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Das Tagfahrlicht ist Pflicht in Deutschland
Tagfahrlicht war lange Zeit nur eine Option, aber kein Muss in Deutschland. Das hat sich mit der Umsetzung von EU-Richtlinien 2001 geändert. Seitdem muss jeder neu zugelassene Wagen mit Fahrleuchten ausgestattet sein. Bei älteren Fahrzeugen ist ein Tagfahrlicht allerdings keine Pflicht, nachrüsten können Besitzer dennoch. Hier sollten allerdings einige Vorschriften beachtet werden.
FAQ: Tagfahrlicht
Das Tagfahrlicht kann als zusätzliche weiße Leuchten eingebaut oder in den Frontscheinwerfern integriert sein. Es leuchtet tagsüber konstant und muss erlöschen, sobald das Abblend- oder Fernlicht eingeschaltet wird. Ein Tagfahrlicht hinten gibt es nicht.
Eine Pflicht zur Nutzung besteht in Deutschland derzeit nicht, allerdings müssen Neuwagen seit 2011 Tagfahrlicht verbaut haben. Das Nachrüsten bei älteren Fahrzeugen ist ebenfalls nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen. Beim Nachrüsten ist darauf zu achten, dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt. Allerdings kann das Abblendlicht als Tagfahrlicht verwendet werden. Nebelscheinwerfer oder Standlicht als Tagfahrlicht zu nutzen, ist nicht zulässig.
Nein, denn Motorradfahrer müssen am Tag generell mit Licht fahren. Da das Abblendlicht diese Pflicht erfüllt, muss kein zusätzliches Tagfahrlicht vorhanden sein oder nachgerüstet werden. Es ist nach § 17 StVO jedoch erlaubt, ein solches auch beim Motorrad zu nutzen.
Wie funktioniert das Tagfahrlicht?
Seit 2011 müssen neu zugelassene PKW und seit 2012 LKW mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Dies dient dazu, am Tag die Sichtbarkeit und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Denn auch bei hellen Lichtverhältnissen oder Sonnenschein kann eingeschaltetes Licht an einem Fahrzeug dazu beitragen, dass dieses von anderen besser gesehen bzw. wahrgenommen wird.
Bei älteren Fahrzeugen ist das Nachrüsten mit einem Tagfahrlicht in der Regel möglich und wird empfohlen. Eine Pflicht dazu besteht jedoch nicht. Auch empfohlen wird das Einschalten des Abblendlichts am Tag, falls kein Tagfahrlicht vorhanden ist.
Für die Leuchten beim Tagfahrlicht werden üblicherweise LED verwendet, die sich mit dem Bedienen der Zündung automatisch einschalten. Ist das Tagfahrlicht also immer an? Sofern der Motor läuft und weder Abblend- noch Fernlicht oder Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind, leuchtet das Tagfahrlicht dauerhaft. Ein Symbol im Cockpit, welches anzeigt, dass es leuchtet, gibt es nicht.
Wichtig ist, dass, wie beim Abblend- und Fernlicht, die Leuchten nur weiß strahlen dürfen. Andere Farben sind hier nicht zulässig. Das ist besonders von Bedeutung, wenn Halter LED-Tagfahrlicht nachrüsten wollen. Die Vorschriften diesbezüglich sind eindeutig und können bei einer Missachtung zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug sowie zu einem Bußgeld von 50 Euro führen.
Tagfahrlicht einbauen lassen: Was ist hier wichtig?
Sowohl bei Neuwagen als auch beim Nachrüsten kann das Tagfahrlicht im Scheinwerfer integriert oder als separates Bauteil verbaut sein. Eine solche Einrichtung für den hinteren Teil beim Fahrzeug gibt es nicht. Soll nun ein Tagfahrlicht als Modul oder integrierter Bausatz nachgerüstet werden, ist auch hier darauf zu achten, dass dieses nur leuchtet, wenn die Scheinwerfer, Standlicht und Nebelscheinwerfer ausgeschaltet sind. Ist die Variante eines adaptiven Tagfahrlichts verbaut, wird dieses allerdings nur gedimmt, wenn die Scheinwerfer (Abblend- oder Fernlicht) verwendet werden. Hier leuchtet das Tagfahrlicht dann tatsächlich dauerhaft.
Für Ausleuchten der Fahrbahn oder zur Nutzung bei Dämmerung, schlechten Sichtverhältnissen oder nachts ist das Tagfahrlicht weder geeignet noch zugelassen. Da also der Einbau bzw. das Vorhandensein nur der besseren Sichtbarkeit dient, darf es nicht zu hell leuchten und andere Verkehrsteilnehmer blenden.
