§ 41 StVO (Vorschriftzeichen)

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Vorschriftzeichen für Richtung

Verkehrszeichen: Die Gruppe der Vorschriftzeichen

Alle Vorschriftzeichen haben eins gemeinsam: Sie sprechen Gebote und Verbote aus. Deshalb führt eine Missachtung dieser Verkehrszeichen auch sehr häufig direkt zu einem Bußgeld. Im Gegensatz zu den Gefahrenzeichen treten sie in vielen verschiedenen Formen auf.

FAQ: § 41 StVO (Vorschriftzeichen)

Was droht, wenn ich ein Vorschriftzeichen missachte?

Sie begehen in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was sind Vorschriftzeichen?

Vorschriftzeichen markieren Ge- und Verbote im Straßenverkehr. Ein Vorschriftzeichen kann sowohl ein Verkehrsschild sein, wie z. B. ein Stoppschild, als auch eine Fahrbahnmarkierung, z. B. ein Fußgängerüberweg.

Werden Vorschriftzeichen unterteilt?

Ja, es gibt verschiedene Untergruppen von Vorschriftzeichen. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Verstöße des Paragraph 41 (Vorschriftzeichen)

Tatbestand Strafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e) Lohnt ein Einspruch?
Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat.15eher nicht
Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat, und behinderten dadurch Andere.25eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat.25eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Park­flächen­markierung zum Gehweg­parken frei­gegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamt­masse hat, und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie hielten auf einem Fuß­gänger­überweg.20eher nicht
Sie hielten auf einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie parkten auf einem Fuß­gänger­überweg.25eher nicht
Sie parkten auf einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fuß­gänger­überweg.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg.20eher nicht
Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg .25eher nicht
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fuß­gänger­überweg und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283).20eher nicht
Sie hielten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie parkten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283).25eher nicht
Sie parkten im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283).40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Halte­verbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehran­fahrts­zone/einer Feuerwehr­zufahrt/eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen).20eher nicht
Sie hielten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehr­anfahrts­zone/einer Feuer­wehr­zufahrt/eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen) und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie parkten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehr­anfahrts­zone / einer Feuer­wehr­zufahrt / eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen).55eher nicht
Sie parkten verbots­widrig im Bereich der Feuer­wehr­anfahrts­zone / einer Feuer­wehr­zufahrt / eines Rettungs­weges (Zeichen 283 mit Zusatz­zeichen). und behinderten dadurch ein Rettungs­fahrzeug im Einsatz.100eher nicht
Sie parkten unzulässig im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286).25eher nicht
Sie parkten unzulässig im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286) und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286).40eher nicht
Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286) und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten links von einer Fahr­bahnbe­grenzung (Zeichen 295).20eher nicht
Sie parkten links von einer Fahr­bahnbe­grenzung (Zeichen 295) und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahn­begrenzung (Zeichen 295).40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahn­begrenzung (Zeichen 295) und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil.20eher nicht
Sie hielten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie parkten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil.25eher nicht
Sie parkten auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungs­pfeile (Zeichen 297) gekenn­zeichnetem Fahrbahn­teil und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses. 20eher nicht
Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205(Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.35eher nicht
Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses. 25eher nicht
Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden.50eher nicht
Sie hielten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229).20eher nicht
Sie hielten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxen­verkehr.35eher nicht
Sie parkten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229).25eher nicht
Sie parkten verbots­widrig im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxen­verkehr.40eher nicht
Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229).40eher nicht
Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxen­standes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxen­verkehr.50eher nicht
Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei”. Ein besonderer Park­ausweis lag nicht gut lesbar aus.25eher nicht
Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei” und behinderten dadurch Andere. Ein besonderer Park­ausweis lag nicht gut lesbar aus.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei”. Ein besonderer Park­ausweis lag nicht gut lesbar aus.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatz­zeichen “Bewohner mit Park­ausweis frei” und behinderten dadurch Andere. Ein besonderer Parkaus­weis lag nicht gut lesbar aus.50eher nicht
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224).55eher nicht
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224) und behinderten dadurch Andere.70eher nicht
Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224).70eher nicht
Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Halte­stellen­schild (Zeichen 224) und behinderten dadurch Andere.80eher nicht
Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.10eher nicht
Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb, und behinderten dadurch Andere.15eher nicht
Sie parkten länger als 3 Stunden, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb.20eher nicht
Sie parkten länger als 3 Stunden, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb, und behinderten dadurch Andere.30eher nicht
Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken.25eher nicht
Sie hielten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 299) für ein Halte­verbot.20eher nicht
Sie hielten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 299) für ein Halte­verbot und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie parkten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot.25eher nicht
Sie parkten innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot.20eher nicht
Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenz­markierung (Zeichen 229) für ein Park­verbot und behinderten dadurch Andere.30eher nicht
Sie hielten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn.20eher nicht
Sie hielten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere.35eher nicht
Sie parkten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn.25eher nicht
Sie parkten verbots­widrig innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn.40eher nicht
Sie parkten verbots­widrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreis­verkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237).50eher nicht
Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.55eher nicht
Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237).55eher nicht
Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.701Hier prüfen **
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg (Zeichen 237).701Hier prüfen **
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere.801Hier prüfen **
Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241).50eher nicht
Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere.55eher nicht
Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241).55eher nicht
Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere.701Hier prüfen **
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241).701Hier prüfen **
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere.801Hier prüfen **
Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2).25eher nicht
Sie parkten im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2).40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde im einge­schränkten Halte­verbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie hielten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2).50eher nicht
Sie hielten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere.55eher nicht
Sie parkten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2).70eher nicht
Sie parkten auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere.25eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2).55eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrrad­straße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere.70eher nicht
Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238).20eher nicht
Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere. 35eher nicht
Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238).25eher nicht
Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere.40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238).40eher nicht
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere.50eher nicht
Sie befuhren die Straße ohne Schnee­ketten, obwohl diese durch Zeichen 268 vorge­schrieben waren.20eher nicht
Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren.801Hier prüfen **
Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206).10eher nicht
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegen­verkehr keinen Vorrang (Zeichen 208).5eher nicht
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegen­verkehr keinen Vorrang (Zeichen 208) und gefährdeten dadurch Andere.10eher nicht
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegen­verkehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall.20eher nicht
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung. 10eher nicht
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung und gefährdeten dadurch Andere.15eher nicht
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorge­schriebene Fahrt­richtung. Es kam zum Unfall.25eher nicht
Sie miss­achteten die durch Zeichen 222 vorge­schriebene Vorbei­fahrt.10eher nicht
Sie miss­achteten die durch Zeichen 222 vorge­schriebene Vorbei­fahrt und gefährdeten dadurch Andere.15eher nicht
Sie miss­achteten die durch Zeichen 222 vorge­schriebene Vorbei­fahrt. Es kam zum Unfall.25eher nicht
Sie folgten als Kraft­fahrzeug­führer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung.25eher nicht
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung. 20eher nicht
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung und behinderten dadurch Andere. 25eher nicht
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung und gefährdeten dadurch Andere.30eher nicht
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorge­schriebenen Fahrt­richtung. Es kam zum Unfall. 35eher nicht
Sie gefährdeten beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel Kreis­verkehr einen Anderen. 35eher nicht
Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg.15eher nicht
Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg und behinderten dadurch Andere.20eher nicht
Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg und gefährdeten dadurch Andere.25eher nicht
Sie benutzten als Nicht­berechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonder­weg. Es kam zum Unfall.30eher nicht
Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug über 3,5 t zul. Gesamt­masse (aus­genommen PKW und KOM) den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.100eher nicht
Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug über 3,5 t zul. Gesamt­masse (aus­genommen PKW und KOM) den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war.100eher nicht
Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamt­masse mit Anhänger oder einem Kraft­omnibus den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. 55eher nicht
Sie benutzten mit einem Kraft­fahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamt­masse mit Anhänger oder einem Kraft­omnibus den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war. 55eher nicht
Sie befuhren mit einem Kraft­fahrzeug den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.50eher nicht
Sie beachteten mit einem Kraft­fahrzeug nicht das bestehende Verkehrs­verbot (Zeichen 250 / 251 / 255 / 260).50eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war.25eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und behinderten dadurch Andere. 30eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.35eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgänger­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall.40eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war.25eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war, und behinderten dadurch Andere.30eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere.35eher nicht
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrs­bereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall.40eher nicht
Sie beachteten als Kraft­fahrzeug­führer nicht das bestehende Verkehrs­verbot (Zeichen 262/263/264/265/266).40eher nicht
Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen / 265 angeordnete Verkehrs­verbot, obwohl die Straßen­fläche zusätzlich durch Verkehrs­einrich­tungen gekenn­zeichnet war.5002Hier prüfen **
Sie beachteten als Kraft­fahrzeug­führer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267).50eher nicht
Sie beachteten als Kraft­fahrzeug­führer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall. 70eher nicht
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und behinderten dadurch Andere.25eher nicht
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und gefährdeten dadurch Andere. 30eher nicht
Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fuß­gängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) mit zuge­lassenem Fahrzeug­verkehr nicht mit Schritt­geschwindigk­eit. 15eher nicht
Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zuge­lassenem Fahrzeug­verkehr Ihre Geschwindig­keit nicht dem Radverkehr an.15eher nicht
Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241) mit zuge­lassenem Fahrzeug­verkehr Ihre Geschwindig­keit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an. 15eher nicht
Sie benutzten verbots­widrig einen Sonder­fahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse oder Taxen. 15eher nicht
Sie benutzten verbots­widrig einen Sonder­fahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxen­verkehr.35eher nicht
Sie beachteten nicht das bestehende Wende­verbot (Zeichen 272).20eher nicht
Sie beachteten nicht das bestehende Wende­verbot (Zeichen 272) und gefährdeten dadurch Andere.30eher nicht
Sie beachteten nicht das bestehende Wende­verbot (Zeichen 272). Es kam zum Unfall.35eher nicht
Sie unter­schritten den vorge­schriebenen Mindest­abstand (Zeichen 273) zu dem voraus­fahrenden Fahrzeug. 25eher nicht
Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).10eher nicht
Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten dadurch Andere. 701Hier prüfen **
Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). Es kam zum Unfall.851Hier prüfen **
Sie gefährdeten als Kraft­fahrzeug­führer in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 mit Zusatz­zeichen), in dem Fahrzeug­verkehr zugelassen war, einen Fußgänger.601Hier prüfen **
Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 mit Zusatz­zeichen), in dem Fahrzeug­verkehr zugelassen war, einen Fußgänger.30eher nicht
Sie gefährdeten als Kraft­fahrzeug­führer in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239/242.1, 242.2), in dem Fahrzeug­verkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger. 701Hier prüfen **
Sie befuhren eine für kenn­zeichnungs­pflichtige Kraftfahr­zeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261).1001Hier prüfen **
Sie befuhren eine für kenn­zeichnungs­pflichtige Kraftfahr­zeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im FAER.25011 Hier prüfen **
Sie befuhren eine für Kraft­fahrzeuge mit wasser­gefähr­dender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). 1001Hier prüfen **
Sie befuhren eine für Kraft­fahrzeuge mit wasser­gefähr­dender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im FAER. 25011 Hier prüfen **
