Neuwagen-Unfall: Welche Ansprüche haben Sie?
Sie haben sich eben erst ein neues Auto geleistet, nachdem Sie lange dafür gespart haben und sind direkt in einen Verkehrsunfall damit geraten? Zwar ist zunächst das Wichtigste, dass Ihnen und anderen Fahrzeuginsassen nichts passiert ist, aber dennoch ist ein Schaden am neuen Kfz natürlich ärgerlich.
Welche Bestimmungen gelten hierbei? Haben Sie vielleicht sogar die Möglichkeit, nach dem Unfall für den Neuwagen einen Ersatz zu bekommen? Was gilt, wenn Sie den Unfall gar selbst verschuldet haben?
Diese und weitere Fragen rund um einen möglichen Unfall mit einem Neuwagen werden Ihnen im nachfolgenden Ratgeber beantwortet.
FAQ: Unfall mit einem Neuwagen
Bei einem Neuwagen kommt es durch einen Unfall zu einer erheblichen Wertminderung.
Informationen zu den geltenden Kriterien finden Sie hier.
Handelt es sich um einen selbstverschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug. Sind Sie hingegen Geschädigter, dann ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Wertminderung: Nach einem Unfall mit einem Neuwagen sinkt der Preis
Geraten Sie mit Ihrem Neuwagen in einen Unfall, ist eine Wertminderung normalerweise unvermeidbar. Zwar gibt es keine einheitliche und genaue Methode, um die Wertminderung zu berechnen, aber im Allgemeinen spielen dabei folgende Faktoren eine Rolle:
- Alter des Fahrers
- Höhe des Schadens
- Wiederbeschaffungs– bzw. Zeitwert
- entstandene Reparaturkosten
Letztlich ist aber jede Form der Berechnung nur eine Spekulation über den Kaufpreis, den mögliche Interessenten noch für das Fahrzeug zahlen würden.
Um Licht ins Dunkel zu bringen, wird bei einem Unfall mit einem Neuwagen, wie bei den meisten anderen Unfällen, ein Sachverständigengutachten angefertigt. Daran orientiert sich zu guter Letzt der zuständige Richter, wenn er über die Wertminderung entscheidet.
Mit dem Neuwagen in einen Unfall geraten: Muss Ersatz bereitgestellt werden?
Wer schon einmal mit der Schadensregulierung eines Verkehrsunfalls zu tun hatte, der weiß: In erster Linie kommt es darauf an, wer die Schuld am Unfall trägt und welche Versicherungsformen für die beteiligten Fahrzeuge abgeschlossen wurden.
Haben Sie den Unfall beispielsweise selbst verschuldet, trägt Ihre Kfz-Versicherung im Regelfall nur die Reparaturkosten am gegnerischen Fahrzeug. Auch den Ausgleich für die Wertminderung des Autos zahlt sie nur für den Unfallgegner.
Andersherum, wenn Sie also unschuldig am Unfall sind, ist es selbstverständlich genauso, dass die gegnerische Versicherung die Kosten trägt.
Doch besteht die Option, dass Sie für Ihren beschädigten Neuwagen nach dem Unfall einen Anspruch auf einen Neuwagen haben? Ein Ersatz bzw. Austausch ist nur in ganz seltenen Fällen möglich. Dies ist nämlich nur der Fall, wenn es unzumutbar wäre, dass der Geschädigte das reparierte Fahrzeug weiter nutzt.
Zudem müssen laut Gesetz folgende Punkte gegeben sein, damit bei einem Unfall mit einem Neuwagen ein neues Fahrzeug finanziert wird:
- Der Schaden liegt in erheblicher Form vor.
- Die Fahrleistung beträgt weniger als 1000 km.
- Das erstattete Geld wird auch wirklich für den Kauf eines neuen Fahrzeugs genutzt.
- Das Auto ist nicht mehr als einen Monat offiziell zugelassen.