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Warum wird eine Toleranz abgezogen?
Um zu überprüfen, ob sich die einzelnen Verkehrsteilnehmer an die geltenden Vorschriften halten, führt die Polizei regelmäßig Kontrollen durch. Dabei kommen im Zuge der Verkehrsüberwachung verschiedene Messgeräte zum Einsatz. Weil bei diesen Erhebungen grundsätzlich immer Messungenauigkeiten auftreten können, gewährt der Gesetzgeber den jeweiligen Verkehrssündern einen sogenannten Toleranzabzug.
Doch wie viel ist als Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung üblich? Welche Faktoren können den Richtwert für die Toleranz beeinflussen? Und wird auch bei anderen Verkehrsverstößen ein Toleranzabzuge gewährt? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Toleranzabzug
Um geringe Messungenauigkeiten zu kompensieren, wird stets eine gewisse Toleranz vom Ergebnis eines Blitzers abgezogen.
Waren Sie mit weniger als 100 km/h unterwegs als Sie geblitzt wurden, beträgt der Toleranzabzug 3 km/h.
Haben Sie bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h einen Tempoverstoß begangen, liegt der Toleranzabzug bei 3 Prozent.
Wie hoch ist der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit sind auf Deutschlands Straßen keine Seltenheit. Dies zeigt sich insbesondere auch daran, dass Tempoverstöße zu den am häufigsten geahndeten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zählen. Der Nachweis dieser erfolgt dabei mithilfe von zahlreichen Blitzern.
Um mögliche Ungenauigkeiten zu kompensieren, ist ein Toleranzabzug bei der Geschwindigkeitsmessung vorgeschrieben. Welche allgemeinen Richtwerte dafür gelten, legt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) fest. Demnach hängt beim Einsatz der Blitzer der Toleranzabzug von der gemessenen Geschwindigkeit ab.
Bis zu einem Tempo von 100 km/h wird bei der Geschwindigkeitsmessung ein Toleranzabzug in Höhe von 3 km/h gewährt. Ist ein Verkehrssünder also zum Beispiel in der Stadt anstelle der zulässigen 30 km/h mit 52 km/h unterwegs, muss dieser mit Sanktionen für eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Höhe von 19 km/h rechnen. Da der Toleranzabzug in der 30er Zone in diesem Fall 3 km/h beträgt.
Wohingegen der Toleranzabzug ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h mindestens drei Prozent des Messwertes betragen muss. Kommt es bei der Berechnung zu einem Ergebnis mit Kommastelle, wird dieses zugunsten des Verkehrsteilnehmers aufgerundet. Was dies genau bedeutet, zeigt das nachfolgende Beispiel zum Toleranzabzug auf der Autobahn: Ein Blitzer hat den Verkehrssünder mit 154 km/h erwischt, obwohl die Verkehrszeichen ein Tempolimit von 100 km/h definieren. Gemäß der prozentualen Berechnung ergibt dies eine Toleranz von 4,62 km/h bzw. nach dem Aufrunden von 5 km/h, sodass Sanktionen für eine Geschwindigkeitsübertretung in Höhe von 49 km/h drohen.
Wie hoch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Toleranzabzug ausfällt, wird somit vor allem durch die gemessene Geschwindigkeit bestimmt. Darüber hinaus können aber noch weitere Kriterien Einfluss darauf nehmen, wie hoch der Abzug der Toleranz bei einem Blitzer ausfällt.
Welche Faktoren können neben der Geschwindigkeit den Toleranzabzug beim Blitzen beeinflussen?
Auch wenn das PTB Werte zum Toleranzabzug für Blitzer vorgibt, sind diese nicht in Stein gemeißelt. Denn verschiedene Umstände können dazu führen, dass sich bei den Messergebnissen von einem Blitzer der Abzug der Toleranz erhöht bzw. dieser angepasst werden muss. Möglich ist dies zum Beispiel bei schlechten Sichtverhältnissen in der Nacht oder auch wenn ungünstige Wetterbedingungen herrschen.
