Unfall mit einem Mietwagen: Das sollten Sie im Ernstfall tun!

Von Anh P.

Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist bei einem Unfall mit dem Mietwagen zu tun?

Was gibt es bei einem Unfall mit einem Leihwagen zu beachten?

Kommt es mit einem Mietauto zu einem Unfall, ist es wichtig, die Autovermietung zu benachrichtigen.
Kommt es mit einem Mietauto zu einem Unfall, ist es wichtig, die Autovermietung zu benachrichtigen.

Wer kein eigenes Auto besitzt oder die Kilometerzahl des privaten Fahrzeugs etwas schonen möchte, nutzt gern die Möglichkeit eines Mietwagens. Denn nicht selten müssen vor allem Geschäftsleute flexibel auf Dienstreisen sein und sind deshalb lieber mit einem Mietwagen statt dem Zug unterwegs.

Allerdings birgt ein Auto, mit dem Sie nicht vertraut sind, auch immer die Gefahr, sich zu verschätzen. Es ist deshalb gar nicht so selten, dass mit dem Mietwagen ein Unfall passiert.

Was ist dann genau zu tun, wenn ein Unfall mit dem Leihwagen passiert ist? Wer zahlt den Schaden?

FAQ: Unfall mit dem Mietwagen

Wann verständige ich die Autovermietung?

Zuerst gilt es die gesetzlich definierten Verhaltensregeln bei einem Unfall zu befolgen. Darunter fallen unter anderem die Sicherung der Unfallstelle und die Erste Hilfe. Danach sollten Sie zeitnah den Vermieter informieren.

Muss die Polizei bei einem Unfall mit dem Mietwagen gerufen werden?

Der Gesetzgeber schreibt die Benachrichtigung der Polizei in der Regel bei Unfällen mit Personenschaden sowie hohem Sachschaden vor. Allerdings ergibt sich häufig aus den Vertragsunterlagen eine Verpflichtung zur Verständigung der Polizei.

Kommt die Versicherung für den Unfall mit dem Mietwagen auf?

Informationen zum Versicherungsschutz finden Sie hier.

Autounfall mit dem Leihwagen: Die wichtigsten Schritte

Egal ob Sie mit ihrem privaten Auto oder einem Mietwagen unterwegs sind, die allgemeinen Regeln, wie Sie sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollten, sind identisch. Wichtig ist demzufolge zunächst, die Unfallstelle abzusichern, damit es nicht zu Folgeunfällen kommt.

Dazu gehört es, die Warnblinkanlage am Fahrzeug selbst einzuschalten, eine Warnweste anzuziehen sowie ein Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Unfallort aufzustellen. Im Anschluss sollten Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden, falls diese erforderlich sind.

Währenddessen kann ein anderer Unfallbeteiligter oder ein Zeuge schon einmal die Polizei bzw. einen Krankenwagen rufen.

Kommt es nur zu einem kleinen Blechschaden, muss die Polizei im Allgemeinen nicht verständigt werden. Jedoch verankern einige Autovermieter Klauseln im Vertrag, bei denen der Fahrer einen Autounfall mit dem Mietwagen immer bei der Polizei melden muss. Anderenfalls droht ein Verlust des Versicherungsschutzes.

Haben sich die Gemüter nach einem Unfall wieder etwas beruhigt, ist es unerlässlich, dass Sie den Unfall mit dem Mietwagen der Autovermietung melden.

Unfall mit dem Mietwagen im Ausland: Gelten besondere Regeln?

Die oben genannten Vorschriften, die eine Abfolge der Schritte für das Verhalten nach einem Unfall regeln, sollten Sie auch im Ausland befolgen. Es ist wichtig, dass Sie auch hier den Leihwagen-Unfall von der Polizei aufnehmen lassen und auf dem schnellsten Wege die Autovermietung kontaktieren, um Versicherungsfragen und das weitere Vorgehen zu klären.

Mietwagen-Unfall: Zahlt die Versicherung den Schaden?

Die Versicherung bei einem Unfall mit dem Mietwagen kann mit Selbstbeteiligung erfolgen, aber auch ohne.
Die Versicherung bei einem Unfall mit dem Mietwagen kann mit Selbstbeteiligung erfolgen, aber auch ohne.

Wer bei einem Unfall mit dem Mietwagen für den Schaden aufkommen muss, hängt von der Versicherungsform ab. In jedem Fall besteht eine Haftpflichtversicherung, mit welcher eventuelle Kosten abgedeckt sind, die Sie an anderen Fahrzeugen verursacht haben. Andersherum funktioniert es genauso – wenn also Ihr Unfallgegner die Schuld am Unfall trägt.

Des Weiteren können Sie zumeist auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung hinzubuchen. Beachten Sie jedoch, dass Sie einen Teil des Schadens selbst tragen müssen, wenn Sie für den Falle eines Unfalls eine Selbstbeteiligung gewählt haben.

Ohne eine Selbstbeteiligung trägt die Versicherung den Schaden am Mietwagen gänzlich. Dies ist jedoch immer eine Preisfrage, denn solch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist zumeist recht teuer. Im Endeffekt muss jeder selbst entscheiden, inwieweit er sich für eventuelle Schäden am Mietwagen absichern möchte.

Achtung: Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit entfällt im Regelfall der Versicherungsschutz – sofern Sie die Schuld am Unfall mit dem Mietwagen trifft.

Über den Autor

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Anh P.

Anh hat eine journalistische Ausbildung absolviert und verstärkt unsere Redaktion seit 2018. Ihre Ratgeber befassen sich u. a. mit Verkehrsverstößen, Fragen zum Bußgeldverfahren und Tipps zur Fahrzeugpflege. Außerdem verfasst sie Pressemitteilungen und unterstützt uns als Lektorin.

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