Sie nahmen trotz eines Verkehrs­verbots zur Vermin­derung schädlicher Luftverun­reinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraft­fahrzeug am Verkehr teil.100eher nicht
Sie miss­achteten das Überhol­verbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war. 701Hier prüfen **
Sie miss­achteten das Überhol­verbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war, und gefährdeten dadurch Andere. 851Hier prüfen **
Sie miss­achteten das Überhol­verbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war. Es kam zum Unfall. 1051Hier prüfen **
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war. 20eher nicht
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war, und behinderten dadurch Andere.25eher nicht
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war, und gefährdeten dadurch Andere. 30eher nicht
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrt­richtung gekenn­zeichnet war. Es kam zum Unfall. 35eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)40eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)60eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1601Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1751Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)23521Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)34021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)56022Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)70023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)80023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)1201Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)3201Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)36021Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)48021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)64022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)80023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)90023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)95023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)30eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)50eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1151Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1801Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)26021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)40021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)56022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 bis 70) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70023Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h in einem Fußgänger­bereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatz­zeichen, das den Fahrzeug­verkehr zulässt). Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)80023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)40eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)60eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1601Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1751Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)23521 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)34021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)56022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)70023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)80023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)30eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)50eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1401Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1501Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)1751Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)25521 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)48021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)60022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (Lkw usw.)70023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)1201Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)3201Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)36021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)48021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)64022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)80023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)90023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)95023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)60eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)2401Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)2801Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)40021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)56021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)70022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)80023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (gef. Güter usw.)90023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)30eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)50eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1151Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1801Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)26021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchs­tgeschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)40021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)56022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 – 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)80023 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)20eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)40eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)60eher nicht
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1001Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)1501Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)2001Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)32021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)48021 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchst­geschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 – 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)60022 Hier prüfen **
Sie überschritten die zulässige Höchs­tgeschwindig­keit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h. Zul. Geschwindig­keit: … km/h. Festgestellte Geschwindig­keit (nach Toleranz­abzug): … km/h. (andere Kfz)70023 Hier prüfen **
Sie folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). 10eher nicht
Sie folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall.35eher nicht
Sie fuhren verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). 10eher nicht
Sie fuhren verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall. 35eher nicht
Sie befuhren verbots­widrig die Sperrfläche (Zeichen 298).10eher nicht
Sie befuhren verbots­widrig die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall.35eher nicht
Sie fuhren beim Überholen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). 30eher nicht
Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297).30eher nicht
Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298).30eher nicht
Sie fuhren beim Links­abbiegen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). 30eher nicht
Sie fuhren beim Links­abbiegen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch Andere. 35eher nicht
Sie folgten beim Links­abbiegen nicht der durch Pfeile vorges­chriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). 30eher nicht
Sie folgten beim Links­abbiegen nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297) und gefährdeten dadurch Andere. 35eher nicht
Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). 30eher nicht
Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere. 35eher nicht
Sie fuhren beim Wenden verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). 30eher nicht
Sie fuhren beim Wenden verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch Andere. 35eher nicht
Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). 30eher nicht
Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297) und gefährdeten dadurch Andere. 35eher nicht
Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298).30eher nicht
Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere. 35eher nicht
Sie fuhren beim Links­abbiegen verbots­widrig über die Fahrstreifen­begrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall. 40eher nicht
Sie folgten beim Links­abbiegen nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall. 40eher nicht
Sie benutzten beim Links­abbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. 40eher nicht
Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. 40eher nicht

Überblick über Verkehrszeichen in Deutschland

Vorschriftzeichen für Richtung

In Deutschland gibt es 4 Arten von Verkehrszeichen: Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen und Zusatzzeichen. Sie alle erfüllen verschiedene Aufgaben im Straßenverkehr. Anders als Vorschriftzeichen und Richtzeichen, tauchen Gefahrenzeichen und Zusatzzeichen nicht im Bußgeldkatalog der StVO auf. Das liegt daran, dass Zusatzzeichen in der Regel nur eine Ergänzung zu einem anderen Verkehrsschild darstellen und Gefahrenzeichen keine Richtlinien oder Verbote anzeigen, sondern Autofahrer nur auf eine mögliche Gefahr hinweisen und damit zur Vorsicht mahnen sollen.

Vorschriftzeichen: Bedeutung und Untergruppen

Bei den Vorschriftzeichen gibt es verschiedene Untergruppen. Warte- und Haltegebote schreiben vor, welches Fahrzeug, bzw. welche Kraftfahrzeuge an einem Straßenabschnitt Vorfahrt haben. Zu dieser Gruppe gehören deshalb beispielsweise das Stoppschild oder das Vorschriftzeichen „Vorfahrt gewähren!“.

Zu der Gruppe für die Vorgeschriebene Fahrtrichtung gehören zum Beispiel das Schild „Kreisverkehr“ und das Verkehrsschild für eine Einbahnstraße. Die dritte Gruppe dreht sich um die Fahrstreifenbenutzung. Von diesen Verkehrszeichen wird beispielsweise vorgegeben, auf welcher Seite ein Hindernis passiert werden muss oder welchen Fahrstreifen Fahrzeuge befahren müssen.

Die vierte Art von Vorschriftzeichen weist Verkehrsteilnehmer auf eine Haltestelle von Bus oder Bahn oder auf einen Taxistand hin. Die fünfte Gruppe umfasst Verkehrszeichen, die einen Sonderweg vorgeben. Dazu gehören beispielsweise Radwege oder auch Fußgängerbereiche (besser bekannt als Fußgängerzonen).

Die Vorschriftzeichen der Gruppe Verkehrsverbote verbieten bestimmten – oder allen – Fahrzeugen die Benutzung eines Straßenabschnitts. Sie sind leicht an ihrem Aussehen zu erkennen. Ein Kreis mit rotem Rand – in der Mitte des Kreises befindet sich in der Regel ein Symbol für die Fahrzeuge, für die das Verbot gilt. Die siebte Art von Vorschriftzeichen beinhaltet alle Schilder, die auf Streckenverbote hinweisen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. Höchstgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeiten und Überholverbote. Die achte Gruppe, Halteverbote, schreibt vor, wo Fahrzeuge abgestellt, bzw. nicht abgestellt werden dürfen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

Bildnachweise

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