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Verkehrszeichen: Die Gruppe der Vorschriftzeichen
Alle Vorschriftzeichen haben eins gemeinsam: Sie sprechen Gebote und Verbote aus. Deshalb führt eine Missachtung dieser Verkehrszeichen auch sehr häufig direkt zu einem Bußgeld. Im Gegensatz zu den Gefahrenzeichen treten sie in vielen verschiedenen Formen auf.
FAQ: § 41 StVO (Vorschriftzeichen)
Sie begehen in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit. Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Vorschriftzeichen markieren Ge- und Verbote im Straßenverkehr. Ein Vorschriftzeichen kann sowohl ein Verkehrsschild sein, wie z. B. ein Stoppschild, als auch eine Fahrbahnmarkierung, z. B. ein Fußgängerüberweg.
Ja, es gibt verschiedene Untergruppen von Vorschriftzeichen. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Verstöße des Paragraph 41 (Vorschriftzeichen)
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) | Lohnt ein Einspruch? |
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Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat. | 15 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat, und behinderten dadurch Andere. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässige Gesamtmasse hat, und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem Fußgängerüberweg. | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Fußgängerüberweg. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fußgängerüberweg. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fußgängerüberweg. | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fußgängerüberweg . | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fußgängerüberweg. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde in einem Abstand von weniger als 5 m vor einem Fußgängerüberweg und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283). | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283). | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Halteverbot (Zeichen 283). | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde im absoluten Halteverbot (Zeichen 283) und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten verbotswidrig im Bereich der Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten verbotswidrig im Bereich der Feuerwehranfahrtszone/einer Feuerwehrzufahrt/eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen) und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig im Bereich der Feuerwehranfahrtszone / einer Feuerwehrzufahrt / eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig im Bereich der Feuerwehranfahrtszone / einer Feuerwehrzufahrt / eines Rettungsweges (Zeichen 283 mit Zusatzzeichen). und behinderten dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz. | 100 | eher nicht | ||
Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286). | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286). | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten unzulässig länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295). | 20 | eher nicht | ||
Sie parkten links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295). | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde links von einer Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichnetem Fahrbahnteil. | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichnetem Fahrbahnteil und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichnetem Fahrbahnteil. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichnetem Fahrbahnteil und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichnetem Fahrbahnteil. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem durch Richtungspfeile (Zeichen 297) gekennzeichnetem Fahrbahnteil und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses. | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205(Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz (Zeichen 201)/Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren.)/Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) und verdeckten dieses, wodurch Andere behindert wurden. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229). | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxenverkehr. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229). | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxenverkehr. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229). | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde im Bereich eines Taxenstandes (Zeichen 229) und behinderten dadurch den Taxenverkehr. | 50 | eher nicht | ||
Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis frei”. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis frei” und behinderten dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis frei”. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286/290.1, 290.2) mit Zusatzzeichen “Bewohner mit Parkausweis frei” und behinderten dadurch Andere. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus. | 50 | eher nicht | ||
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Haltestellenschild (Zeichen 224). | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Haltestellenschild (Zeichen 224) und behinderten dadurch Andere. | 70 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Haltestellenschild (Zeichen 224). | 70 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 3 Stunden in einem Abstand von weniger als 15 m von einem Haltestellenschild (Zeichen 224) und behinderten dadurch Andere. | 80 | eher nicht | ||
Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb. | 10 | eher nicht | ||
Sie parkten, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb, und behinderten dadurch Andere. | 15 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 3 Stunden, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb. | 20 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 3 Stunden, obwohl zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb, und behinderten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken. | 25 | eher nicht | ||
Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Halteverbot. | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 299) für ein Halteverbot und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 229) für ein Parkverbot. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 229) für ein Parkverbot und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 229) für ein Parkverbot. | 20 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 3 Stunden innerhalb einer Grenzmarkierung (Zeichen 229) für ein Parkverbot und behinderten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn. | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten verbotswidrig länger als 1 Stunde innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237). | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere. | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237). | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere. | 70 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg (Zeichen 237). | 70 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Radweg (Zeichen 237) und behinderten dadurch Andere. | 80 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241). | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere. | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241). | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere. | 70 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241). | 70 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Geh- und Radweg (Zeichen 240/241) und behinderten dadurch Andere. | 80 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2). | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2). | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (Zeichen 290.1, 290.2) und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). | 50 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere. | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). | 70 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere. | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2). | 55 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einer Fahrradstraße (Zeichen 244.1, 244.2) und behinderten dadurch Andere. | 70 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238). | 20 | eher nicht | ||
Sie hielten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238). | 25 | eher nicht | ||
Sie parkten auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere. | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238). | 40 | eher nicht | ||
Sie parkten länger als 1 Stunde auf einem Reitweg (Zeichen 238) und behinderten dadurch Andere. | 50 | eher nicht | ||
