Nach einem Verkehrsunfall ist die Beurteilung der Schäden am Fahrzeug wichtig, denn ein Gutachten ist häufig für die Schadensregulierung notwendig. Denn durch ein Schadengutachten wird der Umfang des tatsächlichen Schadens am Fahrzeug ermittelt. Außerdem kann es unter anderem dazu beitragen, den Unfallhergang zu rekonstruieren und Ansprüche zu sichern.
In den meisten Fällen darf der Geschädigte eines Unfalls sich für die Begutachtung des Schadens an einen Gutachter seiner Wahl wenden. Allerdings ist es dabei für viele Autofahrer unmöglich, eine Aussage über Fachkenntnis und Objektivität des Prüfers zu tätigen. Aus diesem Grund liegt es nahe, bei der Auswahl auf bekannte Organisationen oder Vereine zurückzugreifen.
Eine solche Option ist der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein, Autofahrern wohl eher als DEKRA bekannt. Doch welche Aufgaben übernimmt ein DEKRA-Sachverständiger beim Unfallgutachten? Und wer muss für die Gutachterkosten aufkommen? Diese und weitere Fragen werden im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: DEKRA-Sachverständiger
Ein DEKRA-Sachverständiger kann nach einem Unfall für die Einschätzung des Schadens am Fahrzeug beauftragt werden. Ein solches Gutachten ist vor allem für die Versicherung des Unfallverursachers wichtig und dient der Schadensregulierung.
Diese Informationen könne Sie hier nachlesen.
Die Kosten für das Gutachten muss in der Regel der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung tragen
DEKRA Gutachter: Woraufhin werden Kfz nach einem Unfall untersucht?
Wird ein DEKRA-Sachverständiger mit der Beurteilung von Fahrzeugschäden nach einem Unfall beauftragt, erwarten Autobesitzer – wie bei jedem anderen Sachverständigen auch – Kompetenz und Objektivität. Bei der Begutachtung des Unfallwagens durch den Gutachter der DEKRA werden deshalb unter anderem folgende Aspekte beim Kfz-Gutachten geprüft:
- Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Wagen
- Dokumentation der Schäden durch Fotos
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Einschätzung zur Dauer der Reparatur
- Angaben zu möglichen Vorschäden des Autos
- Bestimmung des Wiederbeschaffungswertes
- Ermittlung des Restwertes
- Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit einer Reparatur (Liegt ein Totalschaden vor?)
Kann bei Unzufriedenheit gegen ein Gutachten vorgegangen werden?
Gutachten sollten generell objektiv und nachvollziehbar sein, dabei ist es irrelevant, ob es sich um einen selbständigen Sachverständigen oder einen zur DEKRA gehörenden Kfz-Gutachter handelt. Allerdings kann eine Einschätzung des Unfallschadens auch zu Unzufriedenheit bei einer Unfallpartei führen.
In solchen Fällen besteht die Möglichkeit eines zweiten Gutachtens. Allerdings müssen Sachverständige dann häufig selbst finanziert werden. Führt auch diese Maßnahme nicht zu Einigung, ist der letzte Schritt eine Verhandlung vor Gericht. Im Zuge der Beweisaufnahme können dort beide Gutachter – also auch ein DEKRA-Sachverständiger – als Zeugen auftreten.
Wer muss für den DEKRA-Gutachter nach einem Unfall aufkommen?
Bei einem Verkehrsunfall gilt grundsätzlich, dass der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung für viele Kosten des Geschädigten aufkommen muss. Wird also ein von der DEKRA zertifizierter Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt, entstehen für das Unfallopfer in der Regel dadurch keine Kosten.
Achtung! Entstand durch den Verkehrsunfall nur ein Bagatellschaden – liegen die vermeintlichen Reparaturkosten also unter 750 Euro – werden die Kosten für ein Gutachten durch den DEKRA-Sachverständiger nicht von der Versicherung übernommen. In solchen Fällen wird davon ausgegangen, dass ein solches unnötig ist und ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreicht.