Inhaltsverzeichnis
Verordnungen der StVO zur Vorfahrt
Die Missachtung der Vorfahrtsregeln steht in der Unfallstatistik an Platz 2 der häufigsten Unfallursachen und liegt damit noch vor Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen. Lediglich Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren sorgen für noch mehr Zusammenstöße. Die Gründe sind vielfältig. Alle wichtigen Tatbestände zum Thema Vorfahrt finden Sie im folgenden Paragraph 8 StVO.
Bußgelder und Punkte laut § 8 StVO
Bußgeldrechner: Vorfahrt missachtet
Bußgeldtabelle: Vorfahrtsregeln nicht beachtet
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
108100 | Sie fuhren als Wartepflichtiger nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an die bevorrechtigte Straße heran. Hierdurch wurde der Vorfahrtberechtigte irritiert. | 10 | |
108106 | Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein anderer wesentlich behindert wurde. | 25 | |
108112 | Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein anderer wesentlich behindert wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206. | 25 | |
108118 | Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter wesentlich behindert. | 25 | |
108600 | Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. | 100 | 1 |
108601 | Sie missachteten als Wartepflichtiger die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
108606 | Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206. | 100 | 1 |
108607 | Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs. Es kam zum Unfall. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206. | 120 | 1 |
108612 | Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Dadurch wurde ein Vorfahrtberechtigter gefährdet. | 100 | 1 |
108613 | Sie fuhren aus einem Feld-/Waldweg auf die Straße, ohne die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs zu beachten. Es kam zum Unfall. | 120 | 1 |
FAQ: Vorfahrt
In Deutschland können Ampeln, die Regel „Rechts-vor-Links“ sowie diverse Verkehrsschilder vorschreiben, wer Vorfahrt hat und wer warten muss. Eine Auflistung diverser Vorfahrtsschilder finden Sie hier.
Hier erfahren Sie, in welchen Situationen die Regel „Rechts-vor-Links“ keine Anwendung findet.
Haben Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, kommen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf Sie zu. Dieser Tabelle können Sie entnehmen, welche das genau sind.
Die Vorfahrtsregeln sind oft leichter als gedacht
Wer die Vorfahrt missachtet, setzt sich einem großen Unfallrisiko aus. Zudem erwartet Sie ein Bußgeld, wenn Sie jemandem die Vorfahrt genommen haben. Deutsche Städte sind meist von Einmündungen und Kreuzungen, die eine schlechte Übersicht bieten, geprägt. Die Regeln in der StVO zur Vorfahrt sind zwar grundsätzlich simpel – falls kein Straßenschild bzw. keine besondere Situation (beispielsweise ein Kreisverkehr) an einer Kreuzung oder Einmündung vorliegt, gilt gemäß § 8 StVO immer rechts vor links.
Dennoch kommt es aufgrund unübersichtlichen Straßenabschnitten immer wieder dazu, dass andere Fahrzeuge nicht wahrgenommen werden und Unfälle oder Beinahezusammenstößen die Folge sind.
Der Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang:
- Der Begriff Vorfahrt bezieht sich immer auf Verkehrssituationen an Kreuzungen und Einmündungen, bei denen die Regelung nicht durch eine Ampel übernommen wird.
- Der Begriff Vorrang bezieht sich generell auf alle Verkehrssituationen, auch im Längsverkehr. Zum Beispiel haben Autofahrer einem Fußgänger Vorrang zu gewähren an einem durch Zebrastreifen gekennzeichneten Fußgängerübergang.
Schilder zur Vorfahrt
Vorfahrtsregeln spielen im alltäglichen Straßenverkehr besonders an Kreuzungen und Einmündungen eine wichtige Rolle, an denen der Verkehr nicht durch Lichtanlagen (Ampeln) geregelt wird. Zumeist wird die Vorfahrtsregelung an betreffenden Stellen durch Verkehrsschilder angezeigt und kann für alle Richtungen eindeutig abgelesen werden.
