Nach einem Taxiunfall ist die richtige Verhaltensweise wichtig
Das Taxi ist eines der beliebtesten Transportmittel in Deutschland und im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken. Dass es mit einem Taxi zum Unfall kommt, ist daher leider nicht selten.
Doch welche Vorschriften gelten bei einem Unfall mit einem Taxi? Da es sich oft um Dienstwagen handelt und ein solcher Unfall meist auch in der Dienstzeit ereignet, gilt es in diesen Fällen besondere rechtliche Bedingungen zu beachten.
Der nachfolgende Artikel befasst sich zum einen mit dem richtigen Verhalten, wenn Verkehrsteilnehmer im oder mit dem Taxi in einen Unfall verwickelt wurden und zum anderen mit der Frage der Schadensregulierung.
FAQ: Taxi-Unfall
Informationen zu den richtigen Verhaltensregeln finden Sie hier.
Während der Arbeitszeit erfolgt die Schadensregulierung üblicherweise über die Versicherung des Arbeitgebers.
Bei einem solchen Unfall muss dieser die Kosten selbst tragen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist zu tun, wenn mit dem Taxi ein Unfall geschehen ist?
Grundsätzlich sind die Verhaltensweisen am Unfallort immer dieselben. Dabei ist es gleich, ob ein Taxi den Unfall verursacht hat oder nicht. Gesetzlich ist festgelegt, wie sich Unfallbeteiligte richtig zu verhalten haben.
Gibt es bei einem durch ein Taxi verursachten Unfall Verletzte, müssen nach der Absicherung Rettungskräfte und die Polizei informiert werden. Erst danach ist mit der Ersten Hilfe zu beginnen. Alle Beteiligten sollten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte und der Polizei am Unfallort bleiben.
Handelt es sich nur um kleinere Kratzer oder Blechschäden, muss nicht unbedingt die Polizei verständigt werden. Allerdings, da es aber meist ein Unfall während der Dienstzeit des Taxifahrers ist, kann dessen Arbeitgeber auf einen polizeilichen Unfallbericht bestehen. Möchte ein Unfallpartei die Polizei hinzurufen, muss dies immer geschehen.
Wer reguliert für ein Taxi nach einem Unfall die Schäden?
Passiert mit dem Taxi ein Unfall während der Arbeitszeit des Taxifahrers, übernimmt in der Regel die Versicherung des Arbeitgebers die Schadensregulierung. War der Fahrer allerdings außerhalb seiner Dienstzeiten oder privat unterwegs, muss er selbst für die Schäden haften.
Dies ist auch der Fall, wenn beim durch das Taxi verursachten Unfall, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden können. War der Fahrer vom Auto zum Beispiel erheblich zu schnell unterwegs, ist dies mitunter anzunehmen.