Sie befuhren die Straße ohne Schneeketten, obwohl diese durch Zeichen 268 vorgeschrieben waren. | 20 | eher nicht | ||
Sie überquerten mit einem Fahrzeug den mit Andreaskreuz (Zeichen 201) gekennzeichneten Bahnübergang, ohne dem Schienenverkehr Vorrang zu gewähren. | 80 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie beachteten nicht das bestehende unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). | 10 | eher nicht | ||
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang (Zeichen 208). | 5 | eher nicht | ||
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang (Zeichen 208) und gefährdeten dadurch Andere. | 10 | eher nicht | ||
Sie gewährten bei verengter Fahrbahn dem Gegenverkehr keinen Vorrang (Zeichen 208). Es kam zum Unfall. | 20 | eher nicht | ||
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorgeschriebene Fahrtrichtung. | 10 | eher nicht | ||
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorgeschriebene Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere. | 15 | eher nicht | ||
Sie befolgten nicht die durch Zeichen 209/211/214 vorgeschriebene Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 25 | eher nicht | ||
Sie missachteten die durch Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt. | 10 | eher nicht | ||
Sie missachteten die durch Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt und gefährdeten dadurch Andere. | 15 | eher nicht | ||
Sie missachteten die durch Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt. Es kam zum Unfall. | 25 | eher nicht | ||
Sie folgten als Kraftfahrzeugführer nicht der durch Zeichen 215/220 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. | 25 | eher nicht | ||
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. | 20 | eher nicht | ||
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorgeschriebenen Fahrtrichtung und behinderten dadurch Andere. | 25 | eher nicht | ||
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorgeschriebenen Fahrtrichtung und gefährdeten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie folgten als Radfahrer nicht der durch Zeichen 215/220 vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Es kam zum Unfall. | 35 | eher nicht | ||
Sie gefährdeten beim berechtigten Überfahren der Mittelinsel Kreisverkehr einen Anderen. | 35 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Nichtberechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonderweg. | 15 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Nichtberechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonderweg und behinderten dadurch Andere. | 20 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Nichtberechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonderweg und gefährdeten dadurch Andere. | 25 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Nichtberechtigter einen Radweg, eine Fahrradstraße, eine Fahrradzone oder einen sonstigen Sonderweg. Es kam zum Unfall. | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. | 100 | eher nicht | ||
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug über 3,5 t zul. Gesamtmasse (ausgenommen PKW und KOM) den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/260 gesperrt war. | 100 | eher nicht | ||
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. | 55 | eher nicht | ||
Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war. | 55 | eher nicht | ||
Sie befuhren mit einem Kraftfahrzeug den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. | 50 | eher nicht | ||
Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250 / 251 / 255 / 260). | 50 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. | 25 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und behinderten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Fußgängerbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 239/242.1, 242.2 gesperrt war. Es kam zum Unfall. | 40 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. | 25 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war, und behinderten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war, und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/254 gesperrt war. Es kam zum Unfall. | 40 | eher nicht | ||
Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 262/263/264/265/266). | 40 | eher nicht | ||
Sie beachteten nicht das durch Zeichen 251 mit Zusatzzeichen / 265 angeordnete Verkehrsverbot, obwohl die Straßenfläche zusätzlich durch Verkehrseinrichtungen gekennzeichnet war. | 500 | 2 | Hier prüfen ** | |
Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). | 50 | eher nicht | ||
Sie beachteten als Kraftfahrzeugführer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267). Es kam zum Unfall. | 70 | eher nicht | ||
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und behinderten dadurch Andere. | 25 | eher nicht | ||
Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt (Zeichen 267) und gefährdeten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie fuhren auf einem Gehweg (Zeichen 239)/in einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1, 242.2) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr nicht mit Schrittgeschwindigkeit. | 15 | eher nicht | ||
Sie passten auf einem Radweg (Zeichen 237) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Radverkehr an. | 15 | eher nicht | ||
Sie passten auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg (Zeichen 240)/getrennten Rad- und Gehweg (Zeichen 241) mit zugelassenem Fahrzeugverkehr Ihre Geschwindigkeit nicht dem Fußgänger- bzw. dem Radverkehr an. | 15 | eher nicht | ||
Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse oder Taxen. | 15 | eher nicht | ||
Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten den Linien- bzw. Taxenverkehr. | 35 | eher nicht | ||
Sie beachteten nicht das bestehende Wendeverbot (Zeichen 272). | 20 | eher nicht | ||
Sie beachteten nicht das bestehende Wendeverbot (Zeichen 272) und gefährdeten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie beachteten nicht das bestehende Wendeverbot (Zeichen 272). Es kam zum Unfall. | 35 | eher nicht | ||
Sie unterschritten den vorgeschriebenen Mindestabstand (Zeichen 273) zu dem vorausfahrenden Fahrzeug. | 25 | eher nicht | ||
Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). | 10 | eher nicht | ||
Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten dadurch Andere. | 70 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294). Es kam zum Unfall. | 85 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. | 60 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie gefährdeten als Radfahrer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2 mit Zusatzzeichen), in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger. | 30 | eher nicht | ||
Sie gefährdeten als Kraftfahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239/242.1, 242.2), in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger. | 70 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). | 100 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie befuhren eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gesperrte Straße (Zeichen 261). – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 261 im FAER. | 250 | 1 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). | 100 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie befuhren eine für Kraftfahrzeuge mit wassergefährdender Ladung gesperrte Straße (Zeichen 269). – bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen Zeichen 269 im FAER. | 250 | 1 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil. | 100 | eher nicht | ||
Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war. | 70 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war, und gefährdeten dadurch Andere. | 85 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie missachteten das Überholverbot, das durch Zeichen 276/277 angeordnet war. Es kam zum Unfall. | 105 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. | 20 | eher nicht | ||
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und behinderten dadurch Andere. | 25 | eher nicht | ||
