§ 31 und 31a StVZO (Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge)

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Verpflichtungen von Halter und Fahrer vor Inbetriebnahme des Fahrzeugs

Sowohl Halter als auch Fahrer sind verpflichtet, nur Fahrzeuge zu führen, für deren Leitung sie geeignet und die nach den Vorschriften zur Leitung zugelassen sind. Fehlende Eignung liegt etwa vor, wenn nicht die richtige Führerscheinklasse für Lkw und Zugmaschinen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht erworben wurde. Auch der Einfluss von Alkohol und/oder Medikamenten, gesundheitliche Einschränkung u.a. können die Fähigkeit einschränken, ein Fahrzeug richtig und sicher zu bedienen. Da die Verkehrssicherheit hierbei für alle Verkehrsteilnehmer gefährdet ist, drohen mitunter hohe Bußgelder. Paragraph 31 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zeigt hierzu Vorschriften auf.

FAQ: § 31 StVZO

Worum geht es in § 31 StVZO?

§ 31 StVZO besagt, dass der Führer eines Fahrzeugs in der Lage sein muss, dieses selbstständig zu leiten. Dafür muss auch der Halter des Fahrzeugs sorgen. Dieser ist außerdem dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug (oder das Fahrzeuggespann) und die Ladung vorschriftsmäßig sind.

Was droht bei einem Verstoß gegen § 31 StVZO?

Die Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Was kann dazu führen, dass ein Fahrer als ungeeignet zum Führen eines Kfz gilt?

Das können z. B. eine fehlende Fahrerlaubnis, der Konsum von Medikamenten oder körperliche Einschränkungen sein.

