Verkehrsunfall mit Todesfolge – Keine Seltenheit auf deutschen Straßen
Zu hohe Geschwindigkeiten oder nicht eingehaltene Sicherheitsabstände führen schnell zum Auffahrunfall, bei dem die Polizei kommen muss. Leider liegt dabei nicht immer nur ein Sachschaden vor. Personenschäden sind häufig zu beklagen, aber oftmals liegt ein tödlicher Unfall (§ 34 StVO) mit Radfahrer oder LKW-Fahrer vor.
Ein tödlicher Autounfall kann aber auch unter gewissen Umständen verhindert werden. Vorausschauendes Fahren und das Einhalten der Verkehrsregeln sind dabei von großer Wichtigkeit, um Menschenleben zu retten. Handlungsbedarf gibt es auf jeden Fall, denn im Jahr 2015 konnten fast 3500 tödliche Verkehrsunfälle verzeichnet werden.
Wenn Sie einen Mann überfahren haben, stellt sich schnell die Frage, ob dabei fahrlässige Tötung vorlag. Aber was ist das überhaupt? Wann ist ein tödlicher Unfall im Straßenverkehr fahrlässig und welche Strafen sind dafür vorgesehen? Mehr Informationen dazu finden Sie im folgenden Text!
FAQ: Tödlicher Unfall
Von fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB ist die Rede, wenn der Unfallverursacher seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und sich der Tatsache bewusst war, dass es dadurch zu einem schweren Unfall kommen könnte.
Dieser Tatbestand wird als Straftat gewertet und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen.
Einige Ratschläge haben wir hier zusammengetragen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist fahrlässige Tötung?
Verkehrsunfälle mit Todesfolge gehen oft mit fahrlässiger Tötung einher, aber was ist das genau? Fahrlässige Tötung liegt vor, wenn der Unfallverursacher aus Fahrlässigkeit handelt. Diese bezeichnet eine mangelnde Umsicht und Sorgfalt einer Person.
Im Falle des fahrlässigen Handelns ist dem Verursacher eines Unfalls auf der Autobahn zwar der mögliche Unfallausgang bewusst, allerdings hofft dieser, dass dieser nicht eintritt. Ein tödlicher Unfall durch Fahrlässigkeit ist daher klar vom Vorsatz abzutrennen, welcher die Absicht am Ausgang eines Unfalls vorsieht.
Strafmaß für fahrlässige Tötung – Was droht Ihnen?
Für einen tödlichen Verkehrsunfall im Verkehr, der durch fahrlässiges Handeln von einem Fahrer ausgelöst wird, sieht das Strafgesetzbuch folgendes vor:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 222 StGB)
Es liegt dabei eine Straftat vor, die entsprechend geahndet wird. Nehmen Sie also beispielsweise mit einem Auto am Straßenverkehr teil, obwohl Sie Drogen oder Alkohol konsumiert haben, und dabei kommt ein tödlicher Verkehrsunfall zustande, müssen Sie sich daher für fahrlässige Tötung verantworten. Die Strafe wird in diesen Fällen selten auf Bewährung ausgesetzt, daher müssen Sie mit einem Freiheitsentzug rechnen.
Für Hinterbliebene des Unfallopfers kann allerdings keine Strafe der Welt hoch genug sein. Die Trauer um einen geliebten Menschen kann auch mit einer Freiheitsstrafe nicht aufgewogen werden.
Interessant: Die Verjährung bei fahrlässiger Tötung beträgt zehn Jahre. Ist diese Frist abgelaufen, können Sie nicht mehr wegen Fahrlässigkeit verurteilt werden.
Wie kann ein tödlicher Unfall verhindert werden?
Wie lässt sich aber ein tödlicher Fahrradunfall oder LKW-Unfall verhindern? Unter Anbetracht einiger Punkte können Sie dafür sorgen, dass ein tödlicher Unfall verhindert wird. Dazu zählen:
- Verkehrsregeln beachten: Eine zu hohe Geschwindigkeit eines Autos, ein nicht eingehaltener Sicherheitsabstand zum Vordermann oder das Handy am Steuer zu benutzen sind potenzielle Unfallauslöser.
- Vorausschauend fahren: Sie sollten nicht nur auf die Fahrweise des vorausfahrenden Fahrzeugs achten, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer nicht unbeobachtet lassen. In einer Gefahrensituation können Sie so schneller reagieren.
- Sicherheitstraining: Vom ADAC werden spezielle Trainings angeboten, die das Verhalten in einer gefährlichen Verkehrssituation schulen sollen. Die Teilnahme an diesen kann ebenfalls verhindern, dass ein tödlicher Unfall geschieht.