Unfall ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis – Der Unterschied ist wesentlich!
Oft setzen Laien die Bezeichnungen „Führerschein“ und „Fahrerlaubnis“ im allgemeinen Sprachgebrauch gleich. Dabei hängen diese beiden Begriffe zwar inhaltlich zusammen, sind jedoch streng genommen nicht deckungsgleich.
Als Fahrerlaubnis wird im eigentlichen Sinne die grundsätzliche Zulassung bezeichnet, ein Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrswegen führen zu dürfen. Diese Fahrerlaubnis erwerben Sie im Rahmen der erfolgreich abgeschlossenen Fahrschulausbildung und kann auf einzelne Kfz-Klassen beschränkt sein (Pkw, Lkw, Bus, Motorrad usf.). Der Führerschein selbst ist lediglich das Dokument, das über die erworbene Fahrerlaubnis Auskunft gibt. Im Folgenden wollen wir uns den Konsequenzen widmen, die möglich sind, wenn Sie ohne Führerschein einen Unfall gebaut haben und was bei fehlender Fahrerlaubnis in diesem Fall geschieht.
FAQ: Unfall ohne Führerschein
Für einen Verstoß gegen die Mitführpflicht sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 15 Euro vor. Diese können zusätzlich zum Verkehrsverstoß drohen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann.
Ja, in diesem Fall kann trotz korrekter Fahrweise eine Teilschuld drohen.
Inhaltsverzeichnis
Fahren ohne Führerschein – Bei Unfall ohne gravierende Zusatzsanktionen
Das Fahren ohne Führerschein gilt als geringfügige Ordnungswidrigkeit – sofern Sie einen solchen sowie die damit einhergehende Fahrerlaubnis eigentlich besitzen und nur das Dokument vergessen oder verloren haben.
Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, kommen zwar dennoch Sanktionen für diesen Verkehrsverstoß auf Sie zu – abhängig von der jeweils zugrundeliegenden Ordnungswidrigkeit. Wegen des fehlenden Führerscheins hingegen käme im Zweifel nur ein zusätzliches Verwarngeld in Höhe von 15 Euro auf Sie zu.
Anders hingegen verhält es sich nun aber, wenn Sie beim Fahren ohne Führerschein einen Unfall verursacht haben und tatsächlich auch nie einen gültiges Dokument besessen haben. Denn in diesem Fall handelt es sich eigentlich um Fahren ohne Fahrerlaubnis – und damit um eine Straftat!
Unfall während dem Fahren ohne gültigen Führerschein – Welche Strafe droht?
Sie sind gar nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins oder leisten eigentlich gerade ein Fahrverbot ab? Sind Sie in diesem Fall dennoch mit einem Kfz unterwegs, handelt es sich um das unerlaubte Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das bedeutet: Bauen Sie einen Unfall, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, können Sie nicht nur für den Unfall selbst mit Sanktionen rechnen. Zusätzlich droht eine Anzeige wegen des verbotswidrigen Führens eines Kfz im Straßenverkehr. Darüber hinaus kann auch die Versicherung Leistungen versagen.
Fahrerflucht nach Unfall ohne gültigen Führerschein – Zusätzliche Strafe?
Wenn Sie sich nach einem Unfall ohne gültige Fahrerlaubnis vom Unfallort entfernen, aus Angst, dass Ihr strafbares Verhalten auffällt, machen Sie sich einer weiteren Straftat schuldig. Ob nun über Zeugen, Aufnahmen aus einer Verkehrsüberwachung oder andere Ermittlungsmöglichkeiten: Können Polizei und Staatsanwaltschaft nach einer begangenen Fahrerflucht den Täter ermitteln, muss dieser mit einer zusätzlichen Strafverhandlung rechnen.
Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis hat er sich nämlich zugleich auch einer weiteren Straftat schuldig gemacht: der Unfallflucht nach § 142 Strafgesetzbuch. Für diese droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Aus beiden Straftatbeständen bildet sich dann eine Gesamtstrafe, über die das zuständige Strafgericht entscheidet.
Unfall ohne gültigen Führerschein – Zahlt die Versicherung?
Haben Sie nie eine Fahrerlaubnis gemacht, kann davon ausgegangen werden, dass Sie auch keine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wenn der Halter des Fahrzeuges eine solche besitzt, kann diese ggf. eintreten, sofern über sie auch weitere Fahrer abgesichert sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie für die entstandenen Schäden selbst aufkommen.
Aber auch wenn Sie durch eine Kfz-Haftpflicht abgesichert sind, können enorme Kosten auf Sie zukommen. Da Sie verbotswidrig handelten, als Sie ohne Fahrerlaubnis ein Kfz im Straßenverkehr führten, handelt es sich gegenüber dem Versicherungsträger um eine Obliegenheitsverletzung. Hierfür kann der Versicherer Sie nach Abschluss der Schadensregulierung in Regress nehmen und eine Summe von bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückverlangen.
Hallo,
ich frage mich schon lange wie es möglich ist das eine Person die keinen Führerschein hat ein Fahrzeug auf sich zulassen kann und die Versicherung nicht danach fragt. In einem aktuellen Fall in meinem Umfeld hate der Fahrer keine Fahrerlaubnis und fährt schon seit gut einem Jahr ohne Führerschein, das Fahrzeug ist auf den Vater der Freundin zugelassen, dieser hat auch keinen Führerschein. Jetzt wurde der Fahrer in einen Unfall verwickelt der Unfallgegner hate die Polizei hinzu gerufen wo dann zu Tage kam das er keinen Führerschein hatte wegen einem früheren Drogen Problem. Wie ist das zu bewerten.