Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Wann findet es Anwendung?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ordungswidrigkeiten werden auch als "geringfügige Gesetzes­verletzung" bezeichnet.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Was regelt das Ordnungswidrigkeiten­gesetz?

Was regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz?
Was regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz?

Das deutsche Ordnungswidrigkeitengesetz (kurz: OWiG) gibt allen Verwaltungsbehörden des Bundes und der Länder die gesetzliche Grund­lage zur Verhängung von Bußgeldern als Sanktionsmaßnahme für Gesetzesverstöße im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.

Bei einer solchen handelt es sich, anders als bei einer Straftat, um eine geringfügige Gesetzes­verletzung. Straftaten sind nicht im OWiG geregelt, sondern überwiegend im Strafgesetz­buch (kurz: StGB).

Doch welche Strafen drohen für Ordnungswidrigkeiten? Welche wesentlichen Bestimmungen enthält das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)? Definiert das Gesetz Verjährungsfristen für Verkehrsverstöße? Und worin liegt der Unterschied zwischen einer Straftat und einer Ordnungswidrigkeit? Die Antworten dazu finden Sie in diesem Artikel.

FAQ: Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Was regelt das Ordnungswidrigkeitengesetz?

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) stellt die gesetzliche Grundlage zur Verhängung von Bußgeldern als Sanktionsmaßnahme für Gesetzesverstöße im Bereich der Ordnungswidrigkeiten dar. Wie es genau aufgebaut ist, erfahren Sie hier.

Inwiefern unterscheiden sich Ordnungswidrigkeit und Straftat voneinander?

Im Gegensatz zu einer Straftat wird eine Ordnungswidrigkeit als eine eher geringfügige Gesetzesverletzung angesehen.

Wann kommt es dem Ordnungswidrigkeitengesetz zufolge zur Verjährung?

Wann Ordnungswidrigkeiten laut Gesetz als verjährt anzusehen sind und dementsprechend nicht mehr geahndet werden dürfen, verrät Ihnen dieser Abschnitt.

Definition Ordnungswidrigkeit: Allgemeine Informationen

Laut § 1 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz definiert sich der Begriff der Ordnungswidrigkeit wie folgt:

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.

Am bekanntesten sind Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit, wie beispielsweise das Falschparken, hat sicherlich schon so gut wie jeder Autofahrer begangen. Anders als bei einer Straftat, bei der das Legalitätsprinzip gilt, wird in einem solchen Fall von der zuständigen Behörde ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Die Verfolgung und Ahndung des Verstoßes obliegt der jeweiligen Behörde.

Konsequenzen bei einer Ordnungswidrigkeit

Ordnungswidrigkeit: Wer die Geschwindigkeit überschreitet, muss mit Sanktionen rechnen.
Ordnungswidrigkeit: Wer die Geschwindigkeit überschreitet, muss mit Sanktionen rechnen.

Eine Ordnungswidrigkeit wird als ein geringfügiger Verstoß gegen geltendes Recht betrachtet und zieht zumeist eine Geldbuße nach sich. Es wird zwischen schweren und weniger schweren Verstößen unterschieden.

Bei der erstgenannten Variante droht in jedem Fall ein erhöhtes Bußgeld. Bei bestimmten Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) können laut Bußgeldkatalog sogar Punkte in Flensburg und/oder ein Fahrverbot drohen. Insofern verursacht eine Ordnungswidrigkeit nicht nur Kosten. Bei einem weniger schweren Verstoß erfolgt mitunter lediglich eine mündliche Verwarnung ohne Bußgeld.

Beispiele: Als Ordnungswidrigkeit gilt falsches Parken, das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit, das Nichteinhalten des Mindestabstandes und vieles mehr.

Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit?

Wer gegen geltendes Verkehrsrecht verstößt, beispielsweise indem er das Tempolimit überschreitet und dabei in eine Verkehrskontrolle der Polizei gerät, erhält je nach Ausmaß der Überschreitung einen Bußgeldbescheid, in dem ein Bußgeld festgesetzt wird und ggf. Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot.

Bevor der eigentliche Bußgeldbescheid zugestellt wird, ist dem vermeintlichen Verkehrssünder allerdings stets die Gelegenheit einzuräumen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies erfolgt im Wege einer Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Dem Betroffenen wird zunächst ein Anhörungsbogen zur jeweiligen Ordnungswidrigkeit zugestellt, den er ausfüllen kann, aber nicht muss.

