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Was im Kreisverkehr bei einem Unfall zu beachten ist
Kreisverkehre können mitunter sehr verwirrend sein, da es sie in vielen verschiedenen Varianten gibt und dann auch noch unterschiedlich beschildert sein können.
Viele Autofahrer sind sich zudem auch nicht sicher, wie sie sich in einem solchen Kreisel richtig verhalten. So ist ein Unfall in einem Kreisverkehr oft nicht zu vermeiden.
Auch Unachtsamkeit oder eine zu hohe Geschwindigkeit sind häufig Gründe, warum es in einem Kreisverkehr kracht. Ist es dann einmal passiert, stellt sich meist die Frage, wer die Schuld trägt und den Schaden regulieren muss. Was bei einem Unfall im Kreisverkehr wichtig ist, wer für Schäden aufkommen muss und wie hier die rechtliche Lage aussieht, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
FAQ: Unfall im Kreisverkehr
Mögliche Ursachen für einen Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern können Verstöße gegen die Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Unachtsamkeit sein.
Eine pauschale Einschätzung zur Schuldfrage ist in der Regel nicht möglich, es kommt also auf die individuellen Umstände an. Unter Umständen muss sogar die Polizei Ermittlungen zum Unfallhergang einleiten.
Grundsätzlich gilt zu beachten, dass für in den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge eine Wartepflicht. Wer sich bereits im Kreisel befindet hat somit üblicherweise Vorfahrt. Darüber hinaus sollten Sie sich gerade bei mehrspurigen Kreisverkehren rechtzeitig einordnen.
Die Regeln im Kreisverkehr – Video
Unfall im Kreisverkehr: Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?
Wichtig ist hier der § 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dieser besagt im Absatz 1 a Folgendes:
Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt. Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Fahrzeuge, die sich also bereits im Kreisverkehr befinden, haben immer Vorfahrt. Nähern sich Fahrer diesem, müssen sie ihre Geschwindigkeit so anpassen, dass sie, ohne sich oder andere zu gefährden, anhalten können.
Zudem darf bei der Einfahrt in den Kreisverkehr nicht geblinkt werden, jedoch bei der Ausfahrt aus diesem ist es Pflicht. Radfahrer und Fußgänger, welche die Fahrbahn queren, haben Vorrang, sodass ausfahrende Fahrzeuge auf diese Verkehrsteilnehmer achten müssen.
Das Halten oder Parken auf der Fahrbahn ist im Kreisverkehr nicht zulässig. Ebenso untersagt ist das Über- oder Befahren der Mittelinsel. Auch das Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung ist verboten.
Unfall im Kreisverkehr: Wer ist schuld?
Im Kreisverkehr nach einem Unfall die Schuld zu ermitteln, ist üblicherweise nicht schwer. In der Regel hat derjenige, der in den Kreisverkehr einfährt, also darauf zu achten, dass er andere nicht behindert oder gefährdet. Es besteht eine Wartepflicht für den Einfahrenden, die beachtet werden muss. Wird sie missachte, kann dies durchaus zu einem Unfall im Kreisverkehr führen.
Auch wenn die Lage und der Unfallhergang nicht immer eindeutig durch die Polizei zu klären sind, wird den Einfahrenden üblicherweise ein Vorfahrtsverstoß zur Last gelegt und somit als Unfallverursacher benannt. Meist ist bei den Unfallbeteiligten klar, wer sich bereits im Kreisverkehr befand und wer in diesen einfuhr.
Beim Befahren des Kreisverkehrs sollten daher einige Vorgehensweisen beachtet werden. Die Geschwindigkeit kann schon beim Nähern an den Kreisverkehr reduziert oder entsprechend angepasst werden.
Auf kreuzende Fußgänger oder Radfahrer ist beim Ein- und Ausfahren immer zu achten. Fahrer sollten erst in den Kreisverkehr einfahren, wenn dies auch möglich ist und die Abstände zwischen den Fahrzeugen dies zulassen.
Auch in Kreisverkehr ist auf die richtigen Abstände zu achten und in angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Wie erwähnt, ist das Blinken nur bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr zulässig.