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Vorschriften zu geschlossenen Verbänden
Ein geschlossener Verband kann sich aus Fußgängern, Radfahrern oder verschiedenen Kraftfahrzeugen bilden. Letzteres wird als Kolonnenfahrt oder auch Kraftfahrzeugmarsch bezeichnet. Ein geschlossener Verband kann aus bis zu 30 Fahrzeugen bestehen und muss als solcher erkennbar sein. Um dies zu sicherzustellen, müssen Verbandsteilnehmer im Straßenverkehr immer dicht aneinander fahren, sodass die Sicherheitsabstände gerade erreicht oder leicht unterschritten werden.
Alle Verstöße, die Verbände betreffen
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
127000 | Sie haben als Verantwortlicher nicht veranlasst, dass eine Gruppe den Gehweg benutzte. | 10 |
127006 | Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. | 5 |
127007 | Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. Es kam zum Unfall. | 20 |
127012 | Sie sorgten als Verantwortlicher nicht dafür, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt wurden. | 10 |
FAQ: Geschlossener Verband
Die StVO sieht keine bestimmte Kennzeichnung eines Verbandes vor. Außenstehende erkennen diesen daran, dass bspw. mehrere Fahrzeuge in einer Gruppe mit gleicher Geschwindigkeit fahren.
Das Überholen eines Verbandes ist gestattet, wenn Sie diesen dafür nicht unterbrechen müssen. In einigen Fällen werden Bereiche freigehalten, die für überholende Kfz vorgesehen sind.
Autofahrer dürfen einen geschlossenen Verband von zum Beispiel Motorradfahrern nicht unterbrechen. Sonst drohen 5 Euro Verwarnungsgeld.
Was ist ein geschlossener Verband und welche Regeln gilt es zu beachten?
Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung oder rote Ampeln – sofern diese bei dem ersten Fahrzeug noch grün war – überqueren. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmer immer gewähren: einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen ist verboten. Dies ist nur beim Überholen der Kolonne gestattet. Dabei darf sich ein Autofahrer in die dafür vorgesehenen Zwischenräume im Verband einreihen, die ab einer bestimmten Verbandslänge immer vorgeschrieben sind.
Kennzeichnung – geschlossener Verband mit Blaulicht und Flaggen
Die meisten Kolonnenfahrten bestehen nicht aus Privatfahrzeugen, sondern aus Einsatzfahrzeugen von beispielsweise Polizei, Feuerwehr oder auch Militär. Im Gegensatz zu zivilen Marschkolonnen, bei denen es keine vorgeschriebene Kennzeichnung gibt, muss die Ankündigung eines geschlossenen Verbandes mit Fahrzeugen von den eben genannten Behörden mit einer blauen Flagge am ersten Fahrzeug und angeschaltetem Blaulicht bei allen Fahrzeugen erfolgen. Das letzte Fahrzeug muss mit einer grünen Flagge gekennzeichnet sein..
Die Hauptfunktion dieser Verbände von Einsatzfahrzeugen ist die Gewährleistung eines reibungslosen und zeitgenauen Ablaufs bei Hilfseinsätzen.
Geschlossene Verbände aus Radfahrern oder aus Fußgängern
Mehr als 15 Radfahrer stellen zusammen grundsätzlich ebenfalls einen geschlossenen Verband dar.
Dieser muss genau wie ein geschlossener Verband aus Kraftfahrzeugen vom übrigen Verkehr als einzelner Verkehrsteilnehmer behandelt werden, die Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und nicht überholt werden.
Ein geschlossener Verband bestehend aus Fußgängern muss nach Möglichkeit immer die Gehwege benutzen und sich falls nötig durch (nicht blendende) Leuchtsignale am Beginn und Ende kenntlich machen.
Es gab bei uns Vereinsintern (HiOrg) eine Diskussion wo gesagt wurde, dass wenn Fahrzeuge vorne und hinten Blaulicht haben und das hintere nicht extra ausgeschaltet werden kann, das Fahrzeug ohne Blaulicht fährt… Wie ist da die rechtliche Regelung?
