§ 44 StVZO (Stützlast)

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 2. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Vorschriften zur Stützlast

Wenn Sie mit dem Wohnwagen in den Urlaub fahren, gibt es Zahlreiches zu beachten. Für Anhänger ohne ausreichenden Achsabstand gelten bestimmte Obergrenzen die Stützlast betreffend. Doch was genau beschreibt die Stützlast und welche Strafen können bei Verstößen drohen? Dies und mehr findet sich in den Angaben des Paragraphen 44 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

FAQ: § 44 StVZO (Stützlast)

Was ist mit Stützlast gemeint?

Stützlast bezeichnet das maximal zulässige Gewicht, mit dem ein Anhänger auf der Anhängekupplung lasten darf.

Wo finde ich die Werte zur Stützlast?

Die Stützlast können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen.

Was passiert, wenn ich gegen die Vorschriften zur Stützlast verstoße?

Mit welchen Sanktionen Sie in diesem Fall rechnen müssen, finden Sie hier.

Bußgeldtabelle zu § 44 StVZO:

TBNRTatbestandStrafe (€)Punkte
344000Sie führten das Fahrzeug, bei dem die zulässige Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wurde.5
344006Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten wurde.25
344012Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast bis zu 50 Prozent unterschritten wurde.25
344600Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschritten wurde.601
344606Sie führten das Kraftfahr­zeug mit einem einachsigen Anhänger, dessen zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent unterschritten wurde.601

Was bedeutet der Begriff „Stützlast“?

Die Stützlast beschreibt die Kraft, die durch die Anhänger auf die Verbindungseinrichtung – Anhängerkupplung – der Zugfahrzeuge wirkt. Der Anhänger liegt dabei auf der Kupplungsvorrichtung auf und stützt den meist einachsigen Anhänger, sodass dieser in der Waage ist und problemlos fortbewegt werden kann.

Die Stützlast beschreibt die Kraft, die vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.
Die Stützlast beschreibt die Kraft, die vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.


Im Grunde bezieht sich der Begriff damit nicht auf das Fahrzeug selbst, sondern gewissermaßen auf die Anhängerkupplung und deren Stützlast.

Für jedes Fahrzeug und jeden Anhänger sind festgelegte Werte für die maximal zulässige Stützlast gegeben. Die entsprechenden Angaben finden sich in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil I („Fahrzeugschein“).


Die Angaben zur Stützlast werden häufig in ihrer Wichtigkeit unterschätzt. Die meisten Fahrer konzentrieren sich auf Anhängelast und Ladung. Dass auch die vertikale Druck- oder Zuglast durch den Anhänger für die Fahrsicherheit von Bedeutung ist, wird gern vernachlässigt.

Unterscheidung zwischen Anhängelast und Stützlast:
Der vertikal ausgeübte Druck vom Anhänger auf die Anhängerkupplung des Zugfahrzeuges ist die Stützlast. Die Anhängelast hingegen beschreibt das tatsächliche Gewicht des zu ziehenden Anhängers.

Für einachsige Pkw-Anhänger (Starrdeichselanhänger) finden sich in § 44 Absatz 3 StVZO umfangreiche Bestimmungen, die im Zusammenhang mit der Stützlast einzuhalten sind. Fahrzeuge, die einen Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen ziehen dürfen, gilt dabei vor allem, dass die zulässige Mindeststützlast, die auf den Anhänger wirkt, bei nicht weniger als vier Prozent des Gesamtgewichts (Anhängelast) des Anhängers liegen darf. Dabei ist ein höherer Wert als 25 Kilogramm jedoch nicht nötig. Für Anhänger von mehr als 3,5 Tonnen zGG liegt muss der Wert hingegen nicht über 500 Kilogramm liegen.

