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FAQ: TraffiStar S350
Der TraffiStar S350 nutzt Laser für die Geschwindigkeitsmessung. Fährt ein Fahrzeug in den Messbereich, werden die Laserstrahlen reflektiert und das Messgerät kann anhand der empfangenen Daten die gefahren Geschwindigkeit ermitteln. Liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, löst beim TraffiStar S350 das Blitzlicht aus und ein Beweisfoto wird aufgenommen.
Bei der Messung mit dem Blitzer TraffiStar S350 können Fehler auftreten. Möglich Gründe dafür sind zum Beispiel eine unsachgemäße Bedienung oder eine fehlende Eichung sein.
Eine pauschale Prognose zu individuellen Erfolgsaussichten lässt sich nicht abgeben. Liegen allerdings Messfehler vor, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt gegen den Bußgeldbescheid zu wehren. Sie haben sich dazu entschlossen, gegen die Messung vom TraffiStar S350 Einspruch einzulegen? Dieses Muster kann Ihnen bei der Formulierung helfen.
Funktionsweise des TraffiStar S350: Mobil und stationär im Einsatz
Der von Jenoptik entwickelte Blitzer TraffiStar S350 setzt für die Messung der gefahrenen Geschwindigkeit die Lasertechnologie ein. Fährt ein Fahrzeug in den Messbereich, reflektiert dieses die ausgesendeten Laserstrahlen zurück zum Messgerät, wodurch dieses die Entfernung berechnen kann. Anhand mehrere Entfernungsangaben und den zeitlichen Abstand dieser lässt sich dann die Geschwindigkeit bestimmen. Ist der Fahrer zu schnell unterwegs, löst das Messgerät aus und erstellt ein Blitzerfoto.
Die Laserstrahlen des TraffiStar S350 haben eine Reichweite von etwa 70 m, wobei die Messung im Bereich zwischen 20 bis 50 m stattfinden und ermöglichen gleichzeitige Messungen auf mehreren Fahrstreifen. Darüber hinaus zeichnet sich der Blitzer durch vielfältige Einsatzmöglich aus. So sind der stationäre Einbau in eine Blitzersäule und der mobile Einsatz mittels eines Stativs oder in einem Fahrzeug möglich. Zudem lässt sich der TraffiStar S350 als Semistation betreiben. Dabei wird der TraffiStar S350 in einem Anhänger (Enforcement Trailer) integriert, der in Einfahrten oder auf Parkstreifen platziert werden kann. Anschließen lässt sich der Blitzer direkt in Betrieb nehmen, sodass ein geringer Personaleinsatz erforderlich ist.
Nach Angaben des Herstellers kann der TraffiStar S350 im Messbereich zwischen verschiedenen Fahrzeugklassen unterscheiden und die jeweils geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen kontrollieren. Dabei differenziert der TraffiStar S350 zwischen Motorrad, Pkw und Lkw.
Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten scheint dieses Messgerät ein Wunder der Technik zu sein. Allerdings gilt es bei der Verwendung allerhand zu beachten, denn auch beim TraffiStar S350 können grundsätzlich Messfehler auftreten. Zu den möglichen Fehlerquellen zählen dabei unter anderem:
- keine Eichung
- fehlende Justierung des Blitzers
- unsachgemäße Bedienung
- fehlerhafte Zuordnung der Messergebnisse
Kritik am TraffiStar S 350: Urteile zum Blitzer
Seit mehreren Jahren befassen sich in Deutschland immer wieder die Gerichte mit dem TraffiStar S350. Im Zentrum steht dabei allerdings in der Regel nicht die Frage, ob der Blitzer richtig misst. Denn die meisten Gerichte erkennen bei diesem ein standardisiertes Messverfahren an. Konkret bedeutet dies, dass ein Gericht nicht im Einzelfall prüfen muss, ob ein Verfahren zuverlässige Messergebnisse liefert. Dies bestätigen dem TraffiStar S 350 beispielsweisemehrere Gerichtsurteile des OLG Düsseldorf (Az.: 2 RBs 123/19 vom 8. August 2019, Az.: 2 RBs 141/19 vom 21. Oktober 2019, Az.: 2 RBs 30/20 vom 10.03.2020).
In der Kritik steht viel mehr die Nachvollziehbarkeit der Messergebnisse. Denn der TraffiStar S350 speichert die Rohmessdaten nicht vollständig ab, was eine Überprüfung der Messergebnisse verhindert. Diesen Umstand kritisiert zum Beispiel das AG Stralsund in seinem Urteil vom 7. November 2016 (Az.: 324 OWi 554/16). Im Leitsatz des Urteils heißt es:
Da das Messgerät des Typs TraffiStar S 350 von vorneherein die Möglichkeit ausschließt, die Zuverlässigkeit der Messung etwa durch Sachverständigenbeweis zu überprüfen, kommt eine Anerkennung als standardisiertes Messverfahren nicht mehr in Betracht.
Auch einige andere Gerichte fällen zum TraffiStar S350 ähnlich Urteile. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17), denn die Richter bemängelten darin ebenfalls die fehlende Möglichkeit, die Messdaten einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Betroffene Fahrzeugführer hätten dadurch bei Verfahren einen erheblichen Nachteil und könnten sich so nicht fair verteidigen.
Können nun alle Autofahrer gegen alle Messungen, die der TraffiStar S350 per Laser macht, Einspruch einlegen?
Grundsätzlich gilt das Urteil des saarländischen Verfassungsgerichtshofs nur im Saarland, aber andere Gerichte können sich an diesem ein Beispiel nehmen und ähnlich argumentieren. Ob ein solches Vorgehen in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen. Dieser kann für Sie die Akteneinsicht beantragen und das zum TraffiStar S350 gehörende Messprotokoll prüfen.
Sie können aber auch selbst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und dafür folgendes Muster nutzen:
Sie wollen Einspruch gegen die Geschwindigkeitsüberschreitung einlegen? Die Vorlage können Sie mit einem Klick auf den jeweiligen Link kostenlos herunterladen.
Muster: Einspruch gegen Geschwindigkeitsüberschreitung (.doc)
Muster: Einspruch gegen Geschwindigkeitsüberschreitung (.pdf)