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war, und gefährdeten dadurch Andere. | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten nicht den vorhandenen Radweg (Zeichen 237/240/241), obwohl dieser für die jeweilige Fahrtrichtung gekennzeichnet war. Es kam zum Unfall. | 35 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 40 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 60 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 160 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 175 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 235 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 340 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 560 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 700 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 800 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 70 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 120 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 320 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 360 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 480 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 640 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 800 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 900 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 950 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 30 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 bis 15) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 50 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 bis 20) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 70 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 bis 25) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 115 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 bis 30) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 180 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 bis 40) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 260 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 bis 50) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 400 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 bis 60) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 560 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 bis 70) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 700 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239 oder 242.1 mit Zusatzzeichen, das den Fahrzeugverkehr zulässt). Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 800 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 40 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 60 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 160 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 175 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 235 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 340 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 560 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 700 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 800 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 30 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 50 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 140 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 150 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 175 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 255 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 480 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 600 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (Lkw usw.) | 700 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 70 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 120 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 320 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 360 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 480 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 640 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 800 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 900 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 950 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 60 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 70 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 240 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 280 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 400 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 560 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 700 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 800 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (gef. Güter usw.) | 900 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 30 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 50 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 70 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 115 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 180 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 260 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 400 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 560 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 – 70) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 700 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 800 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (bis 10) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 20 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 11 – 15) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 40 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 16 – 20) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 60 | eher nicht | ||
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 21 – 25) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 100 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 26 – 30) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 150 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 31 – 40) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 200 | 1 | Hier prüfen ** | |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 41 – 50) km/h in. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 320 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 51 – 60) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 480 | 2 | 1 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (von 61 – 70) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 600 | 2 | 2 | Hier prüfen ** |
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um … (über 70) km/h. Zul. Geschwindigkeit: … km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): … km/h. (andere Kfz) | 700 | 2 | 3 | Hier prüfen ** |
Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). | 10 | eher nicht | ||
Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall. | 35 | eher nicht | ||
Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296). | 10 | eher nicht | ||
Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall. | 35 | eher nicht | ||
Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298). | 10 | eher nicht | ||
Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 35 | eher nicht | ||
Sie fuhren beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296). | 30 | eher nicht | ||
Sie folgten beim Überholen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten beim Überholen die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30 | eher nicht | ||
Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296). | 30 | eher nicht | ||
Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). | 30 | eher nicht | ||
Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296). | 30 | eher nicht | ||
Sie fuhren beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). | 30 | eher nicht | ||
Sie folgten beim Wenden nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). | 30 | eher nicht | ||
Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298) und gefährdeten dadurch Andere. | 35 | eher nicht | ||
Sie fuhren beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall. | 40 | eher nicht | ||
Sie folgten beim Linksabbiegen nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall. | 40 | eher nicht | ||
Sie benutzten beim Linksabbiegen die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 40 | eher nicht | ||
Sie benutzten beim Wenden die Sperrfläche (Zeichen 298). Es kam zum Unfall. | 40 | eher nicht |
Überblick über Verkehrszeichen in Deutschland
In Deutschland gibt es 4 Arten von Verkehrszeichen: Gefahrenzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen und Zusatzzeichen. Sie alle erfüllen verschiedene Aufgaben im Straßenverkehr. Anders als Vorschriftzeichen und Richtzeichen, tauchen Gefahrenzeichen und Zusatzzeichen nicht im Bußgeldkatalog der StVO auf. Das liegt daran, dass Zusatzzeichen in der Regel nur eine Ergänzung zu einem anderen Verkehrsschild darstellen und Gefahrenzeichen keine Richtlinien oder Verbote anzeigen, sondern Autofahrer nur auf eine mögliche Gefahr hinweisen und damit zur Vorsicht mahnen sollen.
