§ 5 StVO (Überholen)

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Im Bußgeldkatalog sind für Überholen bei Überholverbot Strafen von bis zu 300 Euro vorgesehen.

Vorschriften der StVO zum Überholen

Auch wenn die Regeln denkbar einfach sind, so kommt es durch verbotene oder waghalsige Überholmanöver besonders häufig zu Unfällen. Gerade auf Landstraßen ist dies ein altbekanntes Problem. Die Geschwindigkeit des entgegenkommenden Fahrzeugs wird unterschätzt und damit die Zeit, die für das StVO-konforme Überholen verfügbar ist. Auch Überholmanöver an unübersichtlichen Straßenteilen, wie Hügelkuppen oder scharfen Kurven, führen häufig zu besonders schlimmen Unfällen, bei denen meist nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Was manchmal als Mutprobe von Fahranfängern beginnt, endet mitunter für die Beteiligten tödlich. Alle wichtigen Verbote zum Überholen auf deutschen Straßen finden Sie im folgenden Paragraph 5 StVO:

Strafen laut § 5 StVO

Bußgeldrechner: Überholverstoß

Bußgeldtabelle: Überholen

Tatbestand Strafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e) Lohnt ein Einspruch?
Sie kündigten das Überholen mit Fernlicht an und blendeten dadurch den Gegenverkehr.
20eher nicht
Sie überholten ein Schienen­fahrzeug vorschrifts­widrig links.35eher nicht
Sie überholten innerhalb geschlossener Ort­schaften verbots­widrig rechts.
30eher nicht
Sie überholten innerhalb geschlossener Ort­schaften verbots­widrig rechts. Es kam zum Unfall.
35eher nicht
Sie hielten beim Überholen keinen ausrei­chenden Seiten­abstand zu anderen Verkehrs­teilnehmern ein.
30eher nicht
Sie streiften beim Überholen das in gleicher Richtung fahrende Fahrzeug. Es kam zum Unfall.
35eher nicht
Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein.
10eher nicht
Sie ordneten sich nach dem Überholen nicht wieder sobald wie möglich nach rechts ein und behinderten dadurch andere.
20eher nicht
Sie behinderten beim Wieder­einordnen nach dem Überholen den Überholten.
20eher nicht
Sie gefährdeten beim Wieder­einordnen nach dem Überholen andere.
30eher nicht
Sie schnitten beim Wieder­einordnen nach dem Überholen andere. Es kam zum Unfall.
35eher nicht
Sie scherten zum Überholen aus, ohne es recht­zeitig und deutlich anzu­kündigen.
10eher nicht
Sie scherten zum Überholen aus, ohne es recht­zeitig und deutlich anzu­kündigen und behinderten dadurch andere.
20eher nicht
Sie scherten zum Überholen aus, ohne es recht­zeitig und deutlich anzu­kündigen und gefährdeten dadurch andere.
30eher nicht
Sie ordneten sich nach dem Überholen wieder ein, ohne es rechtzeitig und deutlich anzukündigen.
10eher nicht
Sie ordneten sich nach dem Überholen wieder ein, ohne es rechtzeitig und deutlich anzu­kündigen und gefährdeten dadurch andere.
30eher nicht
Sie hinderten einen anderen Verkehrs­teilnehmer am Überholen, indem Sie Ihre Geschwindigkeit erhöhten.
30eher nicht
Sie ermäßigten als Fahrer eines lang­sameren Fahrzeugs nicht ihre Geschwindigkeit bzw. warteten nicht, um so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
10eher nicht
Sie überholten vorschrifts­widrig links, obwohl ein anderer Verkehrs­teilnehmer seine Absicht, nach links abzubiegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte.
25eher nicht
Sie überholten vorschrifts­widrig links, obwohl ein anderer Verkehrs­teilnehmer seine Absicht, nach links abzu­biegen, angekündigt und sich eingeordnet hatte. Es kam zum Unfall.
30eher nicht
Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbots­widrig rechts.
1001Hier prüfen **
Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbots­widrig rechts und gefährdeten dadurch andere.
1201Hier prüfen **
Sie überholten außerhalb geschlossener Ortschaften verbots­widrig rechts. Es kam zum Unfall.
1451Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war.
801Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl die von Ihnen gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war. Es kam zum Unfall.
1201Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs jede Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war.
1001Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs jede Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war und gefährdeten dadurch andere.
1201Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überho­lvorgangs jede Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Es kam zum Unfall.
1451Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage.1001Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und gefährdeten dadurch andere.
1201Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.1451Hier prüfen **
Sie überholten an einem Bahn­übergang, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war.1501Hier prüfen **
Sie überholten an einem Bahn­übergang, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs jede Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war, und gefährdeten dadurch Andere. 25021Hier prüfen **
Sie überholten an einem Bahn­übergang, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs jede Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Es kam zum Unfall.30021Hier prüfen **
Sie überholten an einem Bahnübergang bei unklarer Verkehrslage.1501Hier prüfen **
Sie überholten an einem Bahn­übergang bei unklarer Verkehrs­lage und gefährdeten dadurch Andere.25021Hier prüfen **
Sie überholten an einem Bahn­übergang bei unklarer Verkehrslage. Es kam zum Unfall.30021Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie missachteten dabei Überhol­verbots­zeichen 276/277.
1501Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs jede Behinderung des Gegen­verkehrs ausgeschlossen war. Sie miss­achteten dabei Überhol­verbots­zeichen 276/277 und gefährdeten dadurch andere.
25021Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs jede Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie miss­achteten dabei Überhol­verbots­zeichen 276/277. Es kam zum Unfall.
30021Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage und miss­achteten dabei Überhol­verbots­zeichen 276/277.
1501Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage. Sie miss­achteten dabei Überhol­verbots­zeichen 276/277 und gefährdeten dadurch andere.
25021Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage und miss­achteten dabei Über­holverbots­zeichen 276/277. Es kam zum Unfall.
30021Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie fuhren verbots­widrig über die Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296).
1501Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie fuhren verbots­widrig über die Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch andere.
25021Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie fuhren verbots­widrig über die Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall.
30021Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und miss­achteten dabei die Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296).
1501Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage und miss­achteten dabei die Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296) und gefährdeten dadurch andere.
25021Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage und miss­achteten dabei die Fahr­streifen­begrenzung (Zeichen 295/296). Es kam zum Unfall.
30021Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie folgten nicht der durch Pfeile vor­geschrie­benen Fahrt­richtung (Zeichen 297).
1501Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie folgten nicht der durch Pfeile vor­gegebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297) und gefährdeten dadurch andere.
25021Hier prüfen **
Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des gesamten Überhol­vorgangs eine Behinderung des Gegen­verkehrs aus­geschlossen war. Sie folgten nicht der durch Pfeile vor­gegebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall.
30021Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage und folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297).
1501Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage und folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). Sie gefährdeten dadurch andere.
25021Hier prüfen **
Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage und folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297). Es kam zum Unfall.
30021Hier prüfen **
Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug.
1201Hier prüfen **
Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere.
20021Hier prüfen **
Sie überholten mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. Es kam zum Unfall.
24021Hier prüfen **
Sie überholten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern oder KOM m. Fahrgästen mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug.
1801Hier prüfen **
Sie überholten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern oder KOM m. Fahrgästen mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug und gefährdeten dadurch andere.
30021Hier prüfen **
Sie überholten mit einem kennzpfl. Kfz. m. gef. Gütern oder KOM m. Fahrgästen mit einem zulässigen Gesamt­gewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug. Es kam zum Unfall.
36021Hier prüfen **
Sie scherten zum Überholen aus und gefährdeten dadurch den nach­folgenden Verkehr.801Hier prüfen **
Sie scherten zum Überholen aus, ohne auf das über­holende Fahrzeug zu achten, so dass es zum Unfall kam.1001Hier prüfen **

