Ich hatte einen Unfall in der Probezeit – was passiert jetzt?

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 10. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was droht bei einem Unfall in der Probezeit?

Bußgeldrechner: Unfall

Bangen um den „Lappen“

Was müssen Fahranfänger befürchten, wenn Sie einen Unfall während der Probezeit haben?
Was müssen Fahranfänger befürchten, wenn Sie einen Unfall während der Probezeit haben?

Statistisch stellen junge Fahranfänger nicht nur die am meisten gefährdeten, sondern auch die gefährlichsten Fahrer dar. Führerscheinneulinge sind nicht nur häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt, sondern kommen dabei auch meist selbst zu Schaden. In Deutschland sind im Jahr 2016 insgesamt 65.908 junge Fahrer zwischen 18 und 24 Jahren verunglückt, davon wurden 435 getötet.

Doch auch ohne Personenschaden sind viele junge Menschen nach einem Crash im Verkehr überfordert und auch verunsichert – gerade dann, wenn der Unfall in der eigenen Probezeit stattfand. Wie es danach weitergeht und mit welchen Sanktionen Sie rechnen können, ist hier zusammengefasst.

FAQ: Unfall in der Probezeit

Was passiert, wenn ich einen Unfall in der Probezeit verursache?

Je nachdem, welche Umstände zum Unfall geführt haben, kann das Ganze als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat angesehen werden, was wiederum die drohenden Sanktionen beeinflusst. Trifft Sie keine Schuld am Crash, müssen Sie in der Regel auch keine Konsequenzen befürchten.

Wird die Probezeit bei einem Unfall automatisch verlängert?

Auch hier spielt es eine Rolle, welches Fehlverhalten zum Unfall in der Probezeit führte. Waren Sie beispielsweise 21 km/h zu schnell oder haben eine rote Ampel überfahren, woraufhin es zum Zusammenstoß kam, handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird daraufhin von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert.

Wer kommt bei einem Unfall in der Probezeit für die entstandenen Schäden auf?

Bei einem Unfall in der Probezeit kommt normalerweise die Haftpflichtversicherung des Verursachers für Schäden auf, die dem Unfallgegner dabei entstanden sind.

Im Video: Verhalten beim Unfall

Im Video: Wie verhalten Sie such beim Unfall richtig?
Im Video: Wie verhalten Sie such beim Unfall richtig?

Allgemeine Infos: So wird ein Unfall abgewickelt

Hat es gekracht, dann sind der Schock und die Ratlosigkeit natürlich erstmal groß – gerade dann, wenn es sich um den ersten Unfall handelt. Deshalb sollten sich junge Fahrer möglichst vorher mit den üblichen Maßnahmen nach einem Verkehrscrash auseinandersetzen.

Ist der Führerschein auf Probe? Ein Unfall mit Personenschaden sollte der Polizei gemeldet werden
Ist der Führerschein auf Probe? Ein Unfall mit Personenschaden sollte der Polizei gemeldet werden.

Kam es zu einem Unfall – in der Probezeit oder nicht – dann gilt als erstes: Den Zustand des/der Anderen überprüfen und die Unfallstelle absichern. Leisten Sie erste Hilfe, wenn nötig. Informieren Sie Rettungskräfte, wenn es zu schweren Personenschäden kam. Schalten Sie den Warnblinker an und stellen Sie das Warndreieck auf.

Sichern Sie Beweise und sprechen Sie, sofern möglich, mit dem anderen Unfallbeteiligten. Wie kam es zu dem Vorfall? Welche Schäden sind entstanden? Machen Sie Fotos und füllen Sie am besten gemeinsam einen Unfallbericht aus.
Tauschen Sie Personalien aus. Wenn es Zeugen gab, befragen Sie diese und nehmen Sie auch deren Personalien auf.

Klären Sie, ob das Einschalten der Polizei nötig ist oder nicht. Kam es bei dem Unfall in der Probezeit lediglich zu Bagatellschäden, dann wird die Polizei im Regelfall nicht informiert. In bestimmten Situationen sollte jedoch stets die Polizei hinzukommen – z. B. dann, wenn

  • ein Firmen- oder Mietwagen in den Unfall verwickelt war,
  • große Sachschäden verursacht wurden,
  • wenn Sie oder der/die Andere verletzt wurden,
  • keine Einigung mit dem Unfallgegner erzielt werden kann oder
  • der Unfallgegner gar verschwunden ist.

Sie sollten Sie nicht davor scheuen, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – auch, wenn Sie in der Probezeit einen Unfall gebaut haben. Zudem kann Sie im Regelfall niemand zwingen, irgendwelche Aussagen zu treffen. Niemand muss sich selbst belasten!

Was passiert danach?

Grundsätzlich ist es für den weiteren Verlauf erst einmal irrelevant, ob der Unfall in der Probezeit eines Fahrers stattfand oder nicht. Wie es weitergeht, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie die Polizei eingeschaltet haben.

Ob Probezeit oder nicht - nach dem Unfall muss die Schuldfrage geklärt werden
Ob Probezeit oder nicht – nach dem Unfall muss die Schuldfrage geklärt werden.

