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Vorschriften zu Fahrradbremsen
Nicht nur für motorisierte Fahrzeuge, auch für die Beschaffenheit von Fahrrädern finden sich in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Vorschriften. In Paragraph 65 StVZO sind unter anderem auch Bestimmungen zu Fahrradbremsen benannt. Wie muss die Bremse am Fahrrad beschaffen sein? Wie können Sie an Ihrem Fahrrad die Bremse einstellen? Und welche Bußgelder sind im Falle einer Zuwiderhandlung möglich?
Bußgeldtabelle zu § 65 StVZO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
365000 | Sie führten ein Fahrrad, obwohl die bremstechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen. | 10 |
FAQ: Fahrradbremse
Laut StVZO muss ein verkehrssicheres Fahrrad über zwei unabhängige Bremsen verfügen.
Der Bußgeldkatalog sieht in diesem Fall ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor.
Über mögliche Ursachen informieren wir Sie hier.
Laut § 65 StVZO sind Bremsen an allen Fahrzeugen vorgeschrieben. Hierzu zählen eben nicht nur Personen- und Lastkraftwagen, Motorräder, Quads und Co. – auch Fahrräder sind von den Bestimmungen betroffen:
„Fahrräder müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen haben.“ (§ 65 Absatz 1 Satz 2 StVZO)
Voneinander unabhängig sind dabei die Fahrradbremsen am Vorder- und am Hinterrad. Am häufigsten vertreten ist beim Fahrrad die Felgenbremse. Es handelt sich hierbei um eine Kombination aus Klotz- und Seitenzugbremse.
Über die Handhebel am Lenker des Fahrrads kann der Fahrer die Bremsen an den Reifen betätigen. Durch den Zug an dem Fahrrad-Bremshebel wird je nach Stärke die Kabel- bzw. Drahtverbindung unter Zug gesetzt.
Das andere Ende des Bremsdrahtes befindet sich an den Felgenbremsen. Durch den Zugmechanismus wird das Bremsgelenk nach oben gezogen, die Bremsklötze mit der Reibefläche werden gegen die Felgen des Rades gedrückt. Durch die verstärkte Reibung des Gummis an der metallenen Fläche – der Felge – wird das Fahrrad heruntergebremst. Das Prinzip funktioniert in den meisten Fällen immer ähnlich.
Mittlerweile aus dem Metier weitestgehend verbannt ist das Fahrrad mit Rücktrittbremse: Wurden die Pedale früher rückwärts getreten, kam es nicht zum Durchtreten – wie es heute üblicherweise der Fall ist. Stattdessen stoppten die Pedale beim Rücktritt-Fahrrad und lösten im Hinterrad vom Fahrrad eine Hebelbremse aus.
Die Wichtigkeit von Bremsen ist kaum zu unterschätzen: Bei plötzlich auftretenden Verkehrshindernissen – sich plötzlich öffnende Autotüren, Fußgänger usf. – können Unfälle durch rechtzeitige Betätigung der Bremshebel am Fahrrad verhindert werden. Dann ist es jedoch auch wichtig, dass die Bremsen voll funktionstüchtig sind.
Defekte Zugverbindungen, zu lose Bremseinstellungen oder abgenutzte Bremsbacken am Fahrrad können die Bremswirkung stark herabsetzen. Aber auch zu fest eingestellte Bremsen können einen Unfall provozieren, wenn zum Beispiel zu abrupt am Vorderrad abgebremst wird – ein Sturz über das Lenkrad ist in solchen Fällen nicht selten und kann schnell gefährlich werden.
Was tun, wenn die Fahrradbremse quietscht? Wenn an Ihrem Fahrrad die Bremsen quietschen, kann dies mehrere Ursachen haben. Fahren Sie zum Beispiel bei Regen, kann Wasser die Felgen und Bremsbeläge am Fahrrad benetzen. Durch die Verbindung von Nässe und der Reibung von Gummi auf dem Metall der Felgen kann es zum Quietschen der Bremsen kommen. Durch die Feuchtigkeit ist die Bremswirkung herabgesetzt. Sie können in diesem Fall nicht viel dagegen tun, außer langsamer und vorausschauender zu fahren, als ohnehin schon.
Doch auch wenn die Bremsen abgenutzt sind, können sie quietschen. Die Reibungshaftung ist dann nicht optimal. Sie sollten die Fahrradbremse dann reparieren lassen.
Liegen die Bremsen am Fahrrad zu eng an den Felgen an bzw. sind sie nicht fest genug, müssen Sie die Felgenbremse einstellen. Hierfür benötigen sie in den meisten Fällen nur einen Schraubenzieher: Sie können direkt am Reifen die Fahrradbremsen einstellen und auch die Seitenzugmechanik an den Bremshebeln der Fahrradbremse nachziehen.
Sind sie sich unsicher über die richtige Einstellung, suchen Sie eine Fahrradwerkstatt auf. Dieser Mangel kann nämlich schnell, unkompliziert und in der Regel auch sehr günstig behoben werden.
Sind die Bremsen an Ihrem Fahrrad nicht vorschriftsmäßig, kann laut Bußgeldkatalog bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro drohen. Doch vor allem Ihre eigene Sicherheit würde leiden, wenn Sie die Fahrradbremsen vernachlässigen.
Hallo, ist es geregelt oder gibt es eine Vorschrift aud welcher Seite des Fahrradlenkers die Vorderradbremse betätigt werden muss und auf welcher Seite der Bremshebel für das Hinterrad sein muss.
Im Internet gibt es die unterschiedlichsten Aussagen und Angaben. M.E. sollte das aber klar geregelt sein. Wenn ich nur Voderradremse habe ist diese immer auf der rechten Seite. Bei 2 Handbremsen ist das aber sehr unterschiedlich.
Danke für Ihre Antwort im voraus.