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Rechte und Pflichten der Straßenverkehrsbehörden
Im § 45 StVO werden ausführlich die Aufgaben und Rechte der Straßenverkehrsbehörden beschrieben. Außerdem finden sich dort beispielsweise Vorschriften, die Unternehmen bei Bauarbeiten zu befolgen haben.
FAQ: § 45 StVO (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
Der § 45 StVO regelt die Aufgaben und Berechtigungen der Straßenverkehrsbehörden. Unter anderem wird hier festgelegt, wann und wo die Behörden die Benutzung von Straßen beschränken oder verbieten können.
Wie Verstöße gegen § 45 StVO geahndet werden, sehen Sie hier.
Die Straßenverkehrsbehörden sind dafür verantwortlich, dass die Sicherheit im Straßenverkehr geleistet wird. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Tatbestände des § 45 StVO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
145600 | Sie handelten einer den Verkehr verbietenden/beschränkenden Anordnung, die öffentlich bekannt gemacht wurde, zuwider. | 60 | 1 |
145606 | Sie unterließen es als Verantwortlicher, vor Baubeginn eine Anordnung bei der zuständigen Behörde hinsichtlich der Beschilderung/Regelung des Verkehrs einzuholen. | 75 | |
145612 | Sie befolgten als Verantwortlicher nicht die Anordnung der zuständigen hinsichtlich der Beschilderung/Regelung des Verkehrs. | 75 | |
145618 | Sie unterließen es als Verantwortlicher, die Lichtzeichenanlage bedienen zu lassen. | 75 |
Aufgaben der Straßenverkehrsbehörden
Die Straßenverkehrsbehörden sind für die Sicherheit im Straßenverkehr verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Aufstellung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, aber auch andere Maßnahmen wie die Erteilung von Nutzungsverboten oder Beschränkungen bestimmter Straßenabschnitte.
Dies kann laut § 45 StVO aus verschieden Gründen geschehen: zur Verhinderung von Straßenschäden, zum Bau oder zur Ausbesserung von Straßen, zum Umweltschutz, zur Erforschung von Verkehrsabläufen oder des Unfallgeschehens oder zum Schutz vor Abgasen und Lärm für Anwohner oder Fußgänger. Dieses Recht haben sie auch in Erholungs- oder Kurorten, insbesondere zum Schutz der lokalen Umwelt oder aber auch in der Nähe von Kliniken oder Altenheimen, um Störungen der Patienten oder Bewohner zu vermeiden.
Selbstverständlich müssen sie sich hierbei an gewisse Richtlinien halten. Grundsätzlich muss bei Tempo 30-Zonen die betreffende Gemeinde einverstanden sein. Darüber hinaus kommen nicht alle Straßen für solch eine Beschränkung in Frage – sie dürfen unter anderem keine Ampeln, Leitlinien oder benutzungspflichtige Radwege haben.
Pflichten von Bauunternehmern
Bei Bauarbeiten die sich auch auf den öffentlichen Straßenverkehr auswirken, sind Unternehmen dazu verpflichtet ihr Bauvorhaben zusammen mit den zugehörigen Plänen bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorzulegen. Die notwendigen Maßnahmen werden dann von der Behörde angeordnet.
Diese Maßnahmen betreffen die Umleitung des Verkehrs, die Kennzeichnung der Baustelle oder auch die Bedienung von Ampeln, falls dies notwendig ist. Dies muss laut § 45 StVO vor Beginn der Arbeiten geschehen, ansonsten droht ein Bußgeld von 75 €. Auch die Missachtung einer Anordnung führt zu dieser Geldstrafe.
Guten Tag eine Frage welche Rechtlichen Folgen hat es für einen Mitarbeiter der sich nicht an die Vorschrift über das Aufstellen und Verwenden einer Verkehrsrechtlichen Anordnung hält . Bußgeld oder ähnliches , Danke Mfg Gerd
Ich habe trotz Brille das Schild nicht gesehen : Bei geschlossener Bahnschranke Motor
abstellen.Es wird von sehr vielen Kraftfahrern missachtet,obwohl hier bei Einhaltung
sehr viel für Klima/Umwelt getan werden könnte.Werner