Wurde die Polizei informiert und es war Ihr Fehlverhalten, das zu dem Zusammenstoß geführt hat, dann geht die Sache meist an eine zuständige Behörde. Nach einigen Wochen erhalten Sie im Regelfall einen Bußgeldbescheid per Post. In diesem werden Sie über Ihre Sanktionen informiert.

Zudem steht nach einem Unfall die Schuldfrage im Raum und dementsprechend auch, wer für die entstandenen Schäden haftet. Das bedeutet, dass Sie zu dem Post von der gegnerischen bzw. der eigenen Versicherung erhalten werden.

Beachten Sie: Die Polizei am Unfallort klärt lediglich, ob ein Verkehrsrechtsverstoß begangen wurde oder nicht – nicht jedoch, wer für Schäden haftet! Das ist Sache der zuständigen Versicherungen.

Wonach richtet sich mein Strafmaß?

Haben Sie einen Unfall in der Probezeit gebaut und Sie tragen Schuld oder Teilschuld an dem Ereignis, dann bedenken Sie, dass Fahranfänger gesondert bewertet werden! Während die Probezeit noch läuft, wird nämlich in sogenannte A-Verstöße und B-Verstöße unterschieden, wobei A-Verstöße die schwerwiegenderen sind.

Nebst dieser strengen Bewertung gilt es natürlich, die genauen Umstände zu beleuchten:

  • War der Grund des Unfalls höhere Macht (extreme Wetterverhältnisse etc.) oder tragen die Unfallbeteiligten Schuld?
  • Um welchen Unfalltyp handelt es sich? (Auffahrunfall, Frontalzusammenstoß etc.)
  • Wie war das Verhalten der Unfallbeteiligten nach dem Geschehen?
  • Handelt es sich um einen Unfall in der Probezeit mit Personenschaden oder kam es „nur“ zu Sachschäden?

Haben Sie in Ihrer Probezeit einen Unfall verursacht und möchten wissen, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog verhängt werden, dann können Sie den oben stehenden Rechner verwenden.

Muss ich meinen Führerschein abgeben oder nicht?

An dieser Stelle sollte zumindest eine teilweise Entwarnung gegeben werden: Nur weil Sie einen Unfall in der Probezeit hatten, bedeutet das nicht zwangsläufig auch einen Führerscheinentzug. Hier sind die genauen Umstände des Vorfalls ausschlaggebend.
Unfall bei Führerschein auf Probe: Waren Sie berauscht, wird der Führerschein meist entzogen
Unfall bei Führerschein auf Probe: Waren Sie berauscht, wird der Führerschein meist entzogen.

Nichtsdestotrotz ist in bestimmten Fällen mit großer Wahrscheinlichkeit der Lappen weg. Dies gilt zum Beispiel für Alkohol- und Drogendelikte. Ist der Führerschein auf Probe und ein Unfall wurde verursacht, weil der Fahrer nicht nüchtern war, dann müssen Betroffene in der Regel von einem Führerscheinentzug ausgehen. Abgesehen von solchen Rauschfahrten führen drei A-Verstöße oder unterlassene Hilfeleistung im Regelfall zu einem sofortigen Fahrerlaubnisentzug.

Kam es in der Probezeit vom Führerschein zu einem Unfall und dem Fahrer kann eine Fahrlässigkeit oder sogar ein Vorsatz unterstellt werden, dann droht ebenfalls der dauerhafte Führerscheinverlust.

Achtung: Ein Zettel an der Autoscheibe ist nicht ausreichend!

Auch ein verhältnismäßig harmloser Unfall in der Probezeit kann mitunter sehr streng geahndet werden! Ein gutes Beispiel hierfür ist der Vorwurf der Fahrerflucht. Von den vielen möglichen Vergehen im Straßenverkehr ist diese sogenannte Fahrerflucht eine der schwerwiegendsten. Denn dabei handelt es sich nicht nur um eine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.

Hier ist Vorsicht geboten: Der Tatbestand der Fahrerflucht (korrekte Bezeichnung: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist in der Regel immer dann erfüllt, wenn Sie nicht lang genug am Ort des Geschehens bleiben! Angenommen, Sie verursachen einen Unfall in der Probezeit ohne Personenschaden, bei welchem Sie in einem Parkhaus ein anderes Fahrzeug touchieren. Normalerweise müssten Sie nun eine bestimmte Wartezeit ableisten. Der andere Fahrer ist jedoch nirgends zu sehen und Sie haben es eilig.

Nicht wenige Autofahrer sind der Meinung, sich rechtlich aus solch einer Sache heraus zu winden, indem einfach ein Zettel mit den Personalien an der Frontscheibe hinterlassen wird. Dem ist jedoch nicht so! Ein solcher schriftlicher Hinweis ist kein Ersatz für die Wartezeit! Verursachen Sie also in Ihrer Führerschein-Probezeit einen solchen Unfall, dann beachten Sie in jedem Fall die vorgeschriebene Frist – andernfalls könnte die Sache strafrechtlich verfolgt werden. Sollte der Besitzer des beschädigten Kfz nicht innerhalb der Wartefrist zurückkehren, ist die Polizei zu informieren. Bei Bagatellschäden rückt diese zwar nicht unbedingt aus, aber sie wird Ihre Personalien sowie Daten der beteiligten Kfz festhalten.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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