Vorschriftzeichen: Bedeutung und Untergruppen
Bei den Vorschriftzeichen gibt es verschiedene Untergruppen. Warte- und Haltegebote schreiben vor, welches Fahrzeug, bzw. welche Kraftfahrzeuge an einem Straßenabschnitt Vorfahrt haben. Zu dieser Gruppe gehören deshalb beispielsweise das Stoppschild oder das Vorschriftzeichen „Vorfahrt gewähren!“.
Die vierte Art von Vorschriftzeichen weist Verkehrsteilnehmer auf eine Haltestelle von Bus oder Bahn oder auf einen Taxistand hin. Die fünfte Gruppe umfasst Verkehrszeichen, die einen Sonderweg vorgeben. Dazu gehören beispielsweise Radwege oder auch Fußgängerbereiche (besser bekannt als Fußgängerzonen).
Die Vorschriftzeichen der Gruppe Verkehrsverbote verbieten bestimmten – oder allen – Fahrzeugen die Benutzung eines Straßenabschnitts. Sie sind leicht an ihrem Aussehen zu erkennen. Ein Kreis mit rotem Rand – in der Mitte des Kreises befindet sich in der Regel ein Symbol für die Fahrzeuge, für die das Verbot gilt. Die siebte Art von Vorschriftzeichen beinhaltet alle Schilder, die auf Streckenverbote hinweisen. Dazu gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen bzw. Höchstgeschwindigkeit, Mindestgeschwindigkeiten und Überholverbote. Die achte Gruppe, Halteverbote, schreibt vor, wo Fahrzeuge abgestellt, bzw. nicht abgestellt werden dürfen.
Über den Autor
Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.
Guten Tag,
Ich habe eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld bekommen, weil ich mit einem Kfz nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 260) beachtet habe -> Fahrverbot.
Foto gibt es anscheinend auch.
Nun wurde ich aber nicht beim Fahren erwischt, sondern mein abgestelltes Fahrzeug beanstandet.
Ist hier ein Verwarnungsgeld zulässig? Immerhin ist es nicht beweisbar, dass das Fzg gefahren wurde.
Wie sehen sie das?
Danke
Hallo,
muss ein Verstoß gegen 141185 (Zeichen 267) aktiv (während des Verstoßes) geahndet werden oder auch Stunden später beim Parken?
Wer ist in der Beweispflicht zum Fahrzeugführer?
Muss ich beweisen wie ich bzw. der Wagen in die Straße (Privatstraße) eingefahren ist.
In meinem/unseren Fall handelt es sich um eine „tote“ Parkhausausfahrt. Welche eigentlich nur theoretisch richtig befahren werden kann, weil das Parkhaus seit Jahren geschlossen ist.
Wir parken hier morgens und bekommen dann hin und wieder im Laufe des Tages diesen Bescheid.
Gruß
Christian
Hallo, ich parkte vorschriftswidrig länger als eine Stunde im eingeschränkten Halteverbot, genauer gesagt zwei Tage. Es handelt sich um eine wenig befahrene Straße, in der ich auch wohne. Kann ich für denselben Tatbestand zweimal bestraft werden?? Ich erhielt eine Verwarnung wegen Falschparkens am 14.09. und eine am 15.09.