Gegen einen darauf folgenden Bußgeldbescheid besteht sodann die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Über den Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit entscheidet dann die zuständige Verwaltungsbehörde. Nachfolgend listen wir die wichtigsten Schritte zum Einspruch auf:

  • der Betroffene kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch erheben
  • der Einspruch gegen ein Bußgeld oder Fahrverbot muss vom Antragsteller nicht begründet sein
Die zulässigen Behörden sind berechtigt, ein Bußgeldverfahren einzuleiten und gegebenenfalls mit Hilfe der Staatsanwaltschaft festgelegte Bußgelder einzufordern und durchzusetzen.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz – Inhaltlicher Aufbau

Die folgende Tabelle beschreibt die wesentlichen, inhaltlichen Punkte des Ordnungswidrigkeitsgesetzes, welches sich in vier Abschnitte unterteilt:

KapitelInhaltliche Beschreibung
Teil I: Allgemeine Vorschriften
  • Informationen zum Geltungsbereich und den Grundlagen der Ahndung

  • Vorschriften zur Geldbuße bei ein- oder mehrmaligen Delikten

  • Vorschriften zur Einziehung und Verjährung Ordnungswidrigkeit

Teil II: Bußgeldverfahren (Verwaltungsverfahren)
  • Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung v. Ordnungswidrigkeiten

  • allg. Verfahrensvorschriften (Vor- & Hauptverfahren)

  • Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit & Entschädigung bei erfolgreicher Rechtsbeschwerde OWiG

  • Bußgeldbescheid, Bußgeld- und Strafverfahren & Verfahrenskosten

Teil III: Einzelne Ordnungswidrigkeiten
  • Verstöße gegen staatliche Anordnungen

  • Verstöße gegen öffentliche Ordnung

  • Missbrauch staatlicher Zeichen

  • Verletzung von Aufsichtspflicht in Unternehmen

Teil IV: Schlussvorschriftengemeinsame Vorschriften hinsichtlich Bußgeld/Geldbuße, Bußgeldbescheid etc.

Ordnungswidrigkeit im Verkehr

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Geldbußen geahndet.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr werden mit Geldbußen geahndet.

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr (Verkehrsordnungswidrigkeit), gehört zu den wohl bekanntesten Ordnungswidrigkeiten unseres Rechtssystems.

Hierzu zählen beispielsweise das Knöllchen fürs Falschparken oder das Fahren ohne Kennzeichen. Dies sind Verstöße, die sich gegen die StVO richten und laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld und in einigen Fällen sogar Punkte in Flensburg nach sich ziehen.

Das Verkehrsrecht sieht zudem bei einigen schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten ein Fahrverbot vor. Dies passiert vor allem dann, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch das Fehlverhalten gefährdet werden, beispielsweise bei einer extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitung.

Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt demnach durch allgemeine Grundsätze die Verfolgung von allen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die zwar nicht als eine strafbare Handlung eingestuft werden, jedoch als gesetzeswidrige Handlung. Der Gesetzgeber sieht für Ordnungswidrigkeiten eine entsprechende Verfolgung und Ahndung vor. Das Ordnungswidrigkeitengesetz fasst für alle Verstöße Vorschriften zusammen, die sich primär auf folgende Punkte beziehen:

  • Feststellung und Nachweis der Ordnungswidrigkeit
  • Verjährungsfrist der Ordnungswidrigkeit (Verfolgungsverjährung) und Ahndung
  • Verfahren/Bußgeldverfahren
  • Vollstreckung/Durchführung
Im Vergleich zu einem Strafprozess bei einer Straftat ist das Verfahren bei einer Ordnungswidrigkeit mit nicht ganz so strengen Maßstäben besetzt. So wird bei leichteren Ordnungswidrigkeiten nur eine Verwarnung ausgesprochen, während bei der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft in jedem Fall hinzugezogen wird.

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten

Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit wird zumeist mit einem Verwarnungsgeld (unter 60 €) bestraft.
Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit wird zumeist mit einem Verwarnungsgeld (unter 60 €) bestraft.

Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld von unter 60 Euro kommt es nicht zu einem Verwaltungsverfahren, vorausgesetzt das Verwarnungsgeld wird von der betreffenden Person unverzüglich bezahlt. Wird jemand beispielsweise mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h von der Polizei geblitzt, erhält dieser ggf. lediglich eine mündliche Verwarnung und die Zahlungsaufforderung eines Bußgeldes.

Andernfalls ergehen auch hier ein Bußgeldbescheid und das entsprechende Verfahren, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Zudem können die Behörden bei Ordnungswidrigkeiten weitere Nebenfolgen verhängen. Hierzu zählen:

  • Einziehung
  • Verfall
  • Fahrverbot bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Verjährung der Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG

Eine festgestellte Ordnungswidrigkeit unterliegt einer Verjährung, was bedeutet, dass eine Ahndung nach Ablauf der Frist nicht mehr erfolgen darf.

Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr muss der Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten ergehen. Demnach tritt die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit relativ schnell ein.

Nur bei Verkehrsdelikten, die mit Alkohol im Zusammenhang stehen, werden die Verjährungsfristen auf 6 Monate angehoben. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Verwaltungsbehörde eine entsprechende Maßnahme gegen den Fahrzeugführer ergreifen. Eine solche stellt das Versenden eines Anhörungsbogens dar, auf den der betroffene Fahrzeugführer innerhalb der Frist reagieren muss.

Für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten besteht ein bundeseinheitlicher Bußgeldkatalog, welcher die Regelsätze für Verstöße gegen die StVO beinhaltet. So kann sich jeder über die aktuellen Maßnahmen in Bezug auf die jeweilige Ordnungswidrigkeit informieren.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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