Sie haben Vorfahrt, wenn Sie sich auf der Vorfahrtsstraße befinden, gekennzeichnet durch ein Vorfahrtsschild: gelbes Quadrat auf weißem Grund. Den Verkehrsteilnehmern auf den Straßen, die in die Vorfahrtstraße einmünden, wird dementsprechend gekennzeichnet, dass Sie die Vorfahrt beachten müssen: weißes Dreieck mit rotem Rand. Die Regelung ist hier also eindeutig.
Es gibt auch andere Verkehrsschilder, die Ihnen anzeigen können, dass Sie die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer beachten müssen. Zu den wohl bekanntesten gehört das Stoppschild. Es weist Sie an, rechtzeitig vor der nächsten Kreuzung oder Einmündung zu halten, um sich einen Überblick über die Verkehrslage auf der Hauptstraße zu verschaffen. Ist die Straße frei, dürfen Sie einbiegen. Zusätzlich dient hier wie so oft auch eine Haltelinie der Verdeutlichung der Wartepflicht.
Ein eher unbeachtetes Vorfahrtsschild ist das Verkehrszeichen mit der Nr. 301: Umgekehrtes Vorfahrt-gewähren-Schild mit dickem schwarzen Pfeil. Dieses Schild gewährt Ihnen die Vorfahrt nur an der unmittelbar folgenden Kreuzung.
Doch es gibt Verkehrsschilder, die viele Autofahrer gern übersehen. Vielleicht auch, weil Sie schnell wieder vergessen haben, was sie aussagen sollen. Dazu gehören ganz besonders die Schilder, die die Vorfahrtregelung an einer folgenden Kreuzungssituation bei abbiegender Vorfahrtsstraße anzeigen: ein unscheinbares weißes Quadrat mit zwei oder drei schwarzen Linien, die einem bösen Smiley ähneln.
Die breite schwarze Linie steht dabei immer für den Verlauf der Vorfahrtsstraße, die schmalen schwarzen Linien für die kreuzenden bzw. einmündenden Verkehrswege. Wie Sie feststellen können, ob Sie sich auf der Vorfahrtsstraße befinden? Ganz einfach: Richten Sie sich bei diesen Schildern stets nach der Fahrtrichtung aus, der untere Rand bezeichnet die Richtung, aus der Sie kommen.
Vorfahrtsschilder und Verkehrszeichen für “Vorfahrt gewähren”
Sie befinden sich auf der Vorfahrtsstraße. | Sie müssen die Vorfahrt beachten und gewähren. | Sie haben nur an der unmittelbar folgenden Kreuzung Vorfahrt. | Sie müssen halten und die Vorfahrt gewähren. |
Sie befinden sich auf der abbiegenden Vorfahrtsstraße. | Sie befinden sich auf der abbiegenden Vorfahrtsstraße. | Sie befinden sich nicht auf der abbiegenden Vorfahrtsstraße. | Sie befinden sich nicht auf der abbiegenden Vorfahrtsstraße. |
Mehr Informationen zu den Vorfahrtsschildern bietet dieses Video:
Vorfahrtsregel: Rechts-vor-links
Die für viele Autofahrer vielleicht schwerste der Vorfahrtsregeln wird in dem Moment wichtig, wenn weder Ampeln noch Verkehrszeichen den Kreuzungsverkehr regeln: die Recht-vor-links-Regel. Doch wer hat gemäß § 8 StVO nun Vorfahrt vor wem?
Doch warum geschehen gerade bei dieser Vorfahrtsregel so viele Fehler, wenn sie doch so einfach ist? Das ergibt sich nicht aus der Regel allein, sondern aus anderen Faktoren wie überhöhter Geschwindigkeit, Unachtsamkeit und Irritation durch die geregelten Ausnahmen in der Straßenverkehrsordnung.
Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt in den folgenden Fällen nicht:
- Linksabbieger: Hier ist dem entgegenkommenden Fahrzeug Vorfahrt zu gewähren. Möchten beide links abbiegen, gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Im Zweifel zusätzlich mit Handzeichen kommunizieren.
- verkehrsberuhigter Bereich, z.B. auf einer Spielstraße: Die Vorfahrt gebührt den anderen Verkehrsteilnehmern, Pkw-Fahrer müssen sich zurücknehmen.
