§ 27 StVO (geschlossener Verband)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Fahrzeug-Verbände können aus bis zu 30 Kfz bestehen

Vorschriften zu geschlossenen Verbänden

Ein geschlossener Verband kann sich aus Fußgängern, Radfahrern oder verschiedenen Kraftfahrzeugen bilden. Letzteres wird als Kolonnenfahrt oder auch Kraftfahrzeugmarsch bezeichnet. Ein geschlossener Verband kann aus bis zu 30 Fahrzeugen bestehen und muss als solcher erkennbar sein. Um dies zu sicherzustellen, müssen Verbandsteilnehmer im Straßenverkehr immer dicht aneinander fahren, sodass die Sicherheitsabstände gerade erreicht oder leicht unterschritten werden.

Alle Verstöße, die Verbände betreffen

TBNRTatbestandStrafe (€)
127000Sie haben als Verantwortlicher nicht veranlasst, dass eine Gruppe den Gehweg benutzte.10
127006Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung.5
127007Sie unterbrachen einen geschlossenen Verband in der Bewegung. Es kam zum Unfall.20
127012Sie sorgten als Verantwortlicher nicht dafür, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt wurden.10

FAQ: Geschlossener Verband

Muss ein geschlossener Verband in irgendeiner Weise gekennzeichnet sein?

Die StVO sieht keine bestimmte Kennzeichnung eines Verbandes vor. Außenstehende erkennen diesen daran, dass bspw. mehrere Fahrzeuge in einer Gruppe mit gleicher Geschwindigkeit fahren.

Darf ich einen geschlossenen Verband überholen?

Das Überholen eines Verbandes ist gestattet, wenn Sie diesen dafür nicht unterbrechen müssen. In einigen Fällen werden Bereiche freigehalten, die für überholende Kfz vorgesehen sind.

Welche Regeln gelten bei einem geschlossenen Verband?

Autofahrer dürfen einen geschlossenen Verband von zum Beispiel Motorradfahrern nicht unterbrechen. Sonst drohen 5 Euro Verwarnungsgeld.

Was ist ein geschlossener Verband und welche Regeln gilt es zu beachten?

Fahrzeug-Verbände können aus bis zu 30 Kfz bestehen
Fahrzeug-Verbände können aus bis zu 30 Kfz bestehen

Alle Fahrzeuge eines geschlossenen Verbandes dürfen eine Kreuzung oder rote Ampeln – sofern diese bei dem ersten Fahrzeug noch grün war – überqueren. Diesen Vorrang müssen andere Verkehrsteilnehmer immer gewähren: einen geschlossenen Verband in Bewegung zu unterbrechen ist verboten. Dies ist nur beim Überholen der Kolonne gestattet. Dabei darf sich ein Autofahrer in die dafür vorgesehenen Zwischenräume im Verband einreihen, die ab einer bestimmten Verbandslänge immer vorgeschrieben sind.

Kennzeichnung – geschlossener Verband mit Blaulicht und Flaggen

Die meisten Kolonnenfahrten bestehen nicht aus Privatfahrzeugen, sondern aus Einsatzfahrzeugen von beispielsweise Polizei, Feuerwehr oder auch Militär. Im Gegensatz zu zivilen Marschkolonnen, bei denen es keine vorgeschriebene Kennzeichnung gibt, muss die Ankündigung eines geschlossenen Verbandes mit Fahrzeugen von den eben genannten Behörden mit einer blauen Flagge am ersten Fahrzeug und angeschaltetem Blaulicht bei allen Fahrzeugen erfolgen. Das letzte Fahrzeug muss mit einer grünen Flagge gekennzeichnet sein..

Bei militärischen Verbänden gibt es darüber hinaus noch verschiedene andere Flaggen für den Führer des Verbandes, liegengebliebene Verbandsteilnehmer und Fahrzeuge, von denen eine Gefahr ausgeht. Obendrein müssen alle Fahrzeuge mit Abblendlicht fahren.

Die Hauptfunktion dieser Verbände von Einsatzfahrzeugen ist die Gewährleistung eines reibungslosen und zeitgenauen Ablaufs bei Hilfseinsätzen.

Geschlossene Verbände aus Radfahrern oder aus Fußgängern

Ein geschlossener Verband kann auch aus Fahrrädern bestehen
Ein geschlossener Verband kann auch aus Fahrrädern bestehen

Mehr als 15 Radfahrer stellen zusammen grundsätzlich ebenfalls einen geschlossenen Verband dar.

Dieser muss genau wie ein geschlossener Verband aus Kraftfahrzeugen vom übrigen Verkehr als einzelner Verkehrsteilnehmer behandelt werden, die Radfahrer dürfen nebeneinander fahren und nicht überholt werden.

Ein geschlossener Verband bestehend aus Fußgängern muss nach Möglichkeit immer die Gehwege benutzen und sich falls nötig durch (nicht blendende) Leuchtsignale am Beginn und Ende kenntlich machen.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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