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Die TÜV-Hauptuntersuchung im Detail
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu regeln, gibt es im Rahmen des Verkehrsrecht die verschiedensten Gesetze. Ein großer Faktor ist auch die Sicherheit der Fahrzeuge, mit denen die Fahrer auf deutschen Straßen unterwegs sind. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) benennt in Paragraph 29 die Maßnahmen, die jeder Fahrzeughalter durchführen muss, damit das Auto, Motorrad etc. verkehrssicher ist.
Bußgelder in Paragraph 29 StVZO
Bußgeldrechner: TÜV überzogen
Bußgeldtabelle: Termin zur TÜV-Prüfung überschritten
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
329000 | Sie behoben nicht innerhalb eines Monats die bei dem Fahrzeug festgestellten Mängel. | 10 | |
329101 | Sie unterließen es, das Fahrzeug, das in bestimmten Zeitabständen einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen ist, zur fälligen Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten | 15 | |
329107 | ... um mehr als 2 Monate bis 4 Monate überschritten. | 25 | |
329601 | ... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate überschritten. | 60 | 1 |
329607 | ... um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 | 1 |
329102 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Sicherheitsprüfung vorzuführen. Der Termin war um bis zu 2 Monate überschritten. | 15 | |
329108 | ... um mehr als 2 Monate bis 4 Monate überschritten. | 25 | |
329602 | ... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate überschritten. | 60 | 1 |
329608 | ... um mehr als 8 Monate überschritten. | 75 | 1 |
329113 | Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um mehr als 2 Monate bis 4 Monate überschritten. | 15 | |
329119 | ... um mehr als 4 Monate bis 8 Monate überschritten. | 25 | |
329610 | ... um mehr als 8 Monate überschritten. | 60 | 1 |
329124 | Sie führten das Fahrzeug zur Nachprüfung einer Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vor. | 15 | |
329006 | Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach. | 10 | |
329012 | Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit einem SP-Schild nach. | 10 | |
329018 | Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte Prüfplakette oder -marke in einem ordnungsgemäßen Zustand befand, insbesondere nicht verdeckt oder verschmutzt war. | 5 | |
329024 | Sie ließen an dem Fahrzeug die amtlichen Kennzeichen nicht entstempeln und lieferten den Fahrzeugschein oder den Nachweis über die Betriebserlaubnis nicht ab, obwohl der Betrieb infolge fehlender Prüfplakette oder -marke durch die Zulassungsbehörde untersagt war. | 15 | |
329612 | Sie missachteten das Verbot oder die Beschränkung für den Betrieb des Fahrzeuges wegen Fehlens einer gültigen Prüfplatte oder -marke. | 60 | 1 |
329030 | Sie brachten an dem Fahrzeug verbotswidrig Einrichtungen an, die zu Verwechslungen mit der Prüfplakette oder -marke Anlass geben konnten. | 10 | |
329036 | Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15 | |
329042 | Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsüberprüfung auf oder händigten ihn zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus. | 15 | |
329048 | Sie führten kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das Fahrzeug. | 15 | |
329054 | Sie bewahrten das Prüfbuch für das Fahrzeug nicht bis zur endgültigen Außerbetriebsetzung auf. | 15 |
FAQ: Hauptuntersuchung
Drei Jahre nach der Erstzulassung muss ein Kfz das erste Mal zum TÜV. Danach ist die Untersuchung in regelmäßigen Abständen von zwei Jahren vorgeschrieben. Busse und Lkw müssen die HU jedes Jahr absolvieren.
Am hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeugs befindet sich die TÜV-Plakette, an der Sie ablesen können, wann der nächste TÜV-Termin fällig ist. Der Kreis in der Mitte gibt das Jahr an, die Zahl, die ganz oben steht, wiederum den Monat.
Welche Sanktionen rund um die Hauptuntersuchung möglich sind, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Warum ist die Hauptuntersuchung wichtig?
Die Hauptuntersuchung, auch TÜV genannt, ist notwendig, weil durch sie die Fahrtauglichkeit der Fahrzeuge regelmäßig geprüft wird. Denn wer beispielsweise mit einem kaputten Auto oder Motorrad auf den Straßen Deutschlands fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch die übrigen Verkehrsteilnehmer.
Die TÜV-Hauptuntersuchung besteht aus einem Termin bei einem Prüfinstitut, bei dem Experten das Fahrzeug vom Fahrzeughalter begutachten. Ist alles in Ordnung, kann das Fahrzeug weiter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und erhält eine Prüfplakette. Wenn nicht, kann der Besitzer das Fahrzeug reparieren.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert. Aus diesem Grund gibt es keine gesonderte Plakette mehr, sondern nur noch eine für die TÜV-Hauptuntersuchung.
Die TÜV-Hauptuntersuchung wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Wer die Prüfung besteht, bekommt eine Plakette. Die Farbe der TÜV-Plakette variiert, sodass die Behörden auf einen Blick überprüfen können, ob die HU, also Hauptuntersuchung, überzogen wurde.
Hauptuntersuchung: Die Fristen
Die Hauptuntersuchung-Fristen unterschieden sich je nach Fahrzeugart und Alter. Neu gekaufte Pkw zum Beispiel müssen erst nach 36 Monaten, also drei Jahren zur Hauptuntersuchung. Nach dieser ist der Turnus zweijährig.
