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Kfz-Gutachten: Welcher Preis ist angemessen?
Abhängig von der Schwere des jeweiligen Unfalls, kommen früher oder später die Fragen auf, wie hoch der Schaden am Fahrzeug ausfällt und ob sich eine Reparatur noch lohnt. Antworten darauf gibt ein Schaden- bzw. Unfallgutachten.
Der Gutachter stellt nach einem Autounfall die Schäden am Fahrzeug fest und dokumentiert diese. Das Schadengutachten enthält Angaben über die Höhe der Reparaturkosten, den möglichen Nutzungsausfall und zum gesamten Schadenumfang.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie wichtige Informationen darüber, wie Gutachter die Kosten fürs Gutachten berechnen. Zusätzlich dazu werden die folgenden Fragen beantwortet: Was kostet ein Sachverständiger? Und wer muss die Kosten für einen Gutachter beim Auto tragen?
FAQ: Gutachterkosten
Wird nach einem Unfall ein Gutachten für ein Auto bestellt, entstehen Kosten. Zu tragen sind diese meist vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung.
Die Kosten für ein Kfz-Gutachten ergeben sich in der Regel aus dem vorliegenden Schaden.
Prüft ein Sachverständiger Ihr Auto, entstehen dadurch Kosten. Dafür sollte Sie aber auch erwarten können, dass ein Experte Ihr Fahrzeug unter die Lupe nimmt. Was einen Sachverständigen auszeichnen sollte, erfahren Sie hier.
Was kostet ein Gutachter, der ein Auto nach einem Unfall begutachtet?
Wird ein Gutachter nach einem Autounfall bestellt, entstehen Kosten. In der Regel bemessen sich diese an der Höhe des Schadens. Je größer also der Schaden ist, desto höher wird auch die Rechnung ausfallen.
Die Berechnung der durch den Gutachter entstandenen Kosten orientiert sich üblicherweise an Tabellen, die von großen Sachverständigen-Verbänden herausgegeben werden.
Abhängig von der Schadenshöhe und Aufwand veranschlagt der Sachverständige den Preis. Wie der Schadenswert bei einem Auto die vom Gutachter ermittelten Kosten beeinflusst, veranschaulicht die nachfolgende Tabelle, die Beispiele der Honorarbefragung des BVSK von 2018 enthält:
Schadenhöhe | Grundhonorar |
---|---|
500 € | 165 - 230 € |
1.000 € | 245 - 310 € |
2.500 € | 405 - 470 € |
5.000 € | 573 - 657 € |
10.000 € | 815 - 933 € |
25.000,00 | 1.445 - 1.686 € |
Allerdings muss ein Sachverständiger, der ein Kfz begutachtet, die Kosten nicht immer anhand einer solchen Tabelle bemessen. Denn diese dient lediglich dazu, das Grundhonorar bestimmen. Zusätzlich fallen auch noch Nebenkosten für beispielsweise Telefonate, Fotos, Porto oder die Anfahrt an. Darüber hinaus ist auch eine Abrechnung auf Stundenbasis möglich.
Wer muss die Gutachterkosten beim Kfz tragen?
Die Kosten für ein Sachverständigengutachten muss in der Regel der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung tragen. Für den Geschädigten entstehen durch einen bestellten Gutachter nach einem Autounfall also keine Kosten, denn die Versicherung muss diese erstatten.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt allerdings bei sogenannten Bagatellschäden. Aufgrund des geringen Schadens reicht in solchen Fällen ein Kostenvoranschlag von einer Werkstatt aus und die gegnerische Versicherung muss die Kosten für den Sachverständiger nicht tragen.
Wird allen Unfallbeteiligten eine Teilschuld zugesprochen, werden auch die Sachverständigenkosten aufgeteilt. Der Anteil der für den Gutachter anfallenden Kosten entspricht dabei auch dem Schuldanteil.
Gutachter bei einem Autounfall: Was sollte einen Sachverständigen auszeichnen?
Damit der Unfallschaden und damit auch der Schadenersatz objektiv ermittelt wird, ist ein unabhängiges Gutachten wichtig. Aus diesem Grund sind viele Geschädigte skeptisch, wenn die gegnerische Versicherung anbietet, einen eigenen Sachverständiger zu schicken. Liegt doch der Verdacht nahe, dass durch einen solchen Gutachter mögliche Kosten und Schäden heruntergespielt werden.
Deshalb sollten Sie bei der Wahl eines Gutachters auf folgende Merkmale achten:
- öffentlich bestellt
- vereidigt oder zertifiziert
- Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur
- Mitglied in einem unabhängigen Berufsverband