Inhaltsverzeichnis
Vorschriften zur Anschnallpflicht
Wenn Ihr Auto nicht mit den entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen wie Gurt und ggf. Kindersitz ausgerüstet ist, droht Ihnen ein Bußgeld, denn: Es besteht eine allgemeine Anschnallpflicht für alle Personen in einem Fahrzeug und die Sicherungspflicht von Kindern. Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) bestimmt in Paragraph 35a, dass ein Auto ohne die entsprechenden Sicherheitssysteme nur eingeschränkt zulassungsberechtigt ist. Aus diesem Grund droht ein Bußgeld. Im schlimmsten Falle könnte Ihr Fahrzeug auch aus dem Verkehr gezogen werden. Die Gründe sind offensichtlich: Im Notfall können Sicherheitsgurt und Kindersitz Leben retten.
Bußgelder in Paragraph 35A
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
335000 | Sie führten das Kraftfahrzeug ohne die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte/ Rückhaltesysteme. | 20 |
335100 | Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. | 25 |
335106 | Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl auf dem Beifahrerplatz mit einem betriebsbereiten Airbag ein Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz nicht angebracht war. | 5 |
335006 | Sie beförderten auf dem Kraftrad einen Beifahrer, obwohl die vorgeschriebenen Halte- und Sicherheitsvorrichtungen nicht vorhanden waren. | 5 |
335012 | Sie beförderten auf dem Kraftrad ein Kind unter 7 Jahren, obwohl ein besonderer Sitz bzw. ein Schutz für die Füße nicht vorhanden waren. | 5 |
FAQ: Sicherheitsgurte & Rückhaltesysteme
Dazu gehören unter anderem die Airbags und Gurtsysteme. Sind diese nicht intakt, kann der TÜV Ihnen eine neue Plakette verweigern.
Fahren Sie beispielsweise, ohne dann notwendige Rückhaltesysteme vorhanden sind, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro.
Ja, ein Rückhaltesystem ist laut StVZO Pflicht, wenn das Kind noch keine 12 Jahre alt oder kleiner ist als 1,50 Meter.
Die wichtigsten Infos zur Gurtpflicht im Video
Warum sind Sicherheitsgurte und Kindersitze Pflicht?
Seit 1976 gilt die allgemeine Gurtpflicht in Deutschland für alle Fahrzeuginsassen. In § 21 StVO sind die Grundlagen zur Personenbeförderung (Anschnallpflicht und Kindersitzpflicht) eindeutig geregelt. Auf dieser Grundlage ist deutlich, weshalb ein Fehlen oder ein Defekt dieser Vorrichtungen geahndet wird.
Obwohl sich der Nutzen von Gurten in den letzten Jahren seit Einführung der Gurtpflicht in sinkenden Zahlen von tödlichen Personenschäden bei Verkehrsunfällen niederschlägt, vergessen oder vergessen viele Fahrer die Wichtigkeit von ihrem Sicherheitsgurt. Besonders seit der Entwicklung des Airbags nehmen viele die Gurtanlegepflicht nicht mehr ganz so ernst. Im Notfall wird der Airbag schon helfen.
Was vielen Fahrern jedoch nicht bewusst ist: Airbags sind auf den zusätzlichen Schutz durch den Sicherheitsgurt ausgelegt. Kommt es zum Unfall und Sie sind nicht angeschnallt, kann der Airbag selbst zur tödlichen Gefahr werden, da Sie zu schnell auf das Kissen auftreffen können. Dann kann der Airbag hart wie Beton sein und selbst schwerste Verletzungen verursachen. Zusätzlich sollten sowohl Autofahrer als auch Beifahrer darauf achten, dass Ihre Sitze weit genug vom Armaturenbrett entfernt sind. Auch ein zu geringer Abstand kann im Schadensfall den Airbag gefährlich machen.
Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Armaturen. Jeder Airbag sollte gekennzeichnet und mit Anweisungen zum richtigen Verhalten versehen sein.
Ausnahmen bei der Anschnallpflicht:
- Fahren in Schrittgeschwindigkeit, Rückwärtsfahren
- Fahren auf Parkplätzen
- Befreiung von der Anschnallpflicht aus medizinischen Gründen
- für Mietwagen- und Taxifahrer während der Personenbeförderung, anschnallen müssen sich jedoch die Fahrgäste (ABER: bei Leerfahrten gilt die Anschnallpflicht)
- Haus-zu-Haus-Verkehr, z.B. Lieferanten oder Paketdienste, bei denen der Fahrer häufig immer wieder aus- und einsteigen muss.
Nicht nur das Fehlen, sondern auch der Defekt von Gurtsystemen wird geahndet. Der TÜV kann hier zusätzlich die Erteilung der TÜV-Plakette für Ihr Kfz verweigern. Achten Sie also stets darauf, dass alle Sicherheitsgurte an Ihrem Fahrzeug funktionieren.
Rückhaltesystem für Kinder bzw. Kindersitze sind für alle Pflicht, die Kinder unter 12 Jahren und unter 150 Zentimeter Körpergröße mit dem Auto befördern wollen. Grund hierfür ist, dass der Höhenunterschied beim Gurt ausgeglichen werden muss. Geschieht dies nicht, können die Gurte ihre Schutzwirkung nicht entwickeln und manchmal auch selbst zur Gefahr werden. Deshalb sollten generell alle Personen darauf achten, dass der Sicherheitsgurt nicht derart straff am Hals angelegt ist, dass er einschneidet.
Für kleiner Kinder gibt es sogenannte Schalensitze, die einen zusätzlichen Schutz bieten. Sie können auch rückwärtsgewandt genutzt werden, um die Sicherheit des Kindes im Schadensfall zu erhöhen. Rückwärtsgewandte Kindersitze dürfen nur auf dem Beifahrersitz eingesetzt werden, wenn kein Beifahrer-Airbag vorhanden ist bzw. dieser in einer Werkstatt deaktiviert worden ist.
Manche Autohersteller bauen teilweise schon Systeme ein, mit deren Hilfe Sie den Beifahrer-Airbag selbstständig deaktivieren und wieder aktivieren können. Auch wenn Kinder auf dem Beifahrersitz sitzen wollen, die sicherste Lösung bleibt: Kindersitze gehören auf den Rücksitz. Statistisch ist erwiesen, dass die Plätze auf der Rückbank mittig und hinter dem Beifahrer für Kinder am sichersten sind.