Inhaltsverzeichnis
Bußgeldrechner: Unfall
Bangen um den „Lappen“
Statistisch stellen junge Fahranfänger nicht nur die am meisten gefährdeten, sondern auch die gefährlichsten Fahrer dar. Führerscheinneulinge sind nicht nur häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt, sondern kommen dabei auch meist selbst zu Schaden. In Deutschland sind im Jahr 2016 insgesamt 65.908 junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren verunglückt, davon wurden 435 getötet.
Doch auch ohne Personenschaden sind viele junge Menschen nach einem Crash im Verkehr überfordert und auch verunsichert – gerade dann, wenn der Unfall in der eigenen Probezeit stattfand. Wie es danach weitergeht und mit welchen Sanktionen Sie rechnen können, ist hier zusammengefasst.
FAQ: Unfall in der Probezeit
Je nachdem, welche Umstände zum Unfall geführt haben, kann das Ganze als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat angesehen werden, was wiederum die drohenden Sanktionen beeinflusst. Trifft Sie keine Schuld am Crash, müssen Sie in der Regel auch keine Konsequenzen befürchten.
Auch hier spielt es eine Rolle, welches Fehlverhalten zum Unfall in der Probezeit führte. Waren Sie beispielsweise 21 km/h zu schnell oder haben eine rote Ampel überfahren, woraufhin es zum Zusammenstoß kam, handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird daraufhin von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Bei einem Unfall in der Probezeit kommt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers für Schäden auf, die dem Unfallgegner dabei entstanden sind.
Im Video: Verhalten beim Unfall
Allgemeine Infos: So wird ein Unfall abgewickelt
Hat es gekracht, dann sind der Schock und die Ratlosigkeit natürlich erstmal groß – gerade dann, wenn es sich um den ersten Unfall handelt. Deshalb sollten sich junge Fahrer möglichst vorher mit den üblichen Maßnahmen nach einem Verkehrscrash auseinandersetzen.
Kam es zu einem Unfall – in der Probezeit oder nicht – dann gilt als erstes: Den Zustand des/der Anderen überprüfen und die Unfallstelle absichern. Leisten Sie erste Hilfe, wenn nötig. Informieren Sie Rettungskräfte, wenn es zu schweren Personenschäden kam. Schalten Sie den Warnblinker an und stellen Sie das Warndreieck auf.
Sichern Sie Beweise und sprechen Sie, sofern möglich, mit dem anderen Unfallbeteiligten. Wie kam es zu dem Vorfall? Welche Schäden sind entstanden? Machen Sie Fotos und füllen Sie am besten gemeinsam einen Unfallbericht aus.
Tauschen Sie Personalien aus. Wenn es Zeugen gab, befragen Sie diese und nehmen Sie auch deren Personalien auf.
Klären Sie, ob das Einschalten der Polizei nötig ist oder nicht. Kam es bei dem Unfall in der Probezeit lediglich zu Bagatellschäden, dann wird die Polizei im Regelfall nicht informiert. In bestimmten Situationen sollte jedoch stets die Polizei hinzukommen – z. B. dann, wenn
- ein Firmen- oder Mietwagen in den Unfall verwickelt war,
- große Sachschäden verursacht wurden,
- wenn Sie oder der/die Andere verletzt wurden,
- keine Einigung mit dem Unfallgegner erzielt werden kann oder
- der Unfallgegner gar verschwunden ist.
Sie sollten Sie nicht davor scheuen, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – auch, wenn Sie in der Probezeit einen Unfall gebaut haben. Zudem kann Sie im Regelfall niemand zwingen, irgendwelche Aussagen zu treffen. Niemand muss sich selbst belasten!
Was passiert danach?
Grundsätzlich ist es für den weiteren Verlauf erst einmal irrelevant, ob der Unfall in der Probezeit eines Fahrers stattfand oder nicht. Wie es weitergeht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie die Polizei eingeschaltet haben.
Wurde die Polizei informiert und es war Ihr Fehlverhalten, das zu dem Zusammenstoß geführt hat, dann geht die Sache meist an eine zuständige Behörde. Nach einigen Wochen erhalten Sie im Regelfall einen Bußgeldbescheid per Post. In diesem werden Sie über Ihre Sanktionen informiert.
Zudem steht nach einem Unfall die Schuldfrage im Raum und dementsprechend auch, wer für die entstandenen Schäden haftet. Das bedeutet, dass Sie zu dem Post von der gegnerischen bzw. der eigenen Versicherung erhalten werden.
Wonach richtet sich mein Strafmaß?
Haben Sie einen Unfall in der Probezeit gebaut und Sie tragen Schuld oder Teilschuld an dem Ereignis, dann bedenken Sie, dass Fahranfänger gesondert bewertet werden! Während die Probezeit noch läuft, wird nämlich in sogenannte A-Verstöße und B-Verstöße unterschieden, wobei A-Verstöße die schwerwiegenderen sind.
Nebst dieser strengen Bewertung gilt es natürlich, die genauen Umstände zu beleuchten:
- War der Grund des Unfalls höhere Macht (extreme Wetterverhältnisse etc.) oder tragen die Unfallbeteiligten Schuld?
- Um welchen Unfalltyp handelt es sich? (Auffahrunfall, Frontalzusammenstoß etc.)
- Wie war das Verhalten der Unfallbeteiligten nach dem Geschehen?
- Handelt es sich um einen Unfall in der Probezeit mit Personenschaden oder kam es „nur“ zu Sachschäden?
Haben Sie in Ihrer Probezeit einen Unfall verursacht und möchten wissen, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog verhängt werden, dann können Sie den oben stehenden Rechner verwenden.
Muss ich meinen Führerschein abgeben oder nicht?
Nichtsdestotrotz ist in bestimmten Fällen mit großer Wahrscheinlichkeit der Lappen weg. Dies gilt zum Beispiel für Alkohol- und Drogendelikte. Ist der Führerschein auf Probe und ein Unfall wurde verursacht, weil der Fahrer nicht nüchtern war, dann müssen Betroffene in der Regel von einem Führerscheinentzug ausgehen. Abgesehen von solchen Rauschfahrten führen drei A-Verstöße oder unterlassene Hilfeleistung im Regelfall zu einem sofortigen Fahrerlaubnisentzug.
Kam es in der Probezeit vom Führerschein zu einem Unfall und dem Fahrer kann eine Fahrlässigkeit oder sogar ein Vorsatz unterstellt werden, dann droht ebenfalls der dauerhafte Führerscheinverlust.
Achtung: Ein Zettel an der Autoscheibe ist nicht ausreichend!
Auch ein verhältnismäßig harmloser Unfall in der Probezeit kann mitunter sehr streng geahndet werden! Ein gutes Beispiel hierfür ist der Vorwurf der Fahrerflucht. Von den vielen möglichen Vergehen im Straßenverkehr ist diese sogenannte Fahrerflucht eine der schwerwiegendsten. Denn dabei handelt es sich nicht nur um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
Hier ist Vorsicht geboten: Der Tatbestand der Fahrerflucht (korrekte Bezeichnung: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist in der Regel immer dann erfüllt, wenn Sie nicht lang genug am Ort des Geschehens bleiben! Angenommen, Sie verursachen einen Unfall in der Probezeit ohne Personenschaden, bei welchem Sie in einem Parkhaus ein anderes Fahrzeug touchieren. Normalerweise müssten Sie nun eine bestimmte Wartezeit ableisten. Der andere Fahrer ist jedoch nirgends zu sehen und Sie haben es eilig.