§ 37 StVO (Rotlichtverstoß)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 3. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Welche Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

Rote Ampel überfahren: Welche Vorschriften gelten an Lichtzeichenanlagen?

Heutzutage ist die Ampel nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken und sie ist deshalb – wenn auch mit unterschiedlichem Design – auf der ganzen Welt zu finden. Zu der einfachen Ampel von damals, die lediglich den Auto- beziehungsweise Kutschenverkehr regelte, kamen bis heute eigene Ampeln für Fußgänger, Radfahrer und Busse hinzu. Doch mit welcher Strafe müssen Sie rechnen, wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren? Drohen Punkte und ein Fahrverbot bei einem Rotlichtverstoß? Die entsprechenden Vorschriften finden Sie in § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO).

Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß

Rotlichtverstoß mit dem Pkw

TatbestandStrafe (€)PunkteFahr­verbot (Mon­ate)Lohnt ein Einspruch?TBNR
Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage.901Hier prüfen **137600
Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage, und gefährdeten dadurch Andere.20021Hier prüfen **137601
Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Es kam zum Unfall.24021Hier prüfen **137602
Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.20021Hier prüfen **137618
Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage und gefährdeten dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.32021Hier prüfen **137619
Sie miss­achteten das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.36021Hier prüfen **137620

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
137606Sie miss­achteten als Radfahrer das auch für Sie geltende Rotlicht der Licht­zeichen­anlage für Fußgänger.451
137612Sie miss­achteten als Radfahrer das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage.45
137613Sie miss­achteten als Radfahrer das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage und gefährdeten dadurch Andere.1001
137614Sie miss­achteten als Radfahrer das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Es kam zum Unfall.1201
137624Sie miss­achteten als Radfahrer das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.1001
137625Sie miss­achteten als Radfahrer das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage und gefährdeten dadurch Andere. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.1601
137626Sie miss­achteten als Radfahrer das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.1801

Bußgeldtabelle mit weiteren Verstößen gemäß Paragraph 37 StVO

TBNRTatbestandStrafe (€)PunkteFahr­verbot (Mon­ate)
137010Sie hielten näher als 10 m vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses.10
137011Sie hielten näher als 10 m vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses und behinderten dadurch andere.15
137012Sie parkten näher als 10 m vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses.15
137013Sie parkten näher als 10 m vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.25
137014Sie parkten länger als eine Stunde näher als 10 m vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses.25
137015Sie parkten länger als eine Stunde näher als 10 m vor einem Licht­zeichen und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.35
137000Sie miss­achteten das Rotlicht in Verbindung mit dem Gelblicht.15
137006Sie miss­achteten das Gelblicht der Licht­zeichen­anlage, obwohl Sie gefahrlos hätten anhalten können.10
137100Sie miss­achteten als Fußgänger das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage.5
137101Sie miss­achteten als Fußgänger das Rotlicht der Licht­zeichen­anlage. Es kam zum Unfall.10
137106Sie bogen mit Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen nach rechts ab.15
137112Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten den Fahrzeug­verkehr der freigegebenen Richtung.35
137500Sie miss­achteten das “Halt” anordnende besondere Lichtzeichen “weißer waage­rechter Lichtbalken” für eine Straßen­bahn / einen Bus / ein Taxi. Es kam zum Unfall.2401
137506Sie miss­achteten das “Halt” anordnende besondere Licht­zeichen “weißer waage­rechter Lichtbalken” für eine Straßen­bahn / einen Bus / ein Taxi. Es kam zum Unfall. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.360
137630Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab, ohne vorher anzuhalten.701
137631Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten dadurch den Fahrzeug­verkehr der freigegebenen Verkehrs­richtungen.1001
137632Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fahrzeug­verkehr der freigegebenen Verkehrs­richtungen.1201
137636Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und behinderten dadurch den Fußgänger­verkehr/Fahrrad­verkehr auf einer Radweg­furt der freigegebenen Verkehrs­richtungen.1001
137637Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab und gefährdeten dadurch den Fußgänger­verkehr/Fahrrad­verkehr auf einer Radweg­furt der freigegebenen Verkehrs­richtungen.1501
137638Sie bogen mit dem Fahrzeug bei rotem Licht­zeichen mit rechts daneben angebrachtem Grünpfeil nach rechts ab. Es kam zum Unfall mit dem Fußgänger­verkehr/Fahrrad­verkehr auf einer Radweg­furt der freigegebenen Verkehrs­richtungen.1801
137642Sie miss­achteten als Radfahrer das Dauer­lichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken”.601
137648Sie miss­achteten das Dauer­lichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken”.901
137649Sie miss­achteten das Dauer­lichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken” und gefährdeten dadurch Andere.20021
137650Sie miss­achteten das Dauer­lichtzeichen “rote gekreuzte Schrägbalken”. Es kam zum Unfall.24021

FAQ: § 37 StVO – Rotlichtverstoß

Was ist ein einfacher Rotlichtverstoß?