Weitere Ratgeber zum Überholen

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema:

FAQ: Überholen

Was müssen Sie beim Überholen beachten?

§ 5 StVO zufolge dürfen Sie unter anderem nur links überholen, müssen sich bei einem Überholvorgang an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern einhalten, wenn Sie überholen.

Wann dürfen Sie nicht überholen?

Gilt beispielsweise ein Überholverbot oder es befindet sich eine durchgezogene Linie auf der Fahrbahn, sind Überholmanöver nicht gestattet. Auch bei unklarer Verkehrslage sollten Sie nicht überholen, da sonst nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen können. Sie verschulden in dieser Situation überdies schlimmstenfalls einen Verkehrsunfall.

Welche Ahndungen sieht der Bußgeldkatalog vor, wenn Sie falsch überholen?

Diese Tabelle gibt Aufschluss über die möglichen Sanktionen, die auf falsches Überholen folgen können.

Video: Alles Wichtige zum Überholen

Was Sie beim Überholen beachten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.
Was Sie beim Überholen beachten sollten, erfahren Sie auch in diesem Video.

Wann Sie nicht überholen dürfen

Im Bußgeldkatalog sind für Überholen bei Überholverbot Strafen von bis zu 300 Euro vorgesehen.
Im Bußgeldkatalog sind für Überholen bei Überholverbot Strafen von bis zu 300 Euro vorgesehen.

