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Mit dem Traktor fahren: Welcher Führerschein ist dafür notwendig?
Nicht wenige Kinder träumen davon, einmal in ihrem Leben mit einem großen Traktor unterwegs zu sein und als Bauer die Felder zu bestellen oder die Heuballen zur Scheune zu transportieren. Für Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind, sieht so hingegen der anstrengende Alltag auf dem Bauernhof aus und ein entsprechender Traktorführerschein ist für die Arbeit auf dem Acker meist unabdingbar.
Doch welche Fahrzeuge dürfen mit einem Führerschein der Klasse T gefahren werden? Gilt dieser etwa ausschließlich für Trecker? Welches Mindestalter schreibt der Gesetzgeber für den Erwerb einer solchen Fahrerlaubnis vor? Und was kann ein Traktorführerschein kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Traktorführerschein
Wer über einen Traktorführerschein der Klasse T verfügt, darf damit Traktoren sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen führen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Welche Einschränkungen es dabei bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zu beachten gilt, erfahren Sie hier.
In der Regel liegt das Mindestalter für den Führerschein der Klasse T bei 16 Jahren. Allerdings kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Sondergenehmigung erteilt werden, sodass der Erwerb bereits mit 15 Jahren möglich ist.
Wie hoch bei einem Führerschein der Klasse T die Kosten ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.
Was darf ich als Besitzer der Führerscheinklasse T fahren?
Autofahrer, welche die Klasse T auf dem Führerschein vermerkt haben, dürfen damit Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen mit einer bbH von 40 km/h führen. Allerdings gelten diese Berechtigungen ausschließlich für Fahrzeuge, die für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind.
Darüber hinaus sieht der Gesetzgeber weitere Einschränkungen vor. Denn auch das Alter des Fahrzeugführers spielt bei der bbH eine wichtige Rolle. Zwar kann der Traktorführerschein ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden, allerdings gilt bis zum 18. Geburtstag eine reduzierte bbH von 40 km/h.
Besitzer der Fahrerlaubnis können damit übrigens nicht nur mit dem Trecker fahren. Der Führerschein der Klasse T schließt nämlich auch die Klassen AM und L ein.
T-Führerschein: Welche Kosten fallen an?
Bevor ein Landwirt den Traktorführerschein in den Händen halten und seine Felder bestellen kann, schreibt der Gesetzgeber, wie bereits ausgeführt, den Besuch der Fahrschule und die Absolvierung der Führerscheinprüfungen vor. Dabei stellt sich natürlich die Frage, welche Kosten mit dem T-Führerschein einhergehen.
Eine pauschale Antwort lässt sich darauf nicht geben, denn viele Faktoren können beim Traktorführerschein den Preis beeinflussen. So unterscheiden sich die Ausgaben für die Fahrschule unter Umständen regional sehr stark, weshalb es oft sinnvoll ist, bei mehreren Anbietern Angebote einzuholen.
Wie hoch die Kosten für den Führerschein der Klasse T ausfallen, hängt dabei auch maßgeblich von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab, denn der Gesetzgeber schreibt keine feste Anzahl an Fahrstunden vor. Wer also bereits im Vorfeld auf dem Bauernhof der eigenen Familie oder einem Feld üben darf, kann hier mitunter viel Geld sparen. Schließlich kostet eine Fahrstunde nicht selten rund 40 Euro.
Allerdings gibt es bei der Führerscheinklasse T auch festgeschriebene Kosten bzw. Posten. Worum es sich dabei handelt und welche Ausgaben Sie dafür etwa einplanen müssen, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Grundbetrag der Fahrschule: 300 Euro
- Gebühr für die Theorieprüfung: 40 Euro
- Gebühr für die Praxisprüfung: 120 Euro
- Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs: 40 Euro
Wie sich anhand dieser verpflichtenden Posten zeigt, müssen Sie durch den Besuch der Fahrschule für den Traktorführerschein in der Regel mindestens 500 Euro einplanen. Muss der Umgang mit dem Trecker erst noch erlernt werden, können sich die Kosten aber auch schnell auf einen vierstelligen Betrag belaufen.