Inhaltsverzeichnis
Weitere Ratgeber zu den Pflichten des Fahrzeugführers
Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema „Fahrzeugführer und dessen Pflichten“:
Bußgeldrechner: Handy am Steuer
Bußgeldtabelle: Handy am Steuer verbotswidrig benutzt
Bußgeldtabelle für weitere Handyverstöße und sonstige Pflichten von Fahrzeugführern nach § 23 StVO
TBNR | Tatbestand | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|---|
123100 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war. | 10 | |
123106 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. | 10 | |
123112 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug. | 25 | |
123118 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung/Besetzung nicht vorschriftsmäßig war. | 25 | |
123119 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Verkehrssicherheit durch die Ladung/Besetzung litt. | 25 | |
123130 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die vorgeschriebenen Kennzeichen schlecht lesbar waren. | 5 | |
123136 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. | 20 | |
123137 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war, und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
123138 | Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
123142 | Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. | 20 | |
123143 | Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war, und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | |
123144 | Sie führten einen Anhänger mit, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden/betriebsbereit war. Es kam zum Unfall. | 35 | |
123600 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. | 80 | 1 |
123601 | Sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
123606 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit litt. | 80 | 1 |
123607 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Ladung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit litt. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
123612 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt | 80 | 1 |
123613 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl die Besetzung nicht vorschriftsmäßig war, wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich litt. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
123172 | Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise. | 55 | |
123630 | Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise und gefährdeten dadurch Andere. | 75 | |
123631 | Sie benutzten als Radfahrer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, in vorschriftswidriger Weise. Es kam zum Unfall. | 100 | |
123618 | Sie betrieben als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören. | 75 | 1 |
123619 | Sie führten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein technisches Gerät betriebsbereit mit, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen/zu stören. | 75 | 1 |
123620 | Sie verwendeten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig eine Gerätefunktion eines technisches Geräts zur Anzeige/Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen. | 75 | 1 |
123166 | Sie zogen das Fahrzeug nicht auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr, obwohl unterwegs die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigende Mängel aufgetreten waren. | 10 | |
123000 | Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug. | 5 | |
123006 | Sie fuhren freihändig. | 5 | |
123636 | Sie hatten beim Führen des Kraftfahrzeuges das Gesicht verdeckt oder verhüllt. | 60 |
Telefonieren am Steuer: Eine Strafe droht nicht immer
In Zeiten, in denen selbst Kinder bereits Smartphones besitzen, mag es einigen Autofahrern nicht besonders risikoreich erscheinen, einen kurzen Blick auf das Display zu wagen und dieses auf neue Nachrichten zu überprüfen. Unter Umständen ist die Verführung groß, auch noch zu antworten. Sprachmemos ermöglichen es, Nachrichten zu senden, für die das Smartphone lediglich einmal kurz angetippt werden muss. „Das bekomme ich hin“, denken sich Einige dann vermutlich. „Dauert doch nicht lange.“ Doch Unfälle können bereits entstehen, wenn Sie einige wenige Sekunden unaufmerksam sind.
Im Folgenden lesen Sie, unter welchen Bedingungen ein Telefon am Steuer genutzt werden darf, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog für ein Handy vorsieht, das Sie verbotswidrig verwendet haben und was passiert, wenn Sie mit dem Handy am Steuer geblitzt werden.
FAQ: Handy am Steuer
Ja, nutzen Sie das Handy während der Fahrt, drohen laut Tatbestandskatalog 100 Euro Geldbuße sowie ein Punkt in Flensburg.
Fahranfänger haben mit den gleichen Sanktionen zu rechnen. Daneben gilt die Handynutzung während der Fahrt in der Probezeit als A-Verstoß. Dieser geht in aller Regel mit der Anordnung eines Aufbauseminars sowie der verlängerten Probezeit einher.
In so einem Fall begehen Sie zwei Verstöße zur selben Zeit. Wie die Bußgeldstellen dies in der Praxis häufig sanktionieren, haben wir in diesem Beispiel für Sie veranschaulicht.
Video: Handy am Steuer
Wann die Handynutzung während der Fahrt verboten und wann erlaubt ist
Um klären zu können, wann genau für das Handy am Steuer ein Bußgeld verhängt werden kann, hilft ein Blick in den entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung (StVO). In § 23 Abs. 1a steht geschrieben:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Aus dem Abschnitt ergibt sich, dass das Handy am Steuer grundsätzlich zwar verboten, unter gewissen Bedingungen jedoch erlaubt ist. Das gilt beispielsweise dann, wenn Sie etwa über die Steuerung am Lenkrad einen Anruf entgegennehmen. Denn hierfür müssen Sie das Gerät, nicht aufnehmen und ein kurzer Blick auf das Display genügt in der Regel, um den Anruf als solchen zu erkennen.
Verboten hingegen ist es, eine Nachricht auf dem Handy zu tippen, während Sie fahren. Denn in so einer Situation reicht ein kurzer Blick nicht aus und Sie müssen das Handy dafür aufnehmen. Eine Alternative ist die Sprachsteuerung des Smartphones, über die Sie eine Nachricht diktieren können.
Das Telefonieren am Steuer mit dem Handy am Ohr ist selbstredend nicht erlaubt. Sollten Sie dafür allerdings ein Headset verwenden, gestaltet sich die Lage wiederum anders. Denn das Handy am Steuer über ein Headset zu verwenden, ist nicht verboten.
Sie sind allerdings laut StVO dazu verpflichtet, sich im Straßenverkehr nicht zu stark ablenken zu lassen. Das gilt nicht nur für das Telefonieren während der Fahrt, sondern beispielsweise auch für das Musikhören – egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder als Fußgänger:
„Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ (§ 23 Abs. 1 StVO)
Darf ich mein Smartphone als Navigationsgerät benutzen?
