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Vorschriften zu zusätzlichen Auflagen
In Paragraph 71 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) findet sich die allgemeine Bestimmung, dass bei erteilten Ausnahmegenehmigungen erhobene Auflagen stets zu beachten sind. Die Sondergenehmigung bezieht sich dabei auf die Bestimmungen der StVZO. Ausnahmen sind zum Beispiel bei Umbauten an Fahrzeugen im Tuning-Segment möglich. Doch wie können Auflagen aussehen? Und welches Bußgeld droht bei einem Verstoß gegen § 71 StVZO?
Bußgeldtabelle zu § 71 StVZO
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|---|
371100 | Sie führten das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. | 15 | |
371600 | Sie ließen zu bzw. ordneten an, dass das Fahrzeug, das nicht den Vorschriften entsprach, in Betrieb genommen wurde, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. | 70 | 1 |
371606 | Sie führten als Halter das Fahrzeug , das nicht den Vorschriften entsprach, ohne den Auflagen der Ausnahmegenehmigung nachgekommen zu sein. | 70 | 1 |
FAQ: § 71 StVZO
Laut diesem Paragraphen können für Ausnahmegenehmigungen Auflagen definiert werden.
Unter Umständen kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Mögliche Tatbestände können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
„Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.“ (§ 71 StVZO)
Bei Umbauten an Fahrzeugen kann durch die Sichtung eines Prüfers eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn die Baumaßnahmen am Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO nicht zur Gänze entsprochen wurde. Für die Sondergegehmigung können dann jedoch auch zusätzliche Auflagen erhoben werden, die der Fahrzeughalter undbedingt einzuhalten hat.
Doch nicht nur auf das Tuning kann dieser Paragraph Anwendung finden. Entspricht das Fahrzeug in einem beliebigen Punkte den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung nicht, kann schnell die Betriebserlaubnis erlöschen.
In einigen wenigen Fällen besteht die Möglichkeit, bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation eine Genehmigung für Ausnahmen erteilen zu lassen. Diese gibt Auskunft darüber, dass das Fahrzeug durch die Veränderungen oder Abweichungen dennoch keine Gefährdung für den Straßenverkehr oder die Umwelt darstellt.
Als mögliche Auflage für die Ausnahmegenehmigung kann zum Beispiel die Untersagung dienen, dass Betroffene einzelne Bereiche des öffentlichen Straßenverkehrsnetzes nutzen – etwa Autobahnen oder innerstädtische Bereiche. Die genauen Auflagen sind in der Ausnahmegenehmigung vermerkt. Da Sie im Falle einer Verkehrskontrole dazu verpflichtet sind, die Sondergenehmigung vorzulegen, können die Kontrollbeamten auch ermitteln, ob ein Verstoß gegen mögliche Auflagen vorliegt.