Taxis und Mietwagen weisen in der Regel einen höheren Gebrauch und damit Verschleiß auf. Aus diesem Grund ist hier eine 12-monatige Hauptuntersuchung fällig.
Motorräder gelten in puncto Kfz-Hauptuntersuchung wie Pkw und müssen auch alle 24 Monate zur HU-Untersuchung. Bei Omnibussen, Lkw und Anhänger gibt es unterschiedliche Intervalle, weshalb es sich hier rät, eine Prüfinstitution zu befragen.
Sollten Sie mit Ihren Fahrzeug nicht direkt beim ersten Prüftermin die TÜV-Plakette bekommen, verlängert sich die für die Hauptuntersuchung notwendigen Fristen um einen Monat. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie noch etwas Zeit haben, um die Mängel zu beseitigen.
[Im Video] TÜV überzogen: Welche Bußgelder sind möglich?
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Hauptuntersuchung für Ihr Kfz
Bei der Hauptuntersuchung für einen Pkw ist lediglich der Fahrzeugschein des entsprechenden Fahrzeuges wichtig. Sollten Sie jedoch das Auto baulich verändert haben, sind die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen mitzubringen. Dies wird zum Beispiel immer dann nötig, wenn Sie Sonderfelgen besitzen.
Sind diese baulich veränderten Teile bereits im Fahrzeugschein eingetragen, müssen Sie diese Dokumente für die entsprechenden Fahrzeuge nicht mehr zum Termin mitbringen. Dann reicht der Fahrzeugschein aus.
TÜV abgelaufen?
Ist die Pkw-Hauptuntersuchung abgelaufen, müssen Sie so schnell wie möglich zu einem Prüfinstitut. Andernfalls können Sie mit Bußgeldern rechnen, die der obigen Tabelle zu entnehmen sind. Wer den TÜV zu lange überziehen lässt, muss sogar mit Punkten in Flensburg rechnen. Ein Punkt wird beispielsweise dann fällig, wenn der TÜV mehr als 8 Monate abgelaufen ist.
Seit Juli 2012 gibt es eine Neuerung in puncto TÜV-Hauptuntersuchung. Der Pkw bzw. seine TÜV-Plakette wird nicht mehr zurückdatiert. Das bedeutet, ist der Termin zur Hauptuntersuchung im Juli fällig und Sie gehen erst im August zur Auto-Hauptuntersuchung, wird die neue TÜV-Plakette auch erst ab August ausgestellt.
Die verschiedenen Prüfinstitute wie beispielsweise Dekra oder TÜV dürfen nicht das Bußgeld abkassieren, sofern die Pkw-Hauptuntersuchung abgelaufen ist. In der Regel sind die Kosten aber dann für die Hauptuntersuchung vom Auto und der Prüfplakette höher.
Der Prüfer hat nach erfolgter HU vergessen, die Prüfplakette zu erneuern. Ist dies nach über 8 Monaten TBNR 329610: Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung anzumelden. Der Termin war um mehr als 8 Monate überschritten oder TRBNR 329006: Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden musste, nicht durch eine Prüfplakette auf dem amtlichen Kennzeichen nach.
Zählen die Monate eines Saisonkennzeichens (Fahrzeug quasi nicht zugelassen) mit zu den Überzogenen Monaten ? konkret: Saisonkennzeichen 11- 03 , TÜV fällig Februar 2019,
November 2019 Ordnungswidrigkeit TÜV mehr als 8 Monate überzogen. Ist das korrekt?
Hallo guten Tag!
Eine Frage an die Redaktion: „Gilt der Bußgeldkatalog (§29-abgelaufener TÜV) nur wenn ein
Fahrzeug/Anhänger ordnungswidrig mit abgelaufenen TÜV im öffentlichen Verkehr geführt wird?
Oder auch wenn ein noch angemeldetes Fahrzeug/Anhänger mit abgelaufenen TÜV ungenutzt
auf einem privaten Grundstück in einer privaten Garage abgestellt/eingelagert ist?“
MfG Struppiblitz
Hallo Struppiblitz,
ja, auch in letzterem Fall kann ein Bußgeld drohen.
– Die Redaktion
Guten Tag, muss ich ein Bußgeld bezahlen wenn mein Kfz auf einem priv. Grundstück ohne TÜV aber zugelassen stand? (2-4 Monate überfällig) Er wurde nicht im öffetl. Verkehr gefahren oder abgestellt. Danke Gruss
Hallo Dominique,
eine Rechtsberatung dürfen wir nicht vornehmen. Hier könnte Ihnen unter Umständen die Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen.
– Die Redaktion
„Die verschiedenen Prüfinstitute wie beispielsweise Dekra oder TÜV dürfen nicht das Bußgeld abkassieren, sofern die Pkw-Hauptuntersuchung abgelaufen ist. In der Regel sind die Kosten aber dann für die Hauptuntersuchung vom Auto und der Prüfplakette höher.“steht oben geschrieben.
Ja müsste ein Freund….. Stand in der Einfahrt. Tor hãtte zu sein müssen oder Nr.Schilder angeschraubt !!!!!
wer haftet für die Hauptuntersuchung
Hhalter oder Nutzer
Hallo kretzschmar,
laut § 29 StVZO ist der Halter verpflichtet, das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Allerdings ist nach § 23 StVO der Fahrer
Im Falle einer abgelaufenen HU-Plakette würden also sowohl Fahrer als auch Halter belangt werden.
– Die Redaktion