Wer zahlt bei einem Unfall mit Winterreifen im Sommer?
Jedem Fahrzeugführer ist bekannt, dass er die Bereifung an seinem Fahrzeug grundsätzlich den herrschenden Witterungsbedingungen anzupassen hat. Dabei richtet sich die Winterreifenpflicht jedoch nicht nach der allseits beliebten Eselsbrücke „Von O(ktober) bis O(stern)“. M+S-Reifen sind immer dann vorgeschrieben, wenn die Straßenverhältnisse das verlangen – aufgrund von Eis-, Schnee- und Matschglätte.
Eine allgemeine Sommerreifenpflicht hingegen ist im Verkehrsrecht nicht verankert. Das bedeutet: Grundsätzlich dürfen Sie auch ganzjährig die Winterreifen aufgezogen haben. Problematisch jedoch kann es dann werden, wenn Sie mit aufgezogenen Winterreifen in einen Unfall geraten. Welche Konsequenzen drohen können und mehr, erfahren Sie im Folgenden.
FAQ: Unfall mit Winterreifen im Sommer
Nutzen Sie Winterreifen im Sommer, kann dies zu einem längeren Bremsweg führen. Darüber hinaus können die falschen Reifen den Grip beim Aquaplaning verringern.
Nein, bei der Schuldfrage müssen immer auch die individuelle Umstände des Unfalls berücksichtigt werden.
Informationen zur Schadensregulierung finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Sind Winterreifen im Sommer schlechter?
Sommer- und Winterreifen unterscheiden sich grundlegend nicht nur bezüglich der Profiltiefen, vor allem auch die Zusammensetzung der Gummimischung ist an die jeweiligen jahreszeitlichen Herausforderungen ideal angepasst.
Sommerreifen sind dabei wesentlich fester. Dadurch verringert sich der Gummiabrieb auch auf erhitzter Fahrbahn. Zudem kann die starrere Mischung bei starkem Regen wesentlich besser den Wasserfilm zwischen Lauffläche und Fahrbahn verdrängen und so Aquaplaning vorbeugen.
Winterreifen hingegen sind wesentlich weicher, damit sie auch bei niedrigen Außentemperaturen nicht spröde und rissig werden. Im Sommer jedoch kann deren weichere Gummimischung zum Problem werden. Ob nun der erhöhte Reifenabrieb, der verlängerte Bremsweg oder aber die Gefahr von Aquaplaning: Das Risiko für einen Unfall steigt mit Winterreifen, die auch im Sommer auf den Achsen bleiben.
Unfall im Sommer mit Winterreifen – Wer ist schuld?
Mit Winterreifen im Sommer einen Unfall verursacht? Wie nach jedem Schadensereignis stellt sich auch hier schnell die Schuldfrage. Dabei erhalten Sie nicht automatisch eine Teilschuld oder Alleinschuld an dem Unfall, weil Sie im Sommer mit Winterreifen unterwegs waren. Grundsätzlich ist hier der jeweilige Einzelfall entscheidend.
Sind Sie etwa einem anderen Fahrzeug im städtischen Verkehr aufgefahren, kann Ihnen z. B. eine Alleinschuld zugesprochen werden. Hat der Vordermann abrupt und unvorhersehbar abgebremst, kann Ihnen zumindest eine Teilschuld zugewiesen werden. Der Grund: Sie hätten sich darüber im Klaren sein müssen, dass Sie mit Winterreifen einen längeren Bremsweg benötigen und Ihre Fahrweise entsprechend anpassen müssen.
Sind Sie hingegen selbst Opfer eines Auffahrunfalls und haben Sie auch nicht selbst durch Abbremsen oder andere Vorgänge dazu beigetragen, spielt es häufig keine Rolle, dass Sie bei dem Unfall im Sommer mit Winterreifen unterwegs waren. In diesem Fall kann eher weniger Ihre Fahrweise als unfallursächlich erachtet werden.
Unfall mit Winterreifen im Sommer – Schaden bei der Versicherung regulieren
Sind Sie selbst Geschädigter und nicht (alleiniger) Unfallverursacher, ist für die Schadenregulierung stets die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Erhält diese Kenntnis davon, dass Sie bei dem sommerlichen Unfall Winterreifen aufgezogen hatten, kann der Versicherer versuchen, Ihnen zumindest eine Teilschuld zuzuweisen – ob dies nun zutrifft oder nicht.
Unfall mit Winterreifen im Sommer – Zahlt die Kaskoversicherung?
Unfallverursachern bleibt für die Behebung der eigenen erlittenen Schäden nur der Weg zur eigenen Kaskoversicherung. Dabei werden selbst zu verantwortende Unfallschäden meist nur von der Vollkasko abgedeckt. Das Problem bei einem Unfall im Sommer, bei dem mit Winterreifen gefahren wurde: Ihr Versicherer kann die Leistungskürzung bestimmen.
Kann der Versicherungsträger Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweisen, kann er die Deckung der Schäden begrenzen oder ganz versagen. In den meisten Verträgen finden sich entsprechende Klauseln.