§ 48 StVO (Verkehrsunterricht)

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 30. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Unterricht statt Strafe

Es gibt keine genaue Vorschrift seitens der StVO, wie ein Verkehrsunterricht auszusehen hat. So führen ihn manchmal qualifizierte Polizeibeamte durch, in anderen Fällen Behördenmitarbeiter. Der Verkehrsunterricht wird vor allem auch deshalb selten – in manchen Bundesländern nahezu nie – verhängt, da in diesem Bereich massiver Personalmangel herrscht. Eine Vorladung verpflichtet zum Unterricht – wer nicht erscheint, muss laut aktuellem Verkehrsrecht ein Bußgeld von 10 € zahlen.

FAQ: § 48 StVO (Verkehrsunterricht)

Wann wird die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet?

Eine solche Anordnung kann erfolgen, wenn die Behörde davon ausgeht, dass der betroffene Fahrzeugführer die Verkehrsregeln nicht ausreichend kennt. In der Regel handelt es sich dabei um Wiederholungstäter.

Können nur Führerscheininhaber zum Verkehrsunterricht verpflichtet werden?

Nein, prinzipiell kann jeder Verkehrsteilnehmer eine solche Anordnung erhalten, auch Fußgänger oder Fahrradfahrer. Der Betroffene muss allerdings mindestens 14 Jahre alt sein.

Was wird im Verkehrsunterricht vermittelt?

Die Lerninhalte sind nicht fest vorgegeben. Das Ziel des Verkehrsunterrichts ist es, die Verkehrsregeln zu erklären und die Wichtigkeit von deren Einhaltung zu vermitteln, um dem Teilnehmer ein angemessenes Verkehrsverhalten beizubringen.

Verstoß des § 48 StVO

TBNRTatbestandStrafe (€)
148000Sie folgten einer Vorladung zum Verkehrsunterricht nicht.30

Allgemeines zum Verkehrsunterricht nach § 48 StVO

Vorladung zum Verkehrsunterricht
Vorladung zum Verkehrsunterricht

Der Verkehrsunterricht nach § 48 StVO ist ein relativ selten gebrauchtes Mittel der Straßenverkehrsbehörde, um Verkehrssünder zu verantwortungsbewussteren Fahrern zu machen.

Er ist per Definition keine Strafe, sondern soll der persönlichen Weiterbildung des Verkehrssünders dienen – selbstverständlich empfinden das die meisten Betroffenen anders. Die Verstöße, die eine Vorladung zum Verkehrsunterricht rechtfertigen, umfassen ein weites Feld. Grundsätzlich liegt dies im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und hängt von mehreren Faktoren ab.

Gründe für Verkehrsunterricht

Laut § 48 StVO kann jeder, der Verkehrsvorschriften nicht beachtet, zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden. Meist findet dieses Mittel zur Belehrung Verwendung bei Verkehrsteilnehmern, die unzureichende Kenntnisse oder Beherrschung der Verkehrsregeln bewiesen haben, oder auch deren Bedeutung nicht erfassen können.

Jedoch ist der Verkehrsunterricht oft nicht die richtige Maßnahme, falls der Verkehrssünder bereits mehrere Male gegen die Straßenverkehrsvorschriften verstoßen hat, da fraglich ist, ob dieser einem Belehrung über Verkehrsrecht und die StVO überhaupt zugänglich ist. Deshalb wird in solchen Situation meist ein Fahrverbot gepaart mit einer MPU verhängt. Der Verkehrsunterricht ist gemäß § 48 StVO nicht auf motorisierte Fahrer beschränkt.

Auch Fußgänger und Radfahrer können eine Vorladung erhalten, wenn dies von der Polizei für sinnvoll erachtet wird. Tatsächlich müssen Betroffene nicht einmal am Straßenverkehr teilgenommen haben, um zum Verkehrsunterricht vorgeladen zu werden. So kann auch ein Verantwortlicher in einem Betrieb belangt werden, der verkehrswidriges Verhalten geduldet hat. Des weiteren können auch Jugendliche ab 14 Jahren zum Verkehrsunterricht vorgeladen werden, falls sie mit ihrem Verhalten im Straßenverkehr gezeigt haben, dass sie nicht ausreichend über Verkehrsvorschriften informiert sind.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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