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Vorschriften zur Fahrradklingel
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich nicht nur Vorschriften für Kfz-Fahrer. Auch für die Beschaffenheit der Fahrräder auf Deutschlands Straßen gibt es Richtlinien, die einzuhalten sind. Eine wichtige Entscheidung ist in § 64a StVZO getroffen, laut der die Fahrradklingel für alle Pflicht ist. Doch was droht bei einem Verstoß gegen die Vorschriften zu Fahrradklingeln?
Bußgeldtabelle zu § 64a StVZO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
364100 | Sie führten ein Fahrrad unter Verstoß gegen eine Vorschrift über die Einrichtungen für Schallzeichen. | 15 |
FAQ: Fahrradklingel
Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass Fahrräder über eine helltönende Glocke verfügen müssen.
Laut StVZO müssen auch Schlitten mit einem entsprechenden Schallzeichen ausgestattet werden.
Ja, der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor.
„Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten.“ (§ 64a StVZO)
Die Angaben in dem benannten Paragraphen sind damit eindeutig. An jedem Fahrrad müssen entsprechende Einrichtungen für Schallschutzzeichen vorhanden sein. Der Grund ist dabei kaum zu vernachlässigen: Anders als Kfz besitzt ein Fahrrad keine Hupe, um andere Verkehrsteilnehmer auf die Gefahr eines drohenden Zusammenstoßes u.a. hinzuweisen. Ähnlich wie Autofahrer müssen Fahrradfahrer stets damit rechnen, dass Fußgänger nicht immer genügend Aufmerksamkeit im Straßenverkehr zeigen und ohne sich umzublicken einen Fahrradweg queren.
Um einen Zusammenstoß zu verhindern, der am Ende für beider Verkehrsteilnehmer schwere Schäden bedeuten würde, soll die Fahrradglocke betätigt werden. Der Fußgänger wird so auf den Radler aufmerksam und kann zur Seite treten. Allerdings muss auch der Fahrradfahrer sicherheitshalber abbremsen. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen Fußgänger und Radfahrer kann sich letzterer nicht allein darauf berufen, dass er ja geklingelt hätte und die Schuld so gänzlich von sich schieben. Auch auf Radwegen müssen die Fahrradfahrer angemessen fahren und in der Lage sein im Notfall abzubremsen.
Die Fahrradklingel muss helltönend sein, um aus den üblichen Straßenverkehrsgeräuschen herauszustechen und sofort aufmerksam zu machen. Der Mensch nimmt generell höhere Töne schneller wahr als tiefe und sonore. Diese können zudem besonders leicht in der städtischen Geräuschkulisse untergehen. Nur eine laute Fahrradklingel ist daher nicht ausreichend.
Zudem müssen sich die Fahrradfahrer auch an die Gegebenheiten der Strecke anpassen. Fahren Sie nicht auf einem Radweg, dürfen Sie die Fahrradklingel nicht benutzen, um die Fußgänger vom Fußgängerweg zu vertreiben und übermäßig zu belästigen. Hier haben Fußgänger Vorrang und Fahrradfahrer in der Regel nichts verloren.
Die Fahrradklingel muss sich stets am Lenkrad bzw. in Griffweite des Radlers befinden, um sie schnell und ohne Umstände nutzen zu können. Fehlt die Klingel am Fahrrad bzw. ist diese defekt, können die Behörden im Falle einer Kontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro erheben.
„Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig.“
Andere Vorrichtungen als eine helltönende Fahrradklingel sind nicht zulässig. Hierunter fallen damit auch Fahrradhupe und elektrische Fahrradklingel. Ob Quietschfigur oder eine größere Hupe fürs Fahrrad: Diese Vorrichtungen ersetzen eine Fahrradklingel nicht!
Der Nachteil von elektrischen Fahrradklingeln ist zum einen, dass hierbei kein einfaches Klingeln, sondern vor allem unterschiedliche Sounds abgespielt werden sollen. Und wenn die Batterien einmal alle sind, wäre es streng genommen auch nicht mehr möglich, die Klingel zu betätigen.
Und auch Einrichtungen wie die sogenannte Radlaufglocke ist kein adäquater Ersatz. Hierbei handelt es sich um eine Vorrichtung, die dem Nabendynamo vergleichbar ist. Bei Betätigung eines Hebels am Lenkrad wird die Radlaufglocke an den Reifen gepresst und gibt ein stetes Klingeln von sich – ähnlich einer Straßenbahn.
Ertappen die Kontrollbeamten Sie mit einer entsprechenden Vorrichtung an Ihrem Fahrrad können selbst dann 15 Euro Verwarngeld drohen, wenn Sie zusätzlich eine reguläre Fahrradklingel angebracht haben.
