Wer muss die Kosten tragen?
Anhänger sind ein beliebtes Utensil für den Transport von Möbeln oder Baumaterialien. Doch wer nur wenig bis keine Erfahrungen damit hat, für den ist es erst einmal ungewohnt, mehr Last hinter sich her zu ziehen und vor allem auch insgesamt mit einem längeren Gefährt unterwegs zu sein.
Da scheint es nicht verwunderlich, wenn sich Autofahrer immer wieder verschätzen und mit dem PKW-Anhänger einen Unfall verursachen.
Auch wenn die Ladung des Anhängers nicht ordnungsgemäß gesichert ist, kann ein Unfall mit dem Anhänger oftmals nicht mehr verhindert werden.
Damit Sie wissen, wie Sie im besten Fall reagieren sollten, wenn es zu einem Unfall mit einem PKW-Anhänger kommt und welche Versicherung für Schäden am Fahrzeug aufkommt, sind die wichtigsten Informationen darüber in diesem Ratgeber zusammengefasst.
FAQ: Unfall mit Anhänger
In diesem Fall treten die Versicherungen von Zugfahrzeug und Anhänger als Gesamtschuldner auf und teilen sich die Kosten.
Informationen zum Pferdeanhänger finden Sie hier.
In diesem Fall ist die Verständigung der Polizei in der Regel in den Vertragsunterlagen vorgeschrieben.
Inhaltsverzeichnis
Wie handeln Sie richtig nach einem Anhänger-Unfall?
Auf den deutschen Straßen sind bestimmte Schritte vorgeschrieben, wie sich Unfallbeteiligte nach einem Verkehrsunfall am besten verhalten sollten. Zunächst gehört es dazu, die Unfallstelle ausreichend abzusichern.
Das ist vor allem wichtig, weil es dadurch nicht mehr zu sogenannten Folgeunfällen kommen kann und somit auch keine weiteren Personen mit in den Unfall mit Anhänger verwickelt werden können.
Anschließend sollten Sie die Polizei und den Rettungsdienst verständigen. Zwar ist dies keine Pflicht, wenn es nicht zu einem Personenschaden kam, aber trotzdem ratsam.
Die Polizei fertig nämlich ein Unfallprotokoll an, was Ihnen im Ernstfall bei Versicherungsfragen helfen kann. Zu guter Letzt sollten Sie schnellstmöglich Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, wenn der Unfall mit dem Anhänger dies verlangt.
Was gilt für einen Unfall mit dem Pferdeanhänger?
Im Allgemeinen gelten hierfür dieselben Verhaltensmaßnahmen, wie es bei einem Unfall mit anderen Anhängern der Fall ist. Nicht in Vergessenheit geraten sollte jedoch, dass immer ein zusätzliches Lebewesen betroffen ist, wenn ein Pferdeanhänger in einen Unfall gerät. Denn auch das Pferd kann hierbei zu Schaden kommen.
Versicherungsfragen bei einem Unfall mit Anhänger
Dass jedes Auto für die Teilnahme am Straßenverkehr versichert sein muss, sollte jedem Fahrzeughalter klar sein. Dass selbiges allerdings auch für Anhänger gilt, ist vielen Menschen nicht bewusst. So legt es jedoch § 8 des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG) fest.
Denn kommt es wirklich einmal zu einem Unfall, kann nur dann die Schadensregulierung über die Versicherung abgewickelt werden.
Geschieht ein Unfall mit einem PKW-Anhänger, dann springen für die Schadensregulierung immer beide Versicherungen ein, also die des Autos und des Anhängers. Beide gemeinsam stellen demnach einen Gesamtschuldner dar. Vor allem ist diese Regelung relevant für gemietete Anhänger, da es in solch einem Fall wahrscheinlich ist, dass das Fahrzeug bei einem anderen Unternehmen versichert ist, als der Anhänger.