Inhaltsverzeichnis
Verhalten nach einem Unfall
Alleine im Jahr 2013 gab es zu rund 2.375.000 Unfälle, wobei ca. 2.084.000 von ihnen glücklicherweise nur einen Blechschaden zur Folge hatten. Die Anzahl an Menschen, die im Straßenverkehr ums Leben kamen, erreichte einen historischen Tiefstand, jedoch stieg die Gesamtmenge der Unfälle im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 % an.
Allgemeine Informationen zum Unfall:
Tatbestände in § 34 StVO
Bußgeldrechner: Unfall
Bußgeldtabelle: Falsches Verhalten bei einem Unfall
TBNR | Tatbestand | Strafe (€) |
---|---|---|
134000 | Sie hielten als Beteiligter eines Unfalles nicht unverzüglich an. | 30 |
134006 | Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten Ihre Beteiligung am Unfall anzugeben. | 30 |
134012 | Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben. | 30 |
134018 | Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten auf Verlangen Ihren Führerschein oder Fahrzeugschein vorzuweisen. | 30 |
134024 | Sie unterließen es als Beteiligter an einem Verkehrsunfall, anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten oder Geschädigten nach bestem Wissen Angaben über Ihre Haftpflichtversicherung zu machen. | 30 |
134030 | Sie unterließen es als Beteiligter eines Unfalles, nachdem Sie eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hatten, Ihren Namen und Ihre Anschrift am Unfallort zu hinterlassen. | 30 |
134100 | Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr. | 30 |
134101 | Sie sicherten als Beteiligter an einem Verkehrsunfall nicht den Verkehr, so dass es zu einem weiteren Unfall kam. | 35 |
134106 | Sie fuhren als Beteiligter eines Unfalles mit geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite. | 30 |
134107 | Sie fuhren als Beteiligter eines Unfalles mit geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite, so dass es zu einem weiteren Unfall mit Sachschaden kam. | 35 |
134112 | Sie beseitigten nach einem Unfall Unfallspuren, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen waren. | 30 |
FAQ: § 34 StVO – Unfall
Das richtige Verhalten bei einem Unfall umfasst insbesondere das Anhalten an der Unfallstelle, die Absicherung dieser, die Verständigung der Polizei sowie die Erstversorgung von möglichen Verletzten.
In diesem Fall kann der Tatbestand der Fahrerflucht vorliegen. Hierbei handel es sich um eine Straftat, die abhängig von den jeweiligen Umständen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann.
Mögliche Tatbestände können Sie dieser Bußgeldtabelle entnehmen.
Verschiedene Unfallarten:
Was ist nach einem Unfall zu tun?
Natürlich geht es grundsätzlich darum, es erst gar nicht zu einem Unfall mit dem Auto kommen zu lassen und falls doch, dass niemand schwer verletzt wird oder sogar ums Leben kommt.
Dies lässt sich aber leider nicht immer vermeiden – jedoch ist immerhin im Verlauf der letzten Jahre die Zahl an Verkehrstoten gesunken.
Wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem es lediglich Schäden am Auto gibt, steht Autofahrern trotzdem Ärger bevor: Nicht nur mit Versicherungen und Reparaturen am Auto, sondern mitunter auch eine Anzeige von der Polizei.
Die hier verlinkten Artikel klären über das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall, die Schadensregulierung oder verschiedene Unfallarten auf.
Weitere Ratgeber zu Unfallarten:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Die Vergehen, die hierbei geahndet werden, sind im § 34 StVO festgehalten. Diese Regeln umfassen allgemeine Grundprinzipien, die jeder Autofahrer spätestens in der Fahrschule gelernt haben sollte, jedoch werden sie dennoch immer wieder vernachlässigt oder mit Vorsatz gebrochen.
Oft sind vor allem Fahranfänger relativ ratlos, was genau zu tun ist, und kommen dadurch in zusätzliche rechtliche Schwierigkeiten, im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige von der Polizei . Doch auch Fahrer, die ihren Führerschein schon länger haben, wissen oft nicht, wie sie sich zu verhalten haben. Genau wie Erste Hilfe vergessen viele Autofahrer mit der Zeit die genauen Regeln nach einem Unfall.
Da bekanntermaßen Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte jeder Fahrer über die Gesetzeslage genau informiert sein.
Weitere Ratgeber zu Unfallarten:
Speziell nach einem Unfall sind Menschen ohnehin verwirrt oder sogar verletzt, was dazu führt, dass sie leicht bestimmte Schritte vergessen, die in dem Fall unternommen werden müssen.
Auch wenn die Bußgelder der StVO (Stand: 2014) für einzelne Verstöße vergleichsweise gering ausfallen, können sie weitere Vergehen nach sich ziehen, die dann weitaus schlimmere Auswirkungen haben. Vor allem Fahrerflucht ist hierbei ein häufiges Delikt.
Die meisten Menschen wissen oft nicht, was sie tun sollen, wenn sie beispielsweise ein geparktes Auto anfahren, aber der Besitzer nirgendwo zu sehen ist. So kann schnell aus einem Bagatellunfall eine Straftat werden, obwohl der Unfallverursacher keine bösen Absichten hatte.