Um nach einem Unfall Auskunft über die tatsächliche Höhe der Schäden am Fahrzeug zu erhalten, sind Gutachten oft unerlässlich. Ein Schadensgutachten enthält dabei unter anderem Angaben über einen möglichen Nutzungsausfall, die Höhe der Reparaturkosten und den gesamten Umfang des Schadens.
Nach den Angaben im Gutachten richten sich auch die Zahlungen der Versicherungen. Aus diesem Grund sind die Geschädigten meistens skeptisch, wenn die Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter bereitstellt, besteht doch die Sorge, dass die Schäden heruntergespielt werden. Als Geschädigter steht es Ihnen allerdings frei, sich selbst einen Gutachter zu suchen und ein sogenanntes Privatgutachten in Auftrag zu geben.
Im nachfolgenden Ratgeber liefern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zum Privatgutachten und klären unter anderem, wer für die Kosten für ein privates Gutachten aufkommen muss.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Privatgutachten
Eine Erklärung finden Sie hier.
Ein Privatgutachten wird meist von einer Unfallpartei in Auftrag gegeben und hat dadurch eine geringere Beweiskraft als ein vom Gericht angeordnete Gutachten eines Sachverständigen.
In der Regel muss der Auftraggeber auch für die Kosten des Gutachtens aufkommen.
Was ist ein Privatgutachten?
Privatgutachten sind Untersuchungen und sachverständige Beurteilungen, die ein Gutachter im Auftrag einer Partei durchführt. Aus diesem Grund ist auch die Bezeichnung als Parteigutachten gebräuchlich. Ein Privatgutachten bildet somit das Gegenstück zum Gerichtsgutachten.
Allerdings wird einem Privatgutachten vor Gericht ein geringerer Stellenwert zugesprochen als einem gerichtlich angeordneten Sachverständigengutachten. Zudem gilt ein Privatgutachten im Zivilprozess nicht als Beweismittel sondern als Bestandteil des Parteivortrags – also als Element der mündlichen Verhandlung.
Trotzdem muss den Ausführungen, die ein privater Gutachter vorbringt, auch vor Gericht Beachtung geschenkt werden. Zudem muss sich der gerichtlich beauftragte Sachverständige kritisch mit dem Privatgutachten auseinandersetzen und dazu Stellung beziehen.
Wann ist ein privates Gutachten notwendig?
Die Dienste von einem Privatgutachter kommen vor allem bei außergerichtlichen Klärungen von Rechtsansprüchen zum Einsatz, beispielsweise wenn nach einem Verkehrsunfall die Richtigkeit des Gutachtens der gegnerischen Partei angezweifeltwird.
Weitere Einsatzgebiete von Privatgutachten sind unter anderem:
- Beweissicherung
- Schadensfeststellung
- Wert- bzw. Kostenfeststellung
- Absicherung von Ansprüchen
- Vorbereitung von juristischen Verfahren
Ein Privatgutachten kannvon jedem in Auftrag gegeben werden, dabei ist es irrelevant, ob es sich dabei um einzelne Personen, Vereine, Verbände, Versicherungen oder Unternehmen handelt. Anwälte nutzen ebenfalls die Expertise von einem Privatgutachter, um die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen.
Wer muss bei einem Privatgutachten für die Kosten aufkommen?
In der Regel müssen die Auftraggeber eines Privatgutachtens auch für die Kosten aufkommen. Allerdings besteht laut § 91 Zivilprozessordnung (ZPO) die Option, die erforderlichen Kosten vom Gegner zurückzuverlangen.
In welchen Fällen bei einem Privatgutachten eine Kostenerstattung möglich ist, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Beträgt der Schaden bei einem Verkehrsunfall mehr als 750 Euro, muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten übernehmen.
- Das Gutachten war notwendig, weil es ansonsten nicht möglich gewesen wäre, die Höhe des Anspruches zu benennen.
- Nur durch das Gutachten konnten bestimmte Fakten erbracht werden. Die Dienste eines Sachverständigen waren dafür erforderlich.
Zusätzlich zu den drei aufgezählten Ausnahmen, muss das Privatgutachten noch die Entscheidung vom Gericht beeinflussen, damit die Kostenübernahme des Privatgutachtens durch den Unfallgegner angeordnet wird.