Ich habe an meinem neuen E-Bike eine sehr laute integrierte elektrische Klingel entdeckt. Natürlich habe ich eine klassische händische Klingel zusätzlich angebracht, bin aber froh im „Notfall“ den lauten Beifahrer an Board zu haben. Wie von meinen Vorrednern schon geschildert, hören viele Verkehrsteilnehmer die konventionelle Klingel nicht. Wenn mich ein Autofahrer übersieht und vor mir abbiegt, kann ich so im letzten Moment eventuell noch auf mich aufmerksam machen. Wenn’s gut läuft, wird die elektronische Klingel nie benötigt.
Hallo,
wenn ich das Gesetz richtig lese, dann wird eine mechanische Klingel nicht explizit gefordert. In welcher Vorschrift wird Ihre Aussage “ Hierunter fallen damit auch Fahrradhupe und elektrische Fahrradklingel.“ beschrieben?
Da wir z.Z. ein voll geschlossenes Pedelec entwickeln, ist dieser Punkt sehr wichtig. Eine mechanische Klingel wird keine erforderliche Lautstärke nach außen erzeugen können.
MfG
[Name von der Redaktion entfernt]
@Haendler es wird sehr gerne über die unerzogenen und wilden Radler geschimpft. Das mag im Einzelfall gerechtfertigt sein ist aber in der Generalisierung ungerecht.
Aus meiner Sicht mutet man Fahrradfahrern viel mehr Rücksichtnahme zu als Fussgängern und motorisierten Verkehrsteilnehmern.
So schimpfen Autofahrer gerne über Radfahrer, die Rotlichter umgehen übersehen dabei aber ihre eigene Beschleunigung um noch über „dunkelgelbe“ Ampeln zu kommen. Oder dass Fahrradfahrer viel öfter Grün anfordern müssen während Autofahrer grüne Welle haben. Radwegbenutzung wird durch Hupen angefordert und wenige Meter weiter wird der Radweg zugeparkt.
Fussgänger missachten oft den eingezeichneten Fahrradweg und beschweren sich dann, dass man sie durch die Klingel erschreckt oder weil man dass Klingeln unterlassen hat. Und dann gibt es noch die Hundebesitzer die die Leine über den Fahrradweg spannen oder auch die deren Hund ohne Leine auf den Radweg springt.
Letzlich kann man viel schimpfen. Schöner wäre es, wenn alle mehr Rücksicht nehmen würden. Dabei hilft es wenn jeder auch mal andere Fortbewegungsmöglichkeiten ausprobiert.
Eine Klingel am Fahrrad ist sinnlos,um Autofahrer auf sich aufmerksam zu machen, weil Autos so gebaut werden, daß möglichst keine Geräusche in den Innenraum dringen.
Mein effektivster Trick: ein wirklich kurzes und äußerst lautes :“STOP !!!“ und jeder Autofahrer steht auf der Bremse. Nun ja: fast jeder.
Zweiter Trick: ein Aktivlautsprecher mit Akku oder USB Anschluss.
Dritter Trick bei Fußgängern: ein freundliches:“Palim Palim“ sorgt für stressfreies Weiterkommen bei beiden Beteiligten.
Vierter Trick: eine sogenannte Alpenhupe. Gibt’s z.B. bei Amazon
@Max
Ich habe auch eine 12V Hupe an meinem 25er Pedelec.
Ein echter Wagnerscher Hammer, zieht im Betrieb 9A und hängt über einen DC-DC-Wandler am Fahrakku.
Ehrlich gesagt, ich bin in und um Berlin unterwegs und musste die Hupe fast nur gegen Fußgänger auf einem ECHTEN Radweg (VZ 237) oder einem getrennten Fuß- und Radweg (VZ 241) oder gegen Radfahrer einsetzen, die gerne freihändig mit Knöppe im Ohr und Handy in der Hand fahren.
Diese Klientel reagiert weder auf Klingeln (habe ich ebenfalls), noch auf Rufen oder Brüllen.
Aber von rechts abbiegenden LKW wurde ich noch NIE bedrängt (seit knapp 30 Jahren nun).
Kann es sein, dass es eventuell am eigenen Fahrverhalten liegt?
Ich bin Berufspendler und pendle mit dem Ped meine 28Km hin und nochmal zurück.
Ich fahre flott und schaue meine Bremse meist nichtmal schief an,
weil ich sehr vorausschauend fahre, aber DAS ist mir noch nie passiert.
Vereinzelt musste ich auch Autos anhupen, aber meist, weil sie nicht aus dem Quark kommen und keinen Blinker setzen, wenn sie eine Parklücke suchen.