Türkischen Führerschein umschreiben lassen: Wie geht das?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Umschreibung: Ist ein türkischer Führerschein gültig?

Kann man mit einem türkischen Führerschein in Deutschland fahren? Ist der Führerschein gültig, können Sie mit diesem fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge führen. Denn in der Regel wird ein gültiges Dokument in Deutschland anerkannt. Fahren dürfen Sie bis zu einer bestimmten Frist. Ist diese erreicht, müssen Sie Ihren türkischen Führerschein umschreiben lassen. Wie das geht und was dazu notwendig ist, erfahren Sie in folgendem Ratgeber.

FAQ: Türkischen Führerschein umschreiben

Ist es Pflicht, einen türkischen Führerschein in Deutschland umschreiben zu lassen?

Wann Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen müssen, hängt davon ab, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten. Ist der Aufenthalt kurz und dauert nicht länger als sechs Monate, ist ein Umtausch nicht erforderlich. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland oder bleiben länger als sechs Monate, ist eine Umschreibung Pflicht.

Ist eine Prüfung für das Umschreiben des türkischen Führerscheins erforderlich?

Ja. Die Türkei ist nicht Teil der Länderliste in Anlage 11 FeV. Sie müssen sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung absolvieren, damit Sie Ihren türkischen Führerschein umschreiben lassen können. Mit welchen Kosten Sie für die Umschreibung rechnen müssen, lesen Sie hier.

Was passiert, wenn Sie Ihren türkischen Führerschein nicht umschreiben lassen?

Mit Ablauf der sechsmonatigen Frist verliert der türkische Führerschein in Deutschland seine Gültigkeit. Fahren Sie dann weiterhin mit diesem, ohne ihn umschreiben zu lassen, machen Sie sich strafbar. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Türkischer Führerschein: Umschreiben nach einer Frist Pflicht

Sie dürfen mit dem türkischen Führerschein in Deutschland die Fahrzeuge führen, die in der Fahrerlaubnis inbegriffen sind. Sofern der Führerschein gültig ist, dürfen Sie für sechs Monate unterwegs sein, ohne diesen umschreiben zu müssen. Das heißt, bei kurzen Aufenthalten müssen Sie nichts beachten. Wichtig ist, dass Sie zusätzlich zum Originaldokument eine deutsche Übersetzung oder einen internationalen Führerschein mit dabeihaben.

Anders sieht das aus, wenn Sie sich länger im Land aufhalten oder Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland verlegen. Ist die sechsmonatige Frist abgelaufen, verliert der türkische Führerschein seine Gültigkeit und Sie dürfen mit diesem nicht mehr fahren. Tun Sie dies dennoch, machen Sie sich gemäß § 21 StVG strafbar. In diesem Fall droht entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Um dies zu vermeiden, sollten Sie Ihren türkischen Führerschein rechtzeitig umschreiben lassen.

Prüfung: Ja oder Nein?

Türkischer Führerschein: Fürs Umschreiben sind Prüfungen notwendig.
Türkischer Führerschein: Fürs Umschreiben sind Prüfungen notwendig.

Zwischen Deutschland und der Türkei besteht kein Abkommen zur Anerkennung der jeweiligen Fahrerlaubnisse. Daher wird die Türkei auch nicht in der Länderliste der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt. Für die Umschreibung bedeutet dies, dass Sie sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen müssen. Eine Fahrausbildung ist nicht vorgeschrieben. Der Nachweis über die bestandenen Prüfungen muss für die Umschreibung vorliegen.

Wollen Sie Ihren türkischen Führerschein umschreiben lassen, müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohn- bzw. Aufenthaltsort wenden. Neben dem Originalführerschein, Kopien und Übersetzungen von diesem benötigen Sie zudem folgenden Unterlagen:

  • Ausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung
  • Nachweise zu den Prüfungen
  • Biometrische Passbild
  • Sehtest
  • Nachweis über Erste-Hilfe-Kurs
  • Augenärztliches und ärztliches Gutachten bei LKW- und Busführerschein

Müssen Sie Ihren türkischen Führerschein umschreiben, kommen Kosten auf Sie zu. Neben den Ausstellungs- (35 bis 45 Euro) und Prüfungsgebühren (22 bis 100 Euro) kommen Kosten für die notwendigen Dokumente und eventuell für Fahrstunden hinzu. Durchschnittlich ist mit Beträgen zwischen 160 und 200 Euro zu rechnen.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

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Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.net-Teams. Hier befasst sie sich mit verschiedenen Themenbereichen und schreibt zu Schwerpunkten wie den ausländischen Verkehrsregeln oder dem Waffenrecht.

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