Im Vergleich hierzu muss die Stützlast der Zugfahrzeuge mindestens 25 Kilogramm betragen. Sie wird jedoch im Einzelnen von den Herstellern bestimmt. Ein Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 Kilogramm – das auch ausgeschöpft wurde – dürfte somit rein rechnerisch nur von einem Fahrzeug gezogen werden, dessen zulässige Stützlast mindestens bei 30 Kilogramm liegt.

Die Anhänger-Stützlast berechnen

Kann man die genaue Stützlast von einem Anhänger berechnen? Kennen Sie die tatsächliche Anhängelast – also das tatsächliche Gewicht, des beladenen Anhängers? Die Stützlast können Sie berechnen mit der Formel:

(Anhängelast ÷ 100) x 4 = Mindeststützlast
(= 4 % der Anhängelast)
Beispiele

Die Stützlast von einem Wohnwagen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht (Anhängelast) von 1.500 Kilogramm kann nur von einem Fahrzeug gezogen werden, dessen Anhängerkupplung eines Mindeststützlast von 60 Kilogramm hat.


Die Stützlast von einem Pferdeanhänger mit einer Anhängelast von 1.900 Kilogramm dürfen Sie nur mit einem Fahrzeug ziehen, dessen Anhängerkupplung mindestens 76 Kilogramm Stützlast aufweist.

Nicht immer ist das zulässige Gesamtgewicht von Anhängern ausgereizt. Wie hoch die Stützlast einachsiger Anhänger am Ende tatsächlich ist, können Sie bei kleineren Anhängern zum Beispiel auch mit einer handelsüblichen Haushaltswaage testen. Stellen Sie hierzu die vordere Auflage des Anhängers auf die Waage. Es gibt jedoch auch spezielle Stützlastwaagen.

Bei Pkw liegt die maximal zulässige Anhänger-Stützlast in der Regel zwischen 50 und 100 Kilogramm.

„Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.“ (§ 44 Absatz 3 Satz 5 StVZO)

Besonders für einachsige Anhänger gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der zulässigen Stützlasten. Andernfalls kann die Fahrsicherheit extrem beeinträchtigt sein. Die Verbindung zwischen Anhänger und Fahrzeug kann sich im schlimmsten Falle lösen und zur Gefahr für den nachfolgenden Verkehr werden.

Die Hebelwirkung eines Anhängers kann sich auch auf die Hinterachsen des Zugfahrzeuges auswirken. Zu unterscheiden sind dabei jedoch generell Probleme, die durch Unterschreitung der Stützlast entstehen oder durch Überschreitung. Beide Tatbestände können schwerwiegende Folgen haben.

Pferdeanhänger: Die zulässige Stützlast müssen Sie auch hier einhalten.
Pferdeanhänger: Die zulässige Stützlast müssen Sie auch hier einhalten.

Unterschreitung der Stützlast beim Pkw

Ist die Stützlast des Anhängers unterschritten, kann es geschehen, dass die einsetzende Hebelwirkung die Hinterachsen des Zugfahrzeuges anheben. Die Hinterräder können die nötige Bodenhaftung verlieren. Da die Hinterachsen in der Regel auch die Antriebsachsen der meisten Fahrzeugmodelle sind, kann dadurch die Fahreigenschaft stark negativ beeinflusst sein. Im schlimmsten Falle können die Reifen gar ganz von der Fahrbahn gehoben werden. So kann es zu schlimmen Unfällen kommen.


Während die Hinterachsen durch die unterschrittene Stützlast zu stark entlastet sind, werden die Vorderachsen im Gegenzug zu stark belastet. Ist der Druck auf die Fahrbahn zu hoch, kann es sogar zu einem schwerwiegenden Achsbruch kommen, der ebenfalls nicht selten in einen schweren Unfall mündet.

Ähnliche Auswirkungen finden sich bei Unterschreitung der Achslast am Anhänger. Der hintere Teil einachsiger Anhänger wird zu weit nach unten gedrückt. Berührt er gar die Fahrbahn ist die Gefährdungslage enorm. Bei zweiachsigen Anhängern hingegen werden die Vorderachsen entlastet, die Hinterachsen verstärkt belastet. Dadurch kann es zum Schwimmen des Zugelements kommen, da die Steuerungssicherheit durch den Reifendruck auf die Fahrbahn am vorderen Ende zu gering ist.