Die Strafen für unerlaubtes Überholen liegen laut Bußgeldkatalog bei bis zu 300 Euro. Zusätzlich können auch noch bis zu zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Das Bußgeld bei Rechts-Überholen auf der Autobahn bzw. außerorts liegt z.B. bei 100 bis 145 Euro. Hinzu käme ein Punkt in Flensburg. Obwohl die Verkehrsregeln zum unerlaubten Überholen eindeutig und leicht verständlich sind, werden sie von häufig von Verkehrsteilnehmern immer wieder missachtet.

Es gibt neben generellen Verkehrsvorschriften zu Überholvorgängen auch unterschiedliche Kennzeichnungen, die den Kfz-Fahrern das Überholen verbieten, z.B. Verbotsschild und durchgezogene Linie. “Das hab ich nicht gewusst” wird da zur illegitimen Ausrede.

Jedem Autofahrer sollte das Verkehrszeichen für das Überholverbot wohlbekannt sein: ein rundes Warnschild mit einem roten Auto links neben einem schwarzen Auto. Dabei ist das Überholen im Überholverbot alles andere als ein Kavaliersdelikt. Und es muss nicht immer ein Polizist in der Nähe sein, wenn Verkehrskontrollen durchgeführt werden: Sie können beim Überholen auch geblitzt werden.

Die “Überholverbots-Linie” spielt insbesondere auf Landstraßen eine wichtige Rolle. Die durchgezogene Linie findet sich hier generell in Kurven, oftmals aber auch auf gerader Strecke. Grund hierfür ist, dass die Landstraßen zum Teil durch Pflanzenbewuchs nur schlecht einsichtbar sind bzw. die Fahrspuren recht eng sind. Meist ist das Überholverbot durch ein Schild zusätzlich ausgezeichnet.

Das Überholen in Kurven oder vor Anstiegen verbietet sich. Die durchgezogene Linie an solchen Stellen verdeutlicht das geltende Überholverbot jedoch noch einmal. Die Gründe für das Überholverbot an diesen Gefahrenstellen ist verständlich: Niemand kann abschätzen, ob etwas und was ihm hinter der Kurve entgegenkommt. Deshalb sollten Sie besonders auch in engen Kurven darauf achten, die durchgezogene Linie nicht zu überfahren und so gegebenenfalls vielleicht den Gegenverkehr zu schneiden.

Das Schild zum "Überholverbot" wird von vielen Pkw-Fahrern missachtet.
Das Schild zum „Überholverbot“ wird von vielen Autofahrern missachtet.

Eine schwerwiegende Unfallursache bei Überholversuchen auf Landstraßen ist, dass die Schnelligkeit entgegenkommender Fahrzeuge unterschätzt wird. Im schlimmsten Fall nimmt ein derart riskantes Überholmanöver, vielleicht sogar auch noch bei überhöhter Geschwindigkeit, ein tragisches Ende: Ein Ausweichversuch kann hier schnell an einem Baum, im offenen Feld oder mit einem Frontalzusammenstoß mit dem entgegenkommenden Fahrzeug enden.

Eine laut StVO verbotene Art des Überholens ist das sogenannte “Kolonnenspringen”. Diese Überholmanöver führen außerorts oft zu großen Problemen. Der Begriff bezeichnet den Vorgang, wenn ein Autofahrer versucht, bei stockendem Verkehr mit seinem Fahrzeug immer auf den Fahrstreifen zu wechseln, wo der Verkehr scheinbar am schnellsten fließt. Dieses Verhalten ist nicht nur gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer, da hierbei oft ungeachtet des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes wieder eingeschert wird.

Es ist auch dafür verantwortlich, dass aus dem Nichts heraus Staus entstehen – auch “Phantomstaus” genannt. Bei dieser Form von Verkehrsstau ist nicht eine Überlastung der Kapazität des Verkehrsweges die Ursache, sondern das starke Abbremsen von vorrausfahrenden Fahrzeugen in einer langen Kolonne.

Beachten Sie: Auch ein begonnener und dann doch wieder abgebrochener Überholvorgang gilt als Überholversuch und kann bei Feststellung von Verstößen gegen ein Überholverbot oder Gefährdung mit der vollen Strafe belegt werden. Denn auch schon durch den Versuch können Behinderungen und Gefahrensituationen für den nachfolgenden Verkehr entstehen.

