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Nach einem Verkehrsunfall ist der Schock meist erst einmal groß. Viele Beteiligte fühlen sich in einer solchen Situation überfordert, denn eine Menge Fragen müssen geklärt werden: Wer trägt die Schuld am Unfall? Wie hoch fällt der Schaden an den Fahrzeugen aus? Welche Versicherung muss dafür aufkommen?
Um die Schuldfrage nach einem Unfall zu klären, ist es wichtig, den tatsächlichen Unfallhergang zu rekonstruieren. Dafür werden unter anderem mögliche Bremsspuren oder auch die Schäden an den Fahrzeugen bzw. beeinträchtigte Objekten analysiert. Kann die Polizei das Geschehen nicht eindeutig klären, besteht zudem die Möglichkeit einer Unfallanalyse. Die Schuldfrage ist deshalb so entscheidend, weil in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden aufkommen muss.
Die Höhe des Unfallschadens wird durch ein Gutachten ermittelt. Dieses ist vor allem für die Schadensregulierung erforderlich. Welcher Sachverständige für das Gutachten bestellt wird, obliegt dem Unfallopfer. Eine Option ist dabei ein TÜV-Gutachter.
Im nachfolgenden Ratgeber erhalten Sie wissenswerte Informationen über die Arbeit der Gutachter beim TÜV.
FAQ: TÜV-Gutachter
Für Laien ist es häufig schwierig, die Objektivität und Fachkenntnis eines Gutachters zu beurteilen. Deshalb erweckt die Zugehörigkeit zu Vereinen, Gesellschaften oder Verbänden Vertrauen. Der TÜV ist Autofahrern vor allem durch die Hauptuntersuchung ein Begriff und wird auch mit seriösen Testverfahren in Verbindung gebracht, sodass dies auch von einem TÜV-Gutachter erwartet wird.
Informationen zu den Qualifikationen haben wir hier zusammengestellt.
Hier informieren wir Sie über die anfallenden Kosten.
Aufgaben und Einsatzbereiche des Technischen Überwachungsvereins
Beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) handelt es sich um eine Bezeichnung für einen Verein, der sich als technische Prüforganisation mit der Durchführung von Sicherheitskontrollen beschäftigt. Das wohl bekannteste Arbeitsfeld beim TÜV ist die Hauptuntersuchung, die umgangssprachlich sogar als TÜV bezeichnet wird.
Darüber hinaus bietet der TÜV für Privatkunden aber unter anderem auch folgende Dienstleistungen an:
- Bauen und Immobilien:
- Prüfung von Aufzügen und Heizöltanks
- Immobilienbewertung
- Fahrzeuge und Verkehr:
- Gebrauchtwagenbewertung
- Oldtimergutachen
- Schaden- und Wertgutachten
Was zeichnet einen TÜV-Gutachter aus?
Ein TÜV-Sachverständiger ist ein neutraler und unabhängiger Gutachter. In der Regel zeichnen sich diese dadurch aus, dass sie öffentlich bestellt, vereidigt oder zertifiziert sind. Diese zusätzlichen Bezeichnungen sind von großer Bedeutung, denn die Berufsbezeichnungen „Gutachter“ und „Sachverständiger“ sind nicht geschützt.
Der Titel des „öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters“ wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) vergeben und soll als Nachweis für die Qualifikation des Sachverständigen dienen. Dafür ist es unter anderem notwendig, dass der TÜV-Gutachter folgende Merkmale und Arbeitsweisen besitzt:
- fachliche Kompetenz im Bereich Verkehr und Fahrzeuge
- unparteiische und unabhängige Arbeit
- Weisungsfreiheit
- Gewissenhaftigkeit
Benötigen Sie nach einem Unfall eine unabhängige Einschätzung zu den Reparaturkosten und dem Restwert, sollten Sie deshalb bei der Wahl eines Sachverständigen auf Zertifikate und Titel achten. So können Sie sich auch bei einem TÜV-Gutachter darauf verlassen, dass es sich dabei um einen gut ausgebildeten, unabhängigen und zuverlässigen Sachverständigen handelt.
Auf welche Schäden wird das Auto untersucht?
Bei einem Unfallgutachten wird vom TÜV-Gutachter eine exakte und nachvollziehbare Arbeitsweise erwartet. Zu seinen Aufgaben zählen unter anderem auch die Sicherung von Beweisen sowie der Nachweis vom Schadenumfang und dem Ersatzanspruch.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Unfallgutachtens beim TÜV:
- Besichtigung des Unfallwagens
- Dokumentation der Schäden durch Fotos
- Beurteilung des Fahrzeugzustands
- Detaillierte Kalkulation der Reparaturkosten
- Einschätzung zur Dauer der Reparatur
- Überprüfung der Kostenrechnung für die Reparatur
- Bestimmung des Fahrzeugwerts und der Wiederbeschaffungsdauer (nur bei Totalschaden)
- Einschätzung zu Wertminderung bzw. -steigerung
- Bestimmung des Restwerts
Diese Informationen sind vor allem für den Geschädigten wichtig, denn sie beeinflussen die Entscheidung für oder gegen eine Reparatur des Fahrzeugs maßgeblich. Es wird also durch ein TÜV-Gutachten die Frage geklärt, ob es sich wirtschaftlich noch lohnt, in die Instandsetzung des Unfallwagens zu investieren oder ob ein Totalschaden vorliegt.
TÜV-Gutachter: Welche Kosten fallen an und wer muss diese tragen?
Das Honorar für den TÜV-Gutachter ergibt sich in der Regel aus der Höhe des ermittelten Schadens am Fahrzeug. Abhängig von der Schadenshöhe wird dafür ein anderer Prozentsatz veranschlagt. Dabei gilt für die Gebühr folgender Grundsatz: Je höher der Schaden, desto geringer der Prozentsatz.
Wie bereits erwähnt, liegt die Entscheidung, welcher Gutachter beauftragt wird, beim Geschädigten. Allerdings sind die Ausgaben für den TÜV-Gutachter in der Regel vom Unfallverursacher bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass der Geschädigte nicht auch noch für zusätzliche Kosten aufkommen muss.
Meist berechnet der TÜV-Sachverständige zusätzlich zu den Gebühren für das Gutachten noch weitere Auslagen. Dazu gehören unter anderem die Anfahrt sowie Ausgaben für Porto und Papier.
Welche Ausgaben können zusätzlich noch für den Unfallverursacher anfallen?
Nicht nur für das Unfallgutachten durch den TÜV-Gutachter und die dadurch ermittelten Reparaturkosten muss der Unfallgegner bzw. seine Versicherung aufkommen. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall können zusätzlich auch noch weitere Auslagen anfallen. Zu diesen zählen unter anderem ein Mietwagen oder der Nutzungsausfall, Abschleppkosten, Arztkosten und Schmerzensgeld.
Außerdem können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der Sie gegen die Versicherung vertritt. Auch die dafür entstehenden Gebühren muss der Schadensverursacher tragen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Rechtsstreit zwischen Geschädigtem und Versicherung auf gleicher Augenhöhe ausgetragen wird.
Konnte die Polizei durch die Aufnahme des Unfalls und ihre Ermittlungsarbeit nicht klären, wer die Schuld am Unfall trägt, kann zudem auch eine Unfallanalyse in Auftrag gegeben werden. Im Zuge dieser Untersuchung werden alle Spuren ausgewertet und das Unfallgeschehen rekonstruiert. Auch für eine solche Einschätzung kann ein TÜV-Gutachter geschult sein.