Bußgelder nach § 31 StVZO

Tatbestand Strafe (€)PunkteFahrverbot in Monat(e) Lohnt ein Einspruch?
Sie führten das Fahrzeug/ die Fahrzeug­kombination, ohne zur selbst­ständigen Leitung geeignet zu sein.25eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs/ einer Fahrzeug­kombination an, obwohl das Fahrzeug Mängel hatte, bzw. ließen sie zu.25eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Lenk­einrichtung Mängel aufwies, bzw. ließen sie zu.30eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl die vorgeschriebenen Sicherungs­einrichtungen gegen unbefugte Benutzung nicht vorhanden waren, bzw. ließen sie zu.20eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl dessen Bremsen Mängel aufwiesen, bzw. ließen sie zu.35eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl dessen Ein­richtungen zur Ver­bindung von Fahr­zeugen nicht den Vor­schriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.35eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl dessen Anhänge­kupplung nicht den Vor­schriften entsprach, bzw. ließen sie zu.35eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl eine über­mäßige Abgas- oder Geräusch­entwicklung festgestellt wurde, bzw. ließen sie zu.30eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl unzulässige licht­technische Ein­richtungen ange­bracht bzw. geschaltet waren, bzw. ließen sie zu.10eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl mitführ­pflichtige licht­technische Ein­richtungen nicht den Vor­schriften entsprachen, bzw. ließen sie zu.15eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl das Fahrzeug nicht mit vor­geschriebenem Warn­dreieck bzw. betriebs­bereiter Warn­leuchte aus­gestattet war, bzw. ließen sie zu.15eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl die Gültigkeits­dauer der letzten Prüfung des vor­geschriebenen Fahrt­schreibers bzw. Kontroll­gerätes abgelaufen war, bzw. ließen sie zu.25eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzu­führende Feuer­löscher an, bzw. ließen sie zu.20eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses unter Verstoß gegen die Vor­schrift über mitzu­führendes Erste-Hilfe-­Material an, bzw. ließen sie zu.25eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs unter Verstoß gegen die Vorschrift über mitzu­führendes Erste-Hilfe-­Material an, bzw. ließen sie zu.10eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Mofas an, obwohl dessen Reifen keine vorschrifts­mäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine Profil- oder Einschnitt­tiefe besaß, bzw. ließen sie zu.35eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ Anhängers an, obwohl es/ er unzu­lässig auf einer Achse mit Diagonal – und mit Radial­reifen ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.30eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers an, obwohl die Reifen mangel­haft waren, bzw. ließen sie zu.75eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs (außer Mofa)/ Anhängers an, obwohl die Reifen mit Spikes aus­gestattet waren, bzw. ließen sie zu.75eher nicht
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.1801Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.2201Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.2651Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraft­omnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.2701Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.3301Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.3971Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu.901Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.1101Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahr­zeugs an, obwohl der Führer zur selbst­ständigen Leitung nicht geeignet war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.1351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beein­trächtigt war, bzw. ließen sie zu.2701Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.3251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.3901Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Lastkraft­wagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu.4051Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Lastkraft­wagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.4871Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Lastkraft­wagens mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beein­trächtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.5851Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahr­zeugs wesentlich beein­trächtigt war, bzw. ließen sie zu.1351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beein­trächtigt war, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.1651Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch einen nicht vorschrifts­mäßigen Zustand des Fahrzeugs wesentlich beein­trächtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.2001Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.2701Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere.3251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.3901Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu.4051Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.4871Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.5851Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.1351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.1651Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung/ Besetzung wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.2001Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ einer Fahrzeug­kombination an, obwohl die zuge­lassene Breite um ..,.. m über­schritten war, bzw. ließen sie zu.751Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/einer Fahrzeug­kombination an, obwohl die zugelassene Höhe über alles um ..,.. m über­schritten war, bzw. ließen sie zu.751Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ einer Fahrzeug­kombination an, obwohl die zuge­lassene Länge über alles um ..,.. m über­schritten war, bzw. ließen sie zu.751Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ einer Fahrzeug­kombination an, obwohl die vor­geschriebenen Kurvenlauf­eigenschaften nicht eingehalten waren, bzw. ließen sie zu751Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses an, obwohl mehr Personen be­fördert wurden, als in der Zulassungs­bescheinigung Teil I Plätze auswiesen waren, bzw. ließen sie zu.751Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs/ Anhängers an, obwohl dessen Reifen keine vorschrifts­mäßigen Profil­rillen oder Einschnitte oder keine aus­reichende Profil- oder Einschnitt­tiefe besaß, bzw. ließen sie zu.751Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefähr­lichen Gütern/ Kraft­omnibusses mit Fahr­gästen an, obwohl dessen Reifen keine vorschrifts­mäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine aus­reichende Profil- oder Einschnitt­tiefe besaß, bzw. ließen sie zu.1121Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vor­schrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.2701Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.3251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraft­omnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.3901Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.4051Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahr­gästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.4871Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.5851Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.1351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.1651Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenk­einrichtungen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.2001Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.2701Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefährdeten dadurch Andere.3251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ Kraftomnibusses bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.3901Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.4051Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.4871Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ Kraftomnibusses mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.5851Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.1351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.1651Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.2001Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.2701Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahr­zeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.3251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Lastkraftwagens/ KOM bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahr­zeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.3901Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ KOM mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.4051Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ KOM mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.4871Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kraft­fahrzeugs mit gefährlichen Gütern/ KOM mit Fahrgästen bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.5851Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahr­zeugen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu.1351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu und gefähr­deten dadurch Andere.1651Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Fahrzeugs an, obwohl die Verkehrs­sicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Ein­richtungen zur Verbindung von Fahr­zeugen wesentlich beein­trächtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall.2001Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftomnibusses/ eines Lkw/ einer Zugmaschine/ einer Sattelzug­maschine mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vor­geschriebenen Geschwindigkeits­begrenzer ausge­rüstet war, bzw. ließen sie zu.1501Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungs­pflichtigen Lkw mit gefähr­lichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vor­geschriebenen Geschwindigkeits­begrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.2251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Zugmaschine/ Sattelzug­maschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vor­geschriebenen Geschwindigkeits­begrenzer ausgerüstet war, bzw. ließen sie zu.2251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftomnibusses/ eines Lkw/ einer Zugmaschine/ einer Sattel­zugmaschine mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer auf eine