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Die Schalldämpfer am Auspuff
Als Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich in § 49 auch Regeln zum Lärmausstoß von Abgasanlagen. Besonders defekte, manipulierte oder getunte Schalldämpfer beim Auspuff führen zu erhöhten Lärmemissionen, die auch Bußgelder nach sich ziehen können. Welche Schalldämpfer-Arten gibt es? Und was droht bei einem Verstoß gegen den Lärmschutz?
FAQ: § 49 StVZO (Schalldämpfer)
§ 49 StVZO legt fest, welche Arten von Kraftfahrzeugen mit einem Schalldämpfer ausgestattet sein müssen, um eine Zulassung zu erhalten.
Mit welchen Sanktionen Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.
Nein. Sie riskieren damit nicht nur ein Bußgeld, sondern auch das Erlöschen Ihrer Betriebserlaubnis.
Bußgeldtabelle zu § 49 StVZO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
349000 | Sie nahmen das Kraftfahrzeug trotz übermäßiger Geräuschentwicklung in Betrieb. | 20 |
349100 | Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war. | 20 |
349101 | Sie führten das Kraftfahrzeug, dessen Schalldämpferanlage defekt war und belästigten dadurch Andere. | 30 |
349106 | Sie weigerten sich, die Geräuschentwicklung prüfen zu lassen. | 10 |
Bußgeldrechner zum Schalldämpfer
Auspuffsysteme sind komplexe Gebilde, die aus mehr als nur dem sichtbaren Endrohr bestehen. Über den sogenannten Auspuffkrümmer, der am Motor angeschlossen ist, werden die Abgase, die bei der Kraftstoffverbrennung im Motor entstehen, in das Abgassystem abgeleitet. Über den integrierten Katalysator und der in ihm stattfindenden chemischen Reaktion werden die Verbrennungsgase gefiltert.
Doch der Auspuff reguliert nicht nur den Schadstoffaustoß – ist also nicht nur für die Ableitung der Abgase zuständig: Auch die Lärmemission soll sich durch die Schalldämfer des Systems verringern.
Durch die explosionsartige Kraftstoffverbrennung im Motorraum entstehen nicht nur Hitze und Abgase, sondern auch starke Schallwellen – Lärm. Fehlen die Schalldämpfer in der Abgasanlage – bzw. sind diese defekt – so kann sich der Schall ungehindert ausbreiten. Dabei können die Geräuschpegel schnell den für das menschliche Ohr schmerzhaften Pegel von etwa 130 Dezibel erreichen.
EU-weit gelten jedoch für Fahrzeuge Grenzwerte, die den maximalen Lärmpegel beschränken sollen. In der Regel darf ein Kraftfahrzeug – je nach Modell und Baujahr – nicht lauter sein als 75 bis 80 Dezibel.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: „Fahrzeugschein“) finden Sie die entsprechenden Angaben für Ihr Fahrzeug. Der dort angegebene Dezibelwert darf nicht überschritten werden.
Ab dem Jahre 2016 soll gar eine stufenweise Herabsetzung dieses Wertes erfolgen. Um das Jahr 2028 sollen in der Europäischen Union nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, die maximal 68 Dezibel laut sind.
Um den Lärmschutz zu gewährleisten, bedarf es der Schalldämpfer an der Auspuffanlage. Unterschieden werden kann hier zwischen Vorschalldämpfer, Mittelschalldämpfer und Endschalldämpfer. Der Vorschalldämpfer ist dabei in der Regel dem Katalysator vorgeschaltet – ist jedoch eher optional. Der Mittelschalldämpfer befindet sich hinter dem Katalysator. Der Endschalldämpfer ist direkt dem Endrohr des Auspuffs vorgeschaltet.
Doch nicht nur die Position im Abgassystem ist unterschiedlich. Auch die der Schalldämpfer ist unterteilt in:
1. Reflexionsschalldämpfer
Dieser ist in der Regel unterteilt in einzelne Kammern. An den Wänden jeder Kammer wird der Schall zurückgeworfen. Die Schallwellen heben sich ein Stück weit gegeneinander auf, die Lautstärke ist so gedämpft.
2. Absorptionsschalldämpfer
Innerhalb dieser Schalldämpfer befinden sich poröse Materialien wie z. B. Glaswolle. Die rissige Oberflächenstruktur nimmt die Schallwellen auf – absorbiert diese. Auch eine Kombination aus Reflexions- und Absorptionsschalldämpfer ist möglich – besonders beim Endschalldämpfer (auch Endtopf).
3. Sportschalldämpfer
Bei Sportschalldämpfern sind in der Regel mit widerstandsfähigeren Materialien wie Stahlwolle befüllt. Sie nehmen vor allem die höheren Frequenzen auf, lassen aber tiefere Frequenzen durch. So entsteht ein sonorer und sportlicher Sound, der in der Regel jedoch innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt.
In diesen Nachschalldämpfer integriert ist ein sogenannter dB-Killer. Dieser begrenzt den Geräuschausstoß auf die gesetzlich vorgeschriebenen Werte.
Wenn Sie den dB-Killer ausbauen, wäre die Auspuffanlage insgesamt zu laut. Als Folge müssen Sie mit einem Bußgeld rechen. Auch die Betriebserlaubnis und die Nutzungsuntersagung können folgen, wenn an Ihrem Motorrad kein zulässiger Endschalldämpfer angebracht ist.
Gleiches gilt auch, wenn Sie die Schalldämpfer an Ihrem mehrspurigen Fahrzeug manipulieren – bzw. diese defekt sind.
Sollten die Behörden feststellen, dass der Sound Ihres Wagens oder Kraftrades zu laut ist – und dies lässt sich oft schon mit bloßen Ohren feststellen – können die Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine Geräuschpegelmessung veranlassen.
Verweigern Sie eine entsprechende Untersuchung, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Zudem können die Polizisten eine richterliche Verfügung einholen, die die Prüfung erzwingt.