Nun wissen Sie, dass das Handy am Steuer in vielen Fällen verboten ist. Wie aber verhält es sich, wenn Sie das Smartphone als Navigationsgerät verwenden? Schließlich verfügen moderne Autos auch über Bordcomputer, die während der Fahrt anzeigen, wie schnell Sie fahren, wie warm es im Auto ist und nicht zuletzt verfügen viele Modelle über ein eingebautes Navi. Dann kann es doch auch nicht verboten sein, die Kartenfunktion auf dem Smartphone während der Fahrt zu nutzen. Oder doch?
Wie in so vielen Fällen lautet die Antwort: Es kommt drauf an. Ein Handy, das am Steuer als Navi verwendet wird, ist dann erlaubt, wenn Sie dieses über die Sprachfunktion bedienen oder für die Nutzung ein kurzer Blick bzw. ein kurzes Tippen auf das Display ausreicht. Dafür befindet sich das Gerät im besten Fall in einer Halterung, die etwa an der Frontscheibe befestigt ist. So müssen Sie das Handy nicht aufnehmen und vermeiden Bußgelder.
Nicht erlaubt wäre es wiederum, das Handy am Steuer zu lange als Navi zu benutzen, indem Sie zum Beispiel in das Kartenmaterial hineinzoomen, das Gerät mehrmals antippen und die umliegenden Straßen genau ablesen. Hierfür müssten Sie für längere Zeit auf das Handy schauen, was eine Ordnungswidrigkeit darstellen würde.
Welche Bußgelder drohen für einen Handyverstoß?
Das Handy darf am Steuer also nicht bzw. nur sehr kurz und nur unter den genannten Bedingungen verwendet werden. Welche Konsequenzen drohen Ihnen nun, wenn Sie Ihr Smartphone dennoch während der Fahrt verwenden? Der Bußgeldkatalog sieht 100 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg für einen Handyverstoß vor.
Geblitzt mit dem Handy in der Hand – Diese Sanktionen kommen auf Sie zu
Autofahrer erleben unter Umständen den Fall, dass sie das Handy am Steuer verwenden und dies von einem Blitzer dokumentiert wird. Dann kommt schnell die Frage auf, welche Sanktionen ihnen drohen. Wird nur der Handyverstoß geahndet oder nur die Geschwindigkeitsüberschreitung? Oder beide Verstöße? Werden die Punkte addiert?
Wenn Sie geblitzt werden mit dem Handy am Ohr, verhält es sich so, dass die Behörden in der Regel das höhere Bußgeld komplett und das niedrigere zur Hälfte verhängen. Die Flensburger Punkte werden nicht addiert. Hier ein Beispiel zur Veranschaulichung:
- Sie fahren außerorts mit einem PKW 125 km/h, obwohl nur 80 km/h erlaubt sind.
- Sie werden von einem Blitzer erfasst, während Sie das Handy am Ohr halten.
- 3 Prozent Toleranz werden bei einem Tempo von über 100 km/h von der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen.
- Der Toleranzabzug entspricht demnach aufgerundet 4 km/h.
- Die Geschwindigkeitsüberschreitung liegt also bei 41 km/h.
- Laut Bußgeldtabelle fallen für diesen Verstoß 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot an.
- Der Handyverstoß wird normalerweise mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt sanktioniert.
- Das Bußgeld für das Handy am Steuer wird zur Hälfte zum Tempoverstoß hinzugerechnet, also 50 Euro.
Das sollten Fahranfänger beachten
Führerscheinneulinge haben in vielen Fällen mit zusätzlichen Sanktionen zu rechnen, wenn sie die Regeln missachten. Das gilt auch beim Handyverstoß. Verkehrsordnungswidrigkeiten werden in der Probezeit in A-und B-Verstöße unterteilt. Je nachdem, welcher Kategorie ein Verstoß zuzuordnen ist, drohen verschiedene Sanktionen.
Das Handy am Steuer während der Probezeit zu nutzen, gilt als A-Verstoß. Dieser zieht in der Regel die Anordnung eines Aufbauseminars durch die Fahrerlaubnisbehörde nach sich, wenn es sich um den ersten A-Verstoß in der Probezeit handelt. Absolvieren Sie das Aufbauseminar nicht in der vorgegebenen Frist, kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Außerdem wird die Probezeit nach einem A-Verstoß von zwei auf vier Jahre verlängert. Dadurch kann der Fahranfänger für längere Zeit härtere Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten erhalten.
§ 23 StVO sieht nicht nur Bußgelder für die Missachtung des Handyverbots vor
Der Paragraph 23 StVO enthält viele andere Vorschriften, die bei Missachtung ebenfalls ein Gefahrenpotenzial bergen und Bußgelder für den Fahrzeugführer nach sich ziehen, so etwa das Fahren ohne die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen oder das Führen eines Fahrzeugs, während das Gehör beeinträchtigt ist. Hört der Fahrer im Auto zu laut Musik, verhindert dies, dass der Fahrzeugführer in der Lage ist, Schallzeichen oder Motorengeräusche anderer Fahrzeuge wahrzunehmen, wodurch sich das Risiko eines Unfalls erhöht.
Darüber hinaus ist die Konzentrationsfähigkeit bei lauten Geräuschen stark eingeschränkt. Das bedeutet, dass im Ernstfall die Reaktionsgeschwindigkeit langsamer ist, was eine weitere Gefahr für den Fahrzeugführer selbst und andere Verkehrsteilnehmer darstellt.