Schuldfrage beim Unfall
Kommt es im Zuge eines Unfalls zu Schäden am Fahrzeug, stellen sich die Beteiligten meist schnell die Frage, wer für die notwendigen Reparaturen aufkommen muss.
Ausschlaggebend für die Schadensregulierung ist dabei die Schuldfrage. Es muss also derjenige zahlen, welcher für den Zusammenstoß verantwortlich ist.
Doch was, wenn am Unfall beide Schuld tragen? Wer zahlt dann was? Und welche Versicherung greift in diesem Fall? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Beide Parteien am Unfall Schuld
Hier finden Sie die Definition gemäß BGB.
In der Regel basiert die Einschätzung auf einer Unfallanalyse sowie der Rekonstruktion des Unfallgeschehens.
Diese Informationen haben wir hier zusammengefasst.
Wann liegt eine Teilschuld vor?
Bei einem Verkehrsunfall lässt sich nicht immer nur ein einzelner Schuldiger ausmachen. Denn in der Regel haben die Unfallbeteiligten jeweils eine Teilschuld. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) befasst sich mit einem solchen Mitverschulden in § 254 Abs. 1 BGB:
Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
Die Frage bei einem Unfall, an dem beide Schuld haben, nach dem „Wer zahlt was?“, hängt demnach von den Umständen des Unfalls ab. Denn daraus ergeben sich die Schuldanteile der Beteiligten. In diesem Zusammenhang wird eine entsprechende Aufteilung auch Haftungsquote genannt.
Unfall: Beide sind Schuld, doch welche Versicherung zahlt?
In der Regel kommt die Haftpflichtversicherung für die Kosten bzw. Schäden des Unfallgegners auf. In unserem Beispiel müsste Fahrer A daher nicht selbst für die 25 Prozent aufkommen, sondern würde dies über seine Versicherung regulieren. Auch Fahrer B lässt die 75 Prozent über seine Haftpflichtversicherung abwickeln.
Daher ist es nach einem Unfall in der Regel sinnvoll, sich direkt an die Versicherung des Unfallgegners zu wenden. Dafür sind Sie nicht einmal auf die Auskunft der Gegenseite angewiesen. Denn mithilfe des Autokennzeichens lässt sich die Versicherung über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden.
Für die restlichen 25 Prozent der Reparaturkosten muss Fahrer A hingegen selbst aufkommen. Ist dieser im Besitz einer Vollkaskoversicherung, sollte diese den Anteil übernehmen. Hat er allerdings nur eine Teilkasko abgeschlossen, muss er für den Schaden anteilig aus eigener Tasche aufkommen.
Streit um Teilschuld vermeiden
Möchten Sie lange Auseinandersetzung bei einem Unfall, an dem beide Schuld tragen, zum „Wer zahlt was?“ vermeiden, sollten Sie bereits am Unfallort die Polizei verständigen. Denn durch die Beweissicherung vor Ort sowie die Befragung möglicher Zeugen kann sie zur Klärung der Schuldfrage beitragen.
Darüber hinaus sollten beide Beteiligten einen Unfallbericht ausfüllen und darin den Unfallhergang schildern. Diese Aussagen können sich auf die Ermittlung der Haftungsquote auswirken. Es besteht zudem die Möglichkeit, ein Gutachten zum Unfallhergang in Auftrag zu geben.