Auch die Anhängerkupplung kann gegebenenfalls aus der Verankerung reißen. Der Anhänger wird so zur Gefahr für den nachfolgenden Verkehr.

Die Stützlast um mehr als die Hälfte unterschritten? Durch die hohe Gefährdungslage bei unterschrittener Stützlast eines einachsigen Anhängers sieht der Bußgeldkatalog hierfür nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, sondern bei Unterschreitungen von mehr als 50 Prozent gar einen Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg vor. Ist die Stützlast um bis zu 50 Prozent unterschritten, droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

Überschreitung der Stützlast beim Pkw

Entgegengesetzt zu den vorhergegangenen Schilderungen spiegeln sich die Effekte bei einer Überschreitung der maximal zulässigen Stützlast. Die Hinterachsen des Zugfahrzeuges werden überlastet, die Vorderachsen zu stark entlastet.

Durch die Verringerung des Anpressdrucks der Vorderräder kann es zu starken Problemen bei der Lenkung des Wagens kommen. Hierdurch ist die Unfallgefahr ungleich gesteigert.

Durch die Überlastung der Hinterachsen droht dabei nicht nur der Achsbruch. Auch das Aufsetzen der Karosserie am Heck ist so möglich. Die Anhängerkupplung kann durch den erhöhten Auflagedruck nach unten abbrechen. Bricht der Anhänger von der Verbindung ab, gefährdet er die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer. Die Bruchgefahr der Anhängerverbindung ist durch eine überschrittene maximal zulässige Stützlast stark erhöht.

Haben Sie die maximal zulässige Stützlast um 50 Prozent und mehr überschritten, können Ihnen ebenfalls 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg drohen. Ist die zulässige Stützlast um bis zu 50 Prozent überschritten, droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro.

Die Anhängerkupplung

Immer seltener finden sich an Fahrzeugen fest verbaute Anhängerkupplungen. Kaufen Sie sich einen Neuwagen, kann dies zumeist als Zusatzbuchung aufgenommen werden. Da jedoch die meisten Pkw-Fahrer nur selten einen Anhänger benötigen, verzichten viele auf die zusätzliche Verbindungseinrichtung.

Stützlast: Auch beim Fahrradträger müssen Sie diese Werte beachten.
Stützlast: Auch beim Fahrradträger müssen Sie diese Werte beachten.

Auf dem Markt finden sich daher immer häufiger auch Anhängerkupplungen, die nachträglich montiert werden können und leicht an- und abzubauen sind, falls doch einmal ein Anhänger mit dem Auto transportiert werden soll.

Doch nicht alle dieser Kupplungen sind auch für den Anhängerbetrieb zugelassen. Achten Sie im Falle des Kaufinteresses unbedingt darauf, dass Sie mit dem Kupplungs-Kit auch einen Anhänger ziehen dürfen.

Wenn Sie den Anhänger an die montierte zusätzliche Anhängerverbindung anbauen, müssen Sie nunmehr nicht mehr nur die zulässige Stützlast Ihres Autos beachten, sondern vor allem die Stützlast der Anhängerkupplung selbst. Die Angaben können Sie in der Regel der beigefügten Bauartgenehmigung (oder auch EG-/ECE-Genehmigung) entnehmen.

Benötigen Sie die Stützlast auch für Fahrradträger? Ja. Auch Träger, die am Heck des Fahrzeuges angebracht sind, haben ein Gewicht, das vertikal auf die Anhängerkupplung wirkt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte an der Uni Greifswald Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.net-Teams. Ihre über die Jahre angeeignete Expertise nutzt sie seitdem, um verbraucherfreundliche Texte zu verschiedensten Rechtsfragen im Verkehrsrecht zu schreiben.

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