Daher ist es von Bedeutung, wie hoch die Leuchten gebaut werden, wenn Sie bei Ihrem Fahrzeug Tagfahrlicht nachträglich anschließen lassen. So müssen sie mindestens 25 cm über dem Boden montiert sein und höchsten 40 cm vom Außenrand des Wagens entfernt liegen. Ist Ihr Fahrzeug breitet als 1,30 m, müssen die Leuchten mindestens 60 cm voneinander entfernt angebracht sein.
Bei einer Nachrüstung müssen verwendeten Bauteile für das Tagfahrlicht eine ECE-Bauartgenehmigung besitzen. Ohne diese ist ein Einbau nicht zulässig und kann, wie eine falsche Farbe, zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Darüber hinaus sollten Sie auch beachten, dass Ihr gewünschtes Tagfahrlicht auch mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist und verbaut werden kann. Ob das LED-Tagfahrlicht rund, flexibel an die Fahrzeugform anpassbar oder im Scheinwerfer integrierbar ist, hängt von den Möglichkeiten beim Fahrzeug ab.
Sind Sie sich bezüglich der Montage nicht sicher, sollten Sie dies einer Fachwerkstatt überlassen. Im Zweifelsfall montieren Sie das Tagfahrlicht falsch und riskieren neben Bußgeldern und Mängelanzeigen auch einen Unfall, weil sie andere eventuell blenden oder das falsche Licht eingeschaltet ist.
Motorrad: Ist ein Tagfahrlicht überhaupt notwendig?
In § 17 StVO ist bestimmt, dass „wer ein Kraftrad führt, […] auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren“ muss. Tagfahrlicht kann also gemäß StVO zur Erfüllung der Lichtpflicht für Motorräder verwendet werden. Da das Abblendlicht diese jedoch bereits erfüllt, müssen Sie ein Tagfahrlicht beim Motorrad nicht nachrüsten. Da Tagfahrleuchten allerdings energie- und somit auch Kraftstoffsparender sind, ist der Einsatz dieser auch beim Motorrad erlaubt.
Auch hier gilt, wenn Sie ein Tagfahrlicht nachrüsten, die Vorschriften bezüglich der Zulassung beachten. Die Leuchten benötigen fürs Motorrad ebenfalls eine ECE-Bauartgenehmigung, was durch ein Prüfzeichen am Bauteil dargestellt wird. Eine gesonderte ECE-Norm ist zu beachten, wenn Sie Tagfahrlicht mit Standlichtfunktion verbauen.
Diese Leuchten besitzen in der Regel einen automatischen Dimmer, der sich einschaltet, wenn die Begrenzungsleuchten bzw. das Standlicht verwendet werden. Weitere Begrenzungsleuchten sind dann zu entfernen oder abzuklemmen, da am Motorrad nur zwei vorhanden sein dürfen.
Nicht zulässig ist es, das Abblendlicht zu dimmen, damit es als Tagfahrlicht fungieren kann. Auch bei PKW und LKW ist dies untersagt.
Standlicht und Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht: No-Go
Ein Standlicht als Tagfahrlicht zu nutzen, ist nicht möglich. Es dient lediglich dazu, ein stehendes Fahrzeug sichtbar zu machen. Während der Fahrt darf es nicht leuchten und kann somit auch nicht als Tagfahrlicht dienen.
Die Nutzung von Nebelscheinwerfern ist nur dann zulässig, wenn die Sicht so weit eingeschränkt ist, dass ein stärkeres Ausleuchten notwendig wird. Das kann bei Nebel, Schnee oder Regen der Fall sein. In § 17 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist diesbezüglich Folgendes festgehalten:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein […]
Demnach ist ein Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nicht erlaubt. Die ordnungswidrige Nutzung des Scheinwerfers ziehen in der Regel Verwarnungsgelder zwischen 20 und 35 Euro nach sich. Allerdings kann ein Nebelscheinwerfer mit Tagfahrlicht verbaut sein. Das bedeutet, der Scheinwerfer fungiert als Tagfahrlicht und wird, wenn die Sicht es notwendig macht, zum Nebelscheinwerfer umgeschaltet.
Hier sollten Sie beim Einbau jedoch auch darauf achten, dass sich das Tagfahrlicht automatisch einschaltet und mit der Nutzung des Abblendlichts auch wieder ausschaltet bzw. gedimmt wird. Nebelscheinwerfer dürfen nur mit dem Abblendlicht gemeinsam leuchten.