Danke und viele Grüße
Hallo, ich habe den Tatvorwurf 141118. Leider finde ich dazu keine Erklärung. Danke für eine Info
Tatbestand 141164 Institut aufgelistet aß ist das
Hallo,
ich habe einen Zettel von der Polizei hinter dem Scheibenwischer gehabt in dem steht unter dem Punkt Konkretisierung: Einmündung sowie 141423. Diese Nummer existiert jedoch in diesem Katalog gar nicht. Ist das dann letztendlich anfechtbar?
Im Ort wurde eine Anliegerstraße mit dem Zeichen 220 und auf der anderen Seite mit dem Zeichen 267 durch die Gemeinde gekennzeichnet.Unter dem Zeichen 267 wurde das Zusatzzeichen „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ angebracht.Ist dies zulässig?Hierdurch wird von anderen Kfz.-Führern die Straße als Abkürzung benutzt.
@ Sophia
141312 – Sie parkten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283). > 25 EUR bzw 141314 >
Sie parkten _länger als 1 Stunde_ im absoluten Halteverbot (Zeichen 283). > 40 EUR
Liebe Redaktion,
ich habe im Dschungel von Paragraphen etc. noch nicht das Richtige gefunden.
Wo finde ich oder was bedeutet: Parken in einem Verkehrsbereich, der durch das Zeichen 260 gesperrt war:
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG; 144 BKat
und soll wegen dieser Ordnungswidrigkeit §§ 56, 57 OWIG ein Verwarnungsgeld von 55 € zahlen.
Außerdem: macht die umstrittene Novelle des neuen Bußgeldkataloges hier einen Unterschied?
Hallo liebe Redaktion,
mir wurde heute (Dienstag) im Zeitraum von 11:28 bis 12:51 Uhr der Tatvorgang: 141392 erhöht: von 25€ auf 40€.
Eine Nachbarin hatte mich auf diesen Geldunterschied aufmerksam gemacht, da sie ein Bild vom ersten Zettel gemacht hatte um mir Bescheid zu geben, ich hatte aber nicht die Möglichkeit meinen Schlüssel auf die Schnelle zu holen.
Wie geht man mit diesem Vorfall um? Ich fühle mich durch diese Erhöhung veräppelt, wie kann so eine Erhöhung von statten gehen? Wo kann ich über diese „Rechtslage“ nachlesen? Oder kann eine Stadt einfach ihr eigenes Recht geltend machen? Dann Frage ich mich noch, ob dieses Vergehen noch teurer geworden wäre, wenn meine Nachbarin mich nicht drauf hingewiesen hätte?
Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sophie
Hallo Sophie,
die im Bußgeldkatalog definierten Bußgelder können ggf. erhöht werden. Welche Gründe dies in Ihrem Fall hat, können wir nicht einschätzen. Wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige Behörde.
– Die Redaktion
Ich habe im Abstand von zwei Wochen zweimal sonntagvormittags an der identischen Stelle eines sonn- und feiertags grundsätzlich ungenutzten Taxistands geparkt (fünf Jahre wurde das toleriert, nach Erhöhung der Bußgelder und klammen Kassen durch Corona änderte sich das schlagartig am 1. Mai 2020).
Das Kuriose: Obwohl beide Male drei bis vier Taxistände frei waren, muss ich einmal gemäß Zeichen 229 25 Eur zahlen, beim zweiten Mal gemäß Zeichen 283 „mit Behinderung“ 40 Euro. Wie wird „Behinderung“ definiert? Ich habe objektiv niemanden behindert, da weit und breit kein Taxi zu sehen und zu erwarten war. Um die Uhrzeit an Sonn- und Feiertagen ist hier auch sonst nichts los, praktisch keine Autos und keine Fußgänger: Wieso also „Behinderung“? Und warum für ein- und dasselbe Delikt zwei unterschiedliche Bußgelder?
Ich würde mich über eine Antwort freuen.
Hallo Mel,
da wir die örtlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. für eine Einschätzung an einen Anwalt.
– Die Redaktion
Ich parkte in Rheinberg in einer Straße mit markierten Stellplätzen vor meinem Hotel.
Mir wird ein Verwarnungsgeld von 15 EUR wegen parken im absoluten Halteverbot
(Zeichen 283) ausgesprochen. Ein solches Zeichen war in Sichtweite nicht erkennbar.
