Inhaltsverzeichnis
Sanktionen im Zusammenhang mit einem Teleskopschlagstock
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG | Bußgeld bis zu 10.000 Euro |
Verstoß gegen Führungsverbot bei Versammlungen und Veranstaltungen | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre |
FAQ: Ist ein Teleskopschlagstock legal?
Ein Teleskopschlagstock ist in Deutschland legal und darf ab 18 Jahren besessen werden. Das Führen in der Öffentlichkeit ist allerdings gemäß dem Waffengesetz üblicherweise nicht zulässig. Nur bei einem berechtigten Interesse ist das Führen erlaubt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Ja, da es sich nicht um eine verbotene Waffe handelt, dürfen volljährige Personen einen Teleskopschlagstock legal kaufen. Was beim Transport zu beachten ist, lesen Sie hier.
Verstoßen Sie gegen die Vorgaben des Waffenrechts, begehen Sie mit einem Teleskopschlagstock eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Es gibt auch Umstände, unter denen Sie sich strafbar machen. Hier drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Der Tabelle hier können Sie entnehmen, wann welche Sanktionen auf Sie zukommen.
Was ist ein Teleskopschlagstock?
Bevor Fragen wie „Gilt beim Teleskopschlagstock das Waffenrecht?“ oder „Darf ein Teleskopschlagstock legal im Auto liegen?“ näher betrachtet werden, ist es zunächst wichtig zu klären, was ein Teleskopschlagstock eigentlich ist. Grundsätzlich handelt es sich um einen langen Gegenstand aus Stahl, Aluminium oder Gummi, der als Schlagwerkzeug eingesetzt wird.
Diese besondere Ausführung lässt sich wie ein Teleskop ausfahren und wieder einziehen und besteht aus zwei oder drei Segmenten. In voller Länge ist der Schlagstock in der Regel nicht länger als 30 cm.
Meist geschieht das Ausfahren durch einen Hieb- oder Schleuderbewegung, bei der die Segmente ineinander rasten. Ein Teleskopschlagstock gehört oftmals zur Ausrüstung von Polizei und Bundespolizei. Auch für die Selbstverteidigung oder als Werkzeug in Kampfsportarten kommt ein solcher Schlagstock infrage. Doch ist einen Teleskopschlagstock zu kaufen auch legal? Dürfen Sie diesen besitzen und führen oder gilt für einen Teleskopschlagstock das Waffengesetz (WaffG)?
Teleskopschlagstock: Legal oder illegal?
In § 1 Waffengesetz (WaffG) ist definiert, welche Gegenstände als Waffen gelten und somit unter die Regelungen des Gesetzes fallen. Um zu bestimmen, ob ein Teleskopschlagstock legal ist, ist Absatz 2 § 1 WaffG von Bedeutung.
Hier ist unter anderem Folgendes bestimmt:
2) Waffen sind […]
2.tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
Ein Teleskopschlagstock fällt unters Waffenrecht, da er als Gegenstand zu dieser Kategorie zählt und somit als Waffe gewertet wird. Allerdings gilt ein Teleskopschlagstock nicht als verbotene Waffe und darf somit legal ab 18 Jahren erworben und besessen werden. Das Führen in der Öffentlichkeit ist jedoch in der Regel nicht zulässig.
Für einen Teleskopschlagstock wird kein Waffenschein ausgestellt, der ein Führen in der Öffentlichkeit erlauben würde. Diese waffenrechtlichen Erlaubnisse sind nur für Schusswaffen und Munition gültig.
Ausnahmen vom Führungsverbot gemäß § 42 WaffG sind in § 42a WaffG definiert. So darf ein Teleskopschlagstock legal per Gesetz unter anderem in folgenden Situationen in der Öffentlichkeit geführt werden:
- bei Theateraufführungen
- bei Fernseh- und Filmaufnahmen
- bei Fotoaufnahmen
- bei berechtigtem Interesse
Was ist ein berechtigtes Interesse bei einem Teleskopschlagstock? Wann ein solches vorliegt, ist beim Teleskopschlagstock uneindeutig. Die Rechtslage hängt in der Regel vom jeweiligen Einzelfall ab. So kann unter Umständen ein Teleskopschlagstock legal geführt werden, wenn dies zum Beispiel zur Ausübung einer Tätigkeit notwendig ist, es sich im Brauchtumspflege oder ein Sportgerät handelt. Selbstverteidigung als Grund stellt allgemein kein berechtigtes Interesse dar.
Teleskopschlagstock legal im Auto: Geht das?
Da das offene Mitführen nicht zulässig ist, darf ein Teleskopschlagstock legal im Auto nur befördert werden, wenn dies in einem verschlossenen Behältnis erfolgt.
Den Schlagstock in den Kofferraum zu legen, zählt in der Regel nicht als ein solcher erlaubter Transport.
Befindet der Teleskopschlagstock gemäß Waffenrecht im Kofferraum in einem verschlossenen Behältnis, sind die Anforderungen des Waffengesetzes erfüllt.
Verstoß gegen das WaffG: Was droht?
Auch wenn ein Teleskopschlagstock legal ist, müssen dennoch alle zutreffenden Regelungen des Waffengesetzes beachtet werden. Führen Sie diese Waffen unerlaubterweise in der Öffentlichkeit, ist dies üblicherweise eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 WaffG. In diesem Fall droht zunächst ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Da ein Teleskopschlagstock als Waffe gilt, kann die Missachtung des Führungsverbots bei Versammlungen und Veranstaltungen auch als Straftat gelten. Hier droht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren.
Als verschlossenes Behältnis sollte demnach wie bei einer Machete auch ein geschlossener Rucksack gelten der nicht nur eine schnalle zum öffnen hat.
Der Kofferraum oder das Fahrzeug selber ist mein privater geschützter nicht öffentlicher Bereich auch dort darf ich den Schlagstock und die Machete transportieren . Beide befinden sich in einer verschlossenen Hülle (Behälter) bei der Machete sind 2 laschen zu lösen und beim Schlagstock 1. Bedeutet ich habe keinen direkten Zugriff darauf und sie sind verschlossen . Ich müsste also erst den Rucksack absetzen, 2 Laschen öffnen und die Kordel danach das Werkzeug herausnehmen und wieder auspacken mit 1-2 laschen . Keine sorge die Machete ist für den Wald als Werkzeug aber die muss man ja auch irgendwie in den Wald bekommen . Deshalb habe ich mich da schlau machen müssen was als geschlossener Behälter gelten kann . Beides offen am Gürtel tragen geht natürlich nicht . Liege ich hier falsch ?