Müssen Radfahrende in geschlossenen Verbänden Radwege benutzen, die als benutzungspflichtig mit blauen Radwege-Schildern versehen sind?
Müssen geschlossene Verbände von Radfahrenden angemeldet werden?
Ab welcher Zahl von Teilnehmenden?
Fährt der geschlossene Verband, unerlaubt, durch eine Strasse die nur für Anlieger erlaubt ist, wer muss zahlen? Der Verantwortliche? Oder Alle?
Wenn man einen Verband mit privaten KFZ erstellt. Muss man diesen vorher anmelden?
Habe gerade zwei Polizeiautos auf der Autobahn überholt ohne weitere sehen zu können. Nach ca. 2km bin ich auf eine Polizeikolonne getroffen und die zwei Polizeiwagen haben wieder aufgeschlossen. Aus meiner Sicht habe ich hier nichts falsch gemacht. Dennoch wurde hinter mir sehr dicht aufgefahren und letztlich noch rechts überholt und mit >5m Abstand vor mir eingeschert. Aber gut zu wissen, dass mir nur paar Euro verwarngeld drohen würden, weil die nicht in der Lage sind im Konvoi zu fahren
Nach Absatz 6 dürfen Brücken nicht im Gleichschritt überquert werden. Wie sind denn da die Bußgelder?
Hallo Christopher,
werden die Vorschriften für geschlossene Verbände nicht eingehalten, kann dies laut Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro nach sich ziehen.
– Die Redaktion
Zitat: „Ein geschlossener Verband kann aus bis zu 30 Fahrzeugen bestehen“
Wo steht das?
Zitat: „Geschlossene Verbände stellen laut StVO ein Fahrzeug dar und müssen auch so behandelt werden.“ Wo steht dies, speziell Radfahrer betreffend, in der StVO geschrieben? Ich habe solch einen Passus nicht gefunden/gesehen. Vorab besten Dank für die Antwort.
Hallo Katrin,
Sie haben Recht: So steht das nicht in der StVO. Wir haben die entsprechende Stelle korrigiert und bedanken uns für den Hinweis.
– Die Redaktion
Muss eine einheitliche Geschwindigkeit eingehalten und/ oder gibt es eine Höchstgeschwindigkeit, die einzuhalten ist. Wäre mal interessant zu erfahren.
Hallo Sven,
Sie sollten sich stets an die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Damit der geschlossene Verband ein solcher bleibt, sollten alle Fahrer etwa mit gleichem Tempo fahren.
– Die Redaktion
Ab welcher Anzahl von Kfz. besteht bereits eine Kolonne? Bei der STANAG 2154 sind es mehr als zwei Großfahrzeuge (Lkw, Kettenfahrzeuge) oder mehr als vier Kleinfahrzeuge (Pkw).
Hallo Markus,
eine Kolonne (geschlossener Verband) liegt erst vor, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. Dazu muss bei einem Kraftfahrzeugverband jedes Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet werden.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Bitte nennen sie die Quelle zu folgendem Satz:
„Im Gegensatz zu zivilen Marschkolonnen, bei denen es keine vorgeschriebene Kennzeichnung gibt, muss die Ankündigung eines geschlossenen Verbandes mit Fahrzeugen von den eben genannten Behörden mit einer blauen Flagge am ersten Fahrzeug und angeschaltetem Blaulicht bei allen Fahrzeugen erfolgen.“
M.M. stimmt dies nicht. Es gibt keine Vorschrift für BOS das Flaggen zu nutzen sind.
Hallo Maier,
diese Regel fußt auf einer länderübergreifenden Vereinbarung der Nato namens „STANAG 2154: Regulations for Military Motor Vehicle Movement by Road“. Wie dies allerdings umgesetzt wird, ist oft Ländersache.
Das Team von bussgeldkatalog.net