Bei einem einfachen Rotlichtverstoß zeigte die Lichtzeichenanlage weniger als eine Sekunde Rot.

Wann ist von einem qualifizierten Rotlichtverstoß die Rede?

Einem qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die überfahrene Ampel bereits länger als eine Sekunde auf Rot stand.

Welche Sanktionen drohen, wenn ich eine rote Ampel überfahre?

Mithilfe dieses Bußgeldrechners hier können Sie die Sanktionen individuell ermitteln.

Unterschied zwischen Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen

Welche Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß?
Welche Sanktionen drohen bei einem Rotlichtverstoß?

In der deutschen Rechtssprache werden gerne vermeintlich umständliche Begriffe gebraucht, um einfache Vorgänge oder Objekte zu benennen. Da wird der Blinker zum Fahrtrichtungsanzeiger und das Hupen zum Schallzeichen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, wenn viele gar nicht mit den Begrifflichkeiten vertraut sind.

Die meisten Autofahrer kennen das Wechsellichtzeichen besser als Ampel – der Name leitet sich davon ab, dass sich rote, grüne und gelbe Lichtsignale abwechseln. Dauerlichtzeichen hingegen sind über mehrspurigen Straßen angebracht und geben an, auf welchen Fahrstreifen Fahrzeugführer fahren dürfen.

Wie der Name bereits vermuten lässt, sind ihre Signale von längerer Dauer, das bedeutet, dass Verkehrsteilnehmer – anders als bei Ampeln – nicht auf einen Farbwechsel warten können.

Die erste Ampel der Welt wurde 1868 in London aufgestellt, allerdings wurde sie noch mit Gaslicht betrieben. Die erste elektrische Ampel stand ab 1914 an einer Kreuzung in Cleveland, USA. Allerdings waren die Lichtzeichen damals nur rot und grün. Die Ampel war in ihrer Funktionsweise der heutigen bereits sehr ähnlich: Eine rote Leuchte signalisierte den Verkehrsteilnehmern, dass sie ihr Auto zum Stehen bringen müssen; das grüne Licht zeigte ihnen an, dass sie fahren können. Von da an verbreiteten sich Ampeln Schritt für Schritt in allen westlichen Metropolen.

1922 wurde die erste Ampel – diese besaß bereits neben grünem und rotem auch gelbes Licht – in Deutschland (Hamburg) errichtet.

In den Jahren 1924 und 1925 folgten Verkehrsampeln in Berlin und Leipzig. Es dauerte jedoch bis in die 1950er Jahre, dass auch in den kleineren deutschen Städten die ersten Ampeln vorhanden waren. In der ersten Zeit nahmen viele Leute die Ampel und die damit verbundenen Vorschriften jedoch nicht ernst, weshalb teilweise zusätzlich zu den roten, grünen und gelben Leuchtzeichen auch Schallzeichen an den Ampeln vorhanden waren.

Grundlegend sollen Ampelanlagen die Vorfahrt an besonders gefährlichen Stellen im Straßenverkehr regeln. Zuforderst zählen hierzu Kreuzungen, an denen zwei Fahrbahnen einander kreuzen. Damit es nicht ständig zu Unfällen kommt, sperren die Ampeln wechselseitig eine Fahrtrichtung, sodass die Fahrzeuge auf der anderen frei und ungefährdet die Kreuzung queren können.

Damit ist ersichtlich, dass die Gefährdungslage durch einen Fahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, um ein Vielfaches erhöht ist. Durch das Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung kann der freigegebene Verkehr nicht nur massiv behindert werden, sondern auch schlimme Unfälle und im schlimmsten Fall gar Massenkarambolagen können die Folge sein.

Aus diesem Grund wird der Rotlichtverstoß vergleichsweise streng geahndet.

Rote Ampel überfahren? Welche Strafe droht nun für den Rotlichtverstoß? Eine rote Ampel zu überfahren steigert also die Gefahr für den Verkehrssünder selbst sowie für andere Verkehrsteilnehmer immens, was auch die schweren Strafen für diese Verstöße rechtfertigt.

