Inhaltsverzeichnis
Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
– Die häufigsten Unfallursachen
Die meisten denken bei Unfällen in erster Linie an überhöhte Geschwindigkeit als Ursache. Tatsächlich aber führen Fehler beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren besonders schnell zum Unfall. Gemeinsam mit Verstößen beim Einfahren und Anfahren (§ 10 StVO) sind derlei Vergehen Unfallursache Nummer eins in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt sind insgesamt mehr als 10 Prozent der Unfälle auf ein entsprechendes Fehlverhalten zurückzuführen.
Bußgelder und Punkte gemäß § 9 StVO
Bußgeldrechner: Abbiegen (§ 9 StVO)
Bußgeldkatalog § 9 StVO: Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 9 StVO)
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|
109100 | Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. | 10 | ||
109101 | Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen, so dass ein nachfolgendes Fahrzeug gefährdet wurde. | 30 | ||
109102 | Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. Es kam zum Unfall. | 35 | ||
109106 | Sie bogen nach links / rechts ab, ohne sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet zu haben. | 10 | ||
109107 | Sie bogen nach links / rechts ab, ohne sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet zu haben und gefährdeten dadurch andere. | 30 | ||
109108 | Sie bogen nach links / rechts ab, ohne sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet zu haben. Es kam zum Unfall. | 35 | ||
109112 | Sie bogen nach links / rechts ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten | 10 | ||
109113 | Sie bogen nach links / rechts ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und gefährdeten dadurch andere. | 30 | ||
109114 | Sie bogen nach links / rechts ab, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Es kam zum Unfall. | 35 | ||
109118 | Sie ordneten sich nach links auf den Schienen ein und behinderten dadurch ein Schienenfahrzeug. | 10 | ||
109136 | Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes / in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. | 40 | ||
109142 | Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender / gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen. | 40 | ||
109148 | Sie bogen als Linksabbieger nicht vor dem entgegenkommenden Linksabbieger ab, obwohl dies möglich war. | 10 | ||
109172 | Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. | 40 | ||
109600 | Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes / in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug durchfahren zu lassen und gefährdeten dadurch andere. | 140 | 1 | 1 Monat |
109601 | Sie bogen ab, ohne ein entgegenkommendes / in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 | 1 | 1 Monat |
109606 | Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender / gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen und gefährdeten dadurch andere. | 140 | 1 | 1 Monat |
109607 | Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender / gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Benutzer des Sonderfahrstreifens (Zeichen 245) durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 | 1 | 1 Monat |
109612 | Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender / gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen und gefährdeten dadurch andere. | 140 | 1 | 1 Monat |
109613 | Sie bogen ab, ohne einen in entgegenkommender / gleicher Richtung geradeaus weiterfahrenden Radfahrer durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 | 1 | 1 Monat |
109618 | Sie bogen ab, ohne ein in entgegenkommender / gleicher Richtung geradeaus weiterfahrendes Fahrrad mit Hilfsmotor durchfahren zu lassen und gefährdeten dadurch andere. | 140 | 1 | 1 Monat |
109619 | Sie bogen ab, ohne ein in entgegenkommender / gleicher Richtung geradeaus weiterfahrendes Fahrrad mit Hilfsmotor durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 170 | 1 | 1 Monat |
109624 | Sie bogen ab, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen und gefährdeten diese. | 140 | 1 | 1 Monat |
109625 | Sie bogen ab, ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen. Es kam zum Unfall. | 170 | 1 | 1 Monat |
109630 | Sie bogen als Linksabbieger nicht vor dem entgegenkommenden Linksabbieger ab, obwohl dies möglich war und gefährdeten dadurch andere. | 70 | 1 | |
109631 | Sie bogen als Linksabbieger nicht vor dem entgegenkommenden Linksabbieger ab, obwohl dies möglich war. Es kam zum Unfall. | 85 | 1 | |
109636 | Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten dadurch andere. | 80 | 1 | |
109637 | Sie bogen in das Grundstück ab und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
109642 | Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten dadurch andere. | 80 | 1 | |
109643 | Sie wendeten auf der Straße und ließen dabei die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
109648 | Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht und gefährdeten dadurch andere. | 80 | 1 | |
109649 | Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall. | 100 | 1 | |
109654 | Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen und gefährdeten dadurch andere. | 70 | 1 | |
109655 | Sie bogen als Linksabbieger ab, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen. Es kam zum Unfall. | 85 | 1 | |
109660 | Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war. | 70 | 1 | |
109661 | Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war, und gefährdeten dadurch Andere. | 85 | 1 | |
109662 | Sie fuhren innerorts mit einem Kraftfahrzeug mit einer Gesamtmasse über 3,5 t beim Rechtsabbiegen nicht mit Schrittgeschwindigkeit, obwohl mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen war. Es kam zum Unfall. | 105 | 1 |
FAQ: Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren
Wir haben hier eine kleine Anleitung für einen korrekten Abbiegevorgang für Sie erstellt.