- abgesenkter Bordstein: Die Vorfahrt muss auch hier gewährt werden.
- Seiten- und Parkstreifen
- Feld- und Waldwegen
- Grundstücksauffahrten
Als Sonderfall unter den Kreuzungen und Einmündungen gilt der bereits genannte Kreisverkehr. Die Vorfahrt im Kreisverkehr hat laut StVO immer der Verkehr auf der Kreisfahrbahn und niemals der einmündende Verkehrsstrom.
Neben Missachtung der Vorfahrtsregeln und überhöhter Geschwindigkeit gilt als dritte Ursache für die häufigen Unfälle bei Vorfahrtssituationen der berüchtigte deutsche „Schilderwald“. Dieser Begriff bezeichnet die Problematik, dass durch die hohe Anzahl an verschiedenen Verkehrsschildern beim Autofahrer eine Art Reizüberflutung ausgelöst wird.
In der Praxis bedeutet das für die meisten Verkehrsteilnehmer: Irritation durch doppelte Beschilderung, Ablenkung von wichtigen Verkehrsschildern und oft auch Überdruss. Die Unachtsamkeit kann so durchaus gefördert werden.
Ziviles Polizeifahrzeug, also nicht als Polizeiauto gekennzeichnet und nicht im Einsatz befundenes Fahrzeug, verursacht auf einer Hauptstraße in einer langen Kurve eine Kollesion mit einem aus der Nebenstraße (Zeichen 205) kommenden Fahrzeug, was auf diese abbiegende Hauptstr gerade wechselte. Ist i m m e r derjenige Schuld, der aus der Nebenstraße fährt? Darf ein Polizist trotz Tempolimit 70 in dieser Kurve mindestens 25% schneller fahren und ungebremst einen aus der Nebenstr. kommendes Auto was zu 90 % schon auf der rechten Fahrspur eingeschert ist, rechts rammen?
Hallo Bussgeldkatalog.net Team, bitte dringend die Vorfahrtregelungen überaebeiten!! Vorfahrtregelungen gibt es nur an Kreuzungen oder Einmündungen gleichberechtigter Straßen. Ausnahme Autobahn und Kraftfahrstraßen, da hat immer der „durchgehende/fließende“ Verkehr Votfahrt. Auch bei einem Kreisverkehr (kreisförmige Einmündung) gibt es RECHTS vor LINKS. Die Vorfahrtregeln sind: Rechts vor Links, Vorfahrtregelung durch vorfahrtregelnde Verkehrszeichen, Vorfahrtregelung durch „Ampeln“, Vorfahrtregelung durch Polizei.
Hat ein Verteilerkreis keine entsprechenden Verkehrszeichen, keine Ampel oder Regelung durch die Polizei, gilt auch hier: Rechts vor Links. Linksabblieger müssen Entgegenkommende oder Rechtsabbliger durchfahren lassen, keine Vorfahrt sondern Vorrang/Vorrecht. Es sind noch einige Dinge „fachlich“ nicht richtig. Es würde hier aber zu weit führen alles Richtig zu stellen. Bitte überarbeiten und bei so „sensiblen“ Themen genauer recherchieren. Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang P. (Name von der Redaktion anonymisiert) (Fahrlehrer[
Ich würde gerne nochmal auf die TBNr 141601 und 108607 zurückkommen.
Wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Tatbestandsnummern.
Es ist beides ein Vorfahrtsverstoß durch Z 206, bei dem es zum Verkehrsunfall mit Sachschaden gekommen ist.
Gruß Frank
Hallo Frank,
die TBNR 141601 beschreibt den Fall, dass ein Verkehrsteilnehmer einen Unfall provoziert, weil er das Haltegebot missachtet und das Stop-Schild einfach überfahren hat. Bei der TBNR 108607 kann es sich auch um das Schild mit der Nummer 205 handeln. Die Tatbestände sind sehr ähnlich. Da stimmen wir Ihnen zu.
