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Die Vorschriften zu Reifen und Laufflächen
Die Beschaffenheit der Reifen sind ein besonders wichtiger Aspekt für die Verkehrssicherheit von einem Fahrzeug. Gesetzlich ist festgelegt, dass Reifen rundherum Profilrillen und Einschnitte aufweisen müssen. Das Hauptprofil sollte dabei mindestens drei Viertel der gesamten Lauffläche bedecken. Die Mindestprofiltiefe von Reifen ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Für Lkw, Pkw, Motorräder und Busse gelten dabei dieselben Bestimmungen. Verstöße gegen die Einhaltung der vorgeschriebenen Profiltiefen, falsche Reifengrößen, Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen ziehen mitunter empfindliche Strafen nach sich. Dies ist Inhalt von § 36 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Bußgelder nach § 36 StVZO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
336000 | Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte. | 5 | |
336006 | Sie führten das Fahrzeug mit M+S-Reifen, obwohl eine Plakette im Sichtfeld des Fahrers fehlte und überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit. | 25 | |
336500 | Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen mit Spikes ausgestattet waren. | 50 | |
336100 | Sie führten das Mofa, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 25 | |
336606 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 60 | 1 |
336607 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 75 | 1 |
336608 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 90 | 1 |
336612 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. | 90 | 1 |
336613 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 112,50 | 1 |
336614 | Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen besaß. Es kam zum Unfall. | 135 | 1 |
336618 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 75 | 1 |
336619 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 90 | 1 |
336620 | Sie führten als Halter das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 110 | 1 |
336624 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. | 112,50 | 1 |
336625 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß und gefährdeten dadurch Andere. | 135 | 1 |
336626 | Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/ den Kraftomnibus mit Fahrgästen bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. | 165 | 1 |
336106 | Sie führten das Kraftfahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl es unzulässig auf einer Achse mit Diagonal- und Radialreifen ausgerüstet war. | 15 |
Wichtige Informationen zu Reifen:
FAQ: Reifen
Welche Kombination aus Felgen und Reifen Sie montieren müssen/dürfen, steht normalerweise in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des jeweiligen Kfz.
Die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe für Reifen liegt in Deutschland bei 1,6 Millimetern. Experten empfehlen jedoch 3 Millimeter bei Sommer- und 4 Millimeter bei Winterreifen.
Informationen zu den Konsequenzen, die eine falsche oder unzureichende Bereifung nach sich ziehen kann, erhalten Sie hier.
Um bei Ihren Pkw-Reifen die Profiltiefe zu messen, können Sie ein Ein-Euro-Stück in die Mitte des Laufflächenprofils stecken. Verschwindet der Rand komplett, ist die Profiltiefe Ihrer Sommerreifen noch ausreichend. Tipp: Funktioniert wahlweise auch mit einem Zwei-Euro-Stück!
Bei Sommerreifen darf das Profil nur bis maximal 1,6 Millimeter Tiefe heruntergefahren sein; bei Winterreifen sind es 4 Millimeter. Bei diagonalen Winterreifen, die heutzutage fast ausschließlich nur noch bei Oldtimern zu finden sind, beträgt die Mindestprofiltiefe 5 Millimeter. Die Vorgaben für Lkw-bzw. Busreifen, Autoreifen und Motorradreifen unterliegen dabei den gleichen Richtlinien.
Doch warum ist die Profiltiefe so wichtig? Besonders auf nassen Fahrbahnen können abgefahrene Kfz-Reifen keinen ausreichenden Schutz vor Aquaplaning mehr bieten. Das Wasser kann in den Rillen nicht mehr abgeleitet werden und der Straßenkontakt geht verloren. Der Reifen “schwimmt” gewissermaßen auf dem Wasserfilm auf der Fahrbahn.
Auch die Profiltiefe am Rand der Lauffläche sollte nicht zu abgefahren sein, da diese besonders auch bei Kurvenfahrten für den nötigen Grip sorgen soll.
Bei Winterreifen ist eine ausreichende Profiltiefe wichtig, da die Profilrillen Schnee aufnehmen sollen, um durch Schnee-Schnee-Reibung die Fahrsicherheit zu erhöhen. Ist das Profil zu weit abgefahren, kann der zusätzliche Schutz nicht mehr greifen. Die Reifen bieten auf schneeiger und matschiger Fahrbahn nicht mehr ausreichend Sicherheit, sodass Ihr Fahrzeug leicht ins Schleudern geraten kann.
Doch ab wann müssen Sie Winterreifen, auch M+S-Reifen, aufziehen? Als Faustregel dient vielen Autofahrern hier der Merkspruch “O bis O”: Oktober bis Ostern. Doch tatsächlich gibt es keine feste, zeitliche Eingrenzung, die per Gesetz feststünde. Seit Dezember 2010 trifft Paragraph 2 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eine differenziertere Regelung. Ausschlaggebend für die Winterreifenpflicht sind nicht Jahreszeit und/oder Monat, sondern Witterungsverhältnis und Straßenbeschaffenheit:
„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit [M+S-Reifen] gefahren werden.“ (§2 Abs. 3a StVO)
Pflicht ist Winterbereifung also vor allem, wenn tatsächlich Schnee auf den Straßen liegt bzw. Eisglätte zu erwarten ist. Leben Sie also in einer Gegend, in der im Winter eher selten Schneefall zu erwarten ist bzw. regelmäßige Schneeräumung stattfindet und können Sie ggf. auch für eine kürzere Zeit auf Ihr Auto verzichten, sind Sie nicht verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen.