Ja, genauer gesagt droht dann kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Ja, ein Fahrtrichtungsanzeiger ist bei einer abknickenden Vorfahrtsstraße auch dann zu benutzen, wenn Sie dem Straßenverlauf folgen.
Welche Verkehrsregeln gelten gemäß § 9 StVO?
„Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ (§ 10 Absatz 1 StVO)
Hauptgrund für die hohe Unfallgefahr beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren? Der nicht gesetzte Blinker – oder auch Fahrtrichtungsanzeiger. Der Blinker ist laut StVO grundsätzlich immer obligatorisch zu setzen, bevor der Fahrer mit dem Auto abbiegen oder den Fahrstreifen wechseln will. Doch egal ob absichtlich oder versehentlich – immer wieder lassen Autofahrer das Blinklicht weg und sorgen so für Verwirrung unter den anderen Verkehrsteilnehmern oder im schlimmsten Fall sogar für einen Unfall.
Viele Personen vergessen, das Ändern der Fahrtrichtung rechtzeitig anzukündigen. Manche tun dies gar mit Vorsatz. Für andere Verkehrsteilnehmer ist dann nicht erkennbar, dass der andere irgendwo einbiegen möchte. Auffahrunfälle sind meist die Folge. Eine nicht rechtzeitig angezeigte Fahrtrichtungsänderung mit Unfallfolge wird von der StVO mit 35 Euro geahndet.
Eine weiteres Fehlverhalten, das gegen § 10 StVO zum Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren verstößt, ist schlichtweg Unachtsamkeit. Jeder Autofahrer hat in der Fahrschule das korrekte Vorgehen beim Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren gelernt. Zuerst der Blick in den Rückspiegel, dann in den bzw. die Seitenspiegel letztlich gefolgt vom Schulterblick.
Erst wenn durch dieses Vorgehen sichergestellt ist, dass weder Fußgänger, Fahrradfahrer noch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden können, gilt: Blinker setzen, durch den Schulterblick gewährleisten, dass sich auch keine Hindernisse oder Verkehrsteilnehmer im toten Winkel befinden, lenken und vorsichtig abbiegen.
Blinken ist in diesem Falle ebenfalls vorgeschrieben, wenn Sie der Vorfahrtstraße folgen. Wollen Sie jedoch geradeaus weiterfahren und damit die abbiegende Hauptstraße verlassen, müssen Sie den Blinker entsprechend nicht setzen, um dies dem nachfolgenden Verkehr anzuzeigen.
Es ist auch darauf zu achten, dass Sie nicht beliebig in jede Straße einbiegen dürfen. Einbahnstraßen dürfen nicht in falscher Richtung befahren werden, was das „Einfahrt Verboten“-Schild (weißer Balken auf rotem Grund) gewährleisten soll. Auch Richtungsangaben durch Beschilderung mit weißem Pfeil auf blauem Grund können das Abbiegen oder Wenden untersagen: Zeigt der Pfeil an einer Ampel geradeaus und links, darf in diese Richtungen abgebogen bzw. gefahren werden – damit ist das Abbiegen nach Rechts verboten. Auch mehrspuriges Abbiegen ist möglich, wenn neben der Linksabbiegerspur auch von einem geradeausführenden Fahrstreifen durch Fahrbahnmarkierung das Linksabbiegen erlaubt ist.
Wie Sie richtig Abbiegen:
- rechtzeitig richtig einordnen: Möchten Sie rechts abbiegen, müssen sich so weit rechts wie möglich einordnen. Für Linksabbieger gilt, sich in dem für ihre Fahrtrichtung zugelassenen am weitesten linken Fahrstreifen einzuordnen. Auch beim Fahrstreifenwechsel muss der Blinker rechtzeitig gesetzt werden.
- Fahrtgeschwindigkeit drosseln: Vor dem Abbiegen müssen Kraftfahrer gegebenenfalls halten, um die Situation besser einsehen zu können – an Abbiegerampeln gilt dies ohnehin. Ist die Strecke stark befahren, sollten Sie den Blinker bereits jetzt setzen, um den nachfolgenden Verkehr vorzuwarnen.
- Blick in den Rückspiegel/Innenspiegel: Beobachten Sie den hinter Ihnen fahrenden Verkehr und gegebenenfalls auch im Rückspiegel auftauchende Fahrradfahrer, die auf der Straße in Ihrer Richtung fahren.
- Blick in den bzw. die Außenspiegel: Wollen Sie rechts abbiegen, blicken Sie vor allem in den rechten Seitenspiegel, für das Linksabbiegen nutzen Sie vornehmlich den Seitenspiegel auf der Fahrerseite. Besonders Fahrradfahrer können so rechtzeitig erkannt werden.
