Was für die Versicherung zählt!
Viele Autofahrer entscheiden sich heutzutage nicht mehr für den festen Kauf eines einzigen Autos, sondern möchten durch die Möglichkeit des Leasings flexibel sein, dennoch aber nicht auf ein eigenes Fahrzeug verzichten.
Kommt es jedoch zu einem Unfall mit dem Leasingauto, gibt es hierbei besondere Vorgaben, die es zu beachten gilt. Welche Dinge Sie in jedem Fall nicht vergessen sollten, wenn Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug in einen Unfall geraten oder diesen vielleicht sogar selbst verschuldet haben, können Sie im nachfolgenden Ratgeber nachlesen.
FAQ: Unfall mit einem Leasingfahrzeug
In diesem Fall müssen Sie den Leasinggeber informieren. Darüber hinaus kann je nach Vertrag auch die Verständigung der Polizei bei einem Unfall vorgeschrieben sein.
Im Zuge der Schadensregulierung muss die Versicherung des Unfallverursachers in diesem Fall den Schadensersatz entweder an den Leasinggeber oder den Leasingnehmer zahlen. Ausschlaggebend sind dabei die Regelungen im Vertrag.
Geht der Unfall auf ein Fehlverhalten des Leasingnehmers zurück, zahlt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners.
Inhaltsverzeichnis
Unfall mit dem Leasingfahrzeug: Was passiert danach?
Ist der erste Schreck nach dem Unfall überwunden und kam es lediglich zu einem Blechschaden, kommt erst einmal der Ärger im Zusammenhang mit der Schadensregulierung auf.
Hierfür muss zunächst einmal die Schuldfrage geklärt werden: Hat der Leasingnehmer den Schaden selbst verursacht oder ist er bloß Unfallbeteiligter bzw. der Geschädigte eines anderen Unfallverursachers?
Erst wenn diese Frage beantwortet wurde, ist klar, wer die Kosten für entstandene Schäden übernehmen muss.
Dabei können folgende Situationen vorkommen:
- Sie tragen die Hauptschuld am Unfall mit dem Leasingfahrzeug.
- Ihnen kann eine Mitschuld nachgewiesen werden.
- Es handelte sich um einen unverschuldeten Unfall mit dem Leasingfahrzeug.
Wichtig ist hierbei immer, dass der Leasinggeber über die Geschehnisse informiert wird. Je nachdem, ob Sie die Schuld am Unfall tragen oder nicht, gelten hierfür andere Vorschriften in Bezug auf die Schadensregulierung.
Fragen, die Sie sich bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug stellen sollten, sind: Welche Ansprüche kann der Leasinggeber stellen? Was zahlt die Versicherung? Welche Rechte und Pflichten hat der Unfallgegner?
Unverschuldeter Unfall
Ist der Fall gegeben, dass der Leasingnehmer keine Schuld am entstandenen Unfall hat, dann können sowohl er als auch der Leasinggeber Ansprüche stellen. Zumeist regelt der Leasingvertrag, dass der Leasingnehmer im Falle eines Unfalls die Pflicht zur Wiederinstandsetzung trägt.
Jedoch kann sich dieser die dafür anfallenden Kosten vom Unfallverursacher zurückholen. Denn dessen Versicherung muss dafür aufkommen.
Sollte es durch den Leasing-Unfall zu einer Wertminderung des Fahrzeugs gekommen sein, kann der finanzielle Ausgleich dafür ebenso bei der Versicherung des Unfallverursachers eingefordert werden. Letztlich steht dem Leasinggeber, und damit dem Eigentümer des betreffenden Fahrzeugs, die Geldsumme für die Wertminderung zu.
Unfall wegen Selbstverschuldens
Hat der Leasingnehmer allerdings selbst einen Unfall verursacht, kann es schnell teuer werden. Denn laut § 832 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entsteht dadurch nämlich eine Schadensersatzpflicht vonseiten des Leasingnehmers für die entstandene Eigentumsverletzung.
Des Weiteren treibt häufig auch die vertragliche Verpflichtung, eine Fachwerkstatt für anfallende Reparaturen zu beauftragen, die Kosten massiv in die Höhe. Denn auch die muss der Leasingnehmer übernehmen – ebenso wie eine eventuell eintretende Wertminderung des Fahrzeugs.