unzulässige Geschwindig­keit einge­stellt war, bzw. ließen sie zu.1501Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftomni­busses mit Fahrgästen/ kennzeichnungs­pflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer auf eine unzu­lässige Geschwindig­keit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.2251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Zugmaschine/ Sattelzug­maschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer auf eine unzulässige Geschwindig­keit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.2251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftomnibusses/ eines Lkw/ einer Zugmaschine/ einer Sattelzug­maschine mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer ausgeschaltet war, bzw. werden konnte, bzw. ließen sie zu.1501Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses mit Fahrgästen/ kennzeichnungs­pflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer ausgeschaltet war, bzw. werden konnte, bzw. ließen sie zu.2251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Zugmaschine/ Sattelzug­maschine mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamt­masse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeits­begrenzer ausgeschaltet war, bzw. werden konnte, bzw. ließen sie zu.2251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahr­zeugs an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamtgewicht/ Fest­gestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz über 7,5 t)35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Fest­gestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2351Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Fest­gestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2851Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.3801Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war, bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.4251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs mit gefähr­lichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz über 7,5 t m. gef. Gütern)2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.3521Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.4271Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.5701Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.6371Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs mit gefähr­lichen Gütern an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5)
Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.(Kraft­omnibus über 7,5 t m. Fahr­gästen)
2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.3521Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.4271Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.5701Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.6371Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achs­last des Anhängers um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.(Kfz m. Anhänger über 2 t)35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2351Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2851Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.3801Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.4251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern)2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen
sie zu. Festgestellte Achs­last: ...... kg. Zulässige Achslast: ...... kg.
3521Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen
sie zu. Festgestellte Achs­last: ...... kg. Zulässige Achslast: ...... kg.
4271Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen
sie zu. Festgestellte Achs­last: ...... kg. Zulässige Achslast: ...... kg.
5701Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen
sie zu. Festgestellte Achs­last: ...... kg. Zulässige Achslast: ...... kg.
6371Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz bis 7,5 t)10eher nicht
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.30eher nicht
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.951Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kfz mit gef. Gütern an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie
zu. Festgestelltes Gesamtgewicht/Festgestellte Achslast: ...... kg.
Zulässiges Gesamtgewicht/Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz bis 7,5 t m. gef. Gütern)
1421Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.3521Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­omnibusses mit Fahrgästen an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht um ...,.. (mehr als 20) Prozent
= ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamtgewicht/Zulässige Achslast: ...... kg. (Kraftomnibus bis 7,5 t m. Fahrgästen)
1421Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 210eher nicht
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 3521Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Zuges an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht des Anhängers um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz m. Anhänger bis 2 t)10eher nicht
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.30eher nicht
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.951Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Zuges mit gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamt­gewicht/ die zul. Achslast des Anhängers um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Fest­gestelltes Gesamtgewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg.
Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Kfz m. Anhänger bis 2 t m. gef. Gütern)
1421Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt ­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt ­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 3521Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer Fahrzeug­kombination an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Fahrzeug­kombination über 7,5 t)35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 2351Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 2851Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 3801Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 4251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Fahrzeug­kombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamt­gewicht/ die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Fahrzeug­kombination über 7,5 t m. gef. Gütern)2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 3521Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 4271Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 5701Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 6371Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer Fahrzeug­kombination an, obwohl das zulässige Gesamt­gewicht/ die zulässige Achslast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Fahrzeug­kombination bis 7,5 t)10eher nicht
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.30eher nicht
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.951Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg.2351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme einer kennzeichnungs­pflichtigen Fahrzeug­kombination m. gef. Gütern an, obwohl das zul. Gesamt­gewicht/ die zul. Achslast um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. (Fahrzeug­kombination bis 7,5 t m. gef. Gütern)1421Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestelltes Gesamt­gewicht/ Festgestellte Achslast: ...... kg. Zulässiges Gesamt­gewicht/ Zulässige Achslast: ...... kg. 3521Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhängelast: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg. (Kfz über 7,5 t m. Anhänger)35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.2351Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.2851Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.3801Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.4251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg. (Kfz über 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern)2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.3521Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.4271Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.5701Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.6371Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Zuges mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (2 - 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg. (Kfz m. Anhänger über 2 t)35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.2351Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.2851Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.3801Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.4251Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Zuges mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Anhängelast um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. (Kfz m. Anhänger über 2 t m. gef. Gütern) Zulässige Anhänge­last: ...... kg.2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.3521Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.4271Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.5701Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhänge­last: ...... kg.6371Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahrzeugs mit Anhänger an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (mehr als 5) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg. (Kfz bis 7,5 t m. Anhänger)
10eher nicht
... um ...,.. (mehr als 10) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg.30eher nicht
... um ...,.. (mehr als 15) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg.35eher nicht
... um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg.951Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg.1401Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 30) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg.2351Hier prüfen **
Sie ordneten die Inbetrieb­nahme eines kennzeichnungs­pflichtigen Kfz mit Anhänger m. gef. Gütern an, obwohl die zulässige Anhänge­last um ...,.. (mehr als 20) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg. (Kfz bis 7,5 t m. Anhänger m. gef. Gütern)142,501Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg.2101Hier prüfen **
... um ...,.. (mehr als 25) Prozent = ...... kg über­schritten war bzw. ließen sie zu. Festgestellte Anhänge­last: ...... kg. Zulässige Anhängelast: ...... kg.352,501Hier prüfen **
Sowohl Halter als auch Fahrer haben die Verpflichtung, für sichere Leitung des Fahrzeugs zu sorgen.
Sowohl Halter als auch Fahrer haben die Verpflichtung, für sichere Leitung des Fahrzeugs zu sorgen.

„Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“(§ 31 Abs. 2 StVZO)

Generell ist jeder Kfz-Halter verpflichtet, sein Fahrzeug nur in vorschriftsmäßigem und verkehrstüchtigem Zustand zu führen bzw. führen zu lassen. Besonders bei Lastkraftwagen, Kraftomnibussen und Gefahrenguttransporten ist hierauf besonders zu achten.

Werden bauliche Mängel festgestellt, hat der Fahrzeughalter dafür zu sorgen, dass diese behoben werden, bevor das Kraftfahrzeug wieder in Betrieb geht. Nicht selten werden auf Deutschlands Straßen Lkw aus dem Verkehr gezogen, weil etwa Bereifung und Bremsvorrichtungen nicht mehr die nötige Verkehrssicherheit gewährleisten und die Vorrichtungen nicht der StVZO entsprechen. Unternehmer, die ihre Fahrer mit Fahrzeugen fahren lassen, die rein theoretisch keine Zulassung erhalten würden, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Sichere Leitung: Als Einschränkung gilt auch Alkohol- und Drogenkonsum des Fahrers.
Sichere Leitung: Als Einschränkung gilt auch Alkohol- und Drogenkonsum des Fahrers.

Doch der Fahrzeugführer selbst muss in diesem Fall ebenso mit einem Bußgeld rechnen, da ihm gleichermaßen Pflichten auferlegt sind. Der Fahrzeugführer muss vor Fahrtantritt die Verkehrstüchtigkeit seines Fahrzeuges prüfen. Dies gilt für Autofahrer ebenso wie für Transportfahrer. Sind Sie also beauftragt, einen Lkw zu führen, müssen Sie sichergehen, dass dieser den Vorschriften der Verordnung entspricht.

Sollten während einer Kontrolle Mängel und Verstöße gegen die Ordnung festgestellt werden, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen, hilft die Ausrede “Den hab ich so übernommen!” nicht. Paragraph 31 StVZO gilt für Sie in gleicher Weise: Das Abwälzen der Verantwortung allein auf den Fahrzeughalter ist nicht zulässig.

Auch die unsachgemäße Sicherung der Ladung – ebenso wie Überladung – kann als Gefährdung des Straßenverkehrs zu Sanktionen führen. Als Fahrzeughalter und oder -führer müssen Sie die nötige Ladungssicherung kennen und vollziehen können.

Neben der baulichen Sicherheit eines Fahrzeuges muss nach § 31 StVZO auch die Eignung des jeweiligen Fahrers Beachtung finden. Folgende Punkte können die Eignung des Fahrers für das Führen eines Fahrzeuges herabsetzen bzw. aufheben:

  • fehlende Fahrerlaubnis bzw. falsche Führerscheinklasse
  • Konsum von Rauschmitteln (Alkohol und andere Drogen)
  • Konsum von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit einschränken können
  • gesundheitliche Einschränkungen (z. B. hohes Fieber, Schwindel)

Stellen Sie als Halter bei einem Ihrer Fahrer derlei Einschränkung fest, dürfen Sie ihm die Leitung des Fahrzeuges nicht gestatten. Andernfalls drohen bei der falschen Besetzung nicht nur dem Fahrer, sondern auch Ihnen hohe Strafen.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Seit 2007 ist Dr. Philipp Hammerich als Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen. Er studierte an der Universität Hamburg und promovierte bei Prof. Dr. Hoffmann-Riem (damaliger Richter am BVerfG). Mit seinem fundierten Wissen erläutert er unterschiedliche verkehrsrechtliche Themen verständlich für Verbraucher.

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