- Blinker setzen: Spätestens jetzt sollten Sie den Blinker setzen. Auch an Ampeln bei Einordnung in die entsprechende Abbiegerspur muss zusätzlich noch der Blinker gesetzt werden.
- Schulterblick: Der Schulterblick dient dazu, den toten Winkel einzusehen, der durch die Spiegel nicht eingesehen werden kann. Besonders Fahrradfahrer und Fußgänger sind hier zu beachten. Diese Verkehrsteilnehmer haben in der Regel Vorrang. Besonders beim Abbiegen an Kreuzungsampeln gilt, den kreuzenden Gehwegstrom zu beachten, da dieser meist durch grünes Lichtsignal Vorrang hat.
- Lenken: Erst nachdem Sie sich versichert haben, dass keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden können, dürfen sie langsam in die Straße einlenken und den Abbiegevorgang abschließen.
Obwohl gerade durch Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren die meisten Sach- und Personenschäden verursacht werden: Die Strafen für Verstöße gegen § 10 StVO sind teilweise relativ gering. Die Unfallverursachung in der Folge eines falsch durchgeführten Wendemanövers oder beim Rückwärtsfahren kann zu einem erhobenen Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg führen.
Wer hat beim Abbiegen laut StVO Vorfahrt? (§ 10 Absatz 3 StVO)
- Fußgänger
- Fahrräder (auch motorisierte), auch wenn sie sich auf oder neben der Fahrbahn der gleichen Richtung befinden
- entgegenkommende Fahrzeuge (ggf. voreinander abbiegen)
- Schienenfahrzeuge
- Linienbusse und andere Fahrzeuge auf Sonderfahrstreifen
Wenden und Rückwärtsfahren: Gesetzliche Vorgaben
Es gibt generell Verkehrsbereiche, in denen das Wenden und Rückwärtsfahren strikt verboten ist. Hierzu zählen insbesondere die Bundesautobahnen. Da die Richtungsfahrbahnen hier durch den Mittelstreifen voneinander getrennt sind, würde das Wenden auf der Autobahn den Fahrer im wendenden Auto zum Geisterfahrer machen – er führe also in die falsche Richtung. Die aufgeworfene Gefahrensituation ist für alle Beteiligten kaum abzuschätzen.
Wer seine Ausfahrt verpasst, darf damit auch nicht auf dem Standstreifen zu dieser zurückfahren. Auch das Rückwärtsfahren auf der Autobahn ist wegen der erhöhten Unfallgefahr verboten. Nehmen Sie in einem solchen Falle die nächstfolgende Abfahrt!
Gefahr des Toten Winkels
Besonders beim Rückwärtsfahren mit einem Lkw gilt erhöhte Wachsamkeit. Neben der gesamten Abmessungen der Fahrzeuge ist auch der tote Winkel größer. Hindernisse, Fahrzeuge und insbesondere Fahradfahrer und Fußgänger sind für Lkw-Fahrer deshalb leichter zu übersehen. Diese Verkehrsteilnehmer sollten sich nicht einfach darauf verlassen, dass sie von jedem anderen gesehen werden, sondern auch selbst vorausschauend agieren.
Bei Lastkraftwagen ist darüber hinaus auch ein Warnsignal Pflicht, das beim Rückwärtsfahren des Lkw ertönt. Durch dieses akustische Signal soll auch gewährleistet werden, dass Passanten und Fahrradfahrer besonders auch direkt hinter dem Fahrzeug auf den Vorgang aufmerksam gemacht und gewarnt werden. Zusätzlich ist der Einsatz der Warnblinklichter geboten, damit auch der nachfolgende Verkehr auf das Zurücksetzen des Kfz aufmerksam gemacht wird. Zudem müssen Lkw beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn dabei die Gefahr besteht, Radfahrer und Fußgänger zu gefährden.
Vorsicht ist auch geboten beim Rückwärtsfahren mit Anhänger: Ob mit Wohnwagen oder kleinerem Anhänger – beim Rückwärtsfahren sollten Sie hier besonders vorsichtig vorgehen. Der Anhänger kann unter Umständen anders reagieren als erwartet – zum Beispiel in eine Richtung abdriftet. Auch die Sicht nach hinten und zur Seite ist oft eingeschränkt.
Durch Erweiterungen für die Seitenspiegel kann zumindest der vergrößerte tote Winkel besser eingesehen werden. Den Schulterblick ersetzt dies jedoch nicht! Das Rangieren und Rückwärtsfahren mit Anhänger ist für Lkw-Fahrer eine besondere Herausforderung und erfordert Übung und erhöhte Aufmerksamkeit.