Unfall-Gutachter selber wählen: Ist das möglich?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einigen sich beide auf einen Gutachter, muss das Gericht dieser Einigung Folge leisten.
Nach einem Unfall muss der Schaden an einem Fahrzeug begutachtet werden, um zu klären, welchen Anspruch auf Schadensersatz die geschädigte Person hat. In der Regel übernimmt die Versicherung die Bestellung eines Sachverständigen. Kann ein Geschädigter einen Unfall-Gutachter aber auchselber wählen?

FAQ: Unfall-Gutachter selber wählen

Darf ich bei einem Unfall den Gutachter selbst wählen?

Ja, als Geschädigter können Sie Ihr Fahrzeug durch einen unabhängigen Gutachter untersuchen lassen.

Wer trägt die Kosten für den selbstgewählten Gutachter?

Die Gutachterkosten sind ein Teil der Prozesskosten und müssen daher von der unterlegenen Partei übernommen werden. Es kommt somit auf die Bewertung der Schuldfrage an.

Worauf kommt es bei der Wahl eines Gutachters an?

Damit das Gutachten eine hohe Beweiskraft hat, sollte es sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Kfz-Sachverständigen handeln. Über weitere Merkmale informieren wir hier.

Wer bewertet den Schaden am Unfallwagen?

Ist es erlaubt, nach einem Unfall den Gutachter selber zu wählen?
Ist es erlaubt, nach einem Unfall den Gutachter selber zu wählen?

Ist bei einem Unfall ein Sachschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden, muss die Höhe des Schadens bestimmt werden, damit die Versicherung weiß, wie viel sie dem Unfallopfer bezahlen muss. Die gegnerische Versicherung beauftragt dann in der Regel einen Sachverständigen, der für den entstandenen Schaden eine bestimmte Summe festlegt.

Wird ein Unfall-Gutachter von der Versicherung beauftragt, handelt dieser natürlich in deren Interesse. Die Versicherung will natürlich so wenig wie möglich für den Schaden bezahlen, deshalb ist es für sie von Vorteil, wenn der von ihr beauftragte Gutachter die Summe für den Schaden möglichst gering beziffert.

Vertrauen Sie also dem Sachverständigen der gegnerischen Versicherung nicht, können Sie einen eigenen Gutachter mit der Erstellung eines Unfallgutachtens beauftragen. Aber worauf muss ich achten, wenn ich einen Unfall-Gutachter selber wählen will? Und wer übernimmt die Kosten für dessen Beauftragung?

Eigener Unfall-Gutachter nach einem Unfall: Geht das überhaupt?

Laut § 404 der Zivilprozessordnung (ZPO) obliegt die Auswahl der Sachverständigen in einem Schadensersatzprozess in der Regel dem Prozessgericht.

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie aber als Unfallopfer das Recht, den Schaden an Ihrem Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten zu lassen. Das gilt in der Regel auch, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Unfall-Gutachter beauftragt hat.

Beide Parteien haben demnach das Recht, einen Sachverständigen vorzuschlagen. Einigen sich beide auf einen Gutachter, muss das Gericht dieser Einigung Folge leisten.

Unfall-Gutachter selber wählen: Wer übernimmt die Kosten?

Eigener Gutachter nach einem Unfall: Wer übernimmt die Kosten?
Eigener Gutachter nach einem Unfall: Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel sind die Gutachterkosten Teil der Prozesskosten und sollten also am Ende vom im Prozess Unterlegenen übernommen werden. In einigen Fällen kann es aber trotzdem passieren, dass die Beauftragung eines eigenen Gutachters Ihnen in Rechnunggestellt wird.

Bestellt die gegnerische Versicherung einen Versicherungsgutachter und schlägt diesen als einzigen Gutachter im Prozess vor, sollten Sie dies nicht akzeptieren. Willigen Sie nämlich ein und entscheiden sich im Anschluss dafür, doch einen Unfall-Gutachter selber zu wählen, kann es sein, dass die Kosten für diesen von der gegnerischen Versicherung nicht beglichen werden.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie für die Bestellung eines unabhängigen Unfall-Gutachters nicht bezahlen müssen, sollten Sie außerdem beachten, dass dieser für seine Dienste keine außergewöhnlich hohen Kosten in Rechnung stellt. Andernfalls könnte es sein, dass die gegnerische Versicherung nur einen Teil seiner Kosten übernimmt.

Aber Achtung: Handelt es sich bei dem entstandenen Schaden um einen Bagatellschaden von unter 750 Euro, sind Sie im Normalfall nicht dazu berechtigt, einen Unfall-Gutachter selber zu wählen.

Worauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Unfall-Gutachter selber wählen?

Bei der Wahl des Gutachters sollten Sie beachten, dass dieser entweder

  • öffentlich bestellt und vereidigt oder
  • zertifiziert und in einem Berufsverband Mitglied ist.

Ist ein Sachverständiger öffentlich bestellt, wird dieser in der Regel von einem Prozessgericht bevorzugt. § 404 der ZPO legt nämlich unter Absatz 3 in Bezug auf öffentlich bestellte Gutachter folgendes fest:

Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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