– Die Redaktion
Ich stand an einer Stopstraße und habe dort gehalten. Ich wollte nach rechts abbiegen. Nach kurzer Wartezeit , als die Straße frei War hab ich noch mal nach rechts und dann nach links geschaut und bin angefahren, langsam. In dem Moment trat eine Frau mit Buggy auf die Straße, von rechts kommend, die ich vorher nicht gesehen hatte und traf mit meinem Auto zusammen zwischen Vorderrad und A-Säule. Ist der Fußgänger im Recht zuerst die Straße zu überqueren? Das Urteil ist ein Vordahrtsverstoß
Liebe grüße, Sarah
Hallo Sarah,
eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.
– Die Redaktion
Guten Tag,
Wie verhält es sich mit Vorfahrtsfehlern, bei denen der Vorfahrtsberechtigte (bspw.: an einer Kreuzung) einem Wartepflichtigem Verkehrsteilnehmer (aufgrund von Unwissenheit über die Eigene Vorfahrt) die Vorfahrt gewährt und so Irritationen und evtl. Gefährdungen im Straßenverkehr hervorruft.
Bsp.: Person X ist in einer ihr unbekannten Stadt und lässt an jeder Kreuzung lieber alle anderen Verkehrsteilnehmern den Vorrang, da sie mit der Regelung/Ausschilderung der Vorfahrtssituation überfordert ist.
In der Fahrschule wurde mal vermittelt, dass es auch sog. „positive“ Vorfahrtsfehler gibt.
Vielen Dank im Voraus für die Erklärung!
Hallo Fabian,
das Auslösen von Gefährdungen in Bezug auf die Vorfahrt ist in der Regel ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung.
– Die Redaktion
Mit Hilfe des Bußgeldrechners gibt es bei “ Vorfahrt2 2 Tatbestände: 1. Stoppschild missachtet mit Sachbesch.
bzw. Unfall für € 85,00 plus 1 Punkt
2. Vorfahrt mißachtet mit Sachbesch.bzw. Unfall für € 120,00 plus 1 Punkt.
In der Tabelle mit TBNR gibt es nur den Tatbestand 108607 mit € 120,00, wo ist der Tatbestand laut Rechner
für € 85,00 geblieben??…..oder gibt es Ihn gar nicht….Aufklärung tut not
Mit freundlichem Gruß
Klaus
Hallo Klaus,
auch die Missachtung eines Stoppschildes ist ein Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln.
– Die Redaktion
Sehr witzig, das war nicht meine Frage ! Selbstverständlich handelt es sich bei beiden mit Ihrem Rechner zu berechnenden unterschiedlichen sog. Tatbeständen um einen Verstoß gegen die Vorfahrtsregeln. Allerdings wird
die Version (Stoppschild missachtet) von Ihrem Rechner mit nur € 85,00 taxiert und dieser Tatbestand ist in dieser Form bei der Polizei nicht bekannt , ergo in dieser Form mit dieser Bußgeldhöhe gar nicht existent bzw. falsch.
In der unter dem Bußgeldrechner aufgeführten Bußgeldtabelle gibt es keinen Tatbestand mit Bußgeld mit € 85,00 und 1 Punkt ,sondern lediglich TBNR 108607 für € 120,00 und 1 Punkt. Der auf Ihrer Seite angebotene Bußgeld-
rechner sollte umgehend korrigiert weil er falsche Daten errechnet auch wenn
es lautet “ ohne Gewähr“.
MFG
Klaus
Hallo Klaus,
es handelt sich um folgenden Verstoß:
141601 Sie beachteten nicht das unbedingte Haltgebot (Zeichen 206). A – 1 85,00 Es kam zum Unfall. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Dieser ist auf einer anderen Seite, nämlich https://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/41-stvo/ aufgeführt.
– Die Redaktion
Hallo mit was habe ich jetzt zu rechnen. Habe die vorfahrt mit Unfall missachtet. Busgeld Bescheid habe ich schon bekommen 150€ &1punkt. Aber jetzt ist meine Frage weil ich noch in der probezeit bin was kommt noch auf mich zu ?
LG Kirschnick
Hallo Norman,
da es sich bei einem Unfall in der Probezeit um einen A-Verstoß handelt, wird diese um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
– Die Redaktion