Gerade Fußgänger sind oft sehr leichtsinnig an Ampeln und überqueren die Kreuzung, obwohl sie noch nicht dazu berechtigt sind. Dies führt dann leider immer wieder zu schweren Unfällen. Fußgänger jedoch müssen derzeit nur mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen, wenn Sie bei Rot über eine Ampel gehen. Strengere Bußen sind jedoch im Gespräch.

Beim Rotlichtverstoß sind unterschiedliche Klassifizierungen zu treffen, die sich nach der Dauer richten, die die Ampel bereits auf Rot stand. Und darüber hinaus, ob es zu einer Gefährdung oder einem Unfall kam. Ein weiteres Kriterium ist das Verkehrsmittel, mit dem der Verkehrssünder unterwegs war.

Hohe Strafe: Eine rote Ampel zu überfahren ist kein Kavaliersdelikt.
Hohe Strafe: Eine rote Ampel zu überfahren ist kein Kavaliersdelikt.

Dabei wird unterschieden zwischen qualifiziertem und einfachem Rotlichtverstoß. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, die unter 1 Sekunde bereits auf Rot stand, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Je nach Gefährdungslage und Konsequenz des Verstoßes droht hierfür ein Bußgeld zwischen 90 und 240 Euro. Hinzu kommen ein bis zwei Punkte in Flensburg. Im Falle einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem daraus resultierenden Unfall werden die Sanktionen um einen Monat Fahrverbot ergänzt.

Sind Sie hingegen bei Rot über die Ampel gefahren, als diese bereits länger als 1 Sekunde Rot zeigte, handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Sanktionen sind durch die besondere Schwere hier angehoben. Da die Ihnen zugewandte Ampel bereits so lange schon auf Rot stand, ist davon auszugehen, dass der kreuzende Verkehr bereits die Freigabe zur Fahrt hatte.

Das Überfahren der Haltelinie und Einfahren in den Gefahrenbereich ist dann mit einer besonders hohen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer verbunden. Das Bußgeld kann dann je nach Sachlage und Konsequenzen des Verstoßes zwischen 200 und 360 Euro liegen. In jedem Fall kommen dann noch zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot hinzu – unerheblich, ob eine besondere Gefährdung vorlag oder nicht.

Im schwersten Fall – die Ampel war bereits seit über einer Sekunde rot und es kam zu einem Unfall – erwartet einen Autofahrer laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 360 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Ein Radfahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, muss mit 180 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.

Rote Ampel überfahren und geblitzt worden? Wie arbeiten Rotblitzer eigentlich? Nicht selten ist mit einer Ampel ein Blitzer verbunden. Dieser befindet sich auf der gegenüberliegenden Kreuzungsseite oder aber auf einer ggf. vorhandenen Mittelinsel. Unter den Fahrbahnen – beginnend an der Haltelinie der Ampel – sind Sensoren bzw. Induktionsschleifen eingebracht. Mit diesen und der elektronischen Schaltung der Ampel ist der Blitzer verbunden.

Überfährt nun ein Fahrer die rote Ampel, löst der Blitzer aus, sobald er die Haltelinie überquert.

Bei Rot über die Ampel und zweimal geblitzt? Ampelblitzer fertigen in aller Regel zwei Bilder an. Eines zu dem Zeitpunkt, als der Fahrer die Haltelinie überquert. Das zweite, kurz darauf folgende Foto soll verifizieren, ob der Verkehrssünder auch tatsächlich in den Gefahrenbereich der Kreuzung einfuhr oder noch rechtzeitig zum Stehen kam. In letzterem Fall handelte es sich nicht um einen vollwertigen Rotlichtverstoß.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie im folgenden Video:

Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?
Video: Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Eine rote Ampel überfahren in der Probezeit?

In der Probezeit bei Rot über die Ampel zu fahren, kann doppelt schmerzen.
In der Probezeit bei Rot über die Ampel zu fahren, kann doppelt schmerzen.

Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfahren hat und geblitzt wurde, muss neben den Sanktionen laut Bußgeldkatalog auch noch mit weiteren Konsequenzen rechnen. Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich stets um einen A-Verstoß.

Beim ersten A-Verstoß innerhalb der Probezeit folgt in aller Regel die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Zudem muss der Fahranfänger, der bei Rot geblitzt wurde, auch mit der Aufforderung rechnen, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, dessen Kosten er selbst zu tragen hat.

Befindet sich der Fahrer bereits in der verlängerten Probezeit, als ihn der Ampelblitzer ertappt, erfolgt beim ersten A-Verstoß eine kostenpflichtige Verwarnung. War es bereits der zweite A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, ist der Führerschein ganz in Gefahr und kann entzogen werden.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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