Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Tempolimit überschritten
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Pkw innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Pkw außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lkw innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Lkw außerorts
FAQ: Tempolimit
Sie dürfen innerhalb geschlossener Ortschaften in aller Regel 50 km/h fahren. Allerdings kann das Tempolimit, beispielsweise in einer 30er Zone, auch herabgesetzt werden.
Unserer Übersicht können Sie die jeweiligen Tempolimits aus der Landstraße für unterschiedliche Kfz entnehmen.
Unserer Tabelle können Sie die jeweiligen Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung entnehmen.
Im Video: geltende Tempolimits
Wer darf wo wie schnell fahren?
Täglich gibt es Nachrichten über schwerwiegende Unfälle im Straßenverkehr. Häufig kommen dabei auch Personen zu Schaden. Die Unfallursachen können vielfältig sein, allerdings ist eine Überschreitung des Tempolimits häufig der Grund für eine Kollision.
Um die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können, gibt es in Deutschland unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese geben außerorts nicht für alle Kfz das gleiche Tempo vor.
Wie hoch ist das Tempolimit für Lkw außerhalb geschlossener Ortschaften? Für welche Verkehrsteilnehmer gilt kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen? In welcher Höhe wird für die Überschreitung vom Tempolimit ein Bußgeld fällig? Unser Ratgeber klärt diese Fragen auf und informiert Sie umfassend.
Wozu dient das Tempolimit auf Schnellstraße, Autobahn und Co.?
Grundsätzlich sind die Vorschriften zum jeweils gültigen Tempolimit in der StVO geregelt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit für alle zu erhöhen. Da innerorts auch Fußgänger und Radfahrer zu den Verkehrsteilnehmern zählen, ist hier ein deutlich geringeres Tempo veranschlagt als außerhalb geschlossener Ortschaften. Dies soll die Unfallgefahr reduzieren.
Doch nicht nur gemäß StVO kann ein Tempolimit vorgegeben sein. Auch Verkehrsschilder können eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeben. Diese werden beispielsweise bei Baustellen aufgestellt und sollen auf die Gefahrensituation hinweisen.
Auch an engen Kurven ist in aller Regel eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit erforderlich. Vor Schulen, Kindergärten und Spielplätzen innerhalb geschlossener Ortschaften. gilt meist ein Tempolimit von 30 km/h, welches durch ein Schild angezeigt wird.
Tempolimit innerorts: Im Stadtverkehr ist Rücksicht gefragt
Während auf Autobahn und Schnellstraße das Tempolimit auch davon abhängt, mit welchem Fahrzeug der jeweilige Verkehrsteilnehmer unterwegs ist, gilt innerhalb geschlossener Ortschaften eine verbindliche Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Kfz-Fahrer: sie liegt bei 50 km/h.
Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass auch Radfahrer und Fußgänger die Straßen nutzen. Daher ist eine besondere Rücksicht der Kraftfahrzeugfahrer gefordert. Dies ist auch in § 3 Absatz 2a StVO definiert:
Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Auch wenn das Tempolimit eine schnellere Geschwindigkeit erlaubt, muss diese gerade in Gefährdungssituationen entsprechend angepasst werden. Ohne triftigen Grund dürfen Verkehrsteilnehmer allerdings auch nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehr behindern.
Tempolimit auf der Landstraße
Außerhalb geschlossener Ortschaften liegt das Tempolimit in aller Regel höher als in der Stadt. Allerdings gibt es beispielsweise auf der Landstraße kein verbindliches Tempolimit für alle Kfz, sofern dieses nicht von einem Verkehrsschild angegeben wird.
Es gelten gemäß § 3 Absatz 3 StVO folgende Tempolimits für die jeweiligen Kraftfahrzeuge:
- 60 km/h: Kfz über 7,5 t, Kfz über 3,5 t mit Anhänger und Busse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze zur Verfügung stehen
- 80 km/h: Kfz von 3,5 bis 7,5 t (ausgenommen Pkw), Pkw mit Anhänger, Lkw und Wohnmobile bis 3,5 t mit Anhänger und Busse (auch mit Gepäckanhänger)
- 100 km/h: Pkw und andere Kfz bis 3,5 t
Tempolimit auf der Autobahn
Europaweit ist Deutschland das einzige Land mit einer Autobahn ohne Tempolimit. Auf einigen Streckenabschnitten gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t.
Allerdings ist dabei Vorsicht geboten: Wer schneller als 130 km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird, erhält automatisch eine Teilschuld. Zudem sieht die StVO vor, dass nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Dies ist in § 3 Absatz 1 StVO geregelt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Für andere Kraftfahrzeuge gilt hingegen ein Tempolimit auf der Autobahn. Lkw und Pkw mit Anhänger dürfen beispielsweise nicht schneller als 80 km/h fahren. Allerdings ist es möglich, eine „Tempo-100-Zulassung“ zu beantragen.
Kritiker fordern generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen
Das nicht vorhandene Tempolimit für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t auf deutschen Autobahnen hat nicht nur Befürworter. Viele Kritiker sprechen sich gegen die Richtgeschwindigkeit aus und fordern eine generelle Tempobegrenzung für alle Kraftfahrzeuge.
Dabei werden vor allem zwei Hauptargumente angeführt: das hohe Tempo erhöhe die Gefahr für tödlichen Verkehrsunfälle maßgeblich und durch ein generelles Tempolimit von 120 km/h könnte der CO2-Ausstoß deutlich verringert werden. Bis dato stoßen diese Argumente allerdings auf taube Ohren, die Einführung von einem generellen Tempolimit ist aktuell nicht in Planung.
Grafik: Tempolimit für Pkw in Deutschland
Tempolimit überschritten: Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog
Wird das zulässige Tempolimit überschritten, drohen den Betroffenen Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Diese variieren je nach Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie ermitteln, ob Sie Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot erwarten. Unsere Bußgeldtabellen legen die Sanktionen im Detail dar.
Überschreitung vom Tempolimit in der Probezeit
Fahranfänger gehören zur Risikogruppe, was Unfälle im Straßenverkehr angeht. Aus diesem Grund wurde in den 80ern die Probezeit vom Führerschein eingeführt. In diesem Zeitraum gibt es neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog weitere Sanktionierungsmöglichkeiten für junge Kraftfahrer.
Leisten sich diese einen A- oder zwei B-Verstöße, greifen die sogenannten Probezeitmaßnahmen. Der Betroffene muss an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Wird das zulässige Tempolimit um 21 km/h oder mehr überschritten und der Betroffene befindet sich in der Probezeit, handelt es sich um einen A-Verstoß und die eben beschriebenen Maßnahmen treten in Kraft.