Auf Nachfrage bei dem Ordnungsamt zu diesem Widerspruch erhielt ich die Antwort, daß diese Regelung in der Zeit vom 01.03. bis 30.11. montags von 7.00 – 9.00 Uhr wegen Straßenreinigung gilt.
Ergibt sich aus einer solch widersprüchlichen Regelung eine Ordnungswidrikeit für einen ortsunkundigen Besucher?
Wir haben UPL 4 am Auto. Durch Sonneneinsstrahlung hat sich die Plakette am Rand von der Scheibe gelöst und wir haben es mit Tesafilm wieder festgeklebt. Das wird als Ordnungswidrigkeit geahndet: § 41Abs. 1 iVm Anlage 2 StVo, § 49 STVO; § 24 STVG: 153 BKat. Als Erläuterung:“ Das in dieser Sache anhängige Bußgeldverfahren ist eingestellt worden. Ihnen werden die Kosten des Verfahrens auferlegt 23 Euro ( 25aStVG). “ Mehrfache Mails zum Tatbestand werden ignoriert und Forderung erhöht
hallo,
Betreff: Bussgeld+Abschleppen
Ich habe eine Verwarnung gekriegt: Tatbestand 141394, 112044.
Sie parkierten länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) (Zeichen 290. 1, 290.2)
Mit Zusatzzeichen: Bewohner mit Parkausweis frei. Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
Sie parkierten länger als 1 Stunde verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite/dem linken Seitenstreifen.
Und als Verwarnung wurden mir 25Eu ausgehängt.
Da ich als fremder da parkiert habe und ich mich auch nicht auskannte habe ich genau auf der Strasse geschaut ob auf diesen Parkfeldern irgendwas vermerkt war. Links und rechts stand nichts von einem Verbot. Da dies einem Samstag war, dachte ich dass ich da frei parken kann. Das Verbot mit dem Vermerk für Bewohner stand nur am Strassenanfang wo dies ca. 200m entfernt war. Ich habe dies leider übersehen.
Ich habe den Fehler eingesehen. Nur, was ich nicht verstehe warum wurde ein Abschleppdienst aufgerufen und mein Auto wurde abgeschleppt und das ganze endete mit einem
Bussgeld von: 251Euro inkl. Abschleppgebühren.
Warum das Abschleppen? Ich habe richtig parkiert und das ganze vom 12.30Uhr. Abgeschleppt wurde um 14.35.
Warum das Abschleppen? Ich wäre sehr froh, wenn Sie mir eine Rückantwort geben könnten.
Danke
MfG
Hallo Mehmeti,
das Ordnungsamt ist befugt, ein Fahrzeug abschleppen zu lassen, das regelwidrig geparkt ist. Dies ist eben auch der Fall, wenn Sie es auf einem Parkplatz für Anwohner abstellen, ohne einen entsprechenden Parkausweis zu besitzen.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Paula N.
Habe eine Verwarnung wegen 141412 bekommen. Stand aber mit dreiviertel des Autos vor der Linie. Habe ich eine Chance da hinauszukommen? Arbeite beim Pflegedienst und war im Dienst. Im Dienste von Menschen.
Hallo Paula,
da hier ein derart geringes Verwarngeld anfällt, sind Verhandlungen meist erfolglos. Wie es zu dem Umstand kam bzw. was Sie arbeiten, ist für die Sanktion grundsätzlich erst einmal nicht relevant.
Das Team von bussgeldkatalog.net
Ich habe eine Verwarnung nach 141245 erhalten. Warum ist das nicht aufgeführt?
Hallo Edwin,
der Punkt ist oben aufgeführt. Es handelt sich dabei um das Benutzen der Sperrflächen zum Parken. Ein Verwarngeld von 25 Euro wird fällig.
– Die Redaktion
Kein Wunder dass immer wieder vom HALTEVERBOT die Rede ist wenn sie es auch so schreiben. Es heißt HALTVERBOT ohne „E“
Hallo Joachim,
das Haltverbot wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Halteverbot bezeichnet.
– Die Redaktion
wie kann das sein das falschparken (Tatbestand 141062) 10mtr. hinter dem schild
an einem feiertag ohne Behinderung teurer ist als eine
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.
Hallo,
es ist lediglich teurer als eine recht geringe Geschwindigkeitsüberschreitung. Das Verdecken des Schildes stellt zudem eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar.
– Die Redaktion