Wollen Sie jedoch bei Schneefall fahren, dürfen Sie dies auch hier nur mit Winterbereifung. In Gebieten jedoch, in denen regelmäßig Schneefall zu erwarten ist – etwa in der Nähe von Erzgebirge, Harz oder Alpen – sind Sie verpflichtet, Winterreifen aufzuziehen, wenn Sie Ihren Wagen benutzen möchten. Unter Umständen können hier auch zusätzlich Schneeketten verlangt werden. Auch in dünn besiedelten Gebieten, wo eine regelmäßige Schneeberäumung nicht möglich ist, sollten Winterreifen aufgezogen sein.
Es gilt jedoch auch die Empfehlung, bereits ab Temperaturen von unter sieben Grad Celsius, auf Winterreifen zu wechseln. Grund hierfür ist, dass die Sommerreifen durch den geringen Naturkautschukanteil bei niedrigeren Temperaturen spröder und härter werden und an Biegsamkeit verlieren. Schlechtere Fahreigenschaften können die Folge sein.
Doch worin unterscheiden sich Sommerreifen und Winterreifen? An Sommer- und Winterbereifung sind unterschiedliche Anforderungen gestellt. Im Sommer soll vor allem Aquaplaning vorgebeugt und eine gute Straßenhaftung bei hohen Temperaturen gewährleistet sein. Dies wird vor allem auch durch eine härtere Gummimischung erreicht, deren Gehalt an Naturkautschuk eher gering ist.
Die Profilrillen verlaufen längs über die gesamte Lauffläche. Die Profiltiefe ist so gewählt, dass z. B. bei regennasser Fahrbahn das Wasser durch den harten Reifenmantel verdrängt und in den Profilrillen abgeleitet wird (gleich einem Drainagesystem). So ist eine höhere Fahrbahnhaftung auch bei Nässe durch die Sommerreifen gewährleistet.
Bei Winterreifen ist der Anteil des Naturkautschuks höher, sodass die Reifen insgesamt auch bei niedrigen Temperaturen weich und griffig bleibt. Das lamellenartige Profil der Reifen ist tiefer als bei Sommerreifen. Dadurch nehmen die Reifen Schnee in den Rillen besser auf und die Schnee-Schnee-Reibung (zwischen Reifen und Fahrbahn) bietet so zusätzliche Straßenhaftung.
Die mitteleuropäischen Winterreifen sind auf Temperaturen im Bereich von plus 15 bis minus 15 Grad Celsius ausgelegt. Skandinavische aufgrund der höheren Anforderungen dagegen z. B. auf Null bis minus 30 Grad Celsius. Winterreifen im Sommer zu fahren, ist deshalb gefährlich, als die Gummimischung zu weich ist und so nicht ausreichend vor Aquaplaning schützen kann.
Ganzjahresreifen sind eine Kompromisslösung, die zwar den Reifenwechsel sparen. Doch wie bei Kompromissen üblich, sind die Eigenschaften zwar ein Mittel derer von Sommer- und Winterreifen, jedoch in keinem Punkt jeweils gleichwertig. Wenn Sie in einer Region leben, in der nur wenig Schnee fällt, bieten sich Ganzjahresreifen für Sie an. Andernfalls sollten Sie aufgrund der höheren Sicherheitsgewährleistung lieber auf Winterreifen zurückgreifen.
Nicht nur falsche Bereifung, sondern auch defekte Reifen an Ihrem Pkw können Ihnen zum Verhängnis werden. Gleichsam sieht der Bußgeldkatalog hier Strafen vor. Defekte wie Risse, Beulen oder eingefahrene Fremdkörper können geahndet werden, unabhängig davon, ob Ihre Pkw-Reifen noch ausreichende Profiltiefen aufweisen. Zudem können derartige Schäden schnell zu einer Reifenpanne führen. Im schlimmsten Falle besteht die Gefahr, dass Ihr Fahrzeug von der Straße abkommt.
- bei Beschädigungen
- bei Abnutzung
- bei Überalterung
Auch Überalterung der Autoreifen kann zu Schäden an Reifenmantel und/oder Pneu führen. Zunehmendes Alter der Reifen führt auch durch Einfluss von Witterungsverhältnissen wie Sonneneinstrahlung und Nässe zur zunehemenden Porosität der Gummimischung. Rissbildung und Schäden an Mantel und Schlauch werden dadurch begünstigt. Als Richtwert dient dabei bei Sommerreifen ein Höchstalter von acht Jahren, bei Winterbereifung gelten sechs Jahre als Richtwert. Insgesamt sollte bei Autoreifen ein Alter von zehn Jahren nicht überschritten werden.
