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Rechtfertigt eine Brustkorbprellung Schmerzensgeld?
Eine Thoraxprellung ist oft schmerzhaft und manchmal auch folgenschwer. Nicht selten entsteht sie durch einen Aufprall des Brustkorbs auf das Lenkrad oder die ruckartige Bewegung des Sicherheitsgurts. Neben einem Unfall können beispielsweise auch Schläge oder Tritte gegen den Brustkorb eine Prellung nach sich ziehen und das alltägliche Leben beeinflussen.
Doch kann eine solche Thoraxprellung auch ein Schmerzensgeld begründen? Die Schmerzen und auch die Prellung an sich beeinträchtigen die Bewegungsfreiheit des Verletzten oftmals so, dass bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur begrenzt ausgeführt werden können. Wann Geschädigte Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung geltend machen können, an wen sie Ansprüche richten müssen und was darüber hinaus noch zu beachten ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung
Trägt eine dritte Person die Schuld daran, dass Sie eine Thoraxprellung erlitten haben, kann sich daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.
Diese Aufgabe kommt dem Schädiger bzw. seiner Versicherung zu. Sie sollten einen Anwalt konsultieren, um sich beraten zu lassen, bevor Sie die Versicherung kontaktieren.
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung ausfallen kann, verrät Ihnen diese Tabelle. Sie enthält allerdings nur Orientierungswerte, da die genaue Summe nicht pauschal festgesetzt werden kann.
Wann kann bei einer Thoraxprellung Schmerzensgeld verlangt werden?
Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung oder anderen Verletzungen kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Gesetzlich ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
Insbesondere § 253 BGB ist hier von Bedeutung. In diesem wird definiert, dass für Schmerzen, Verletzungen und Schäden, die durch andere fahrlässig oder vorsätzlich zugefügt wurden, eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld gefordert werden kann.
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Für eine Thoraxprellung kann Schmerzensgeld also dann verlangt werden, wenn ein sogenannter immaterieller Schaden vorliegt. Ein solcher Anspruch muss in der Regel dann beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend gemacht werden.
Thoraxprellung: Muss ein Schmerzensgeld über einen Anwalt verlangt werden?
Dieser kann Betroffene in Bezug auf die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes beraten und auch eine Vertretung vor Gericht übernehmen, falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. Weigern sich Schädiger oder Versicherung zu zahlen oder wird eine nicht angemessene Summe angeboten, ist eine Verhandlung oftmals nicht zu vermeiden.
Wie hoch fällt bei einer Thoraxprellung das Schmerzensgeld aus?
Die Bemessung von einem Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung oder anderen Verletzungen hängt von der Schwere dieser ab. Das heißt, es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die keine pauschale Aussage zulässt.
Auch Faktoren wie die Dauer der Arbeitsunfähigkeit oder etwaige Folgeschäden spielen bei der Bemessung des Schmerzensgeldes eine Rolle und können so die Höhe eines solchen beeinflussen. Um einen Überblick zu erhalten, welche Summen bei einer Thoraxprellung an Schmerzensgeld möglich sind, können Betroffene eine Schmerzensgeldtabelle nutzen. In einer solchen sind Urteile aufgeführt, die es im Zusammenhang mit Prellungen und Schmerzensgeld gab. Auch Anwälte und Richter nutzen die Informationen, um über angemessene Summen zu entscheiden. Nachfolgend finden sich einige Urteil zum Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Hemithoraxprellung | etwa 2.560 EUR | LG Regensburg/2003 (Az. 1 O 72/02) |
Schwere Brustwirbel- und Thoraxprellung | etwa 1.020 EUR | LG Landshut/1989 (Az. 1 S 1447/88) |
Brustbein- und Thoraxprellung | etwa 770 EUR | LG Hannover/1990 (Az. 9 S 50/90) |
Thoraxprellung mit HWS-Syndrom | etwa 480 EUR | LG Kaiserslautern/1993 (Az. 4 O 427/92) |