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Wer muss ein Fahrtenbuch führen?
Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, ein Kfz-Fahrtenbuch zu führen. Das Fahrtenbuch dient als Nachweis für das Finanzamt über geldwerte Vorteile und zum Ausweis zurückgelegter Fahrten zur oder zum Zwecke der Arbeit und entstandener Anfahrtskosten dienen. Dem Finanzamt kann so genau aufgeeschlüsselt werden, welche Strecken zurückgelegt wurden. Besonders für Fahrten mit Firmen- und Dienstwagen ist das Führen eines Fahrtenbuches oft die Regel. So hat der Arbeitgeber gerade bei größeren Unternehmen einen besseren Überblick über Kosten und Auslastung des Fuhrparks und die absolvierten Fahrten seiner Angestellten. Eine Regelung zur generellen Fahrtenbuchpflicht besteht jedoch nicht. Neben diesen beiden Verwendungszwecken sieht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein Pkw-Fahrtenbuch jedoch auch im Rahmen einer gesetzlichen Auflage zur Fahrerermittlung. An eine Fahrtenbuchauflage sind besondere Anforderungen geknüpft.
Bußgelder in Paragraph 31A, B, C
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
331980 | Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht/nicht ordnungsgemäß. | 100 |
331986 | Sie bewahrten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht fristgemäß auf. | 100 |
331992 | Sie unterließen es, das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch der zuständigen Person auszuhändigen. | 100 |
331332 | Sie zeigten auf Verlangen mitzuführende Gegenstände nicht vor. | 5 |
331994 | Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, die Einhaltung der für das Fahrzeug zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte feststellen zu lassen. | 50 |
331998 | Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- bzw. Entladung des Fahrzeuges durchzuführen. | 50 |
FAQ: Fahrtenbuch
Wenn die Behörde nach einem Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht nicht in der Lage ist, festzustellen, wer diesen begangen hat, kann Sie dem Fahrzeughalter das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, um so den Verkehrssünder zu ermitteln.
Neben dem Namen und der Anschrift des Fahrers muss ein Fahrtenbuch außerdem Angaben zum Kennzeichen, Datum und Uhrzeit (Beginn und Ende der Fahrt) sowie die Unterschrift des Fahrers aufweisen.
Diese Tabelle gibt Aufschluss darüber, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn Sie sich nicht an die Fahrtenbuchauflage halten.
Das Fahrtenbuch ist eine Form des Logbuchs. In ihm werden zurückgelegte Fahrtstrecken zusammen mit Anlass, Fahrer, Verbrauch u.a. vermerkt. Je nach Einsatz sind an das Fahrtenbuch besondere Anforderungen zum Inhalt geknüpft.
Video zur Fahrtenbuchauflage
Das Fahrtenbuch als Auflage
Wer muss ein Fahrtenbuch führen? Erhält ein Fahrzeughalter einen Bußgeldbescheid, ist nicht immer eindeutig geklärt, wer der Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes gewesen ist (Handy am Steuer, Verkehrsunfallflucht, Verkehrsgefährdung, auf dem Blitzerfoto ist eindeutig nicht der Fahrzeughalter zu erkennen u.a.). In diesen Fällen ist der Halter aufgefordert, den Behörden den Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt zu benennen. Wenn Sie nun jedoch den Fahrer nicht benennen wollen und ebenso abstreiten, selbst gefahren zu sein, kann Ihnen nach gesetzlicher Regelung das Führen von einem Fahrtenbuch angeordnet werden, in denen Sie sämtliche Fahrten quittieren müssen. So kann ggf. ermittelt werden, welche Personen den betreffenden Pkw zu welchen Zeiten und auf welchen Strecken nutzen und letztlich der Autofahrer ermittelt werden, den der Bußgeldbescheid betrifft.
Auflage für ein Fahrtenbuch nach §31a StVZO (Abs. 1 Satz 1 ):
“Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.”
Es ist jedoch nicht eindeutig geregelt, welche Verstöße am Ende tatsächlich zur Auflage eines Fahrtenbuches führen. Somit bleibt eine derartige Sanktion eine Einzelfallentscheidung, die sich nach einem bestimmten Rahmen und der Verhältnismäßigkeit richtet.
Das Fahrtenbuch als Strafe muss über einen längeren Zeitraum geführt werden. Grundsätzlich ist die Fahrtenbuchauflage auf sechs Monate begrenzt, kann jedoch je nach Schwere des Vergehens auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. In Ausnahmefällen ist auch eine unbegrenzte Auflage möglich.
Haben Sie eine Fahrtenbuchauflage erhalten, müssen Sie das Fahrtenbuch ordnungsgemäß führen. Doch wie führen Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch? Der Inhalt von einem Fahrtenbuch ist dabei streng vorgegeben: Datum/Uhrzeit zu Fahrtbeginn, Name und Anschrift des Fahrers, amtliches Kennzeichen, Datum/Uhrzeit zu Fahrtende, Unterschrift des Fahrers unmittelbar nach Fahrtende.
So könnte ein Fahrtenbuch aussehen:
Datum, Uhrzeit (Fahrtbeginn) | ... | .. | ... |
Name, Vorname (Fahrer) | ... | ... | ... |
Anschrift (Fahrer) | ... | ... | ... |
amtliches Kennzeichen | ... | ... | ... |
Datum, Uhrzeit (Fahrtende) | ... | ... | ... |
Unterschrift (Fahrer) | ... | ... | ... |
Bei einem Verstoß gegen die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen, können kostenpflichtige Sanktionen erhoben werden. Seit der Reform des Punktesystems in Flensburg werden Vergehen bei der Fahrtenbuchführung (nicht ordnungsgemäß ausgehändigt, auf Verlangen nicht ausgehändigt, nicht für vorgeschriebene Dauer aufbewahrt) nicht mehr im Fahreignungsregister (FAER) aufgenommen.
Einige Anbieter bieten mittlerweile auch eine Software zur Führung von einem Fahrtenbuch an. Diese ist jedoch meistens auf die Steuererklärung beim Finanzamt ausgelegt und nicht bei der polizeilichen Ermittlung zu verwenden.