Unfall im Ausland: In der Fremde Bescheid wissen, was zu tun ist

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was sollten Sie bei einem Verkehrsunfall im Ausland nicht vergessen?

Autounfall im Ausland: Eine Schadensregulierung erfolgt auch hier über die Kfz-Versicherung.
Autounfall im Ausland: Eine Schadensregulierung erfolgt auch hier über die Kfz-Versicherung.

Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, möchte vielleicht auch im Ausland nicht auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sein. Sei es im Urlaub oder auf einer geschäftlichen Reise – unabhängig zu sein von Bus, Bahn und Co. ist vielen Autofahrern sehr wichtig.

Leider kann es aber auch im Ausland zu einem Unfall kommen, denn Unachtsamkeit und Fehler kommen nicht nur hierzulande vor. Wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie einen Unfall im Ausland hatten, erfahren Sie hier im Ratgeber.

FAQ: Unfall im Ausland

Welche Vorkehrungen sollten Sie im Vorfeld treffen?

Worauf es bei der Reisevorbereitung ankommt, um für einen Unfall im Ausland gewappnet zu sein, erfahren Sie hier.

Wie muss ich bei einem Unfall im Ausland verhalten?

In der Regel unterscheiden sich die Vorschriften zum Verhalten nach einem Unfall nicht groß. Unterschiede kann es allerdings unter anderem bei der Warnwestenpflicht und der Benachrichtigung der Polizei geben. Informieren Sie sich daher im Vorfeld.

Wer kommt für Schäden bei einem Unfall im Ausland auf?

Bevor Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Sie über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie als Unfallverursacher nicht zur Kasse gebeten werden. Von großer Relevanz kann dabei auch die Selbstbeteiligung sein. Dies gilt insbesondere bei einem Unfall mit dem Mietwagen.

Unfall im Ausland: Was tun im Vorfeld?

Sie sollten sich bereits vor Reiseantritt um eine entsprechende Unfallversicherung kümmern, damit Sie für den Fall abgesichert sind, dass es tatsächlich zum Autounfall im Ausland kommt. Ausgenommen hiervon sind das europäische Länder, denn innerhalb der EU wird bei einem Unfall im Ausland die Schadensregulierung über die deutsche Haftpflichtversicherung vorgenommen. Nachzuweisen ist diese über die sogenannte „grüne Karte“, die Sie in jedem Fall immer dabei haben sollten.

Einen Unfall im Ausland gehabt: Was nun? Bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an die Abläufe der Rettungskette.
Einen Unfall im Ausland gehabt: Was nun? Bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an die Abläufe der Rettungskette.

In nicht-europäischen Ländern sollte jedoch eine separate Autoversicherung im Ausland abgeschlossen werden. Eine gute Vorbereitung ist deshalb das A und O:

  • Nehmen Sie innerhalb der EU die grüne Karte mit ins Ausland. Außerhalb davon sollte eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
  • Sollte es zu einem Auslandsunfall kommen, ist es ratsam, Vordrucke des EU-Unfallberichts dabei zu haben: auf deutsch, englisch und der Landessprache Ihres Reiselands.
  • Vermerken Sie in Ihren Unterlagen für die Kfz-Versicherung im Ausland die Telefonnummer vom Zentralruf der Autoversicherer
    • in Deutschland: 0800 25 0 26
    • aus dem Ausland: 0049 40 300 330 300
  • Informieren Sie sich über die landesspezifischen Verkehrsregeln.

Wie reagieren Sie richtig bei einem Kfz-Unfall im Ausland?

Im Prinzip sind die Abläufe nach einem Unfall im Ausland nicht anders, als die bei einem in Deutschland. Das Erste, was zu tun ist, sollte demnach auch hier die Absicherung der Unfallstelle sein. Falls nötig, ist danach Erste Hilfe zu leisten und der Notruf zu wählen.

Nützlich zu wissen ist hierbei, dass die Nummer für den Notruf 112 europaweit gilt!

Sind alle Beteiligten in Sicherheit und versorgt, sollte der Kfz-Schaden des Unfalls im Ausland unter die Lupe genommen werden. Unter Umständen ist es ratsam, hierfür die Polizei auch bei kleinen Blechschäden zu rufen. Bei einem schweren Unfall ist davon abzuraten, sich auf die Fahrbahn zu stellen, Fotos zu machen oder die Fahrzeuge zu begutachten. Das übernimmt die Polizei.

Um bei einem Unfall im Ausland für eine Abwicklung in reibungsloser Form zu sorgen, sollte in jedem Fall ein Unfallbericht angefertigt werden. Darin sind sowohl Ihre persönlichen Daten als auch die Ihres Unfallgegners vermerkt.

Unfall im Ausland: Wer zahlt den Schaden?

Hilfreich kann es hierbei sein, wenn Sie bereits Vordrucke des Unfallberichts auf deutsch und der Landessprache Ihres Reiselandes zur Hand haben. Dann müssen Sie und Ihr Streitpartner bei einem Unfall im Ausland in Sachen Versicherung nur noch das passende Formular ausfüllen.

Kommt es also unerwartet doch einmal zu einem Autounfall im Ausland, ist klar, was zu tun ist: einen Unfallbericht schreiben und diesen zur Schadensregulierung an die Versicherung weiterleiten. Dies ist jedoch kein allgemeines Muss. Achten Sie darauf, dass alle nötigen Details enthalten sind: Namen, Anschriften, Versicherungsnummern, Details des Unfalls, Unfallort und -zeit, Kennzeichen und Unfallskizze.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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