Auch auf Autobahnen gibt es eindeutige Regeln zum Überholen. Es herrscht ein striktes Rechts-Überholverbot. Die wohl gefährlichste Praxis ist es, wenn ein Fahrer andere Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen überholt. Auch der Standstreifen ist nicht zum Überholen etwa während Stausituationen gedacht. Er gilt neben der zu bildenden Rettungsgasse als Zufahrtsmöglichkeit für Polizei und Rettungsfahrzeuge zur Unfallstelle. Wenn Sie diese Zufahrtswege behindern, kann Ihnen eine empfindliche Strafe drohen, da Sie durch Ihr grob fahrlässiges Verhalten eventuell auch Leben an der Unfallstelle gefährden. Der Bußgeldkatalog für das Rechts-Überholen ist auch in diesen Punkten eindeutig.

Das unsachgemäße Überholen auf der Autobahn ist eine der Hauptunfallursachen.
Das unsachgemäße Überholen auf der Autobahn ist eine Hauptunfallursache.

Dazu kommen auf der Autobahn immer wieder auch andere riskante Überholversuche. Verkehrsteilnehmer scheren aus bzw. ein, ohne zu blinken, schneiden dabei im schlimmsten Fall andere Fahrzeuge, weil Sie die nötigen Sicherheitsabstände nicht einhalten. Deshalb sind folgende Aspekte beim Überholvorgang zu beachten:

  • Blicken Sie zuerst in den Rückspiegel, – den zusätzlichen Schulterblick nicht vergessen(!) -, und vergewissern Sie sich, dass die Überholspur hinter Ihnen frei ist.
  • Setzen Sie den Blinker. Erst dann darf der Überholvorgang eingeleitet werden.
  • Überholen Sie das Fahrzeug mit angemessener Geschwindigkeit. Beachten Sie dabei immer die geltenden Geschwindigkeitsgrenzen.
  • Wenn Sie das Fahrzeug überholt haben, setzen Sie den Blinker. Achten Sie auf die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände. Erst bei ausreichem Abstand zum überholten Fahrzeug scheren Sie in die rechte Fahrspur ein. Der Überholvorgang ist beendet.
  • Für den Überholten gilt: Erhöhen Sie nicht die Geschwindigkeit (drosseln Sie ggf. sogar) und lassen Sie das andere Fahrzeug passieren – das dient auch Ihrer eigenen Sicherheit.

Überholen im Überholverbot: Auch Lkw missachten das Verbotsschild oft. Das Lkw-Überholverbot ähnelt dem für Pkw-Fahrer: roter Lkw links neben schwarzem Auto. Das Überholverbot für Lkw gilt meist auf nur zweispurigen Autobahnen und an besonders gefährdeten Stellen auch auf dreispurigen.

Überholen in der rechten Fahrspur ist auf der Autobahn nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn

  • während zähflüssigem Verkehr oder Stau die rechte Fahrspur schneller fährt als die Fahrzeuge in der linken Fahrspur. Die Reisegeschwindigkeit darf jedoch nicht über 20 km/h liegen.
  • wenn Sie auf die Autobahn auffahren und noch auf dem Beschleunigungsstreifen z.B. einen links neben Ihnen fahrenden, wesentlich langsameren Lkw überholen, um noch vor ihm auf die Autobahn aufzufahren.
Auch Lkw überholen oft widerrechtlich und missachten Überholverbote.
Auch Lkw überholen oft widerrechtlich und missachten Überholverbote.

Was viele in diesem Zusammenhang nicht wissen: Ein Überholvorgang kann auch dann laut StVO ordnungswidrig sein, wenn die eigene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher ist, als die des Fahrzeugs, das überholt wird.

Das Phänomen dürfte vielen Autofahrern leidlich durch sogenannte “Elefantenrennen” bekannt sein.

Wenn ein schwer beladener Lkw versucht mit 100 km/h an einem ebenfalls beladenen Lkw, der vielleicht 95 km/h fährt, vorbeizukommen, wird besonders bei nur zweispurigen Autobahnen der gesamte Verkehrsfluss behindert. Auch das ist strafbar.

Video: Wann und wo gilt ein Überholverbot?

Wann gilt ein Überholverbot? Alles Wichtige erfahren Sie im Video.
Wann gilt ein Überholverbot? Alles Wichtige erfahren Sie im Video.

Regeln zum Überholen innerorts

Innerorts rechts zu überholen ist unter mehreren Voraussetzungen erlaubt, wenn:

  • mehrere Fahrstreifen für eine Fahrtrichtung freigegeben sind,
  • in Bereichen, in denen der Verkehr durch Ampeln geregelt ist,
  • wenn man eine Straßenbahn passieren will. Achtung: An Straßenbahnhaltestellen gilt immer striktes Halteverbot, wenn Passagiere die Straße überqueren müssen!

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

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