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Geschwindigkeitsmessung aus einem Container
Missachten Autofahrer die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen, kann sich dies negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Schwere Unfälle können die Folge sein, weshalb die Polizei entsprechende Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln ahndet. Um die Nachweisbarkeit von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu ermöglichen, kommen verschiedenste Blitzer und Radarfallen zum Einsatz. Eine Option dabei ist der TRAFFIPAX speedoguard.
Doch welches Messverfahren liegt dem TRAFFIPAX speedoguard zugrunde? Fotografiert das Gerät die Verkehrssünder? Unter welchen Umständen können bei der Geschwindigkeitsmessung Fehler auftreten? Und können Sie aufgrund einer Fehlmessung vom TRAFFIPAX speedoguard Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: TRAFFIPAX speedoguard
Bei diesem Gerät handelt es sich um eine sogenannte Radaranlage, die den Dopplereffekt bei elektromagnetischen Wellen für die Geschwindigkeitsmessung nutzt.
Ja, dabei soll der Toleranzabzug kleine Ungenauigkeiten beim Messvorgang ausgleichen. Dafür werden bei einer Geschwindigkeit von unter 100 km/h üblicherweise 3 km/h abgezogen, wohingegen bei über 100 km/h die Toleranz 3 Prozent beträgt.
Fehlmessungen lassen sich bei der Geschwindigkeitsmessung nie vollkommen ausschließen. Eine Auswahl möglicher Fehlerquellen, die beim TRAFFIPAX speedoguard auftreten können, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Wie arbeitet der TRAFFIPAX speedoguard?
Beim TRAFFIPAX speedoguard handelt es sich eigentlich um einen Einsatzcontainer für den TRAFFIPAX photoshot, allerdings wird die Bezeichnung auch für die Kombination aus beiden verwendet. Somit handelt es sich auch bei diesem Messgerät um eine Radaranlage, welche elektromagnetische Wellen aussendet. Fährt ein Fahrzeug in den Messbereich, werden diese Wellen reflektiert und an den TRAFFIPAX speedoguard zurückgeworfen. Durch die Veränderungen der Wellenlänge ist dann eine Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit möglich. Grundlage dafür bildet der sogenannte Dopplereffekt.
Der TRAFFIPAX speedoguard gehört zu den mobilen Blitzern und kann daher vielfältig eingesetzt werden. Dabei ist das Gerät je nach Gestaltung sehr unauffällig und erinnert mitunter an eine Mülltonne, was dazu führt, dass Autofahrer nicht mehr rechtzeitig abbremsen können. Ob ein Blitzerfoto geschossen wird, ist zudem auch nicht immer ersichtlich. Denn beim TRAFFIPAX speedoguard kann auch ein Infratorblitz zum Einsatz kommen.
Der Einsatzcontainer bietet neben der Tarnung noch weitere Vorteile. So ist der Blitzer durch das Gehäuse vor Umwelteinflüssen geschützt. Außerdem verbirgt sich darin ein Akku, der bis zu 500 Geschwindigkeitsmessungen ohne Nachladen ermöglicht.
Mögliche Messfehler: Wann kann sich ein Einspruch lohnen?
Bei jeder Art von Messung können grundsätzlich Fehler auftreten, auch Blitzer wie der TRAFFIPAX speedoguard sind davor nicht gefeit. So können Fehlmessungen unter anderem aus folgenden Gründen auftreten:
- falscher Messwinkel: Dieser muss 20 Grad zum Straßenrand betragen.
- Reflexionsflächen: Der Blitzer wertet fälschlicherweise die von Hindernissen zurückgeworfenen Wellen aus.
- falsche Bedienung: Die zuständigen Beamten befolgen bei der Errichtung bzw. Nutzung nicht die Vorgaben der Gebrauchsanweisung.
- keine Eichung: Geräte für die Geschwindigkeitsmessung müssen jedes Jahr geeicht werden.
Wichtig! Um kleine Messungenauigkeiten auszugleichen, schreibt der Gesetzgeber einen Toleranzabzug vor. Wie hoch dieser ausfällt, kann je nach Messverfahren, Blitzer sowie der äußeren Umstände variieren. Beim TRAFFIPAX speedoguard beträgt die Toleranz bei einer Geschwindigkeit von weniger als 100 km/h in der Regel 3 km/h. Ein Toleranzabzug von 3 Prozent wird ab Tempo 100 gewährt.
Liegt eine Fehlmessung durch den TRAFFIPAX speedoguard vor, kann dies zur Ungültigkeit der Ordnungswidrigkeit und somit des gesamten Bußgeldbescheides führen. In diesem Fall kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend sein. Allerdings muss dieser innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheides erfolgen. Ist diese Frist verstrichen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Für eine Prüfung der individuellen Erfolgsaussichten sollten Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann dann die Akteneinsicht beantragen und dadurch unter anderem das Messprotokoll einsehen. So erfährt der Jurist zum Beispiel auch, wenn der TRAFFIPAX speedoguard zum letzten Mal geeicht wurde.
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