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Nach einem Unfall ist ein unabhängiger Gutachter häufig die erste Wahl, wenn es darum geht, den Schaden am Fahrzeug einschätzen zu lassen. Denn nur so lässt sich häufig beurteilen, ob sich Reparaturen noch lohnen und wie teuer diese werden.
Doch wodurch zeichnen sich unabhängige Sachverständige aus und wer muss am Ende für die Kosten eines Gutachtens aufkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Unabhängiger Gutachter
Ein unabhängiger Gutachter untersucht Ihr Auto objektiv. Die Zugehörigkeiten zu bestimmten Unternehmen oder Verbänden sollten die Tätigkeit und somit das Gutachten nicht beeinflussen. Dies zu überprüfen ist in der Realität allerdings schwierig.
Über Ihre Rechte informieren wir Sie hier.
Die Kosten für ein Gutachten sind in der Regel vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu zahlen. Erhalten beide Parteien eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.
Wodurch zeichnet sich ein unabhängiger Gutachter aus?
Laut IHK handelt es sich bei einem Sachverständigen oder Gutachter um eine unparteiische und unabhängige Person, die ihre Kenntnisse und Erfahrungen auf einem bestimmten Sachgebiet anderen Personen und Einrichtungen – zu denen unter anderem auch Gerichte zählen – gegen ein Entgelt zur Verfügung stellt.
Zudem sollte er in der Lage sein, komplexe Sachverhalte auch für Laien verständlich und nachvollziehbar darzustellen und dadurch als Wissensvermittler zu fungieren. Allerdings ist die Berufsbezeichnungen wie Sachverständiger oder Gutachter nicht geschützt, sodass auch schwarze Schafe in diesem Arbeitsfeld vertreten sind.
Der Definition nach sollte also jeder Gutachter grundsätzlich ein unabhängiger Sachverständiger sein, der Kfz nach einem Unfall objektiv und ohne Beeinflussung durch mögliche Auftraggeber bewertet. Ob dies aber tatsächlich der Fall ist, lässt sich in der Regel nur schwer überprüfen.
Warum ist ein unabhängiger Kfz-Gutachter wichtig?
Nach einem Unfall bietet die Haftpflichtversicherung der Unfallverursacher nicht selten an, einen unabhängigen Gutachter zu stellen. Dies ist allerdings kein großzügiges Angebot, denn ab einer gewissen Schadenshöhe ist die gegnerische Versicherung sowieso verpflichtet, die Kosten für ein Gutachten zu übernehmen.
Auch Versicherungsgutachter versprechen ein unabhängiges Unfallgutachten, allerdings können sich die Geschädigten nie hundertprozentig sicher sein, ob die Einschätzung der Schäden nicht doch eher im Sinne der gegnerischen Haftpflicht ausfällt, um die Versicherungssumme möglichst gering zu halten.
Als Geschädigter nach einem Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht auf einen eigenen Gutachter, sogar dann, wenn die Versicherung der Gegenseite bereits einen anderen den Auftrag erteilt hat. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) am 22.07.2014 (AZ: VI ZR 357/13).
Was kostet ein unabhängiger Gutachter?
Ein unabhängiger Gutachter ist mit Kosten verbunden. Diese ergeben sich in der Regel aus den Schäden am Fahrzeug und folgen dabei dem Schema: Je größer der Schaden, desto teurer das Gutachten. Im Regelfall betragen die Kosten für ein Kfz-Gutachten mehrere hundert Euro, unter Umständen können aber auch mehr als tausend Euro anfallen.
Die Dienste, die ein unabhängiger Gutachter für ein Kfz-Untersuchung in Rechnung stellt, gehören zu den Prozesskosten. Aus diesem Grund müssen sie bei rechtlichen Streitigkeiten von der unterlegenen Partei – also dem Unfallverursacher – bezahlt werden.