anschnallpflicht missachtet
Bußgeldtabelle: Sicherheitsgurt und Schutzhelm
Die folgende Tabelle enthält die Verstöße des Paragraph 21a StVO (Sicherheitsgurte, Schutzhelm):
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
121172 | Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt. | 30 | |
121178 | Sie trugen während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm. | 15 | |
121612 | Sie befördertem auf einem Kraftrad ein Kind, obwohl es keinen Schutzhelm trug. | 60 | 1 |
121618 | Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder, obwohl sie keinen Schutzhelm trugen. | 70 | 1 |
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Sicherheitsgurt und Schutzhelm
Ja, die StVO schreibt einen Sicherheitsgurt während der Fahrt vor.
Für einen nicht angelegten Gut fallen 30 Euro Bußgeld an.
Auf dem Motorrad gilt eine Helmpflicht, auf dem Fahrrad hingegen nicht. Tragen Sie keinen (geeigneten) Helm, fallen 15 Euro Verwarnungsgeld an.
Der Sicherheitsgurt: Von den Anfängen bis heute
Den ersten Sicherheitsgurt für das Auto gab es bereits zu Beginn des letzten Jahrhunderts – damals war die Automobilindustrie jedoch noch weit entfernt von der serienmäßigen Einführung. Auch versprachen die Gurte dieser Zeit – meist Variationen des heutigen Zweipunktgurtes – nur ein kleines Maß an Sicherheit: Gurtband und Gurtschloss waren nicht ansatzweise so zuverlässig wie heutige Exemplare.
Darüber hinaus behinderte ein Gurt aus dieser Zeit seinen Benutzer erheblich in seiner Bewegungsfreiheit. Eine Neuerung, die die Entwicklung von Sicherheitsgurten revolutionierte, war der im Jahr 1959 patentierte Dreipunkt-Gurt. Dessen Technik wurde in seinen Grundzügen bis heute beibehalten, jedoch verfügte dieser Gurt noch nicht über einen Gurtstraffer, welcher es dem Insassen ermöglicht, sich auch mit Sicherheitsgurt relativ frei im Auto zu bewegen.
Der moderne Motorradhelm
Auch im Bereich der Schutzhelme gab es drastische Veränderungen. Die Schutzwirkung der Helme aus den 1960er Jahren ist beispielsweise nicht ansatzweise mit der von heutigen Motorradhelmen vergleichbar. Diese verfügen über fein aufeinander abgestimmte Materialien, die garantieren sollen, dass der größte Teil der Kraft beim Aufprall nur auf den Motorradhelm des Fahrers übergeht, und nicht auf seinen Kopf.
Dabei wird die Energie auf eine möglichst große Fläche verteilt, welche sich dann sowohl elastisch als auch plastisch verformt. Deshalb sollte auch nach kleinen Unfällen, bei denen kein äußerlicher Schaden sichtbar ist, der Motorradhelm dem Hersteller zur Überprüfung ein gesendet werden. Dadurch wird gewährleistet, dass der Helm seinen Träger auch weiterhin optimal schützt.