Das Alter Ihrer Reifen können Sie der sogenannten DOT-Nummer (durch “DOT” eingeleitet, steht für Department of Transportation) auf der Seite des Reifenmantels entnehmen. Die letzten vier Ziffern geben das Herstelldatum in Kalenderwoche und Jahr an (z. B. “0510” für KW 5 2010).
- Reifengröße
- Klassifikation: Sommerreifen, Winterreifen (M+S-Reifen), Ganzjahresreifen
- Geschwindigkeitsindex: Auf Reifen gibt der Geschwindigkeitsindex (als Teil der Reifengröße) die jeweilige Höchstgeschwindigkeit an, die mit der Bereifung gefahren werden darf.
z. B.: Index ZR für mehr als 240 km/h, Index L für max 120 km/h. - Tragfähigkeitsindex: Der Lastindex auf dem Reifen gibt an, wie viel Gewicht je Reifen maximal getragen werden kann.
z. B. Index 20 für bis zu 80 kg je Reifen, Index 200 für bis zu 14.000 kg je Reifen.
Wenn Sie Kfz-Reifen wechseln, ist meist der Tausch des kompletten Reifensatzes angeraten, damit die Fahreigenschaften aller Reifen einander gleichen. Achten Sie dabei in jedem Falle darauf, dass die Bereifung die richtige Größe besitzt. Fragen Sie sich: “Welche Reifen darf ich fahren?” Ein Blick in den Fahrzeugschein hilft. Hier ist zumindest ein Reifentyp angegeben. Beim Reifenhändler können Sie sich über ähnliche Typen informieren, die entsprechend als Alternative eingesetzt werden können. Die Mischbereifung von unterschiedlich großen Reifen an den einzelnen Achsen ist nur erlaubt, wenn der Fahrzeughersteller die abweichende Reifengröße eindeutig ausweist.
Gegebenenfalls können Sie auch neue Reifen auf die Felgen aufziehen lassen.
Aber wo können Sie die alten Autoreifen entsorgen? Die Reifen können Sie entsorgen bei den zuständigen Wertstoffhöfen Ihrer Gemeinde. Sie gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gegebenenfalls auch in Ihrer Werkstatt oder bei einem Reifenhändler anfragen. Altreifen werden hier meist kostenlos entgegengenommen.
Auch der Reifendruck ist für die Sicherheit und die Lebensdauer der Reifen wichtig. Achten Sie regelmäßig auf den richtigen Reifendruck. Seit November 2012 ist für Neuwagen in der EU der Einbau eines Reifendruck-Kontrollsystems ab Werk Pflicht.
- Die Laufflächen der Reifen werden schneller abgenutzt.
- Fremdkörper und das Überfahren von Kanten können den Pneu leichter beschädigen.
- Die Fahrstabilität kann beeinträchtigt sein, wenn die Reifen „eiern“.
- Die Bremswege verlängern sich durch die schlechtere Straßenhaftung.
- Der Kraftstoffverbrauch steigt.
Bei einem Verstoß gegen § 36 StVO können hohe Bußgelder und sogar ein Punkt in Flensburg erhoben werden.
Hallo. Ich finde im § 36 StVO keinen Hinweis darauf, dass die Nichtbeachtung der Laufrichtungsbindung sanktioniert wird. Greift hier ein Auffangtatbestand einer anderen Norm?
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich der Profiltiefe von Motorradreifen. Im Gesetz steht, dass im Hauptprofil (mittlerer Bereich, ca. 3/4 der Laufflächenbreite) eine Profiltiefe von mindestens 1,6mm sein muss.
Wie mißt man die 3/4 Laufflächenbreite aus? Entweder:
a) mit Hilfe eines z.B. Fadens von Kante zu Kante der Lauffläche ausmessen, oder
b) mit einen Meßschieber die Breite des Reifens messen?
Vielen Dank für die Beantwortung.
Viele Grüße
MJ
Darf ich auf meinen PKW auf eine Achse zwei unterschiedliche Reifen drauf machen? Beides sind Sommerreifen der gleichen Größe mit jeweils 6mm Profiltiefe. Allerdings sind sie von unterschiedlichen Herstellern und haben unterschiedliche Profilformen.
Hallo Markus,
auf einer Achse sollten im besten Fall die gleichen Reifen montiert sein. Rechtlich stellt es kein Problem dar, Reifen von unterschiedlichen Herstellern der gleichen Größe und Profiltiefe zu verwenden.
– Die Redaktion
Auch bei Winterreifen gilt eine Abfahrgrenze von 1.6mm und nicht 4mm. Bis 4mm erfüllen sie ihre Wintertauglichkeit. Danach wird es zunehmend schlechter. Mehr nicht.
Hallo ich habe einen oldtimer bei dem die profieltiefe leider unter dem erlaubtem minimum liegt da ich meinen lappen erst im April 2016 gemacht habe was könnte mich erwarten wenn ich mit den reifen aufgehalten werde vielen dank im vorraus
Hallo Ali,
abgefahrene Reifen werden in der Regel mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Übrigens: Während der Probezeit gilt die Missachtung der Reifenprofiltiefe als B-Verstoß.
Das Team von bussgeldkatalog.net