Da es sich bei Blitzern und anderen Messgeräten um komplexe Apparate handelt, die dennoch regelmäßig zuverlässige Ergebnisse liefern sollen, schreibt der Gesetzgeber in regelmäßigen Abständen eine Eichung vor. Fehlt diese komplett oder erfolgte sie nicht fristgerecht, kann sich auch dies auf den Toleranzabzug auswirken.
Nicht zuletzt spielt auch die Art des angewendeten Messverfahrens eine wichtige Rolle. So beträgt der Toleranzabzug für Lasermessung, Lichtschrank und Radaranlage drei km/h bzw. drei Prozent des Messwertes.
Abweichende Richtwerte können aber unter anderem bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren gelten. Kommt zum Beispiel das ProViDa-System zum Einsatz, beträgt der Toleranzabzug bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h fünf km/h, darüber hinaus werden fünf Prozent abgezogen.
Mobile Blitzer haben den Vorteil, dass sie an verschiedenen Standorten zum Einsatz kommen können. Gleichzeitig bedeutet ein regelmäßiger Positionswechsel aber auch, dass beim Aufbau Fehler unterlaufen können. Daher stellt sich die Frage: „Fällt der Toleranzabzug bei mobilen Blitzern grundsätzlich höher aus?“ In der Regel ist ein solches Vorgehen nicht notwendig, da die zuständigen Beamten für den Umgang mit den Messgeräten geschult werden. Das bedeutet also, dass der Toleranzabzug mobiler Blitzer sich nicht von stationären Geräten unterscheidet.
Ist ein Bescheid ohne Angaben zum Toleranzabzug fehlerhaft?
Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr hält und eine Ordnungswidrigkeit begeht, muss mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. Der Toleranzabzug kann dabei von großer Bedeutung sein. So ist für die Ermittlung der Bußgeldhöhe, Punkteanzahl und Fahrverbotsdauer die festgestellte Geschwindigkeit nach dem Toleranzabzug relevant.
Aus diesem Grund muss der Bußgeldbescheid sowohl die vom Blitzer ermittelte Geschwindigkeit, den gewehrten Toleranzabzug als auch die Geschwindigkeit nach erfolgtem Toleranzabzug enthalten. Dies dient der Nachvollziehbarkeit.
Fehlen diese Angaben, kann dies als Fehler im Bußgeldbescheid gewertet werden, zu dessen Ungültigkeit führen und einen Einspruch rechtfertigen. Ob sich dies in Ihrem Fall lohnt und wie gut die Erfolgsaussichten aussehen, sollten Sie ggf. gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht abwägen.
Toleranzabzug bei Rotlichtverstoß und Abstandsunterschreitung
Im Zuge der Verkehrsüberwachung dokumentiert die Polizei mithilfe von Blitzern nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen. So kommen entsprechende Messgeräte unter anderem auch beim Nachweis von Rotlichtverstößen und Abstandsvergehen zum Einsatz. Da es auch dabei zu technischen Messungenauigkeiten kommen kann, erfolgt ein Toleranzabzug.
Ampelblitzer sollen den Beweis dafür erbringen, dass ein Verkehrssünder widerrechtlich bei Rot eine Ampel überquert hat. Da es bei den drohenden Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog entscheidend ist, wie lange die Rotphase beim Verstoß bereits andauerte, erfolgt der Toleranzabzug in Form von Zeit. So wird in der Regel für die Dauer der Rotlichtphase ein Toleranzwert von 0,1 bis 0,4 Sekunden angerechnet.
Damit Fahrzeuge in Notsituationen noch rechtzeitig bremsen können, ist ein ausreichender Sicherheitsabstand notwendig. Ob sich die Verkehrsteilnehmer an die gesetzlichen Vorgaben halten, wird im Zuge der Abstandsmessung überprüft. Auch hierbei gewährt der Gesetzgeber einen Toleranzabzug. Als Blitzer auf der Autobahn kommt bei der Überprüfung des Abstandes vor allem die stationäre Videoüberwachung zum Einsatz. Als Toleranzwert ist bei der sogenannten Brückenabstandsmessung in der Regel von drei Metern auszugehen.